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ALEX Historische Rechts- und Gesetzestexte

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Beilagen zu den Stenographische Protokolle des Nationalrat, 13. Gesetzgebungsperiode, S.1, ALEX/ÖNB
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Stenographische Protokolle des Nationalrat
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27.05.2024: Die Beilagen 880-1200 der XIII. Gesetzgebungsperiode sind online!

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Landesgesetzblatt für das Land Vorarlberg, 15.9.1945, S.1, ALEX/ÖNB
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Landesgesetzblatt für das Land Vorarlberg
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21.05.2024: Die Jahre 1945-1948 sind online!

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Wiener Universitäts-Schematismus, Jahrestitelblatt 1800, ALEX/ÖNB
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Wiener Universitäts-Schematismus
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03.05.2022: Die Jahre 1796-1800, 1804-1805, 1807-1813, 1815-1848, 1853-1859, 1864-1865, 1867-1870 sind online!

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Gazette of the Allied, Titelblatt 1945/46, ALEX/ÖNB
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Gazette of the Allied
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08.03.2022: Die Jahre 1945 bis 1949 sind online!

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Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Gurk, 24.6.1950, Seite 1, ALEX/ÖNB
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Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Gurk
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22.10.2021: Das Jahr 1950 ist online!

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Stenographische Protokolle - Bundesrat, 1. Gesetzgebungsperiode, Titelblatt, ALEX/ÖNB
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Stenographische Protokolle - Bundesrat
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11.10.2021: Die 1.-4. und 21.-24. Gesetzgebungsperioden (1920-1934, 2000-2012) sind online, die 20. Gesetzgebungsperiode (1999) wurde ergänzt.

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Die Stenographischen Protokolle des Kärntnerischen Landtages
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Die Stenographischen Protokolle des Kärntnerischen Landtages 1953-1975, 1984-1988 (18.-22. und 25. Gesetzgebungsperiode) sind online.

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Das Amtsblatt des österreichischen Finanzwesens / Finanzverwaltung
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Das Amtsblatt des österreichischen Finanzwesens/Finanzverwaltung 1956-1999 ist online.

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"Feuerwerk in der Winternacht" (Sport im Bild, 1933, Nr. 2, S. 46)
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"Feuerwerk in der Winternacht" (Sport im Bild, 1933, Nr. 2, S. 46)
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Fundstücke
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Vom Knall zur Vorschrift: Historische Feuerwerksregelungen
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Feuerwerk fasziniert Menschen seit Jahrhunderten. Die aufsteigenden Funken, der Knall und die leuchtenden Farben am Nachthimmel haben sowohl Faszination als auch Aufmerksamkeit ausgelöst. Gleichzeitig bergen Feuerwerke Gefahren, die schon früh staatliche Regelungen erforderlich machten. Die historischen Gesetze und Verordnungen, die heute auf ALEX zugänglich sind, zeigen, wie sich das staatliche Verständnis von Pyrotechnik und Sicherheit über die Jahrhunderte entwickelt hat.  

Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts findet sich eine Vorschrift im Reichsgesetzblatt vom 21.08.1865. Diese Regelung untersagte aus Sicherheitsgründen die Ein- und Durchfuhr von explosiven Stoffen sowie den damit verbundenen Handel (vgl. RGBl XXI Nr.77 1865, S. 283). Sie markiert den Beginn systematischer staatlicher Bemühungen, den Umgang mit Feuerwerkskörpern vorzugeben und Risiken präventiv einzudämmen.  

Fast drei Jahrzehnte später wurde im Reichsgesetzblatt von 1894 eine neue Vorschrift veröffentlicht. Nun stand der Einsatz von Feuerwerks- und Knallkörpern, die als Signalmittel bei Eisenbahnen und öffentlichen Verkehrsanstalten verwendet werden sollten, im Fokus. Diese durften nur nach behördlicher Prüfung und Zulassung ausschließlich als Signalmittel eingesetzt werden. Auch die experimentelle Herstellung und Erprobung unterlag der Genehmigung der Landesbehörde (vgl. RGBl. LV Nr. 153, S. 427). Die Gesetzgebung macht deutlich, dass mittlerweile auch die Verwendung von Feuerwerkskörpern geregelt werden musste, insbesondere jener pyrotechnischen Signalmittel, die im Verkehrswesen eingesetzt wurden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. 

Mit dem Bundesgesetzblatt von 1933 erfolgte eine weitere Verschärfung der Vorschriften. Die Herstellung sämtlicher Feuerwerkskörper sowie von Produkten, die Reizgas enthielten, wurde weitgehend untersagt (vgl. BGBl. Nr. 500, S. 1388). Damit einher ging eine deutlich strengere Systematisierung pyrotechnischer Erzeugnisse, die nur noch unter klar definierten, behördlichen Regelungen zulässig waren. 

Nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland 1938 wurden die österreichischen Rechtsnormen zunehmend an das deutsche Reichsrecht angepasst. Dies wurde im Gesetz über die „Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ festgeschrieben, das dem Deutschen Reich weitrechende Befugnisse in Österreich einräumte (vgl. Gesetzblatt für das Land Österreich. Nr. 27, S. 61). Der Umgang mit Pyrotechnik wurde strenger kontrolliert und militarisiert, nicht zuletzt wegen der Bedeutung von Explosivstoffen für die Kriegswirtschaft. So durften bestimmte Knallkörper nur noch an Personen über 18 Jahren abgegeben werden und ausschließlich solche, die für die sichere Nutzung in geschlossenen Räumen geeignet waren (vgl. RGBl. I 1940, S. 784). 

Erst mit den Pyrotechnikgesetzen von 1974 und 2010 wurde ein umfassender und einheitlicher Rechtsrahmen für pyrotechnische Gegenstände geschaffen, welche vorherige polizeiliche Bestimmungen und Vorschriften vereinheitlichte. Im Rechtsinformationssystem des Bundes sind diese Gesetze entsprechend aufgeführt. 

Die Entwicklung der Feuerwerksvorschriften verdeutlicht, wie eng der Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen im Laufe der letzten zwei Jahrhunderte mit Fragen der öffentlichen Sicherheit, technischer Kontrolle und staatlicher Ordnung verknüpft wurde.
Ergänzend vermitteln die historischen Zeitungen und Zeitschrifften auf ANNO einen eindrucksvollen Einblick in die Berichterstattung über Feuerwerke sowie deren gesellschaftliche Bedeutung. 

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https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=sib&datum=1933&page=54&size=45

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