1851
KurzinformationGesetzes- NummerGesetzes- DatumStück- NummerStück- DatumSeite
Erlaß des Handelsministeriums, giltig für alle Kronländer, mit den im Erlasse selbst vorkommenden Ausnahmen, womit in Folge Allerhöchster Entschließung mehrere Abänderungen in Beziehung auf den Staatsvorbehalt und auf Privat-Unternehmungen der periodischen Personentransporte (Messagerien und Stellfuhren) angeordnet werden RGBl 1/1851 20. Dec. 1 14. Jän. 1
Erlaß des Handelsministeriums, wodurch die für die Correspondenz der Staatsprüfungs-Commissionen zu Pavia festgesetzte Portofreiheit auf jene zu Mailand übertragen wird RGBl 2/1851 24. Dec. 1 14. Jän. 5
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Befreiung der Quittungen über die Gebühren der Patental-Invaliden von der Stämpelgebühr RGBl 3/1851 25. Dec. 1 14. Jän. 5
Kaiserliches Patent, womit für Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat, endlich die Militärgränze ein provisorisches Postgesetz vom 1. Februar 1851 an, in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 4/1851 26. Dec. 1 14. Jän. 6
Verordnung des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit ist, womit die Verfügung des Kriegsministeriums, daß Militärpersonen aus der Classe der Mannschaft, wenn sie vor einem Civilgerichte als Zeugen zu erscheinen haben, von einem Officier zu begleiten seien, kundgemacht wird RGBl 5/1851 31. Dec. 1 14. Jän. 12
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit die Behandlung der am 2. Jänner 1851 in der Serie 7 verlosten Banco-Obligationen zu 5 Percent und niederösterreichisch-ständischen Domestical-Obligationen zu 4 Percent kundgemacht wird RGBl 6/1851 4. Jän. 1 14. Jän. 13
Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten. Bestimmungen über die Postrittgelder für den I. Semester 1851 RGBl 7/1851 5. Jän. 1 14. Jän. 13
Verordnung des Justizministeriums, verbindlich für jene Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit ist, wodurch erklärt wird, daß unter der im §. 164 der Strafproceß-Ordnung erwähnten Sicherheitswache auch die Militär-Polizeiwache zu verstehen sei RGBl 8/1851 6. Jän. 1 14. Jän. 14
Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation des lombardisch-venetianischen Königreiches festgesetzt wird RGBl 9/1851 3. Jän. 2 16. Jän. 15
Erlaß des Justizministers, über den Zeitpunct des Eintrittes der Wirksamkeit der Notariats-Ordnung im Kronlande Oesterreich unter der Enns RGBl 10/1851 30. Dec. 3 20. Jän. 71
Erlaß des Justizministers über den Zeitpunct des Eintrittes der Wirksamkeit der Notariats-Ordnung in den Kronländern Oesterreich ob der Enns und Salzburg RGBl 11/1851 31. Dec. 3 20. Jän. 71
Erlaß des Kriegsministeriums, womit die von Seiner Majestät Allergnädigst genehmigte Verbesserung der Gebühren des Militär-Gerichts-Personales vom General-Auditor-Lieutenant abwärts bekannt gemacht wird RGBl 12/1851 31. Dec. 3 20. Jän. 71
Kaiserliches Handschreiben, wodurch angeordnet wird, daß Todes-urtheile der Schwurgerichtshöfe vor ihrer Vorlage an den Landesfürsten dem obersten Gerichtshofe um dessen Gutachten über die Gründe der Begnadigung und im bejahenden Falle über die an die Stelle der Todesstrafe zu setzende zeitliche Kerkerstrafe vorzulegen seien RGBl 13/1851 14. Jän. 3 20. Jän. 72
Erlaß des Ministeriums des Aeußern, womit die von der königlichen niederländischen Regierung den österreichischen Schiffen zugestandenen Begünstigungen kundgemacht werden RGBl 14/1851 15. Jän. 3 20. Jän. 73
Kaiserliche Verordnung, wodurch die Grundzüge über die definitive Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden im lombardisch-venetianischen Königreiche festgesetzt werden RGBl 15/1851 31. Dec. 4 27. Jän. 75
Kaiserliche Verordnung, über die Schneeschauflung auf Reichsstraßen RGBl 16/1851 3. Jän. 4 27. Jän. 87
Verordnung des Handelsministeriums, wodurch die Wirksamkeit der mit dem Erlasse vom 20. December 1850 angeordneten Bestimmungen über Messagerien und Stellfuhren, auf den 1. April 1851 hinausgeschoben wird RGBl 17/1851 23. Jän. 4 27. Jän. 90
Erlaß des Ministers des Cultus und Unterrichts, 1. an das medicinische, 2. an das philosophische Professoren-Collegium in Wien, 3. an das medicinische, 4. an das philosophische Professoren-Collegium in Prag, wodurch die Modalitäten bestimmt werden, unter welchen ausländische Aerzte in die Collegien der philosophischen und medicinischen Facultät an der Wiener und Prager Universität aufzunehmen sind RGBl 18/1851 6. Jän. 5 31. Jän. 91
Verordnung des Ministers des Cultus und Unterrichts, giltig für die Kronländer Nieder-Oesterreich, Böhmen, Mähren, Galizien und Steiermark, betreffend die abgesonderte Ertheilung des Unterrichtes im Kirchenrechte für Theologen, an Orten, wo Universitäten bestehen RGBl 19/1851 16. Jän. 5 31. Jän. 91
Erlaß des Ministers des Cultus und Unterrichts, an das General-Gouvernement des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit Bestimmungen in Ansehung derjenigen Studirenden getroffen werden, welche von einer nach dem Systeme der Lernfreiheit organisirten Universität an eine der Universitäten zu Padua oder Pavia übertreten RGBl 20/1851 19. Jän. 5 31. Jän. 92
Erlaß des Ministeriums des Aeußern, womit die Bestimmungen über die vor dem Eintritte in den Conceptsdienst des Ministeriums des Aeußern abzulegende Prüfung festgesetzt werden RGBl 21/1851 21. Jän. 5 31. Jän. 94
Kaiserliche Verordnung, wodurch die Aufhebung des Militär-Gränz-Institutes in Siebenbürgen, und statt der bisherigen fünf siebenbürgischen Gränz-Regimenter die Errichtung einer gleichen Zahl Linien-Regimenter, und zwar von vier Linien-Infanterie-Regimentern und einem Husaren-Regimente verfügt wird RGBl 22/1851 22. Jän. 5 31. Jän. 95
Verordnung des Finanzministeriums im Einverständnisse mit dem Handelsministerium, wirksam für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit der Eingangszoll von Lak-Lak und Lak-Dye ermäßiget wird RGBl 23/1851 31. Jän. 6 1. Febr. 97
Kaiserliches Patent, womit die im kaiserlichen Patente vom 2. December 1849 vorbehaltenen, nunmehr erfolgten Erweiterungen der Statuten des kaiserlichen Franz Joseph-Ordens hinausgegeben werden RGBl 24/1851 25. Dec. 7 6. Febr. 99
Kaiserliche Verordnung, womit die Statuten für das mit Allerhöchster Entschließung vom 16. Februar 1850 gegründete Civil-Verdienstkreuz hinausgegeben werden RGBl 25/1851 25. Dec. 7 6. Febr. 104
Erlaß des Ministers des Cultus und Unterrichts, wirksam für die Kronländer Niederösterreich, Oesterreich ob der Enns, Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnthen, Krain, Küstenland, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina, Dalmatien, betreffend die definitive Anstellung von Gymnasial-Directoren und deren Gehalte RGBl 26/1851 24. Jän. 7 6. Febr. 105
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Niederschlesien, wodurch die §§. 24 und 25 des organischen Gesetzes für die Gerichtsstellen vom 28. Juli 1850 erläutert werden RGBl 27/1851 30. Jän. 7 6. Febr. 105
Erlaß des Ministeriums des Cultus und Unterrichts, womit die im Einvernehmen mit sämmtlichen Ministerien beschlossenen Bestimmungen über die Anwendung des §. 66 des provisorischen Gesetzes vom 30. Juli 1850, über die theoretischen Staatsprüfungen, auf die im Studienjahre 1850-1851 ihre gesetzliche Studienzeit vollendenden Rechtshörer kundgemacht werden RGBl 28/1851 21. Jän. 8 8. Febr. 107
Circular-Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch einige Zweifel über die Anwendung des provisorischen Gesetzes vom 2. August 1850 gelöst werden RGBl 29/1851 25. Jän. 8 8. Febr. 108
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 1. Februar 1851 in der Serie 365 verlosten mährischständischen Aerarial-Obligationen de Sessione 6. December 1793 zu 4 Percent kundgemacht wird RGBl 30/1851 4. Febr. 8 8. Febr. 109
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit der Beginn der Wirksamkeit der Finanzbehörden im Kronlande Ungarn kundgemacht wird RGBl 31/1851 4. Febr. 8 8. Febr. 109
Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 3. Jänner 1851 die Grundsätze für die allgemeine Regulirung der Portofreiheiten kundgemacht werden RGBl 32/1851 3. Jän. 9 15. Febr. 111
Kaiserliches Patent, wodurch die Verzehrungssteuer von Bier für das lombardisch-venetianische Königreich eingeführt wird, mit der Bestimmung, daß der Tag, an welchem diese Bestimmung in Wirksamkeit zu treten hat, nachträglich bekannt gemacht wird RGBl 33/1851 29. Jän. 9 15. Febr. 113
Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch neue Bestimmungen über die Adoption und Legitimation in Ansehung der zur Militär-Jurisdiction gehörigen Personen angeordnet werden RGBl 34/1851 1. Febr. 9 15. Febr. 114
Kaiserliche Verordnung, womit die Beeidigung des Militär-Fuhrwesen-Corps auf die Kriegsartikel anbefohlen wird RGBl 35/1851 25. Jän. 10 19. Febr. 117
Verordnung des Ministers des Cultus und Unterrichts, giltig für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnthen, Krain, Triest und Küstenland, Dalmatien, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien mit dem Krakauer Gebiete, Bukowina, über die Dauer der Herbstferien der Gymnasien am Schlusse des Schuljahres 1851 RGBl 36/1851 26. Jän. 10 19. Febr. 117
