1852
KurzinformationGesetzes- NummerGesetzes- DatumStück- NummerStück- DatumSeite
Kaiserliche Verordnung, mittelst welcher eine Eisenbahn-Betriebs-Ordnung für alle Kronländer erlassen wird RGBl 1/1852 16. Nov. 1851 1 7. Jän 1852 1
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Verfassungs-Urkunde vom 4. März 1849 (Nr. 150 des Reichsgesetzblattes) außer Gesetzeskraft erklärt, jedoch die Gleichheit aller Staats-Angehörigen vor dem Gesetze, sowie die Unzulässigkeit und die Abstellung jedes bäuerlichen Unterthänigkeits- oder Hörigkeits-Verbandes und der damit verbundenen Leistungen ausdrücklich bestätiget, ferner für die zunächst wichtigsten und dringendsten Richtungen der organischen Gesetzgebung eine Reihe von Grundsätzen festgestellt, bis zur Kundmachung der hiernach auszuarbeitenden Gesetze aber die Beobachtung der dermalen in Wirksamkeit bestehenden Gesetze angeordnet wird RGBl 2/1852 31. Dec. 1851 2 10. Jän. 1852 25
Kaiserliches Patent, wirksam für Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska, Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Lodomerien, Krakau, Bukowina und Dalmatien, wodurch das Patent vom 4. März 1849 (Nr. 151 des Reichsgesetzblattes) und die darin für die genannten Kronländer verkündeten Grundrechte außer Gesetzeskraft gesetzt, jedoch jede in diesen Kronländern gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft in dem Rechte der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, dann in der selbständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeits-Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten und geschützt wird RGBl 3/1852 31. Dec. 1851 2 10. Jän. 1852 27
Allerhöchstes Cabinetschreiben Seiner Majestät des Kaisers an den Minister-Präsidenten, wodurch die für die organische Gesetzgebung des Reiches festgestellten Grundsätze mit dem Auftrage mitgetheilt werden, daß ohne alle Verzögerung von den Ministerien zu den Arbeiten der Ausführung geschritten und die Resultate sofort Seiner Majestät vorgelegt werden sollen RGBl 4/1852 31. Dec. 1851 2 10. Jän. 1852 28
Kaiserliche Verordnung, giltig für jene Kronländer, in welchen derzeit noch die provisorische Strafprozeß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, über das Verfahren vor den Landesgerichten, welches provisorisch bis zur Einführung eines neuen Gesetzes über das Strafverfahren überhaupt, an die Stelle des Verfahrens vor den Schwurgerichten zu treten hat RGBl 5/1852 11. Jänner 1852 3 14. Jän. 1852 33
Verordnung des Justizministers, wirksam für jene Kronländer, in welchen dermal noch die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Giltigkeit steht, wornach in Folge einer Allerhöchsten Weisung vom 11. Jänner 1852 mit dem Tage der Kundmachung dieser Verordnung die Oeffentlichkeit der strafgerichtlichen Verhandlungen auf das Maß der im 27. Absatze der mit dem Allerhöchsten Cabinetschreiben vom 31. December 1851 (Nr. 4 vom Jahrgange 1852 des Reichs-Gesetzblattes) vorgezeichneten Grundsätze einzuschränken ist RGBl 6/1852 12. Jän. 1852 3 14. Jän. 1852 36
Circular-Verordnung des Kriegsministeriums, womit die durch Allerhöchste Entschließung Seiner Majestät sanctionirten Bestimmungen über die Organisirung der Pionnier-Corpsschule zu Tulln kundgemacht werden RGBl 7/1852 3. Nov. 1851 4 17. Jän. 1852 37
Ministerial-Erklärung, wegen Aufhebung der in städtische, herrschaftliche oder Communal-Cassen fließenden Abfahrtsgelder in allen Ländern der österreichischen Monarchie und der schweizerischen Eidgenossenschaft RGBl 8/1852 14. Nov. 1851 4 17. Jän. 1852 39
Verordnung des Kriegsministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 10. December 1851 der §. 78 des II. Theiles des Strafgesetzbuches vom 3. September 1803, wegen Bestrafung der unterlassenen Anzeige der mit den Bestandnehmern von Wohnungen vorgehenden Veränderungen an die Behörde, auch auf Militär-Personen ausgedehnt wird RGBl 9/1852 13. Dec. 1851 4 17. Jän. 1852 40
Erlaß des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen, in Betreff der Befreiung von der Entrichtung der Taxen für die Staatsprüfungen im Forstfache RGBl 10/1852 14. Dec. 1851 4 17. Jän. 1852 40
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch die Titel und Uniformen der Militär-Justiz-Organe vom Stabs-Auditor aufwärts festgesetzt werden RGBl 11/1852 26. Dec. 1851 4 17. Jän. 1852 41
Verordnung der Ministerien der Justiz im Einvernehmen der Ministerien der Finanzen, des Innern und des Krieges, wirksam für sämmtliche Kronländer des österreichischen Kaiserstaates, wodurch die bestehende Verordnung vom 3. November 1826, Nr. 6613 (J. G. S. Nr. 2229), über die Aufhebung der wechselseitigen Vergütung der aufgelaufenen Verpflegs- und Ablieferungskosten für die von Militärgerichten verhafteten Civilpersonen oder der von Civilgerichten eingezogenen Militärpersonen in Erinnerung gebracht, und auch Ungarn, Croatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat und Siebenbürgen zur Darnachachtung vorgeschrieben wird RGBl 12/1852 2. Jänner 1852 4 17. Jänner 1852 42
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für die Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit ein Verzollungs-Stämpel provisorisch eingeführt wird RGBl 13/1852 7. Jänner 1852 4 17. Jän. 1852 43
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für Oesterreich unter der Enns und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, womit eine von dem obersten Gerichtshofe beschlossene Erläuterung des IV. Absatzes des kaiserlichen Patentes vom 28. Juni 1850, Nr. 255 Reichs-Gesetzblatt, hinsichtlich der Competenz der Landesgerichte in Abhandlungsfällen, sämmtlichen Gerichten zur Darnachachtung mitgetheilt wird RGBl 14/1852 9. Jänner 1852 4 17. Jän. 1852 45
