03.05.2022: Die Jahre 1796-1800, 1804-1805, 1807-1813, 1815-1848, 1853-1859, 1864-1865, 1867-1870 sind online!
08.03.2022: Die Jahre 1945 bis 1949 sind online!
22.10.2021: Das Jahr 1950 ist online!
11.10.2021: Die 1.-4. und 21.-24. Gesetzgebungsperioden (1920-1934, 2000-2012) sind online, die 20. Gesetzgebungsperiode (1999) wurde ergänzt.
Die Stenographischen Protokolle des Kärntnerischen Landtages 1953-1975, 1984-1988 (18.-22. und 25. Gesetzgebungsperiode) sind online.
Das Amtsblatt des österreichischen Finanzwesens/Finanzverwaltung 1956-1999 ist online.
Das Österreichische Verwaltungsblatt 1933-1937 ist online.
Das Verordnungsblatt des Bundesministeriums für Volksernährung 1922 ist online.
Fundstücke
Gesetzestexte aus Galizien und Lodomerien und der Bukowina
Die Geschichte der Habsburgermonarchie ist stark geprägt durch seine Multiethnizität, Sprachen- und Religionsvielfalt. Für Recherchen und Forschung, die sich insbesondere mit der nicht-deutschsprachigen Bevölkerung der Monarchie befassen, sind die Gesetzesblätter der Monarchie und ihrer Kronländer wertvolle und vielfältige Quellen für juristische, historische, sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Forschungsthemen.
Anhand dieser Gesetzesblätter lässt sich die Geschichte und Emanzipation der Ukrainisch sprechenden Bevölkerung im Kronland Galizien und Lodomerien sowie in der Bukowina darstellen.
In den Verhandlungen der Landtage in Galizien und Lodomerien und der Bukowina wurden Gesetze zum Schulwesen, sozialen Fragestellungen und allgemeinen wirtschaftlichen Themen erlassen und in den Landesgesetzblättern veröffentlicht. In den Landesgesetzblättern für Galizien (1772-1918) sind unter anderem auch Gesetzestexte zur Eingliederung Galiziens in die Monarchie in zweisprachiger Version (Latein und Polnisch) zu finden, die Landesgesetzblätter der Bukowina (1850-1918) wurden sogar dreisprachig (Deutsch/Ukrainisch/Rumänisch) herausgegeben.
Mit dem Revolutionsjahr 1848 und in weiterer Folge auch dem österreichisch-ungarischen Ausgleich 1867 konnte nicht nur für die ungarische Reichshälfte, sondern auch für den Ukrainisch sprechenden Teil der Monarchie mehr Autonomie und Akzeptanz für kulturelle Praktiken und Sprache erreicht werden. Dies zeigt sich auch in den Reichsgesetzblättern, die ab 1849 auch in den nichtdeutschen Sprachen der Monarchie erschienen sind, sowie den Landesgesetz- und Verordnungsblättern für das Königreich Galizien und Lodomerien sammt dem Großherzogthume Krakau.