Circular-Verordnung des Kriegsministeriums, womit das kaiserliche Patent vom 28. Juni 1850, über die Beisetzung der Vollstreckungsclausel und die Verordnung der Ministerien der Justiz, der Finanzen, dann des Cultus und Unterrichts vom 8. November 1850, über die Erhebung und Verrechnung der gesetzlichen und freiwilligen Beiträge zum Normal-Schulfonde auch den Militärgerichten mit einigen Abänderungen zur Darnachachtung bekannt gegeben werden RGBl 37/1851 8. Febr. 10 19. Febr. 118
Erlaß des Ministeriums des Krieges, womit die näheren Bestimmungen über die Beeidigung des Fuhrwesen-Corps bekannt gegeben werden RGBl 38/1851 8. Febr. 10 19. Febr. 119
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, in welchen die provisorische Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850, in Wirksamkeit steht, wodurch eine Erläuterung des §. 408 dieser Strafproceß-Ordnung über die Anwendbarkeit des Schätzungseides zum Behufe der Ausmittlung der Entschädigung des durch eine strafbare Handlung Beschädigten gegeben wird RGBl 39/1851 10. Febr. 10 19. Febr. 119
Erlaß des Finanzministers, wirksam für Siebenbürgen, über die Bemessung und Einhebung der Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch in Orten mit einer Bevölkerung über 2000 Seelen RGBl 40/1851 13. Febr. 11 22. Febr. 121
Uebereinkunft zwischen der kaiserlich-österreichischen und der kaiserlich-russischen Regierung, mittelst welcher der abgelaufene Donauschiff-Fahrts-Vertrag zwischen Oesterreich und Rußland vom Jahr 1840 für die Dauer Eines Jahres verlängert wurde RGBl 41/1851 13. Nov. 12 28. Febr. 139
Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, über die Portogebühren für jene Correspondenzen, welche in auswärtigen Staaten von k. k. Post-Expeditionen besorgt werden RGBl 42/1851 14. Jän. 12 28. Febr. 140
Erlaß des Handelsministeriums, mit einer Erläuterung der Vorschrift über die Gebührenberechnung für Nachtdepeschen RGBl 43/1851 3. Febr. 12 28. Febr. 141
Erlaß des Handelsministeriums, über die Portofreiheit der Commission zur Verwaltung des Ban Jellačić-Invalidenfondes in Agram RGBl 44/1851 3. Febr. 12 28. Febr. 141
Erlaß des Handelsministeriums, über die Eröffnung der königlich-belgischen Telegraphenlinien und die Gebührenberechnung für die österreichich-belgische Telegraphen-Correspondenz RGBl 45/1851 3. Febr. 12 28. Febr. 142
Verordnung des Ministers des Cultus und Unterrichts, giltig für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnthen, Krain, Triest und Küstenland, Dalmatien, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina, wodurch die Einsendung von Personalstandes-Tabellen der Gymnasien angeordnet wird RGBl 46/1851 9. Febr. 12 28. Febr. 143
Erlaß des Handelsministeriums über die Behandlung der telegraphischen Correspondenz aus dem Königreiche Belgien RGBl 47/1851 11. Febr. 12 28. Febr. 143
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für jene Kronländer, in denen das Strafgesetzbuch vom 3. September 1803 in Rechtskraft steht, wodurch im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern erklärt wird, daß als Diensteid der Gensd’armerie der von den Gensd’armen bei ihrer Assentirung abgelegte Fahneneid zu gelten habe RGBl 48/1851 17. Febr. 12 28. Febr. 144
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Hinausgabe der Reichsschatzscheine zu fünfzig Gulden RGBl 49/1851 19. Febr. 12 28. Febr. 145
Verordnung des Finanzministeriums, in Betreff der Befreiung der Pensionen der Mitglieder des Maria-Theresien-Ordens und ihrer Angehörigen von der Einkommensteuer RGBl 50/1851 23. Febr. 12 28. Febr. 145
Erlaß des Kriegsministeriums, womit die Behandlung der Nachmänner (Substituten) hinsichtlich des Einrückens, ihrer Rücksendung und Dienstzeit, falls sie nach der Hand im eigenen Namen zum Eintritte berufen werden, bekannt gegeben wird RGBl 51/1851 22. Jän. 13 7. März 147
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für jene Kronländer, in welchen das Strafgesetz über Gefällsübertretungen nicht eingeführt ist, wodurch die Ablassung von dem ordentlichen Strafverfahren wegen Gefällsübertretungen gestattet wird RGBl 52/1851 26. Febr. 13 7. März 147
Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Toscana über die Grundlagen des österreichisch-italienischen Postvereines RGBl 53/1851 5. Nov. 14 15. März 153
Erlaß des Handelsministeriums, womit die Verlängerung des Termines für den Vollzug der österreichisch-toscanischen Postconvention vom 5. November 1850 kundgemacht wird RGBl 54/1851 14. Febr. 14 15. März 174
Erlaß des Kriegsministeriums, mittelst welchem die mit Allerhöchstem Armee-Befehle Nr. 11, vom 22. October 1850 angeordneten Bestimmungen bei Aufnahme von Cadeten allgemein kundgemacht werden RGBl 55/1851 23. Febr. 15 15. März 175
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 1. März d. J. in der Serie Nr. 187, verlosten Hofkammer-Obligationen zu vier Percent kundgemacht wird RGBl 56/1851 3. März 15 15. März 177
Erlaß des Finanzministers, wirksam für das lombardischvenet ianische Königreich, über die Vollziehung der Anordnungen des Allerhöchsten Patentes vom 29. Jänner 1851, über die Einhebung der Verzehrungssteuer von Bier RGBl 57/1851 6. März 15 15. März 177
Erlaß des Ministers des Innern, über die Vollziehung der im Staatsvertrage mit dem Herzogthume Modena stipulirten Gränz-Regulirung RGBl 58/1851 7. März 15 15. März 193
Erlaß des Finanzministeriums, womit das gegen Bosnien bestehende Waffen- und Munitions-Ausfuhrverbot auch auf die Herzegowina ausgedehnt wird RGBl 59/1851 8. März 15 15. März 193
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lomdardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Hinausgabe der Reichsschatzscheine zu 10 fl. und 5 fl. RGBl 60/1851 11. März 15 15. März 194
Kaiserliche Verordnung, womit die zollfreie Einfuhr mehrerer zum Baue und zur Ausrüstung von Schiffen bestimmten Gegenstände in das dalmatinische Zollgebiet angeordnet wird RGBl 61/1851 23. Febr. 16 20. März 195
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Benützung der Dampfschiffe bei Dienstreisen RGBl 62/1851 8. März 16 20. März 196
Erlaß des Ministeriums des Aeußern, wirksam für alle Kronländer, womit die zwischen Oesterreich und Baiern geschlossene Uebereinkunft über die kostenfreie Behandlung der im diplomatischen Wege nachgesuchten Tauf-, Trau- und Todesscheine bekannt gemacht wird RGBl 63/1851 16. März 16 20. März 197
Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, giltig für alle Kronländer der österreichischen Monarchie, womit der Post- und Dampfschiff-Fahrts-Vertrag zwischen Oesterreich und Griechenland kundgemacht wird RGBl 64/1851 8. Febr. 17 22. März 199
Verordnung des Ministeriums des Kriegswesens, wirksam für alle Kronländer, womit in Folge Allerhöchster Ermächtigung die Bestimmung des Pulver-Patentes vom Jahre 1807, wegen Ausschließung der Israeliten von der Erzeugung des Pulvers und Salniters, so wie von dem Handel mit diesen Artikeln, aufgehoben wird RGBl 65/1851 12. März 18 20. März 219
Kaiserliche Verordnung, wirksam für jene Kronländer des österreichischen Kaiserstaates, in welchen die Strafprozeßordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, wodurch eine Erläuterung des §. 346 dieser Strafproceß-Ordnung erlassen wird RGBl 66/1851 16. März 18 29. März 219
Kaiserliche Verordnung, für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen und Krain, vom Tage der Kundmachung verbindlich, wodurch mehrere Bestimmungen in Ansehung des Landtafel- und Grundbuchs-Geschäftes vorgeschrieben werden RGBl 67/1851 16. März 18 29. März 220
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit die Behandlung der am 17. März l. J. verlosten deutschen Münzscheine zu 10 Kreuzer, Serie Buchstabe X 1, kundgemacht wird RGBl 68/1851 22. März 18 29. März 228
Kaiserliches Patent, wodurch die mit dem Decrete vom 27. August 1849 verfügte Beschränkung des früher bestandenen Freihafens von Venedig aufgehoben wird RGBl 69/1851 27. März 19 1. April 229
Kaiserliche Verordnung, wodurch die Organisirung des gewerblichen Unterrichtes überhaupt, und die Errichtung von Realschulen insbesondere festgesetzt werden RGBl 70/1851 2. März 20 3. April 231
Kaiserliche Verordnung, womit die Privilegien der Universitäts-Buchdruckerei in Ofen und der Lyceal-Buchdruckerei in Klausenburg aufgehoben und die Grundsätze über das Schulbücherwesen für Ungarn, Croatien, Slavonien, Siebenbürgen und die Woiwodschaft Serbien mit dem Temeser Banate festgesetzt werden RGBl 71/1851 14. März 20 3. April 238
Kaiserliche Verordnung, womit Bestimmungen über die Austragung von Privatrechts-Ansprüchen auf das für verfallen erklärte Vermögen von kriegsgerichtlich verurtheilten Personen und auf die mit Beschlag belegten in Ungarn, Croatien, Slavonien, der serbischen Woiwodschaft oder im Temeser Banate gelegenen Güter der des Hochverrathes Beschuldigten angeordnet werden RGBl 72/1851 20. März 20 3. April 239
Erlaß des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen, an die provisorischen Berghauptmannschaften zu Steier, Leoben, Klagenfurt, Hall, Joachimsthal, Mies, Přibram, Kuttenberg und Brünn, dann an die Berggerichte zu Wieliczka, Sambor und Kolomea, womit die unterm 25. October 1837 erlassene Verfügung über den ämtlichen Vorgang bei Muthungen im Falle der versäumten Angabe der Grubenfeldmaßlagerung aufgehoben wird RGBl 73/1851 20. März 20 3. April 243
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, außer Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, der serbischen Woiwodschaft, und dem Temeser Banate, Dalmatien und dem lombardisch-venetianischen Königreiche, über das Verfahren in Erwerbsteuer-Angelegenheiten und über die Besorgung der in einigen Städten vorkommenden Geschäfte der directen Besteuerung überhaupt RGBl 74/1851 25. März 20 3. April 243
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Gebührenfreiheit der Giri oder Cessionen von Bank-Anweisungen RGBl 75/1851 30. März 20 3. April 245
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für das lombardischvenetianische Königreich, über die Anwendung der Tarifpost 54-45 D des provisorischen Gesetzes vom 9. Februar 1850 RGBl 76/1851 25. März 21 9. April 247
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Frage, welchem Stämpel Protokolle in Streitsachen, deren Werth 50 Gulden nicht übersteigt, unterliegen RGBl 77/1851 28. März 21 9. April 248
Erlaß des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen, an die provisorischen Berghauptmannschaften zu Mies, Pribram, Joachimsthal, Kuttenberg, Brünn, Leoben, Steier, Hall, dann die Berggerichte Wieliczka, Kolomea, Sambor, Schemnitz, Schmölnitz, Nagybanya, Oravicza, an die Berggerichts-Substitutionen in Radoboy, an das Oberberggerichts-Collegium in Hermannstadt, in Betreff der Behandlung der Gesuche um Ausfolgung der sogenannten Sprengpulver-Certificate für den Bergbaubetrieb und ihrer Stämpelpflichtigkeit RGBl 78/1851 28. März 21 9. April 248
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 1. April 1851 in der Serie 162 verlosten Hofkammer-Obligationen von verschiedenem Zinsfuße kundgemacht wird RGBl 79/1851 2. April 21 9. April 249
Uebereinkunft zwischen der kaiserlich-österreichischen und der königlich-sächsischen Regierung, über den Betriebsanschluß der beiderseitigen Eisenbahnen unter einander RGBl 80/1851 31. Dec. 22 12. April 251
Verordnung des Ministers für Landescultur und Bergwesen, wirksam für alle Kronländer, womit die Allerhöchste Entschließung vom 20. März 1851, betreffend die Systemisirung von 30 Stipendien zu 200 fl. C. M. für ordentliche Zuhörer an der Schemnitzer Berg-Akademie, und die Abänderung einiger auf die Aufnahme von ordentlichen Zöglingen und die Zurücklegung ihrer Studien an der genannten Berg-Akademie bezüglichen Bestimmungen kundgemacht wird RGBl 81/1851 25. März 22 12. April 271
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Activirung der Finanzpräfecturen im lombardisch-venetianischen Königreiche bekannt gemacht wird RGBl 82/1851 11. April 23 15. April 273
Kaiserliches Patent, wirksam für Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen, Krain, für das Gebiet der reichsunmittelbaren Stadt Triest, die Markgrafschaft Istrien und die gefürstete Grafschaft Görz und Gradiska, wodurch die Bestimmungen über den Entlastungsfond angeordnet werden, welcher zur Leistung der Capitals-Entschädigung und mittlerweiligen Verzinsung (Rente) der Entlastungs-Capitalien für die in Folge der Grundentlastung aufgehobenen Bezüge errichtet wird, und mit 1. November 1851 ins Leben zu treten hat RGBl 83/1851 11. April 24 15. April 275
Kaiserliches Patent, wirksam für Oesterreich ob und unter der Enns, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen, Krain, Salzburg, Istrien, Görz und Gradiska, und die reichsunmittelbare Stadt Triest und deren Gebiet, wodurch das Verfahren der Gerichtsbehörden zur Durchführung des Patentes vom 25. September 1850, rücksichtlich der Zuweisung der Capitals-Entschädigung für die in Folge der Grundentlastung aufgehobenen oder abzulösenden Bezüge normirt wird RGBl 84/1851 11. April 25 16. April 281
Kaiserliches Patent, wodurch, vom 1. Mai 1851 angefangen, eine Einkommensteuer für das lombardisch-venetianische Königreich eingeführt wird RGBl 85/1851 11. April 26 17. April 295
Kaiserliches Patent, womit für das Kronland Tirol und Vorarlberg die Grundsätze über die Leistung der Capitals-Entschädigung für alle in Folge der Durchführung der Grundentlastung aufgehobenen oder ablösbaren Bezüge, sowie über die Art, wie die den Verpflichteten obliegende Capitals-Zahlung zu leisten ist, angeordnet werden RGBl 86/1851 11. April 27 17. April 307
Kaiserliches Patent, wodurch für Tirol und Vorarlberg das Verfahren der Behörden rücksichtlich der Zuweisung der Capitals-Entschädigung für die in Folge der Grundentlastung aufgehobenen oder abzulösenden Bezüge geregelt wird RGBl 87/1851 11. April 27 17. April 313
Kaiserliches Patent, wirksam für Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Tirol, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen, Krain, Istrien, dann Görz und Gradiska, wodurch für das Verwaltungsjahr 1852 die Einhebung eines fünfpercentigen Zuschlages zu allen directen Steuern zur Aufbringung der für die Durchführung der Grundentlastung erforderlichen Landesmittel angeordnet wird RGBl 88/1851 11. April 27 17. April 322
Kaiserliches Patent, betreffend die Durchführung der Grundentlastung in dem Gebiete des ehemaligen Freistaates Krakau RGBl 89/1851 12. März 28 18. April 323
Kaiserliche Verordnung, womit nachträgliche Bestimmungen zu der provisorischen Vorschrift vom 26. October 1849, über die Gehaltsregulirung der Facultätsprofessoren zu Wien, Prag, Lemberg, Krakau, Olmütz, Gratz und Innsbruck getroffen, und die Gehalte der Professoren der chirurgischen Lehranstalt zu Lemberg, Olmütz, Gratz, Innsbruck und Salzburg regulirt werden RGBl 90/1851 19. März 28 18. April 339
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Kraft ist, womit einige Bestimmungen über die Anwendung der §§. 41, 43, 165, 166 und 265 der Strafproceß-Ordnung auf Militärpersonen kundgemacht werden RGBl 91/1851 6. April 28 18. April 342
Kaiserliches Patent, wodurch das Statut für den Reichsrath erlassen und kundgemacht wird RGBl 92/1851 13. April 29 18. April 343
Kaiserliche Verordnung, mit welcher die Gehalte des Lehr- und sonstigen Personales der Pesther Universität regulirt werden RGBl 93/1851 19. März 30 26. April 349
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, für welche das provisorische Gesetz vom 6. September 1850 erlassen wurde, bezüglich des Kalender-Stämpels RGBl 94/1851 2. April 30 26. April 352
Erlaß des Kriegsministeriums, womit die Bestimmungen über die zur Aufnahme in die Auditoriatspraxis erforderlichen Staatsprüfungen bekannt gegeben werden RGBl 95/1851 14. April 30 26. April 353
Erlaß des Ministers des Cultus und Unterrichts, an die akademischen Behörden der Universitäten zu Wien, Prag, Lemberg, Krakau, Olmütz, Gratz und Innsbruck, betreffend die von den Studirenden der rechts- und staatswissenschaftlichen Facultät zu hörenden philosophischen und historischen Collegien RGBl 96/1851 17. April 30 26. April 353
Erlaß des Kriegsministeriums, womit die Bewilligung zu Soldaten-Ehen nach der zweiten Art von der Zustimmung der Gemeinde, welcher der Soldat angehört, abhängig gemacht wird RGBl 97/1851 7. April 31 30. April 355
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, an die Herren Statthalter von Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Böhmen, Mähren, Schlesien. Küstenland, Kärnthen, Krain, Tirol, Galizien und Dalmatien, an die Gubernialcommission in Krakau und den Kreis-Chef in der Bukowina, in Betreff der Prüfungstaxe, welche die öffentlichen Lehrer lebender Sprachen in jenen Fällen zu erhalten haben, wo sie zu den Prüfungen für den Staatspostdienst beigezogen werden RGBl 98/1851 10. April 31 30. April 355
Erlaß des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen, womit die Umstaltung des k. k. niederungarischen Oberstkammergrafen-Amtes zu Schemnitz in eine k. k. niederungarische Berg-, Forst- und Güter-Direction, und die Auflösung der Neusohler k. k. Kammerverwaltung bekannt gemacht wird RGBl 99/1851 10. April 31 30. April 356
Erlaß des Kriegsministeriums. Aufhebung der Haftung der Erben von Militärs für unberichtigte Charakters- und Carenz-Taxbeträge RGBl 100/1851 14. April 31 30. April 356
Verordnung des Kriegsministeriums, in Betreff der Zulage eines Freiwilligen, welchem wegen Privatverhältnissen die Entlassung im Concertationswege oder auf eigenes Ansuchen vor Ablauf seiner Dienstverpflichtung bewilliget wird RGBl 101/1851 18. April 31 30. April 357
Erlaß des Kriegsministeriums, wodurch bestimmt wird, daß das Personale des militärisch-geographischen Institutes in geistlichen Angelegenheiten der Jurisdiction der Civil-Geistlichkeit unterstehe RGBl 102/1851 20. April 31 30. April 357
Erlaß des Kriegsministeriums, über die Verlassenschaftsgebühren-Abnahme in Fällen, wenn der Erblasser vor dem 1. November 1850 gestorben ist RGBl 103/1851 20. April 31 30. April 357
Erlaß des Kriegsministeriums, wodurch bestimmt wird, daß der §. 19 der provisorischen Advocaten-Ordnung, über die Bestimmung, ob einer Partei das Armenrecht zustehe, und über die Zuweisung eines unentgeltlichen Vertreters, auch auf die Militärgerichte ausgedehnt wird RGBl 104/1851 20. April 31 30. April 358
Erlaß des Handelsministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 8. April 1851 die Leuchtthurmgebühren in den österreichischen Häfen geregelt werden RGBl 105/1851 19. April 32 10. Mai 359
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, giltig für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnthen, Krain, Triest und Küstenland, Dalmatien, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien mit dem Krakauer Gebiete und die Bukowina, betreffend die Frage, wie Stiftungen und Stipendien zu behandeln sind, welche für die früheren philosophischen Studien bestimmt waren RGBl 106/1851 25. April 32 10. Mai 359
Verordnung des Ministeriums der Justiz, womit die kaiserliche Verordnung vom 16. März 1851, wegen Beschleunigung der Landtafel- und Grundbuchsgeschäfte, auch für Triest, Görz mit Gradiska und Istrien in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 107/1851 2. Mai 32 10. Mai 360
Verordnung des Justizministeriums, an sämmtliche Gerichtsbehörden und Staatsanwaltschaften jener Kronländer, in welchen die Strafproceßordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, wodurch Bestimmungen vorgezeichnet werden, über die Art, in welcher die Vorladung von Beamten oder Dienern des ausübenden Dienstes von Seite der Strafgerichte zu vollziehen sind RGBl 108/1851 3. Mai 32 10. Mai 360
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 1. Mai 1851 in der Serie 303 verlosten Obligationen von den durch die Vermittlung der Häuser Osy und Goll aufgenommenen Anlehen zu drei ein halb, vier, vier ein halb und fünf Percent kundgemacht wird RGBl 109/1851 3. Mai 32 10. Mai 361
Kaiserliche Verordnung, wegen zollfreier Behandlung der über die Gränze von Tirol und Vorarlberg eingehenden, und über die illirische oder venetianische Seeküste austretenden Durchfuhrwaaren, und Erlaß des Finanzministers vom 7. Mai 1851, zur Vollziehung derselben RGBl 110/1851 24. April 33 14. Mai 363
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, an die Statthalter in Böhmen, Mähren, Schlesien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnthen, Krain, Salzburg, Triest, Dalmatien und Galizien, betreffend die praktische Ausbildung der Lehramts-Candidaten in den Naturwissenschaften RGBl 111/1851 30. April 33 14. Mai 363
Verordnung des Finanzministeriums, womit der Eingangszoll für Digestiv-Salz mit 5 Kreuzern vom Centner festgesetzt wird RGBl 112/1851 2. Mai 33 14. Mai 364
Erlaß des Kriegsministeriums, betreffend die Einbringung der Deserteurs durch die Gensd’armen und Ausbezahlung der Taglia an letztere RGBl 113/1851 3. Mai 33 14. Mai 365
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, in welchen die provisorischen Gesetze vom 9. Februar und 2. Angust 1850 in Wirksamkeit stehen, bezüglich der Stämpelanheftung RGBl 114/1851 6. Mai 33 14. Mai 365
Erlaß des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen das Jagdgesetz vom 7. März 1849 (Reichsgesetzblatt, Ergänzungsband, Nr. 154) in Wirksamkeit steht, wodurch erklärt wird, daß die im §. 9 dieses Gesetzes festgesetzte Bestrafung der Uebertretung der ebenda §. 7 enthaltenen Vorschrift zur Competenz der Verwaltungsbehörden und nicht der Strafgerichte gehöre RGBl 115/1851 9. Mai 33 14. Mai 366
Verordnung des Ministers der Justiz, in Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 12. Mai 1851, mit den allgemeinen und besonderen Bestimmungen über die Gerichtseintheilung des Kronlandes Siebenbürgen RGBl 116/1851 12. Mai 34 15. Mai 367
Verordnung des Ministeriums des Innern, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 12. Mai 1851 die Organisation der politischen Verwaltung im Großfürstenthume Siebenbürgen kundgemacht wird RGBl 117/1851 12. Mai 35 16. Mai 373
Kaiserliches Patent, womit mehrere Maßregeln zur Regelung der Geldverhältnisse des Kaiserreiches angeordnet werden RGBl 118/1851 15. Mai 36 18. Mai 381
Erlaß des Handelsministeriums, womit die im Einverständnisse mit den übrigen Ministerien festgesetzten Bestimmungen bezüglich der Abgabe und Beförderungsweise telegraphischer Staats-Depeschen allgemein kundgemacht werden RGBl 121/1851 2. Mai 36 21. Mai 389
Kaiserliche Verordnung, wodurch die Wirksamkeit der für die Hauptstadt Prag erlassenen Ausziehordnung vom 9. März 1805, Nr. 719 der Justiz-Gesetzsammlung, auf die Stadt Wyssehrad ausgedehnt wird RGBl 119/1851 28. März 37 21. Mai 383
Circular-Verordnung des Kriegsministeriums, über das Verfahren der Militärgerichte bei Verlassenschafts-Abhandlungen, Vormundschafts- und Curatels-Angelegenheiten RGBl 120/1851 1. Mai 37 21. Mai 386
Erlaß des Justizministeriums, wodurch festgesetzt wird, daß die Wirksamkeit der Notariats-Ordnung im Kronlande Kärnthen am 1. Juli 1851 zu beginnen habe RGBl 122/1851 12. Mai 37 21. Mai 390
Erlaß des Justizministeriums, wodurch festgesetzt wird, daß die Wirksamkeit der Notariats-Ordnung im Kronlande Krain am 1. Juli 1851 zu beginnen habe RGBl 123/1851 12. Mai 37 21. Mai 390
Kaiserliche Verordnung, mit welcher eine Vorschrift über die Einquartierung des Heeres für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, erlassen wird RGBl 124/1851 15. Mai 38 22. Mai 391
Kaiserliche Verordnung, giltig für alle Kronländer, wegen Einführung eines neuen Kupfermünzsystemes RGBl 125/1851 7. April 39 24. Mai 409
Erlaß des Kriegsministeriums, womit das Militär-Polizeiwach-Corps unter die Militär-Seelsorge und respective unter die Jurisdiction der Feldsuperiorate gestellt wird RGBl 126/1851 24. April 39 24. Mai 410
Kaiserliche Verordnung, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Böhmen, Mähren, Tirol, Schlesien, Steiermark, Kärnthen und Krain, das Gebiet der Stadt Triest, die Markgrafschaft Istrien und die gefürstete Grafschaft Görz und Gradiska, wodurch eine Vorschrift für die Vollstreckung der Verfügungen und Erkenntnisse der politischen Obrigkeiten (das ist: der politischen Behörden und Gemeindevorsteher) erlassen wird RGBl 127/1851 11. Mai 39 24. Mai 410
Verordnung des Justizministeriums, giltig für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen, Krain, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Görz und Gradiska mit Istrien, und die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, wodurch festgesetzt wird, daß Rechtsstreitigkeiten in Beziehung auf die Grundentlastung auch dann nach der Vorschrift über das summarische Verfahren zu verhandeln seien, wenn die Parteien selbst, ohne Weisung der Grundentlastungs - Commission, den Rechtsweg betreten, oder nach Kundmachung der Grundentlastungs-Verordnung schon betreten haben, und wodurch einige andere Bestimmungen über das Verfahren bei derlei Rechtsstreiten angeordnet werden RGBl 128/1851 12. Mai 39 24. Mai 415
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, wodurch erklärt wird, daß die mit den Tapferkeits-Medaillen verbundenen Bezüge von der Einkommensteuer befreit sind RGBl 129/1851 12. Mai 39 24. Mai 416
Kaiserliche Verordnung, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, wodurch die Dauer des Provisoriums für die bei den neu organisirten Gerichten, sowie bei der Staatsanwaltschaft angestellten Beamten, vor der Hand bis 1. Juli 1852 verlängert wird RGBl 130/1851 15. Mai 39 24. Mai 416
Erlaß des Finanzministers, in Betreff der Hinausgabe der neuen Kupferscheidemünzen RGBl 131/1851 20. Mai 39 24. Mai 417
Erlaß des Handelsministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Aufhebung des Postfrankirungszwanges zwischen Oesterreich und dem Königreiche Polen RGBl 132/1851 1. Febr. 40 28. Mai 419
Erlaß des Handelsministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Portofreiheit des Centralamtes zur Beaufsichtigung der freien Po-Schiffahrt RGBl 133/1851 3. Febr. 40 28. Mai 419
Verordnung des Ministers des Cultus und Unterrichts, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob der Enns, Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnthen, Krain, Triest und Küstenland, Dalmatien, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Bukowina, betreffend die Semestral-Prüfungen der Privatschüler an Gymnasien RGBl 134/1851 29. April 40 28. Mai 420
Erlaß des Handelsministeriums, womit kundgemacht wird. daß in Folge Allerhöchster Entschließung vom 19. April 1851 die chilenische Handelsflagge in den österreichischen Häfen als begünstigte Flagge zu behandeln sei RGBl 135/1851 10. Mai 40 28. Mai 420
Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wegen Organisirung von Betriebs-Directionen auf den k. k. Staats-Eisenbahnen und definitiver Bestellung von solchen in Prag, Pesth und Errichtung einer neuen in Gratz RGBl 136/1851 17. Mai 40 28. Mai 421
Kaiserliche Verordnung, über die Anwendung des §. 34 der Grundzüge der neuen Gerichtsverfassung vom 14. Juni 1849 RGBl 137/1851 19. Mai 40 28. Mai 421
Kaiserliche Verordnung, giltig für alle Kronländer, in welchen das Hofdecret vom 2. October 1830, Zahl 2484, der Justizgesetzsammlung und das organische Gesetz über die Gerichtsstellen vom 28. Juni 1850, Reichsgesetzblatt Nr. 258, in Wirksamkeit ist, womit die bestehende gesetzliche Bestimmung, wonach ein Reichter, welcher mit einer Partei oder ihrem Vertreter im Vertragsverhältnisse der Miethe oder der Pachtung steht, von der Ausübung des Richteramtes in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten dieser Partei ausgeschlossen ist, aufgehoben wird RGBl 138/1851 19. Mai 40 28. Mai 422
Kaiserliche Verordnung, giltig für jene Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 eingeführt ist, über das Verfahren bei Bestimmung einer angemessenen Strafe für jene Verbrecher, welchen die durch die Schwurgerichtshöfe verhängte Todesstrafe nachgesehen wird RGBl 139/1851 20. Mai 40 28. Mai 422