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, wodurch eine Stelle des Zolltarifes berichtiget wird RGBl 15/1852 9. Jänner 1852 4 17. Jän. 1852 46
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch die Allerhöchste Entschließung vom 28. December 1851 kundgemacht wird, wornach in allen öffentlichen Erlässen, welche im Namen Seiner Majestät des Kaisers kundgemacht werden, der Ausdruck: "Seine k. k. Apostolische Majestät" anzuwenden ist, und womit sofort alle Gerichtsbehörden im ganzen Umfange des Reiches angewiesen werden, von nun an alle richterlichen Entscheidungen, wofür die Formel: "Im Namen Seiner Majestät des Kaisers" vorgeschrieben oder üblich ist, "Im Namen Seiner k. k. Apostolischen Majestät" zu fassen und kundzumachen RGBl 16/1852 11. Jän. 1852 4 17. Jän. 1852 46
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, betreffend die Einstellung der Oeffentlichkeit der Gemeindeverhandlungen RGBl 17/1852 15. Jän. 1852 4 17. Jän. 1852 47
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für die Kronländer Böhmen, Mähren, Schlesien, Ober- und Nieder-Oesterreich, Salzburg, Steiermark, Krain, Kärnthen, Küstenland, Galizien und Bukowina, womit der Betrag des Schulgeldes an Gymnasien festgesetzt und der Vorgang bei Zugestehung der Befreiung von dieser Leistung geregelt wird RGBl 18/1852 1. Jänner 1852 5 24. Jänner 1852 49
Verordnung des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen, in Betreff der Festsetzung des erforderlichen Lebensalters für die Zulassung zur Staatsprüfung des Forstschutz- und technischen Hilfspersonales RGBl 19/1852 6. Jänner 1852 5 24. Jän. 1852 52
Verordnung des Justizministeriums, giltig für jene Kronländer, in denen die Strasproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, wodurch im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erklärt wird, daß die Bestimmung des Hofkammerdecretes vom 8. Februar 1846, wornach bei Thatbestands-Erhebungen über Verwundungen und Tödtungen, die aus Anlaß von Waffengebrauch der Finanzwache in Ausübung ihres Dienstes entstanden sind, regelmäßig ein Finanzwachbeamter beizuziehen ist, durch die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 nicht außer Wirkfamkeit getreten, sondern noch immer zu beobachten sei RGBl 20/1852 16. Jän. 1852 5 24. Jän. 1852 52
Kaiserliche Verordnung, giltig für jene Kronländer, in welchen das Strafgesetz über Gefälls-Uebertretungen vom 11. Juli 1835 eingeführt ist, womit in Ansehung des Schleichhandels mit einigen kostbaren Waaren, sowie mehrerer schwerer Gefälls-Uebertretungen hinsichtlich derselben neue Strafbestimmungen angeordnet werden RGBl 21/1852 18. Jän. 1852 5 24. Jän. 1852 53
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für das lombardisch-venetianische Königreich, hinsichtlich des Verzollungs-Maßstabes für gemeines Holz RGBl 22/1852 20. Jän. 1852 5 24. Jän. 1852 53
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 24. December 1851 bestimmt wird, daß der neue Zolltarif am 1. Februar 1852 im ganzen Umfange des Zollgebietes in Wirksamkeit zu treten habe, wenn auch bis dahin die Kundmachung desselben durch das Reichs-Gesetzblatt nicht in allen Sprachen des Reiches stattgefunden haben wird RGBl 23/1852 20. Jän. 1852 5 24. Jän. 1852 54
Erlaß des Justizministeriums, wodurch bekannt gemacht wird, daß in Folge Allerhöchster Entschließung vom 17. Jänner 1852 die General-Procuratur am obersten Gerichts- und Cassationshofe aufzuhören habe RGBl 24/1852 21. Jänner 1852 5 24. Jänner 1852 54
Postvertrag zwischen Oesterreich und Parma RGBl 25/1852 17. Sept. 1851 6 24. Jän. 1852 55
Kaiserliche Verordnung, wirksam für die Kronländer Ungarn, Croatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat, wodurch Vorschriften für die Austragung von Rechtsstreiten über feldpolizeiliche Uebertretungen festgesetzt werden, welche in den genannten Kronländern innerhalb des Zeitraumes vom 15. März 1848 bis 1. Jänner 1850 begangen wurden RGBl 26/1852 11. Jän. 1852 7 29. Jän. 1852 97
Kaiserliche Verordnung, giltig für jene Kronländer, für welche das Patent vom 10. Juli 1850 mit dem provisorischen organischen Gesetze für die Staatsanwaltschaften erlassen wurde, über die Beschränkung des Wirkungskreises der Staatsanwaltschaften RGBl 27/1852 20. Jänner 1852 7 29. Jänner 1852 100
Verordnung des Justizministeriums, giltig für jene Kronländer, in denen das Strafgesetzbuch vom Jahre 1803 in Wirksamkeit steht, womit bestimmt wird, daß die bisher an den Straßenfond abzuführenden Strafgelder wegen Straßenpolizei-Uebertretungen künftighin an das Lokal-Armen-Institut der Gemeinde des Ortes der Uebertretung abzuliefern sind RGBl 28/1852 20. Jänner 1852 7 29. Jänner 1852 101
Verordnung des Ministers des Innern, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, die Einfuhr ausländischer, jüdischer und hebräischer Gebet- und Religionsbücher, dann illirischer und wallachischer Bücher betreffend RGBl 29/1852 25. Jänner 1852 7 29. Jänner 1852 101
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, wegen Aufrechthaltung der Zollfreiheit des Durchfuhrhandels über den Splügen RGBl 30/1852 25. Jänner 1852 7 29. Jänner 1852 101
Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Baiern, betreffend den Anschluß der auf den beiderseitigen Gebietenzu erbauenden Eisenbahnen RGBl 31/1852 21. Juni 1851 8 31. Jän. 1852 103
Circular Verordnung des Kriegsministeriums, womit die durch Allerhöchste Entschließung vom 25. December 1851 genehmigten Grundsätze bezüglich der Aufstellung der Gensd'armerie im Militär-Gränz-Gebiete kundgemacht werden. RGBl 32/1852 7. Jänner 1852 9 4. Febr. 1852 131
Verordnung des Justizministers, wirksam für Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz, Gradiska, Istrien, Triest, Böhmen, Mähren, Schlesien und Tirol, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 12. Jänner 1852 das Gesetz vom 7. August 1850, Nr. 328 des Reichs-Gesetzblattes, über die praktischen Justizprüfungen theilweise abgeändert wird RGBl 33/1852 21. Jänner 1852 9 4. Febr. 1852 132
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, wegen Aufrechthaltung der Zollfreiheit des Durchfuhrhandels auf der Straße von Villa nach Chiavenna RGBl 34/1852 30. Jänner 1852 9 4. Febr. 1852 134
Kaiserliche Verordnung, giltig für jene Kronländer, in welchen die Dreißigst-Ordnung vom Jahre 1788 in Wirksamkeit steht, über die Bestrafung des Schleichhandels mit einigen Waaren-Gattungen RGBl 35/1852 31. Jänner 1852 9 4. Febr. 1852 134
Kaiserliche Verordnung, wirksam für jene Kronländer, in welchen die provisorische Gerichtsverfassung vom 14. Juni 1849, Nr. 278 des Reichs-Gesetzblattes und die Jurisdictionsnorm vom 18. Juni 1850, Nr. 237 des Reichsgesetzblattes, in Wirksamkeit steht, womit der Instanzenzug in bürgerlichen Rechts-Angelegenheiten für eben diese Kronländer geregelt wird RGBl 36/1852 31. Jänner 1852 9 4. Febr. 1852 135
Ministerial-Erklärung des Ministeriums des Aeußern, welche gegen eine gleichlautende Ministerial-Erklärung der königlich-baierischen Regierung, ddo. München den 17. Jänner 1852, ausgewechselt wurde, und womit zwischen beiden Regierungen die gegenseitige Aufhebung des Rückersatzes der Kosten für Requisitionen festgesetzt wird, welche ein Staat an den anderen in civilgerichtlichen Angelegenheiten in Beziehung auf unvermögliche Parteien, sowie bei strafrechtlichen oder polizeilichen Untersuchungen richtet RGBl 37/1852 4. Jänner 1852 10 7. Febr. 1852 137
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, über die Bemessung der Postrittgelder für den ersten Semester 1852 RGBl 38/1852 26. Jänner 1852 10 7. Febr. 1852 140
Kaiserliches Patent, wodurch die Recrutirung mit einer Capitulationsdauer von acht Jahren auch auf das Königreich Dalmatien ausgedehnt wird RGBl 39/1852 2. Febr. 1852 10 7. Febr. 1852 141
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch strafgesetzliche Bestimmungen gegen Beschädigungen und andere strafbare Handlungen in Beziehung auf Eisenbahnen und Staats-Telegraphen angeordnet, und vom 21. Februar 1852 in Wirksamkeit gesetzt werden RGBl 40/1852 8. Februar 1852 11 11. Februar 1852 143
Kaiserliche Verordnung, giltig für alle Küstenländer und Militär-Croatien, wodurch die Einführung eines allgemeinen Reglements für die See-Sanitätsverwaltung angeordnet wird RGBl 41/1852 13. Dec. 1851 12 14. Febr. 1852 147
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, womit die Allerhöchste Entschließung vom 12. Jänner 1852 kundgemacht wird, wodurch den nach den Directiven vom Jahre 1844 eingerichteten Sparcassen das Recht zugestanden wird, die bei ihnen verpfändeten Staatsschuldverschreibungen und Bankactien bei Nichtzahlung der Schuld ohne gerichtliche Dazwischenkunft zu veräußern RGBl 42/1852 2. Febr. 1852 13 23. Febr. 1852 217
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und Dalmatien, über die Zugestehung von Borgungen für die bei Erzeugung von gebrannten geistigen Flüssigkeiten, Bier und Zucker aus Rüben oder ausländischem Zuckermehl zu entrichtenden Verbrauchs-Abgaben RGBl 43/1852 5. Februar 1852 13 23. Februar 1852 217
Erlaß des Handelsministeriums, wodurch die neuen für den deutsch-österreichischen Telegraphenverein am 14. October 1851 abgeschlossenen Vereinbarungen, ratificirt in Folge Allerhöchster Entschließung vom 16. Jänner 1852 durch Ministerial-Erklärung vom 24. Jänner 1852, kundgemacht werden RGBl 44/1852 8. Februar 1852 13 23. Februar 1852 222
Kaiserliche Verordnung, durch welche die Recrutirung auch auf die Städte Triest, Fiume und Buccari, sammt den städtischen Gebieten, ausgedehnt wird RGBl 45/1852 9. Februar 1852 13 23. Februar 1852 234
Erlaß des Ministeriums des Innern, über die Bedingungen zur Gestattung der Durchfuhr und der Ausfuhr von Waffen und Munition nach der Moldau und Wallachei RGBl 46/1852 19. Februar 1852 13 23. Februar 1852 234
Verordnung des Ministers des Innern, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, die Erzeugung, den Verkauf und Gebrauch explodirender Stoffe, sowie den Verkehr mit denselben betreffend RGBl 47/1852 20. Februar 1852 13 23. Februar 1852 234
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit eine neue Organisation der Militär-Bildungs-Anstalten angeordnet wird RGBl 48/1852 12. Februar 1852 14 28. Februar 1852 235
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit im Nachhange zur kaiserlichen Verordnung vom 12. Februar 1852 (Nr. 48 des Reichs-Gesetzblattes), weitere Bestimmungen hinsichtlich der Organisation der Militär-Bildungs-Anstalten angeordnet werden RGBl 49/1852 14. Februar 1852 14 28. Februar 1852 240
Erlaß des Finanzministeriums, wodurch die den österreichischen Schiffen und Flößen zugestandene Befreiung des Elbezolles auf der Strecke von Melnik bis an die sächsische Gränze auch auf die vermöge des Handelsministerial-Erlasses vom 11. Mai 1850 bisher davon ausgeschlossenen Gegenstände ausgedehnt wird RGBl 50/1852 16. Februar 1852 14 28. Februar 1852 241
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wirksam für alle Kronländer, womit die Aufstellung einer General-Inspection über die Communications-Anstalten bekannt gegeben wird RGBl 51/1852 20. Februar 1852 14 28. Februar 1852 241
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Österreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, wodurch bestimmt wird, daß die Gerichte und Staats-Anwaltschaften in ihren Schreiben und Berichten an andere Behörden sich durchgehends wieder der früheren Courtoisie zu bedienen haben RGBl 52/1852 25. Februar 1852 15 9. März 1852 243
Erlaß des Justizministeriums, giltig für jene Kronländer, für welche die Verordnung vom 12. Mai 1851, Nr. 128 Reichs-Gesetzblatt, erflossen ist, wodurch bestimmt wird, daß die durch die einzelnen Grund-Entlastungs-Verordnungen bestimmten Fristen zur Betretung des Rechtsweges unverändert geblieben seien RGBl 53/1852 26. Februar 1852 15 9. März 1852 243
Erlaß der Ministerien der Finanzen und des Handels, über die Behandlung der nach dem Nettogewichte zu verzollenden Waaren RGBl 54/1852 26. Februar 1852 15 9. März 1852 244
Kaiserliche Verordnung, wirksam für die Kronländer Ungarn, Croatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat und Siebenbürgen, wodurch alle vor den Bezirksgerichten verhandelten Civil-Rechtssachen in zweiter Instanz an die Districtual-Obergerichte (Banal-Tafel), und in dritter Instanz an den obersten Gerichtshof verwiesen werden RGBl 55/1852 1. März 1852 15 9. März 1852 244
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das Großfürstenthum Siebenbürgen, womit bekannt gemacht wird, daß durch Allerhöchste Entschließung vom 25. Februar 1852 der vom siebenbürgischen Civil- und Militär-Gouvernement erlassenen Verordnung vom 7. Mai 1850, durch welche den politischen Behörden des Klausenburger, Carlsburger, Udvárhelyer, Retteger und Fogarascher Districtes bis zur Organisation der competenten Civilgerichte für bürgerliche Rechtsstreite geringeren Belanges eine transitorische richterliche Amtswirksamkeit zugewiesen worden ist, sowie den über solche Fälle von dem siebenbürgischen Civil- und Militär-Gouvernement im Berufungswege erflossenen Entscheidungen nachträglich die kaiserliche Genehmigung ertheilt wird RGBl 56/1852 1. März 1852 15 9. März 1852 245
Postvertrag zwischen Oesterreich und Modena, von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterzeichnet zu Modena am 29. October 1851, und die Ratificationen ausgewechselt ebendaselbst am 30. December 1851 RGBl 57/1852 29. Oct. 1851 16 12. März 1852 247
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, womit Maßregeln zur beschleunigten Abfertigung der Ausfuhrs-Expeditionen festgesetzt werden. RGBl 58/1852 7. März 1852 17 12. März 1852 281
Erlaß des Justizministers, womit eine Berichtigung des italienischen Textes der, im Stücke IX, Zahl 36, des Reichs-Gesetzblattes, kundgemachten kaiserlichen Verordnung vom 31. Jänner 1852, über die Regelung des Instanzenzuges in bürgerlichen Rechts-Angelegenheiten, bekannt gemacht wird RGBl 59/1852 9. März 1852 17 12. März 1852 282
Erlaß des Handelsministeriums, womit die bei der dritten Elbeschiffahrts-Revisions-Commission in Magdeburg verabredeten Ermäßigungen des Elbezolles kundgemacht werden RGBl 60/1852 25. Februar 1852 18 22. März 1852 283
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, über den Einfluß der Reprobation bei einer theoretischen Staatsprüfung auf den Fortgenuß von Stipendien oder Stiftungen RGBl 61/1852 28. Februar 1852 18 22. März 1852 286
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, in Absicht auf die Frage, wo die Nachlaß-Ausweise in jenen Fällen einzubringen sind, in welchen die Verlassenschafts-Abhandlung theilweise in den Kronländern, in welchen das bürgerliche Gesetzbuch wirksam ist, gepflogen wird, der andere Nachlaß aber in den Kronländern Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, Serbien und dem Temeser Banate sich befindet, und das weitere Verfahren RGBl 62/1852 9. März 1852 18 22. März 1852 287
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, Serbien und das Temeser Banat, in Absicht auf die Frage, bei welchem zur Gebührenbemessung bestimmten Amte die Nachweisung eines ganz in diesen Kronländern befindlichen, und nach den Gesetzen derselben zu behandelnden Nachlasses einzubringen sei, und was dieselbe zu umfassen habe RGBl 63/1852 9. März 1852 18 22. März 1852 289
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für Oesterreich unter der Enns und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, womit einige vom obersten Gerichts- und Cassationshofe beschlossene Erläuterungen über den Vollzug der Bestimmungen des kaiserlichen Patentes vom 28. Juni 1850, Nr. 255, Reichs-Gesetzblatt, hinsichtlich des Verfahrens bei Verlassenschafts-Abhandlungen, sämmtlichen Gerichten zur Darnachachtung mitgetheilt werden RGBl 64/1852 11. März. 1852 18 22. März 1852 290
Erlaß des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. giltig für alle Kronländer, wodurch das zwischen Oesterreich und Sachsen-Coburg getroffene Uebereinkommen wegen gegenseitiger Aufhebung der Abfahrtsgelder von Verlassenschaften kundgemacht wird RGBl 65/1852 13. März. 1852 18 22. März 1852 292
Erlaß des Ministeriums des Innern, mit welchem die von Seiner k. k. Apostolischen Majestät der Stadt Triest und deren Gebiete Allergnädigst bewilligte Aufschiebung der Recrutirung bis zum Jahre 1858 bekannt gemacht wird RGBl 66/1852 15. März. 1852 18 22. März 1852 292
Verordnung des Ministers des Innern, wirksam für jene Kronländer, in welchen das provisorische Gemeindegesetz vom 17. März 1849 noch Giltigkeit hat, die Bestätigung der bis zur Erlassung einer neuen Gemeinde-Ordnung vorfallenden Wahlen der Gemeindevorstände betreffend RGBl 67/1852 19. März. 1852 18 22. März 1852 293
Vertrag zwischen Oesterreich und den Niederlanden, betreffend die Beförderung der niederländisch-indischen Post über Triest RGBl 68/1852 19. Dec. 1851 19 23. März 1852 295
Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen Oesterreich und Sardinien RGBl 69/1852 18. Oct. 1851 20 27. März 1852 301
Vertrag zwischen Oesterreich und Sardinien zur Unterdrückung des Schleichhandels auf dem Lago Maggiore und auf den Flüssen Po und Ticino, abgeschlossen zu Turin am 22. November 1851, ratificirt in Wien ausgewechselt am 22. Februar 1852 RGBl 70/1852 22. Nov. 1851 20 27. März 1852 324
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, womit einige neu angeordnete Zollbefreiungen und Zollbegünstigungen im Verkehre mit Sardinien kundgemacht werden RGBl 71/1852 12. März. 1852 20 27. März 1852 337
Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch im Einvernehmen mit den Ministern des Innern und der Finanzen Bestimmungen über die Natural-Quartiere der Conscriptions-Revisoren und Commandanten der Haupt-Werbbezirks- und Conscriptions-Depots, sowie über die Zinsvergütung für die Conscriptions-Kanzleien angeordnet werden RGBl 72/1852 11. März. 1852 21 1. April 1852 339
Erlaß des Ministeriums des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Gebühr an Einrichtung bei dauernder Einquartierung für die Wohnung eines Unter-Arztes, eines Oberfouriers, eines Profoßen, ferner eines Quartiermeisters und eines Wagenmeisters des General-Quartiermeisterstabes, zweier k. k. Cadeten, dann zweier lediger oder eines verheirateten Fouriers RGBl 73/1852 20. März. 1852 21 1. April 1852 340
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit nach dem Wunsche der französischen Regierung festgesetzt wird, in welchen Fällen über Acte der Rechtspflege Requisitions-Schreiben an die französischen Gerichte zu erlassen, und wann sich dießfalls nur im diplomatischen Wege zu verwenden sei, und womit zugleich die Form solcher Requisitions-Schreiben, sowie die Legalisirung derselben näher bestimmt wird RGBl 74/1852 20. März. 1852 21 1. April 1852 340
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Einziehung der Reichs-Schatzscheine zu 10 fl. RGBl 75/1852 22. März. 1852 21 1. April 1852 341
Kaiserliche Verordnung, wodurch im Nachhange zur kaiserlichen Verordnung vom 12. Februar 1852 (Nr. 48 des Reichs-Gesetzblattes) mehrere nachträgliche Bestimmungen hinsichtlich der Organisation der Militär-Bildungsanstalten angeordnet werden RGBl 76/1852 23. März. 1852 21 1. April 1852 342
Kaiserliches Patent, wirksam für die Stadt Krakau und deren Gebiet, wodurch das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in der Stadt Krakau und deren Gebiete eingeführt wird RGBl 77/1852 23. März 1852 22 6. April 1852 343
Kaiserliches Patent, wirksam für die Stadt Krakau und deren Gebiet, womit die westgalizische Gerichts-Ordnung in der Stadt Krakau und deren Gebiete eingeführt wird RGBl 78/1852 23. März 1852 22 6. April 1852 344
Kaiserliches Patent, wirksam für die Stadt Krakau und deren Gebiet, wodurch die Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über das Eherecht, und die Vorschriften über das Verfahren in Ehestreitigkeiten für die Stadt Krakau und deren Gebiet am vierzehnten Tage nach dem Erscheinen dieses Gesetzes im Reichs-Gesetzblatte in Wirksamkeit gesetzt werden RGBl 79/1852 23. März 1852 22 6. April 1852 350
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Stadt Krakau und deren Gebiet, womit Verfügungen zur Durchführung einiger Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über das Eherecht getroffen werden RGBl 80/1852 26. März 1852 22 6. April 1852 357
Kundmachung des Finanzministeriums, womit die vom 1. Jänner und 1. Juli 1849 und vom 1. Jänner 1850 ausgefertigten 3percentigen Centralcassa-Anweisungen und die verzinslichen Reichs-Schatzscheine mit den Ausfertigungstagen vom 1. Jänner 1850 und 1. Jänner 1851 aus dem Umlaufe gezogen werden RGBl 81/1852 2. April 1852 22 6. April 1852 359
Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, giltig für alle Kronländer, in welchen das Gebührengesetz vom 9. Februar 1850 (Reichsgesetz- und Regierungs-Blatt, XXII. Stück, Nr. 50) wirksam ist, zur Erläuterung der in den §§. 29, 45, 46, 47, 50, 52, 53, 54, 57, 63, 67 und der Anmerkung 6 der Tarifpost 45 dieses Gesetzes für die Gerichte enthaltenen Bestimmungen. RGBl 82/1852 23. März 1852 23 17. April 1852 361
Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, giltig für jene Kronländer, in welchen das Gebührengesetz vom 2. August 1850 (Reichsgesetz- und Regierungsblatt, CXII. Stück, Nr. 329) wirksam ist, zur Erläuterung der in den §§. 29, 45, 46, 47, 50, 52, 53, 54, 57, 63, 67 und der Anmerkung 6 der Tarifpost 45 dieses Gesetzes und Absatz IX des Kundmachungs-Patentes für die Gerichte enthaltenen Bestimmungen RGBl 83/1852 23. März 1852 23 17. April 1852 366
Erlaß des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Justizministerium, wirksam für alle Kronländer, über die Einrichtung der Nachlaß-Ausweise zum Behufe der Bemessung der durch die provisorischen Gesetze vom 9. Februar und 2. August 1850 vorgeschriebenen Gebühren RGBl 84/1852 23. März 1852 23 17. April 1852 371
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit nähere Bestimmungen über die Verfassung und Einbringung der Bekenntnisse zum Behufe der Bemessung des Gebühren-Aequivalentes kundgemacht werden RGBl 85/1852 30. März 1852 23 17. April 1852 378
Verordnung des Finanz- und Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, für welche die Notariats-Ordnung vom 29. September 1850, Nr. 366 R. G. Bl., erlassen wurde, dann für das lombardisch-venetianische Königreich und Dalmatien, über die Anwendung, des Patentes vom 9. Februar 1850, Nr. 50, R. G. Bl., auf Notariats-Acte und Notariatsbeurkundungen RGBl 86/1852 2. April 1852 23 17. April 1852 384
Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch die mit Allerhöchster Entschließung vom 16. März 1852 angeordnete Unterstellung des Thierarzenei-Institutes unter das Kriegsministerium kundgemacht wird RGBl 87/1852 4. April 1852 23 17. April 1852 385
Erlaß des Justizministeriums im Einverständnisse mit dem Ministerium des Aeußern, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Correspondenz mit fremden diplomatischen Missionen RGBl 88/1852 7. April 1852 23 17. April 1852 386
Erlaß des Ministeriums des Innern, wirksam für sämmtliche Kronländer, die Abschaffung der Lärmkanone bei Feuersbrünsten betreffend RGBl 89/1852 12. April 1852 23 17. April 1852 386
Vorschrift der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, zur Ermittlung der zehnjährigen Militär-Unterkunft-Zinse und der Vergütung für die Einrichtung RGBl 90/1852 21. April 1852 24 22. April 1852 387
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit das Schema einer vollständigen Garnitur des Zollgewichtes bekannt gemacht wird RGBl 91/1852 7. April 1852 25 26. April 1852 393
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, in welchen das Gebührengesetz vom 9. Februar 1850 in Wirksamkeit steht, über die Anwendung der Tarifpost 67 dieses Gesetzes und die Werthsbestimmung von Lehen-Objecten zur Bemessung der unmittelbaren Gebühren RGBl 92/1852 10. April 1852 25 26. April 1852 395
Erlaß des Finanzministeriums, wegen Wieder-Einführung der Baumwoll-Control-Vorschriften im lombardisch-venetianischen Königreiche RGBl 93/1852 14. April 1852 25 26. April 1852 396
Erlaß des Ministers des Innern und der Finanzen, mit einer Erläuterung der Verordnung vom 1. October 1850, Nr. 376 des Reichs-Gesetzblattes, in Betreff der provisorischen Organisation der öffentlichen Medicinal-Verwaltung RGBl 94/1852 15. April 1852 25 26. April 1852 396
Verordnung des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit die bergordnungsmäßige, strenge Ueberwachung des Bergbaubetriebes angeordnet wird RGBl 95/1852 15. April 1852 25 26. April 1852 397
Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung bestimmt wird, mit welchen Belegen künftighin die Gesuche um die Aufnahme als Stiftling oder zahlender Zögling in eine k. k. Militär-Bildungs-Anstalt instruirt werden müssen RGBl 96/1852 19. April 1852 25 26. April 1852 399
Verordnung des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen, giltig für Steiermark, Kärnthen und Krain, wodurch, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und der Justiz bestimmt wird, von wem künftighin die, in den bestehenden Wald-Ordnungen begründete Maßregel der Auszeigung von Holz und anderen Wald-Produkten, ohne deren vorläufige Vornahme den Servituts-Berechtigten und Eingeforsteten der Bezug solcher Produkte bei Strafe verboten ist, vorzunehmen sei RGBl 97/1852 24. April 1852 26 4. Mai 1852 401
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Ungarn, Croatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat, wodurch, im Einverständnisse mit dem Ministerium für Landescultur und Bergwesen, bis zum Eintritte der Wirksamkeit eines neuen Berggesetzes, mehrere Bestimmungen wegen Evidenzhaltung der Bergbücher und Berglehens-Vormerkungen angeordnet werden RGBl 98/1852 26. April 1852 26 4. Mai 1852 402
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 27. April 1852, einige Modificationen des Gesetzes über die theoretischen Staatsprüfungen, vom 30. Juli 1850, Zahl 327, getroffen werden RGBl 99/1852 1. Mai 1852 27 6. Mai 1852 405
Circular-Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch die von Seiner Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 2. Februar 1852 sanctionirte Conscriptions- und Enrollirungs-Norm für die k. k. Militärgränze kundgemacht wird RGBl 100/1852 8. Februar 1852 28 7. Mai 1852 409
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Behandlung und Bestrafung Derjenigen, welche Militär-Personen zum Treubruche oder zur Verletzung ihrer sonstigen Dienstespflicht verleiten RGBl 101/1852 6. Mai 1852 29 11. Mai 1852 447
Erlaß des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen das Strafgesetz vom 3. September 1803 in Wirksamkeit ist, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 4. Mai 1852 die körperliche Züchtigung als Disciplinarstrafe in den Strafhäusern und in den Gefangen-Anstalten der Gerichte wider Sträflinge und Untersuchungs-Gefangene unter bestimmten Einschränkungen und Vorsichtsmaßregeln wieder eingeführt wird RGBl 102/1852 6. Mai 1852 29 11. Mai 1852 449
Verordnung des Ministers der Justiz, über die Bestellung von provisorischen Gerichten im Großfürstenthume Siebenbürgen RGBl 103/1852 27. April 1852 30 13. Mai 1852 451
Justizministerial-Verordnung, die Einführung einer provisorischen Civilproceß-Ordnung in Siebenbürgen betreffend RGBl 104/1852 3. Mai 1852 30 13. Mai 1852 459
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch, im Einvernehmen mit dem Kriegsministerium, mehrere Anfragen über die Gränzen der Civil- und Militärgerichtsbarkeit nach Maßgabe des Patentes vom 22. December 1851, Nr. 255 des Reichs-Gesetzblattes, gelöst werden RGBl 105/1852 8. Mai 1852 31 15. Mai 1852 465
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer vom Tage der Kundmachung, wornach in Zukunft Abschaffungen aus einem Orte immer auf den ganzen Polizei-Rayon, zu welchem dieser Ort gehört, zu lauten haben RGBl 106/1852 10. Mai 1852 31 15. Mai 1852 466
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-Venetianischen Königreiches, betreffend die Dauer des Zwangscourses der zur Einziehung bestimmten Reichs-Schatzscheine zu 10 fl. RGBl 107/1852 11. Mai 1852 31 15. Mai 1852 467
Verordnung des Justizministeriums, wodurch eine provisorische Jurisdictions-Norm für bürgerliche Rechtssachen in Siebenbürgen eingeführt wird RGBl 108/1852 10. Mai 1852 32 19. Mai 1852 469
Justizministerial-Verordnung, die Einführung einer provisorischen Advocaten-Ordnung in Siebenbürgen betreffend RGBl 109/1852 14. Mai 1852 32 19. Mai 1852 472
Erlaß des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen, wodurch die, mit Allerhöchster Entschließung Seiner k. k. Apostolischen Majestät vom 27. April 1852 genehmigte neue Organisirung der k. k. Forstlehr-Anstalt zu Maria-Brunn veröffentlicht wird RGBl 110/1852 30. April 1852 33 24. Mai 1852 475
Verordnung des Kriegsministers, wodurch in Folge Allerhöchster Anordnung der Betrag der, für die Zahl-Zöglinge sämmtlicher Militär-Bildungs-Anstalten zu vergütenden Kosten-Summe festgesetzt wird RGBl 111/1852 8. Mai 1852 33 24. Mai 1852 485
Kaiserliche Verordnung, wirksam für diejenigen Kronländer, in welchen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit ist, wodurch einige Bestimmungen in Betreff der, gegen mehrere Streitgenossen gerichteten Klagen und Gesuche, getroffen werden RGBl 112/1852 12. Mai 1852 33 24. Mai 1852 486
Erlaß der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für die Kronländer Nieder-Oesterreich, Ober-Oesterreich, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska, Istrien und die Stadt Triest, wodurch die Finanz-Procuraturen ermächtiget werden, in jenen Fällen, wo die Octava auf solchen ehemaligen Dominical-Gutskörpern landtäflich ausgezeichnet ist, mit welchen keine Art von Jurisdiction verbunden war, und zu denen auch keine Unterthanen gehört haben, in die gänzliche Löschung der Octava bei diesen Gutskörpern zu willigen RGBl 113/1852 15. Mai 1852 33 24. Mai 1852 487
Erlaß der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Vergütung der Verpflegung der Militär-Mannschaft auf dem Durchzuge, für den Zeitraum vom 1. Juli 1852 bis 31. October 1853 RGBl 114/1852 23. Mai 1852 34 25. Mai 1852 489
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit einige Stellen des Zolltarifes vom 6. November 1851, Nr. 244 des Reichs-Gesetzblattes, theils berichtiget, theils erläutert werden RGBl 115/1852 6. Mai 1852 35 1. Juni 1852 491
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit der Abschluß des Gränzberichtigungs-Vertrages vom 30. Jänner 1844 zwischen Oesterreich und Baiern über die Landesgränze der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg einerseits und des Königreiches Baiern anderseits, dann des dazu gehörigen Ergänzungs-Vertrages vom 16. December 1850 allgemein kundgemacht wird RGBl 116/1852 24. Mai 1852 35 1. Mai 1852 492
Kaiserliches Patent, wodurch eine neue, durch die späteren Gesetze ergänzte, Ausgabe des Strafgesetzbuches über Verbrechen und schwere Polizei-Uebertretungen vom 3. September 1803, mit Aufnahme mehrerer neuer Bestimmungen, als alleiniges Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, kundgemacht, und vom 1. September 1852 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 117/1852 27. Mai 1852 36 2. Mai 1852 493
Kaiserliche Verordnung, wirksam für diejenigen Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Giltigkeit steht, wodurch für eben diese Kronländer die Competenz der Strafgerichte festgesetzt wird RGBl 118/1852 27. Mai 1852 36 2. Mai 1852 592
Kaiserliche Verordnung, giltig für diejenigen Kronländer, in welchen derzeit noch die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit steht, wodurch für eben diese Kronländer bis zur Einführung der definitiven Gerichts-Organisation und eines neuen Strafverfahrens die Zuständigkeit der Strafgerichte und das Strafverfahren rücksichtlich der Verbrechen des Hochverrathes und der Majestätsbeleidigung geregelt, vom Tage der Kundmachung dieser Verordnung angefangen in Wirksamkeit gesetzt, und auch auf die, vor dem Eintritte der Wirksamkeit des neuen Strafgesetzes begangenen Verbrechen des Hochverrathes und der im §. 58 des I. Theiles des Strafgesetzbuches vom 3. September 1803 bezeichneten Störung der öffentlichen Ruhe ausgedehnt wird RGBl 119/1852 27. Mai 1852 36 2. Mai 1852 595
Kaiserliche Verordnung, wirksam für die Königreiche Ungarn, Croatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat, wodurch für eben diese Kronländer die Competenz der Strafgerichte festgesetzt wird RGBl 120/1852 27. Mai 1852 36 2. Mai 1852 597
Kaiserliche Verordnung, wirksam für Siebenbürgen, womit für dieses Großfürstenthum, bis zur Einführung der definitiven Justiz-Organisation und einer neuen Strafproceß-Ordnung daselbst, die Competenz und das Verfahren der Strafgerichte bestimmt wird RGBl 121/1852 27. Mai 1852 36 2. Juni 1852 600
Kaiserliches Patent, wodurch für sämmtliche Kronländer des Reiches, mit Ausnahme des Militär-Gränzgebietes, eine neue Preß-Ordnung erlassen und vom 1. September 1852 angefangen in Wirksamkeit gesetzt, und das Gesetz gegen den Mißbrauch der Presse vom 13. März 1849 (Nr. 161 des Reichs-Gesetzblattes) außer Geltung gesetzt wird RGBl 122/1852 27. Mai 1852 36 2. Juni 1852 603
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend die ausschließende Zuständigkeit des k. k. Landesgerichtes in Wien bei Amortisirung von Como-Rentenscheinen RGBl 123/1852 13. Mai 1852 37 19. Juni 1852 617
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit die Tara für die Eingangsverzollung von fetten Oelen und Wein in Schläuchen festgesetzt wird RGBl 124/1852 28. Mai 1852 37 19. Juni 1852 617
Verordnung des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850, Nr. 25 Reichs-Gesetzblatt, und das kaiserliche Patent vom 28. Juni 1850, Nr. 258 Reichs-Gesetzblatt, in Wirksamkeit sind, in Betreff der Aufhebung der ständigen Gerichts-Senate und der bisherigen Art der Abstimmung bei den Gerichten aller Instanzen RGBl 125/1852 2. Juni 1852 37 19. Juni 1852 618
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit bestimmt wird, daß endlose Walzen-Ueberzüge für die Papierfabrication als Maschinen-Bestandtheile verzollt werden sollen RGBl 126/1852 9. Juni 1852 37 19. Juni 1852 618
Verordnung des Finanzministeriums, womit bekannt gemacht wird, daß zwischen Oesterreich und Rußland ein Uebereinkommen wegen gegenseitiger Zuweisung der Durchfuhrsendungen an der Gränze zwischen Galizien mit dem Krakauer Gebiete einer Seits und Russisch-Polen anderer Seits abgeschlossen wurde RGBl 127/1852 14. Juni 1852 37 19. Juni 1852 619
Schiffahrts-Vertrag zwischen Oesterreich und Baiern, abgeschlossen zu Wien am 2. December 1851, und daselbst in den Ratificationen ausgewechselt am 14. Mai 1852 RGBl 128/1852 2. Dec. 1851 38 23. Juni 1852 621
Vertrag zwischen Oesterreich und Baiern, über die Festsetzung von polizeilichen und Zoll-Aufsichtsmaßregeln auf den Gränzflüssen. Abgeschlossen zu Wien am 2. December 1851, und eben daselbst in den Ratificationen ausgewechselt am 14. Mai 1852 RGBl 129/1852 2. Dec. 1851 38 23. Juni 1852 628
Vertrag zwischen Oesterreich und Baiern, über Territorial- und Gränzverhältnisse. Abgeschlossen zu Wien am 2. December 1851, und in den Ratificationen ausgewechselt eben daselbst am 14. Mai 1852 RGBl 130/1852 2. Dec. 1851 38 23. Juni 1852 635
Ratifications-Auswechslungs-Protokoll zu den vorstehenden Staatsverträgen RGBl 131/1852 2. Dec. 1851 38 23. Juni 1852 639
Kaiserliche Verordnung, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, wodurch mehrere im vierten Hauptstücke der organischen Gesetze für die Gerichtsstellen vom 28. Juni 1850, Nr. 258 Reichs-Gesetzblatt, und für die Staatsanwaltschaften vom 10. Juli 1850, Nr. 266 Reichs-Gesetzblatt, enthaltene Bestimmungen bezüglich der Ausübung der Disciplinargewalt behoben und das in den Einführungs-Patenten zu diesen Gesetzen durch die Artikel II. normirte Verfahren noch weiterhin aufrecht erhalten wird RGBl 132/1852 16. Juni 1852 39 23. Juni 1852 641
Erlaß des Finanzministeriums, womit bekannt gemacht wird, welche Schiffahrtsgebühren auf der Donaustrecke von der baierischen Gränze bis Ungarn und auf den Nebenflüssen dieser Stromstrecke mit erstem Juli 1852 aufgehoben sind RGBl 133/1852 25. Juni 1852 40 27. Juni 1852 643
Revidirter deutsch-österreichischer Postvereins-Vertrag RGBl 134/1852 5. Dec. 1851 41 2. Juli 1852 645
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für diejenigen Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Giltigkeit steht, wodurch bestimmt wird, daß im Sinne der Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 die ämtliche Untersuchung gegen jeden Cridatar dem Bezirks-Collegialgerichte zustehe RGBl 135/1852 15. Juni 1852 42 10. Juli 1852 667
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die ganze Monarchie, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der Geschäftsgang bei Einholung von Unechtheitsbefunden über beanständete ämtliche Credits-Papiere und Münzen und für die Aufbewahrung von derlei Falsificaten nach beendigter strafgerichtlicher Untersuchung geregelt wird RGBl 136/1852 23. Mai 1852 42 10. Juli 1852 667
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit Garancine den, unter Abtheilung 44, lit. d) des Zolltarifes vom 6. November 1851, genannten Farbestoffen angereiht, und die Zollbehandlung des Brennstoffes Kamphin bestimmt wird RGBl 137/1852 30. Juni 1852 42 10. Juli 1852 669
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, bezüglich der Wechselfähigkeit der Militär-Personen RGBl 138/1852 3. Juli 1852 42 10. Juli 1852 669
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das Königreich Dalmatien, in Betreff der Hinterlegung von Privat-Urkunden bei Notaren, ihrer Ausfolgung und der dießfälligen Gebühren RGBl 139/1852 3. Juli 1852 42 10. Juli 1852 670
Erlaß des Finanz- und Handelsministers, womit der Abschluß eines Uebereinkommens wegen Errichtung einer Po-Flotille bekannt gemacht wird RGBl 140/1852 30. Juni 1852 43 14. Juli 1852 673
Erlaß des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für die Kronländer Böhmen, Mähren, Galizien, Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Tirol, Krain, Küstenland und Dalmatien, womit der Ministerial-Erlaß vom 15. September 1851, in Betreff der Pensions-Ansprüche der, von einer Diöcesan-Lehr-Anstalt an eine k. k. Universität beförderten theologischen Professoren, erläutert wird RGBl 141/1852 30. Juni 1852 43 14. Juli 1852 674
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, über die Bemessung der Postrittgelder für den zweiten Semester 1852 RGBl 142/1852 1. Juli 1852 43 14. Juli 1852 674
Verordnung des Ministers für Landescultur und Bergwesen, womit die Ueberstellung der k. k. Berghauptmannschaft von Joachimsthal nach Komotau, und die Zertheilung des dem k. k. