[ 2023-06-29 10:46:48.979 - 19180705 - Seite 10 ] sagte. Als man neuestrus in Italien ein Lebensvcrsiche- mugsmonopol Zugunsten einer Staatsanstalt einführte .und den Privatverstchersngsgesellschaften nach Ablauf einer.gewisse» Zeit den 'Geschäftsbetrieb auf diesen! Gebiete entzog, verrscigerte rmw. jede Entschädigung. Wie gesagt, dergleichen ist vorgekommen. Aber auch ' Justizmorde sind vorgekommen und m der Geschichte ist überlump: schvn alles vorgekommen: dag dergleichen geschehen kann, beweist noch nicht, daß es geschehen sollte. Was nun insbesondere die Entziehung eines erwor benen Gewcrberechies betrifft, so emhäl! unser Gewerbe- gesetz eine ausdrückliche Bestimmung in seinem K 8S: ..Wenn ein Geschäft gesundheitsschädlich ist, oder sonst eine nachteilige Wirkung auf die Gesamtheit ausübt... so kann es gegen vollständige Entschädi gung im Wege der Expropriation eingestellt werden. Die Schädlichkeit des Unternehmens ist niemals aus dem Gesichtspunkte des Privatinteresses, sondern ausschließlich aus jenem des Gemeininteresses zu beurteilen." Daß die Einstellung der KuNmatographenunternehmungen im gegenwärtigen Falle nicht wegen ihrer Schädlichkeit, son dern aus anderen Gründen des Gemeinwohls erfolgt, und dag sie nicht durch die Verwaltungsbehörde, solidem durch die Gesetzgebung verordnet wird, kommt bei Beurteilung unserer Frage nicht Betracht. Denn weim schädliche Unternehmungen nur gegen, Entschädigung eingestellt werden dürfen, so muß dies für unschädliche nur um so eher gelten. Und ob eine Entschädigung des Unternehmers , um Gruick der Erlaubnis des Gesetzgebers mittelbar durch die Verwaltungsbehörde, oder unmittelbar durch den Gesetzgeber erfolgt, macht ebenfalls keinen Unter schied: denn auch die Verwaltung handelt nur auf Grund' der gesetzlichen Ermächtigung, der Gesetzgeber ist es. der hier'direkt oder indirekt den .Schaden hervorgerufen hat. Womit begründet nun der Gesetzentwurs. daß er die Entschädigung der Kinematographenuntertrehmer verwei-- . gert? Die Äotive des Entwurfes geben auf diese Frage eine dreifache Antwort: 1. die Privatunternehmer haben kein erworbenes Recht auf die Fortsetzung ihres Gewerbes: - S. sie erleiden durch die Aushebung ihres Unternehmens keinen Schaden; 3. insofern sie dennoch einen Schaden haben, werden sie durch die im Entwurf vorgesehene zwei-- , jährige Schonzeit zureichend entschädigt. Prüfen wir diese ^rei Gründe. ,-ul i. Nach der herrschenden Präzis fallen die Kine-- matographenunternehmungen unter die Bestimmungen einer Verordnung des Ministers des Innern Z. K4573/1901 „lieber die Erlaubnis von Konzerten, Schaustellungen usw." Od diese Praxis von Anfang an richtig war, ist sehr fraglich. Es ist ganz sicher, daß die' erwähnte Verordnung zu? Zeit ihres Erlöstes sich nicht auf die Kinematographenumernehmungen erstrecken wollte, einfach aus. dein Grunde, weil es im Jahre 1901 ständige .Mnematographentheater im heutigen Sinne noch gar nicht gab. Die genannte Herordnung ist übrigens nichts weiter, als die Reproduktion eines österreichischen Regulativs aus dem Jahre 1836 (!) „betreffend öffentliche Schaustellungen und Produktionen"— dieses aber hatte sicher nicht eine Regelung der Kinematographen im Auge.' Der Text der Verordnung spricht darum auch wohl von Konzerten, Tcmzunterhaltungen, Rezitationen. Vorlesungen, Sing- gejellschasten, Zauberern, Maskenaufzügen, auch von Zir kus. Puppen- und Vorstellungen mechanischer Theater, von Kinematographen jedoch ist nirgend die Rede. Als später die Kinematographen immer mehr an Bedeutung ' gewannen und die Verwaltung auch ihnen gegenüber Stellung nehmen mußte, ahmte man wiederum das Bei spiel Oesterreichs nach: dort hatte man in Ermangelung anderer Regeln die Kinematographen unter das Regu lativ von 1836 gepreßt, und so zog man auch bei uns die Verordnung vom Jahre 1901 hervor. Es war eben eine Berlegenheitspraris. Das hatte aber unter mehreren an deren auch folgenden Neöelstand: Nach I 9 der .Verord nung kann die. polizeiliche Bewilligung für die dort auf gezählten öffentlichen Produktionen nur „für eine be stimmte Zeit, die aber nicht länger als vier Monate sein harf", gegeben Verden, welche Zeitdauer allerdings „auf Grund eines neuen Gesuches wiederholt verlängert werden 5ann". Dieser Paragraph insbesondere ist es, der klar zeigt, wie wenig die ganze Verordnung aus Kinemato- qräphenunternebmungen gemünzt war. Denn Konzerte, Vorlesungen. Maskenzüge. Feuerwerke und sonstige ge legentliche öffentliche Vorführungen find Unternehmungen für einen oder wenige Tage; -auch Kutschen, Ringelspiele, Panoptika und sonstige Sehenswürdigkeiten des Wurstels spielen sich zumeist in von Ort zu Ort wandelnden Buden ab. die in einer Frist von vier Monaten (einer „Saison") ihr Geschäft abwickeln. Kinematographen hingegen sind immer mehr zs dauernden, ortsitändigen Unternehmun gen geworden, die m eigenen, oft mit größtem Luxus ausgestatteten Lokalitaten wirken, geradeso wie die Theater. Wer in der Welt möchte ein Theater bauen, wer eine ständige Trupp? zusammenstellen, wo wären Dh'eater- -kunst und "Künstler, wenn es nur TheaterbeMigungen aus vier Monate gäbe? Dieselbe Frage steht aber auch für zwei Abarten des Theaters: die Kmematographcn und die sogenannten Kabaretts, die heute schon zumeist mit denselben Kosten, unter denselben materiellen'und künstlerischen Voraussetzungen wie die Theater arbeiten, und aus die dennoch— wie ich meine, mißbräuchlich— die mehrerwähnte Ministerialverordnung und insbeson dere ihr s 9 angewendet wird.^) Indessen', wir haben es heute bereits mir einer stän digen Praxis zu tun und wir müssen uns im folgenden auf diesen Boden stellen. Verhindert also Z 9 der Ver ordnung, daß derjenige, de? auf Grund der polizeilichen In dem vom gegenwärtigen HaickelKmimster Szte» rtnyl verfaßten Gesetzentwun „üoer di-? Abänderung des Ge- werbegesetzcS"' wirb der Betrieb dcS Kinomatographengnverbes - an die Konzeision der Gewerbebehörde qeknüpft, von einer zeit» lichen Beschränkung der Konzession ist jedoch nicht die RÄe. (Z KS, tzimkt 1S.Z Diese Reaelung scheint mir zmreffWd- ein „erworbenes Recht" auf dieses Unternehmen habe? Tie Motiv? de? Regierungsvorlage behaupten dies. Denn -- so sagen sie -—.„die polizeiliche Bewilligung kan« wohl wiederholt verlängert werden, sie kann aber auch jederzeit zurückgezogen werden, falls die Behörde dies aus öffentlichen Rücksichten für notwendig erachtet. Es ist daher zweifellos, daß auf Grund der polizeilichen Erlaub nis. kein ständiges suhjekiveS .Prioatrecht (erworbenes . Recht) entsteht." ' In diesem Satze stecken Zwei Jrrtmner. Erstens kann die polizeiliche TewilttgmH nicht jederzeit Zurückgezogen werden, wenn die Polizei dies für notwendig findet, son dern nur in jenen Fällen, die im Z 12 der Verordnung aufgezählt sind: falls durch die Voksührung die öffentliche Moral, die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. usw.— so lange der Unternehmer nicht eine der im Z 12 aufge zählten Verfehlungen begehl, kann die Bewilligung nicht zurückgezogen werden: das Recht des Unternehmers ist also kein Recht auf beliebigen Widerruf, es ist vielmehr ein u n e n t z i e h b a r e s Recht. Zweiteils: Die Bewilli gung kann nicht nur von vier zu vier Monaten verlängert werden, sondern sie muß auf Verlangen des Un ternehmers verlängert werden, falls die in Z 6 der Vorordnung aufgezählten Hindernisse nicht im Wege stehen: der Unternehmer hat also ein Recht auf Verlängerung. Laut ß 6 steht nämlich die Erteilung oder Verweigerung der Lizenz nicht im Be lieben der Polizeibehörde, escheigt vielmehr, „die polizei liche Bewilligung m u h erteilt werden '), falls Rücksichten der öfseMliüM Sicherheit, Gesundheit oder sonst polizeilicher Natur die Verweigerung nicht be gründen". Wiederum also: Jedermann hat ein Recht auf Erteilung der Lizenz, falls die genannten Hindermffe nicht vorliegen. Wenn aber die Neuerlich tu ng des Uiuernehlnens jedermann bewilligt werden muß. so besteht diese Bewilligungspflicht um so mehr zugunsten der Fortsetzung eines bereits bestehenden Unter nehmens. Denn abgesehen davon, daß sich kein innerer Grulü» finden läßt, warum die Fortsetzung eines UMer- nehmens an schwerere Bedingungen geknüpft sein sollte, als seine Neuerrichtung. würde die gegenteilige Ansicht Prak tisch dahin führen, daß der Unternehmer, anstatt »on vier zu vier Monaten die Prolongation zu erbitten, die Neu errichtung am selben Platze, in derselben Lokalität usw. fordern würde, was ein sinnloser Formalismus wäre. Tatsächlich ist es auch— wie mir mitgeteilt wird' seit dem es bei uns Äinematographenunternehmungen gibt, noch nicht vorgekommen, daß die Verlängerung ein ein- ziges Mal verweigert worden wäre. Rur diese Auffassung der Praxis erklärt es auch, daß die großartige Entwick lung dieses Gewerbes unter der Herrschast der Ministerial verordnung überhaupt möglich war. Denn wer hätte es gewagt, Hunderttausende von Kronen in Bauten und Umbauten von Kinematographentheatern zu investi.'ren, wenn er der Gefahr ausgesetzt gewesen wäre, daß .hm nach vier Monaten der Weiterbetrieb seines Geschäftes u'iter- sagt wird? Sowohl der Wortlaut der Verordnung, als ihr vernünftiger Sinn, als die ständige Auffassung der Interessentenkreise, als die Anwendung der Praxis führ! also zu dem Resultate: Wer ein Kinematographenuuter- nehmen auf Gruird polizeilicher Bewilligung eröffrm hat. kann nicht nur die ungestörte Fonsetzung seines Betriebes auf die in der Bewilligung bestimmte Zeitdauer, sondern nach ihrem Ablauf auch die Verlänge rung auf ze weitere vier Monate fordern. Mit änderen Worten: Er hat auf die Fortführung seines Gewerbes ein wohlerworbenes „ständiges, subjektives Recht". Aä 2 und 3. Kürzer kann die Widerlegung der oben unter diesen Ziffern erwähnten Motive, der Regierungs vorlage gefaßt werden. Die Unternehmer— sagt die Vor lage— erleiden durch die Einstellung ihres Gewerbes leinen Schaden, weil ihr Betrieb mit „kaum in Betracht kommenden geringen Investitionen verbunden kst" und weil sie „ihre Maschinen und dergleichen unter den heuti ger^ Verhältnissen mit Nutzen werden verkaufen können". Man sollte meinen- der Verfasser der Motive sei noch nie in einem modern ausgestatteten Kinematographentheater gewesen. Die Investitionen der größeren Unternehmungen in der Hauptstadt und in den größeren Provinzstädten be laufen sich in Wahrheit auf se viele Hunderttausende von Kronen. Man denke an die Kosten der eigenen Gebäude, oder des Umbaues gemieteter, und zwar immer auf die Mindestdane? von 15 bis 20 Jahren gemietete? fremden Lokalitäten, die mit Ende der Miete wieder in den vori gen Stand zurückversetzt werden müssen! Und wo bleibt neben diesem positiven Schaden de? entgangene Gewinn? Gerade wenn das Kmematographenunternehmen so lukra tiv ist wie die Reaierunasvorloae behauptet, werden die Unternehmer durch die Konfiskation ihres Betriebes be sonders schwer geschädigt. Und endlich: Die Unternehme? --- sagen die Motivs >— werden durch den Entwurf für ihren Schaden entkchä- ' digt durch die Schonzeit von zwei Jahren, während welcher sie ihr Gewerbe noch ausüben dürfen. Das ist nicht besser, als wenn de? Dieb sich damit vereidigte, er habe den Be- stoblenen dadurch entschädigt, daß er ihm nicht noch mehr gestohlen hat. Das bedarf keiner Widerlegung. Nach alle dem bin ich der Ansicht, daß den Unternehmern, falls die Borlage Gesetz wird, eine Entschädigung gebührt. Achte uugarifche KxlegssAtelA. Budapest, 4. Juki. Die Aviatik, mit deren Hilfe heute die Luftpostlinie Budapest—Wien eröffnet werden konnte, stellt sich nun mehr auch in den Dienst der Kriegsanleihepropaganda. Ueber Aufforderung des Kriegsmmisteriums wird die Ungarische Flugzeugfabriks-Aktiengescllschast in den näch sten Tagen Propagandaflüge über Budapest veranstalten und Werbeschriften herabwerfen, die die Bevölkerung zur Zeichnung auf bis achte Kriegsanleihe aneifem. In Deutschland hat man durch dieses Agitationsmittel schön«' Resultate erzielt. Hoffentlich wird es auch bei uns vozz i dem gewünschten Erfolg begleitet sein..! . Im nachstehenden veröffentlichen wir die heute bs«' kanntgewordenen größeren Zeichnungen:-> Bei de? ungarischen Eskompte-» und WechSlerbank: Matthäus' Utry !,000.000, „Donau"! Versicherungsgesellschaft 600 .000, AssekuranMerein des' Zuckerindustrie S0S.000, Fimnaner öffentliches Lagerhaus 2S0.0V0. Bihar-Szilägyer ^elindustrie A.-G. Äb.VVu "-Karo->, lme Szuliman 2ZV.VVV, Volksbank, Deoeeser, Hokrat Hein rich Jellinek. GyvnWöser BerkehrSbank A.-G., im Wege des j Gyöngyössr Spar» und Kreditanstalt, Geheime? Rott. Bischof i Äras Julius Zichy, im Wegs der Pecser Mözesan-Sparkassh! das Pecser Seminar, Ernst v. Juhos, Wien, Frau Ariur> Buksvinczy se 200.000, Gyongyösei, Spa4- und Kreditanstalt 170.000, Gustav Prinzhausen" 140.000, H. Müller 120.00«), Kari Lambsrger! 10.000, Ladislaus v. Fürst iTeitzeichnung), Adreas Koväcs-SebestiM, Eugen Nomän, Edmund LäßlS, Josef Merkler. Johann Vajda, Heinrich Nage!, Olga Pollak, Picser ErZkapitei, im Wege der Pöcser Diözesan-Sparkafse, Sigmund Büchler u. Komp., T. K., „Emra" Erste Faserstaff werke A.-G., Franz Bermann je 100.000, Sigmund SzücK 85.000, Alexander-Szurmay-Fonds 82.700, Landes-Advo» katen.PcnsionSinftitut, Desider Török se 80.000, ^M. Treu mann u. Sohn, Müller u. Komp. je 7S.0V0, Ernst Grüner 6Z.0V0, Moritz Klein- juri. 60.000, Dr. Thomas Pvvelkg 6S.VM, Athenäum literarische iilfb Druckerei°A.°G. 53.5SÜ, Graf' Stesan Szecheuy'.. Nikolaus Szemere, Aiexunde« Pollak, Frank Treyburger, Adolf Groftmann, Jgnaz CsillaA Witwe Arnold Strasser, Banksirma Raget u. Wortinaim» Thaltmaver u. Seitz, Johann Wvdian?r. Mühlenbaiianstatz und Maschwensabrik, Heinrich Franck Söhne, Robert He.roid^ Anton Untenauer, im Wege der Gyöngyöser Spar« und Kreditanstalt: Koloman Panker. D?. Alexander Pdi- gär, Adolf Engl, Trfider Hajdu, Ladislaus Kontra, .Josef Rödei, Johann Barna, Ludwig Schwarz, GSza Höber, Sig mund S^äntö, Dr. Samuel Läßlö und Frau, Dr. Ludwig Pol« gär, Hemrich Fleischmann, Stefan Polgär, En?I« SömoM, Andreas Somogyi, Bälint Keserü, Josef Kardvs, Erste UnA. Kabelfabrik, Perei u. Schacherer sTeilzeichnungs je 60.000, Jgnaz Braun, Mendel Pauker, Domherr Stefan Ldäm, Veß- prim, Ung. Walzmühle A.-G., Wilhelm Singer, Direktor Robert Forrö, Ernst Forqäcs, Desider Hußär, Kafseeinduslri« A.-G., Arnold Komlüs, Eugen Menczer je 40.000, Antonia, Brachfeld, Exportmuhlenurdüstrie A..G., Frau Martin Haas, Matthias Miklös, M. Korniss, Frau Felix Wtcnde, Witwe Matthias Petrilooics, Jakob Solomon u. Komp., Julius Szepefsy. Direktor Max Barta, Ladislaus Nemes, Isidor Kuttmann. Kommerzialra! Paul Lajta je 30.000. Hungaria- Verbandstoffabrik, Bela Verö, Paul Fischer. Leutnant S, Bernseft, Emerich Kädär, Heinrich Venifest je 3S.0M, MZ« Helm Sugär, Josef Sngär sTeilzeichnungj, Heinrich Herbstex, Armin Pollak, Isaak Baumring, Jsabelle Schrasfel je 20.000, Emil Boß, Paul Jankov je 18.000, Wilhelm Kaßa 14.000, Daniel Pstus, Ladislaus Bodnär, I. u. I. Schande! je ?2.000^ Michael Koch, Andreas Stemel, Philipp Bierwarth. Andreas Jzsäk je Z!.MS, Jakob Moör, Johann Tamäsy, Marie Hör» väth, Albert Deutsch, Jgnaz Kohil, Gebrüder Aoelsberg, Paul Ma-än, Matthias Ackermann, Franz Hofmeister, Frau Michael Gaßner. Josef Fehsr, Julius Josef Kahn, Irene Nikolaus» Martha Nikolaus, Andreas Kasper, Johann Nridert, Alex ander Jänk. Johann Timar, Samuel Holzer. Frau Wilhelm Stern. Viktor Koväcs, I. Fürst u. Komp., Bloch u. Fischer» Helene Haläß. Benö Schmelzer, Olga Poainnen. Bracs Worthmann, Bela Baloah, Max Schillinge?. Elisabeth La in. berge?, Alexander Strasser, Oberarzt Dr. Alexander Kardos, StistungSfonds Kar! Koppel, Abraham Hunmoyer, Leopold Deutsch, Pau! Wagner»Nagy, Otto Altmann, Johann Kerekes, Josef Schmidt, Alexander Lipovecz, Jchass BöröS, Alexander György. Johann Verlli je W.0VV. Bei der kön. «ng. Postsparkasse: Kriec-sfSv-- sorgeamt des HonvebministeriumK 800.000, Temeskutas?? Sparkasse 2V0.0W, Hermann Paschke, Wien 140.000, Steta» Bodor, Szöläd 48.000, Andor Babockay, Gölle 86.000, Jo- Hann Tirchos, Lastaßentgyörgy. Peter Lahner, Rahö, Jakob Hirsckfeld,. Kaposoär, Franz Hoaemann. Szederksii», Borso« der Bergtrerks-Brnderlade und Borsoder Bergwerksdirektio» je S0.000, Max Winter, Holics 25.000, Witwe Ludwig Töth, Franz Töih ü. Co., Hödmxzöväsärhcly, Frau Johann Me° ßäros, CzibaHäza, Pcr«! SZöke, Csonqräd, Wittve Johan« Sedeon. MsSmihälyi, Georg Zdruba, Näntu. Johann Pewut» Oroshäza, Samuel Steiiimcmn, Boranyakisfalud,. Lids« Kiss, Zagyvapälfalva, Josef Stulrajter, Bernär, Frau Johanrc Antoni. Mzesabonv. Reiffeik-n-Landwirte-Kreßitcse^nstea- schaft, NapiHsam, Joharm Schrener, Uaqvöß je 20.500. Nikolaus Wagner. Hidasliget 18.000, Josef Stranz!» Kemeneskentp^ter, Joses Bartos. Kiskößeg se 15.00V, Präk» falvaer Bruderlade. Pete? Justin, SzilagycSeh je 18.00Y» Witwe Michael Komäromi, Käld. Geora Jän^. Kereediy, Jgnaz GaSI, Szabadka, Viktor SzKely. Cirökahofßumezö je 12.000, Dr.. Koloman BarcSay, Budapest n.400.. Johann Wellner, FeZsößakony,. Nikolaus Hübler, Nömetmärok is 11.000, Josef Kollar, Kisk>>s?og, PMvia K>sS. F-ettönnäräd 10.S0V, Markus KoväcS, Muravid. Josef Nomeiß, Vokäny, Josef Dömötör, Zalaegerßeg, Josef Sallay, TäpiSgySrqye» Franz Töih, HüdmeBväiärhelv. Stefan Demns, 5»rmezp, Dr. Sigmund Rözsa. Ivawsöa. .Ilonka ?akäeS». ReeSk, Hr>m Gustav Wetter. Szakolca, Witwe Matthias BetrikovieS, Faj» kkrt, -Josef KertSß sen., EzilaSialhcks, Anton Adnanni» Hratkö, Adam Bauer, HidaSIiget, Philipp B'.au, ?emes''!^Sd, Rikoians Ströbl. Usvär, Dr. Leo Harmat, CsikßereSa, Frra Jo??s Somogyi, Kereedin, Anton Hornung. Szederienn. Max Fischer, Leßenye. Mterhegvvidsker Svarkasse, Ludwig Brunn, Alcsui, Stefan Bubenko imd Frau, Hin, Jolan Simon, Sazü- kaza, Dr. Iwan Wechsler, Naflyvarad, Kar! Grünn, Per» jämos ;s 10.0M KlDne». Die? oInaer K oN i i a ts° S psr- und Kredit ban? A. »G. in Szekßärd hat an? die achte Kriegsanleihe 1 Million Kronen, ihr Präsident Geheimer Ret Graf iNzs Apponyi aber MY.VW Krolien gezeichnet. » Die Noefsemann n. Kühne mann Maschi ne n s a b r i? s- A.- E. zeichnet? bei der Ungarischen Es kompte- und Wechslerbank k 5V0.VVS, hievon K LM.000 auf die österr^chische Kriegsanleihe. Bischof Miron.Nlkol i cs meldeis im eigene« und kn- Namen der zu seinem Bi^tmn gehörenden diversen Fonds eins Zeichnung von k 83V.VVV bei der Mkgaristhen Eskompte» mch Weckislerban? an. O