Erlaß des Ministeriums des Innern, wodurch den in die k. k. Landes-Gensd’armerie eintretenden Militär-Capitulanten die Bestreitung der ersten Masse-Einlage aus Eigenem (§. 68 des organischen Gensd’armerie-Gesetzes, Reichsgesetzblatt, Nr. XII, ausgegeben am 25. Jänner 1850) nachgesehen wird RGBl 140/1851 22. Mai 40 28. Mai 422
Kaiserliche Verordnung, giltig für jene Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, wodurch das Verfahren über Anträge auf die außerordentliche Milderung der durch die Schwurgerichtshöfe verhängten Strafen geregelt wird RGBl 141/1851 23. Mai 40 28. Mai 423
Erlaß der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Einreihung der Gemeinden in die im §. 28 der Allerhöchst genehmigten Vorschrift für die Einquartierung des Heeres vom 15. Mai l. J. festgesetzten 3 Classen zur Vergütung eines Officierszimmers beim Durchzuge RGBl 142/1851 25. Mai 40 28. Mai 424
Erlaß der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die einstweilige Vergütung der Verpflegung der Militärmannschaft auf dem Durchzuge RGBl 143/1851 25. Mai 40 28. Mai 425
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen und Krain, Görz, Istrien und Triest, Tirol und Vorarlberg, wodurch bestimmt wird, in welchen Fällen die Gemeindevorsteher als staatsanwaltschaftliche Functionäre zu den Amtshandlungen der Bezirksgerichte in Strafsachen vorzuladen sind RGBl 144/1851 14. Mai 41 7. Juni 427
Erlaß des Justizministeriums, wodurch festgesetzt wird, daß die Wirksamkeit der Notariats-Ordnung im Kronlande Steiermark am 1. Juli 1851 zu beginnen habe RGBl 145/1851 24. Mai 41 7. Juni 428
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren und Schlesien, wodurch die Abhaltung der Schullehrer - Versammlungen geregelt wird RGBl 146/1851 26. Mai 41 7. Juni 428
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 2. Juni 1851 in der Serie 174 verlosten Hofkammer-Obligationen zu 3½, 4 und 5 Percent kundgemacht wird RGBl 147/1851 3. Juni 41 7. Juni 429
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit die Bestimmungen über die Hinausgabe neuer Banknoten zu 10 fl., 100 fl. und 1000 fl. kundgemacht werden RGBl 148/1851 18. Mai 42 21. Juni 431
Verordnung des Ministeriums des Cultus und Unterrichts, wirksam für die Kronländer Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina, Steiermark, Kärnthen, Krain, Triest und Küstenland, Dalmatien, in Betreff der Abhaltung der Maturitäts-Prüfungen am Schlusse des Schuljahres 1850-51 RGBl 149/1851 26. Mai 42 21. Juni 437
Verordnung des Ministers der Justiz im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und k. k. Rechnungs-Directorium, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren und Schlesien, Görz, Istrien und Triest, in Bezug auf die Behandlung der Beschwerden bei Adjustirung der Reise-Particularien RGBl 150/1851 11. Juni 42 21. Juni 443
Erlaß des Justizministers, über den Zeitpunct des Eintrittes der Wirksamkeit der §§. 3 und 4 der Notariats-Ordnung in dem Kronlande Oesterreich unter der Enns RGBl 151/1851 12. Juni 42 21. Juni 444
Erlaß des Justizministers, über den Zeitpunct des Eintrittes der Wirksamkeit der §§. 3 und 4 der Notariats-Ordnung in den Kronländern Oesterreich ob der Enns und Salzburg RGBl 152/1851 12. Juni 42 21. Juni 445
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit die Behandlung der am 16. Juni l. J. verlosten deutschen Münzscheine zu 10 Kreuzer, Serie Buchstabe H 3, kundgemacht wird RGBl 153/1851 16. Juni 42 21. Juni 445
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, wegen Aufhebung der Zwischenzoll-Linie RGBl 154/1851 20. Juni 42 21. Juni 446
Staats-Vertrag zwischen Oesterreich und Vaiern, in Betreff der Verpflegung k. k. österreichischer Truppen auf königlich-baierischem Gebiete RGBl 155/1851 15. März 43 28. Juni 447
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das Kronland Siebenbürgen, wodurch vorläufig zur Ausübung der Berggerichtsbarkeit in Siebenbürgen die Bezirks-Collegialgerichte zu Dées und Carlsburg bestimmt werden RGBl 156/1851 17. Juni 43 28. Juni 450
Verordnung des Ministeriums der Justiz, womit die kaiserliche Verordnung vom 16. März 1851, wegen Beschlennigung der Landtafel- und Grundbuchsgeschäfte auch für das Kronland Salzburg in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 157/1851 26. Juni 43 28. Juni 450
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer und Orte, wo der Kriegszustand erklärt ist, bezüglich der Untersuchung und Aburtheilung der Widersetzlichkeitsfälle gegen die zur Handhabung der öffentlichen Sicherheit bestellten Organe RGBl 158/1851 23. Juni 44 5. Juli 451
Erlaß des Finanzministeriums, womit die nachträglich Allerhöchst genehmigte Verlegung der Finanz-Bezirks-Directionen von Karlsburg nach Broos, und die Aufstellung zweier neuen Finanz - Bezirks - Directionen in Siebenbürgen, dann der Beginn der Amtswirksamkeit der Finanz - Landes-Direction und der Finanz-Bezirks-Directionen in Siebenbürgen kundgemacht wird RGBl 159/1851 29. Juni 44 5. Juli 451
Erlaß des Kriegsministeriums, betreffend die Vergütung der Zimmer auf dem Durchzuge für Militär-Chargen ohne Officiers-Charakter RGBl 160/1851 30. Juni 44 5. Juli 452
Erlaß des Justizministeriums, wodurch festgesetzt wird, daß die Wirksamkeit der Notariats-Ordnung in den Kronländern Mähren und Schlesien am 1. September 1851 zu beginnen habe RGBl 161/1851 23. Juni 45 10. Juli 453
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 1. Juli 1851 in der Serie 210 verlosten Hofkammer-Obligationen zu 3½, 4, 4½ und 5 Percent, und der nachträglich eingereihten kärnthnerisch - ständischen Domestical Obligationen kundgemacht wird RGBl 162/1851 3. Juli 45 10. Juli 453
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit provisorisch mehrere Bestimmungen bezüglich der inländisch-periodischen, und der ausländischen Druckschriften angeordnet werden RGBl 163/1851 6. Juli 45 10. Juli 454
Verordnung des Justizministers, giltig für alle Kronländer, in denen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, womit in Folge Allerhöchster Entschließung bekannt gemacht wird, daß die pensionirten und die mit Beibehaltung des Militär-Charakters quittirten Officiere zu dem Amte eines Geschwornen nicht mehr zu berufen sind RGBl 164/1851 7. Juli 45 10. Juli 455
Kaiserliche Verordnung, wodurch die Organisation des Hafen- und See-Sanitätsdienstes in der österreichischen Monarchie festgesetzt wird RGBl 165/1851 15. Mai 46 16. Juli 457
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wodurch die Postrittgelder für den zweiten Semester 1851 bestimmt werden RGBl 166/1851 24. Juni 46 16. Juli 483
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wodurch die Portofreiheit der den Landeszeitungen zugesendeten ämtlichen Kundmachungen festgesetzt wird RGBl 167/1851 28. Juni 46 16. Juli 483
Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, womit das Verhältniß der Dampfschiffahrts - Unternehmung des österreichischen Lloyd zur k. k. Staatspostanstalt bekannt gemacht wird RGBl 168/1851 26. Juni 47 21. Juli 485
Erlaß des Finanzministers, wirksam für alle Kronländer, über die Vorschrift wegen Verabfolgung des Salzes gegen ermäßigte Preise zur Erzeugung chemischer Producte RGBl 169/1851 27. Juni 47 21. Juli 485
Erlaß des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen, womit die Gränzen des Forstdirections - Bezirkes von Wieliczka festgesetzt werden RGBl 170/1851 10. Juli 47 21. Juli 494
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, wodurch nach Maßgabe der mit Allerhöchster Entschließung vom 26. Juni 1851 angeordneten allgemeinen Regelung der Salzoreise, der Tarif von den für einige Salz-Erzeugungsstätten und Verkaufsniederlagen festgesetzten Salzpreisen kundgemacht wird RGBl 171/1851 15. Juli 47 21. Juli 494
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen der II. Theil des Allerhöchsten Stämpel- und Tax-Gesetzes vom 27. Jänner 1840 in Wirksamkeit steht, betreffend die Aufhebung der Cameral-Diensttaxe für Gemeinde-Bedienstungen RGBl 172/1851 15. Juli 48 26. Juli 497
Verordnung des Ministers des Innern, geltend für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Triest und das Küstenland, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina und Dalmatien, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 26. Juni 1851 den neu angestellten, früher nicht im Staatsdienste gestandenen Bezirksarzien einige Begünstigungen zugestanden werden RGBl 173/1851 19. Juli 48 26. Juli 497
Erlaß der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über eine Abänderung des Ausweises A der Allerhöchst genehmigten Vorschrift vom 15. Mai l. J. über die Einquartierung des Heeres bezüglich der Gebühren an Stallungen und Wagenschupfen (Remisen) RGBl 174/1851 20. Juli 48 26. Juli 498
Erlaß des Kriegsministeriums, betreffend die Entlassung der gegenwärtig zwölf Jahre oder darüber dienenden Landwehr-Mannschaft RGBl 175/1851 21. Juli 49 9. Aug. 501
Erlaß des Kriegsministeriums, in Betreff der Stämpelfreiheit der Quittungen invalider Krieger über Unterstützungen aus den in Folge der letzten Kriegs-Ereignisse gegründeten Stiftungen RGBl 176/1851 25. Juli 49 9. Aug. 501
Verordnung des Handelsministeriums, wodurch im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, das Verfahren bei Anhaltung von Briefen im verbotenen Transporte geregelt wird RGBl 177/1851 27. Juli 49 9. Aug. 502
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für jene Kronländer, in denen die Strafproceß - Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, wodurch bestimmt wird, daß in Zukunft die Landesgerichte mit den Nichtigkeitsbeschwerden gegen Todesurtheile zugleich das vom Schwurgerichtshofe nach Maßgabe des §. 349 der Strafproceß-Ordnung abzufassende Gutachten vorzulegen haben, und daß das gesetzliche Verfahren hiermit im Falle der Verwerfung der Nichtigkeitsbeschwerde gleichzeitig einzuleiten ist RGBl 178/1851 28. Juli 49 9. Aug. 504
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 1. August 1851 in der Serie 319 verlosten Obligationen des vom Hause Goll aufgenommenen Anlehens zu fünf und vier Percent kundgemacht wird RGBl 179/1851 2. Aug. 49 9. Aug. 505
Erlaß des Kriegsministeriums, womit die Vorschrift über die mit Allerhöchster Entschließung vom 23. Juli 1851 genehmigte Organisirung der Verwaltungsbehörden in der Militärgränze kundgemacht wird RGBl 180/1851 28. Juli 50 16. Aug. 507
Verordnung des Ministeriums des Innern, womit das Uebereinkommen der kaiserlich-österreichischen und der königlich-baierischen Regierung in Betreff der Behandlung der Beerdigungskosten der beiderseitigen Staats-Angehörigen bekannt gemacht wird RGBl 181/1851 6. Aug. 50 16. Aug. 515
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Errichtung eines Central-Taxamtes in Wien und über die Bemessung und Einhebung der Taxen überhaupt RGBl 182/1851 7. Aug. 50 16. Aug. 516
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Allerhöchste Entschließung vom 30. Juli 1851 kundgemacht wird, mittelst welcher dem souveränen Fürsten von Liechtenstein für sich und seine Familie und den Gliedern des Hauses Bourbon älterer Linie der Gerichtsstand des Obersthofmarschall-Amtes bewilliget wird RGBl 183/1851 10. Aug. 50 16. Aug. 517
Kaiserliche Verordnung, für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns und Salzburg, vom 1. September 1851 an verbindlich, wodurch das Verffahren bei hypothekarischen Darleihensgeschäften geregelt wird RGBl 184/1851 12. Aug. 50 16. Aug. 518
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, womit bezüglich der Durchführung der Bestimmungen des §. 92 des organischen Gensd’armerie-Gesetzes vom 18. Jänner 1850 (Nr. 19 des R. G. B.), in Betreff des Taglien- und Prämien-Ausmaßes eine Erläuterung und Ergänzung erlassen wird RGBl 185/1851 28. Juli 51 23. Aug. 523
Erlaß des Justizministeriums, womit die Allerhöchst bewilligte Verlegung des Landesgerichtssitzes von Jasło nach Tarnów kundgemacht wird RGBl 186/1851 12. Aug. 51 23. Aug. 524
Erlaß des Justizministeriums, wodurch festgesetzt wird, daß die Wirksamkeit der Notariats-Ordnung in dem Kronlande Böhmen am 1. October 1851 zu beginnen habe RGBl 187/1851 13. Aug. 51 23. Aug. 524
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausschluß des lombardisch - venetianischen Königreiches, Ungarns, Siebenbürgens, der serbischen Woiwodschaft und des Temeser Banates, Croatiens und Slavoniens, in Betreff der Errichtung der Finanz-Procuraturen RGBl 188/1851 16. Aug. 51 23. Aug. 525
Verordnung des Justizministeriums, giltig für jene Kronländer, in denen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, vom 1. October 1851, wodurch in Ausführung der gesetzlichen Vorschriften über die Gebühren der Zeugen, Sachverständigen, Dollmetsche, Vertheidiger und Geschwornen im Strafverfahren, nähere Bestimmungen über den Zeitpunct der Anmeldung, sowie über die Auszahlung dieser Gebühren gegeben werden RGBl 189/1851 16. Aug. 51 23. Aug. 529
Verordnung des Ministers des Innern, für sämmtliche Kronländer, betreffend das Verbot der in Berlin erscheinenden constitutionellen Zeitung RGBl 190/1851 19. Aug. 51 23. Aug. 530
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch das Institut der Nationalgarde aufgehoben, und die Reorganisirung von Bürger- und Schützen-Corps bewilliget wird RGBl 191/1851 22. Aug. 52 24. Aug. 531
Verordnung des Ministeriums des Innern, womit die durch Allerhöchste Entschließung sanctionirte Organisation der politischen Verwaltung der Woiwodschaft Serbien und des Temeser Banates kundgemacht wird RGBl 192/1851 17. Aug. 53 26. Aug. 535
Verordnung des Ministers der Justiz, in Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 17. August 1851, mit den allgemeinen und besonderen Bestimmungen über die Gerichtseintheilung und Gerichtsverfassung in der Woiwodschaft Serbien und dem Temeser Banate RGBl 193/1851 17. Aug. 53 26. Aug. 539
Allerhöchstes Cabinetschreiben Seiner Majestät des Kaisers an den Ministerpräsidenten, womit die Bedeutung und der Umfang der Verantwortlichkeit des Ministeriums, sowie die hieraus für die Verpflichtungen und die künftige Stellung desselben fließenden Bestimmungen festgesetzt werden RGBl 194/1851 20. Aug. 54 30. Aug. 555
Allerhöchstes Cabinetschreiben Seiner Majestät des Kaisers an den Ministerpräsidenten, womit dem Ministerium die in der Stellung und dem Statute des Reichsrathes festgesetzten Beränderungen zur Darnachachtung mitgetheilt werden RGBl 195/1851 20. Aug. 54 30. Aug. 556
Allerhöchstes Cabinetschreiben Seiner Majestät des Kaisers an den Reichsrathspräsidenten, womit demselben die (unter Nr. 194 des Reichsgesetzblattes vorkommenden) Beschlüsse über die Bezeichnung der Verantwortlichkeit und die künftige Stellung des Ministeriums mitgetheilt und mehrere Abänderungen in der Stellung und dem Statute des Reichsrathes festgesetzt werden RGBl 196/1851 20. Aug. 54 30. Aug. 556
Allerhöchstes Cabinetschreiben Seiner Majestät des Kaisers an den Ministerpräsidenten, womit demselben aufgetragen wird, gemeinschaftich mit dem Reichsrathspräsidenten ein Gutachten über die Art der Berathungen zu erstatten, welche zur Erwägung des Bestandes und der Möglichkeit der Vollziehung der Verfassung vom 4. März 1849 einzuleiten sind RGBl 197/1851 20. Aug. 54 30. Aug. 557
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, bezüglich der Gebühren von wechselgerichtlichen Zahlungsauflagen RGBl 198/1851 4. Aug. 55 3. Sept. 559
Justizministerial-Erlaß, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 16. August 1851, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter der Enns und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, wodurch die Aufnahme unentgeldlicher Auscultanten bei Gerichtsbehörden bewilliget wird RGBl 199/1851 21. Aug. 55 3. Sept. 559
Erlaß des Ministeriums des öffentlichen Unterrichts, an die akademischen Behörden der Universitäten zu Wien, Prag, Pesth, Lemberg, Krakau, Olmütz, Gratz und Innsbruck, wodurch die Bedingungen festgesetzt werden, unter welchen diejenigen Hörer der rechts- und staatswissenschaftlichen Facultät, welche von der Freigebung des achten Semesters Gebrauch machen, ihre bisher besessenen Stipendien oder Stiftungen fortbeziehen und erheben können RGBl 200/1851 22. Aug. 55 3. Sept. 560
Verordnung des Finanzministers, wirksam für alle Kronländer, womit die Einberufung einiger Scheidemünzen verfügt wird RGBl 201/1851 26. Aug. 55 3. Sept. 561
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Eröffnung eines Anlehens für die k. k. österreichischen Finanzen RGBl 202/1851 1. Sept. 56 7. Sept. 563
Erlaß des Finanzministeriums, womit die, den österreichischen Staatsgläubigern ertheilte Bewilligung, für verfallene Zinsen oder Capitalien fünfpercentige, in Silbermünze verzinsliche Staats-Schuldverschreibungen zu erhalten, vorläufig eingestellt, und die allmälige Tilgung der letzteren durch den Tilgungsfond eingeleitet wird RGBl 203/1851 1. Sept. 56 7. Sept. 573
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Anwendung der Anmerkung 2 und 3 zur Tarifspost 45 der provisorischen Gesetze vom 9. Februar und 2. August 1850 RGBl 204/1851 22. Aug. 57 10. Sept. 575
Kaiserliche Verordnung, giltig für jene Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit ist, womit eine Erläuterung über die bei der Wiederaufnahme von Criminaluntersuchungen, welche nach dem Strafgesetzbuche vom Jahre 1803 abgeführt worden, anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen erlassen wird RGBl 205/1851 28. Aug. 57 10. Sept. 575
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 1. September 1851 in der Serie 167 verlosten Hofkammer-Obligationen zu 3½ und 5 Percent kundgemacht wird RGBl 206/1851 2. Sept. 57 10. Sept. 577
Verordnung der Minister des Innern und der Finanzen, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Tirol, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen, Krain, dem Gebiete der reichsunmittelbaren Stadt Triest, der Markgrafschaft Istrien, der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska, wodurch im Nachhange zum §. 6 des Allerhöchsten Patentes vom 11. April 1851 (Nr. 83 des R. G. B.) die näheren Bestimmungen über die Tilgung der den Verpflichteten zur Last ermittelten Grundentlastungs-, Entschädigungs- und Ablösungs-Capitalien bekannt gemacht wird RGBl 207/1851 4. Sept. 57 10. Sept. 577
Erlaß des Finanzministers, wirksam für alle Kronländer, außer Ungarn, Siebenbürgen, Croatien und Slavonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temeser Banate, dann dem lombardisch-venetianischen Königreiche, über die Aufstellung von Steuer - Inspectoren und Unter-Inspectoren in den Standorten der Bezirkshauptmannschaften RGBl 208/1851 1. Sept. 58 13. Sept. 583
Verordnung des Ministers der Justiz und des Ministers für Landescultur und Bergwesen, wodurch die Verordnung vom 24. Februar 1850, wegen der künftigen Evidenzhaltung der Bergbücher und Berglehensvormerkungen (R. G. B., Jahr 1850, Stück XXVI, Nr. 73) auf das Kronland Siebenbürgen ausgedehnt wird RGBl 209/1851 5. Sept. 58 13. Sept. 586
Justizministerial-Erlaß, wodurch festgesetzt wird, daß die Wirksamkeit der Notariats-Ordnung in den Kronländern Görz, Gradiska, Istrien und Triest am 1. November 1851 zu beginnen habe RGBl 210/1851 8. Sept. 59 27. Sept. 587
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches womit die Behandlung der am 16. September l. J. verlosten deutschen Münzscheine zu 10 kr., Serie Buchstabe Z kundgemacht wird RGBl 211/1851 16. Sept. 59 27. Sept. 587
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, wodurch das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Sensen, Sicheln u. s. w. nach der Schweiz aufgehoben wird RGBl 212/1851 20. Sept. 59 27. Sept. 588
Erlaß des Finanzministeriums, über die Verwendung der von den Invasionsschulden herrührenden Domestical-Obligationen von Oesterreich unter und ob der Enns und Steiermark zur Theilnahme an dem Staats-Anleihen vom Jahre 1851 RGBl 213/1851 24. Sept. 59 27. Sept. 588
Erlaß des Finanzministeriums im Einverständnisse mit dem Justizministerium, wirksam für alle Kronländer, über die Gebühr von Heiratsgütern und anderen aus Anlaß ehelicher Verbindung stattfindenden Vermögensübertragungen RGBl 214/1851 17. Aug. 60 4. Oct. 591
Erlaß des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für die Kronländer Böhmen, Mähren, Galizien, Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Tirol, Krain, Küstenland und Dalmatien, wodurch die Allerhöchste Entschließung vom 12. September 1851, in Betreff der Erhöhung der Gehalte für Professoren an der theologischen Facultät in Salzburg, dann an bischöflichen Diöcesan-Lehranstalten und einiger anderen Begünstigungen kundgemacht wird RGBl 215/1851 15. Sept. 60 4. Oct. 592
Erlaß des Ministers für Cultus und Unterricht, an das Universitäts-Consistorium in Wien, und die akademischen Senate der Universitäten zu Prag, Krakau, Lemberg, Olmütz und Gratz, womit die Anwendung der allgemeinen Anordnungen vom 1. October 1850 über die Facultätsstudien auf die Studirenden der Theologie näher bestimmt wird RGBl 216/1851 16. Sept. 60 4. Oct. 592
Erlaß des Finanzministeriums, womit das Verfahren bei Verwendung solcher Domestical-Obligationen der Invasionsschuld zur Theilnahme am Anleihen vom Jahre 1851, deren Nennbetrag nicht durch 100 ohne Rest theilbar ist, festgestellt wird RGBl 217/1851 1. Oct. 60 4. Oct. 596
Kaiserliches Patent, womit für sämmtliche Kronländer der Monarchie die directen Steuern sammt den Zuschlägen zu denselben für das Verwaltungsjahr 1852 ausgeschrieben werden RGBl 218/1851 7. Oct. 61 9. Oct. 598
Erlaß des Justizministeriums, giltig für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen, Krain, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska, und die Reichsunmittelbare Stadt Triest, womit in Erinnerung gebracht wird, daß die Entscheidung der Frage, ob ein Recht oder eine Leistung durch das Gesetz vom 7. September 1848 und die nachfolgenden Verordnungen über die Grundentlastung aufgehoben sei, den hiezu berufenen Grundentlastungs-Organen allein zustehe RGBl 219/1851 23. Sept. 62 11. Oct. 599
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch den Gerichtsbehörden aufgetragen wird, die zur Erhebung von Renten bei dem Monte Lombardo-Veneto im Namen von Pflegebefohlenen ermächtigten Personen, sowie jede Aenderung dieser Personen und die Erlöschung solcher Vormundschaften und Curatelen der Präfectur desselben anzuzeigen RGBl 220/1851 1. Oct. 62 11. Oct. 600
Verordnung des Justizministeriums, wodurch die Allerhöchste Entschließung vom 26. September 1851 kundgemacht wird, mittelst welcher die Gerichts-Organisation für das lombardisch-venetianische Königreich dahin abgeändert wird, daß es von der Errichtung der oberlandesgerichtlichen Senate in Brescia und Verona abzukommen habe RGBl 221/1851 1. Oct. 62 11. Oct. 600
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 1. October 1851 in der Serie 104 verlosten Banco-Obligationen zu 5 Percent kundgemacht wird RGBl 222/1851 1. Oct. 62 11. Oct. 604
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für jene Kronländer, in denen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 3. October 1851 bestimmt wird, daß in dem Falle, wenn die nach §. 40 der Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 zur Verlosung von 9 Ergänzungs-Geschwornen erforderliche Zahl von, am Orte des Schwurgerichtshofes wohnhaften Geschwornen der Jahresliste nicht vorhanden ist, die fehlenden Ergänzungs-Geschwornen aus den auf der Jahresliste erscheinenden Geschwornen der nächsten Umgebung zu ersetzen seien, und womit die Art festgesetzt wird, wie hiernach in solchen Fällen die Verlosung der neun Ergänzungs-Geschwornen vor sich zu gehen hat RGBl 223/1851 4. Oct. 62 11. Oct. 605
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für jene Kronländer, in denen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, über die Bildung der Geschwornenlisten für das Jahr 1852 RGBl 224/1851 7. Oct. 62 11. Oct. 605
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Innern, wirksam für jene Kronländer, in denen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, über jene Organe, der von einem Bezirks- oder Kreisverbande ausgenommenen Städte, welche bei der Bildung der Geschwornenlisten für das Jahr 1852 als Gemeinde-Repräsentanten einzuschreiten haben RGBl 225/1851 7. Oct. 62 11. Oct. 607
Erlaß des Ministeriums des Innern, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit der Bezeichnung der Casse, aus welcher die Taglien und Prämien für die Zustandebringung straffälliger Individuen aus dem Civilstande zu bezahlen sind RGBl 226/1851 29. Juli 63 16. Oct. 609
Erlaß des Justizministeriums, womit die, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, für die Kronländer Galizien mit Krakau und die Bukowina beschlossene transitorische Bestimmung über die Anwendung des §. 66 des provisorischen Gesetzes vom 30. Juli 1850, Reichsgesetzblatt Nr. 327, über die theoretischen Staatsprüfungen, auf die, im Sommersemester 1851 absolvirten Rechtshörer kundgemacht wird RGBl 227/1851 12. Sept. 63 16. Oct. 609
Erlaß des Kriegsministeriums, betreffend Bestimmungen hinsichtlich der künftigen Aufnahme von Aspiranten für das k. k. Feldkriegs-Commissariat RGBl 228/1851 1. Oct. 63 16. Oct. 610
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über das Ausmaß der Stämpelgebühr von entgeltlichen, eine Vollmacht enthaltenden, Verträgen über Dienstleistungen RGBl 229/1851 7. Oct. 63 16. Oct. 611
Erlaß des Justizministeriums, wodurch für die Kronländer Galizien mit Krakau und Bukowina die, mit Allerhöchster Entschließung vom 6. October 1851 bewilligte, Gleichstellung der, bis Ende des Jahres 1851 abgelegten judiciellen Staatsprüfungs-Abtheilung mit der bisherigen Auscultanten-Prüfung kundgemacht wird RGBl 230/1851 9. Oct. 63 16. Oct. 611
Verordnung der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, womit in der Landes-Gensd’armerie die, bei den Regimentsstäben befindlichen Kanzleidiener, die Regiments- und Flügelschreiber, dann die Fourierspraktikanten für die Zeit ihrer Dienstleistung in dieser Eigenschaft, unter die Militärgerichtsbarkeit gestellt werden RGBl 231/1851 10. Oct. 63 16. Oct. 611
Kaiserliche Verordnung, giltig für jene Kronländer, in denen die neue Gerichts-Organisation bereits in Wirksamkeit getreten ist, in soferne die thatsächlichen Voraussetzungen der in der Verordnung selbst enthaltenen Bestimmungen eintreten, wodurch Bestimmungen über die Eintreibung der, noch aus der Zeit vor der Wirksamkeit des Gebührengesetzes vom 9. Februar 1850, Nr. 50, Reichsgesetzblatt, aushaftenden Gerichts- und Grundbuchs-Taxen und sonstigen Gerichtsgebühren verfügt werden RGBl 232/1851 5. Oct. 64 22. Oct. 613
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit die Bestimmungen über die Hinausgabe neuer Banknoten á 5 fl. kundgemacht werden RGBl 233/1851 10. Oct. 65 1. Nov. 617
Verordnung des Ministers für Landescultur und Bergwesen, wirksam für alle Kronländer, womit den, in praktischer Montan-Verwendung befindlichen Individuen gestattet wird, an den k. k. Montan-Lehranstalten sich einer Privatprüfung zu unterziehen RGBl 234/1851 11. Oct. 65 1. Nov. 619
Erlaß des Ministeriums des Aeußern, wirksam für alle Kronländer, womit die zwischen der kaiserlich-österreichischen und königlich-neapolitanischen Regierung verabredeten Zusatzbestimmungen zu dem österreichisch-neapolitanischen Handels- und Schiffahrts-Vertrage vom Jahre 1846 kundgemacht werden RGBl 235/1851 26. Oct. 65 1. Nov. 620
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, an die Directionen der k. k. Rechtsakademien zu Agram, Großwardein, Kaschau und Preßburg, womit einige Zweifel über die Auslegung und Anwendung mehrerer Paragraphe der Verordnungen vom 4. October 1850, Reichsgesetzblatt, Zahl 380 und 381, gelöst werden RGBl 236/1851 26. Oct. 66 8. Nov. 623
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 3. November 1851 in der Serie 470 verlosten böhmisch-ständischen und niederösterreichisch-ständischen Aerarial-Obligationen zu 4 Percent kundgemacht wird RGBl 237/1851 3. Nov. 66 8. Nov. 626
Verordnung des Ministers des Innern, für sämmtliche Kronländer, betreffend das Verbot der „Leuchtkugeln“ RGBl 238/1851 5. Nov. 67 14. Nov. 627
Verordnung des Justizministers, giltig für jene Kronländer, in denen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, womit die Fälle bezeichnet werden, in welchen die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen öffentliche Beamte und Diener, sowie gegen Personen, welche öffentliche Functionen bekleiden, und von dem Ergebnisse desselben dem unmittelbaren Amtsvorsteher dieser Beamten und Diener, und der, die Disciplinar-Aufsicht über derlei Personen führenden Behörde Mittheilung zu machen haben, und womit ferner die Anzeige jener strafgerichtlichen Verurtheilungen, welche den Verlust von Rechten, Bezügen aus öffentlichen Cassen oder Ehrenvorzügen nach sich ziehen, an die mit der Evidenzhaltung hierüber betrauten Behörden angeordnet wird RGBl 239/1851 6. Nov. 67 14. Nov. 627
Verordnung des Justizministeriums, giltig für die Kronländer Oesterreich unter der Enns und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, womit im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Vergütungen an das gerichtliche Dienerpersonale bei Begleitung der Inquisiten oder anderer Personen festgesetzt werden RGBl 240/1851 6. Nov. 67 14. Nov. 628
Erlaß des Handelsministeriums, wodurch die Vereinbarung der kaiserlich - österreichischen mit der königlich-baierischen Regierung über die Radfelgenbreite des Fuhrwerkes im Gränzverkehre, kundgemacht wird RGBl 241/1851 1. Nov. 68 19. Nov. 631
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit für das aus den Seehäfen des Reiches in das Ausland zur See verführte Eichenholz eine besondere Gebühr unter der Benennung „Diritto di alboraggio“ festgesetzt wird RGBl 242/1851 11. Nov. 68 19. Nov. 631
Verordnung des Ministers des Innern, betreffend das Verbot des komischen Volkskalenders für 1852 RGBl 243/1851 14. Nov. 68 19. Nov. 632
Kaiserliches Patent, wirksam für alle Kronländer des Reiches, mit Ausnahme der Zoll-Ausschlüsse, wodurch vom 1. Februar 1852 angefangen ein neuer Zolltarif für die Ein-, Aus- und Durchfuhr eingeführt wird RGBl 244/1851 6. Nov. 69 25. Nov. 633
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Anlegung der von den Notaren in Barem erlegten Cautionen bei dem Staatsschulden-Tilgungsfonde gegen die bei demselben gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung gestattet wird RGBl 245/1851 15. Nov. 69 25. Nov. 634
Verordnung des Ministers des Innern, für alle Kronländer, betreffend das Verbot der Genossenschaften der sogenannten Lichtfreunde, Deutschkatholiken, freien Christen und ähnlicher Vereine RGBl 246/1851 16. Nov. 69 25. Nov. 634
Staats-Vertrag zwischen Oesterreich und Modena, wegen Errichtung und gegenseitigem Anschluß von Telegraphen-Linien RGBl 247/1851 4. Juni 70 29. Nov. 637
Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Parma, wegen Errichtung und gegenseitigem Anschluß von Telegraphen-Linien RGBl 248/1851 15. Sept. 70 29. Nov. 639
Erlaß des Finanzministeriums, an sämmtliche Finanz-Landesdirectionen, mit Ausnahme jener zu Ofen, Temesvar, Agram und Hermannstadt, wodurch ein Druckfehler in dem Formulare L in der Verordnung vom 16. November 1850, Nr. 448 des Reichsgesetzblattes, berichtiget wird RGBl 249/1851 14. Nov. 70 29. Nov. 642
Erlaß des Handelsministeriums, womit kundgemacht wird, daß der Betrieb der früheren krakauer oberschlesischen Privatbahn, vom 1. Jänner 1852 an, in die Aerarial-Regie übernommen, dieser Bahn die Benennung: „k. k. östliche Staats-Eisenbahn“ beigelegt, und zu deren Leitung eine provisorische k. k. Betriebs-Direction mit dem Sitze in Krakau bestimmt wird RGBl 250/1851 21. Nov. 70 29. Nov. 643
Verordnung des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit ist, wodurch nach Maßgabe des durch Allerhöchste Entschließung angeordneten neuen Wirkungskreises der k. k. Finanz-Procuraturen verfügt wird, daß in Zukunft zur Vertheidigung des Ehebandes in Streitigkeiten über die Giltigkeit oder Trennung einer Ehe, sowie in dem Falle der zum Behufe einer Wiederverehelichung eingeleiteten Todeserklärung und Beweisführung durch Zeugen, nicht die an die Stelle des Fiscalamtes getretene Finanz-Procuratur, sondern ein anderer verständiger und rechtschaffener Mann zu bestellen ist RGBl 251/1851 2. Oct. 71 20. Dec. 645
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Behandlung der am 1. December 1851 in der Serie Nr. 357 verlosten mährisch - ständischen Aerarial - Obligationen zu 4 Percent kundgemacht wird RGBl 252/1851 2. Dec. 71 20. Dec. 646
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnthen, Krain, Küstenland, Böhmen, Mähren und Schlesien, betreffend die Ermächtigung zur Ertheilung der Dispens vom Ehe - Aufgebote bei einer bestätigten nahen Todesgefahr RGBl 253/1851 4. Dec. 71 20. Dec. 646
Erlaß des Justizministeriums, an die Districtual-Obergerichts-Präsidenten, Justizministerial - Commissäre und General-Procuratoren in Ungarn, Croatien und Slavonien, der serbischen Woiwodschaft mit dem Temeser Banate und in Siebenbürgen, womit eine von dem obersten Gerichts- und Cassationshofe beschlossene Erläuterung über die Frage, in wieferne nach den für die genannten Kronländer bestehenden provisorischen gesetzlichen Bestimmungen gegen gleichlautende Entscheidungen der Gerichte noch eine weitere Beschwerde Platz greife, dann in welchen Fällen Nichtigkeitsbeschwerden ergriffen werden können, und wie darüber zu verfahren sei, sämmtlichen Gerichten zur Darnachachtung mitgetheilt wird RGBl 254/1851 6. Dec. 71 20. Dec. 646
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit der Umfang der Militär - Gerichtsbarkeit (Militär-Jurisdictionsnorm) bestimmt und festgesetzt wird, daß diese Bestimmungen für alle Kronländer am 1. Jänner 1852 in Wirksamkeit zu treten haben RGBl 255/1851 22. Dec. 72 25. Dec. 649
Kaiserliche Verordnung, wegen Einführung der Erwerbsteuer und der Einkommensteuer in Dalmatien mit dem Jahre 1852 RGBl 256/1851 9. Dec. 73 31. Dec. 657
Erlaß des Handelsministeriums, wodurch die mit Allerhöchster Entschließung vom 21. November 1851, angeordnete Reorganistrung der bisher bestandenen General - Direction für Communicationen kundgemacht und der Beginn ihrer Wirksamkeit auf den 1. Jänner 1852 festgesetzt wird RGBl 257/1851 15. Dec. 73 31. Dec. 658
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Triest, Görz, Gradiska und Istrien, Tirol und Vorarlberg, Dalmatien, das lombardisch - venetianische Königreich, Böhmen, Mähren und Schlesien, Galizien und die Bukowina, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 14. December 1851 das civilgerichtliche Verfahren bei Hinausgabe der Abschriften von Zeugenaussagen und Kunstbefunden, sowie bei Verständigung der Parteien von der vollendeten Aufnahme von Zeugenverhören und Kunstbefunden und bei Berechnung der Frist zur Ueberreichung der Beweisschrift geregelt, und die Bestimmung der allgemeinenen, galizischen und italienischen Gerichtsordnung, nach welcher die Feilbietung eines im Executionswege geschätzten Gutes binnen 30 Tagen verlangt werden muß, aufgehoben wird RGBl 258/1851 16. Dec. 73 31. Dec. 658
Verordnung des Justizministeriums, an sämmtliche Gerichtsbehörden und Staatsanwaltschaften jener Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1859 in Wirksamkeit steht (Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Böhmen, Mähren und Schlesien, Steiermark, Kärnthen und Krain, Tirol und Vorarlberg, Görz, Istrien und Triest), wodurch die Art der Vorladungen des in Staats- oder Gemeindebedienstung stehenden Sanitäts-Personales als Sachverständiger von Seite der Strafgerichte geregelt wird RGBl 259/1851 20. Dec. 73 31. Dec. 660
Verordnung der Minister des Innern, des Krieges und der Justiz, wirksam für Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Tirol und Vorarlberg, Triest, Görz und Gradiska, Istrien, Dalmatien, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina, Ungarn, Croatien und Slavonien, die serbische Woiwodschaft mit dem Temeser Banate, die Militärgränzgebiete und Siebenbürgen, womit bestimmt wird, welche Behörde zur Fällung von Straferkenntnissen nach §. 8 der Allerhöchst sanctionirten Theater - Ordnung vom 14. November 1850 (Nr. 454 R. G. B.) competent sei RGBl 260/1851 21. Dec. 73 31. Dec. 661
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Hinausgabe von Reichsschatzscheinen mit dem Ausfertigungstage vom 1. Jänner 1852 RGBl 261/1851 23. Dec. 73 31. Dec. 661
Verordnung des Finanzministeriums, womit einige Berichtigungen der deutschen Ausgaben des Zolltarifes vom 6. November 1851 bekannt gemacht werden RGBl 262/1851 24. Dec. 73 31. Dec. 662
Verordnung des Justizministeriums, giltig für das lombardisch-venetianische Königreich und für Dalmatien, wodurch im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern mehrere Bestimmungen über die Behandlung von Legitimations- und Adoptionsgesuchen verfügt, und mit 1. Jänner 1852 in Wirksamkeit gesetzt werden RGBl 263/1851 26. Dec. 73 31. Dec. 662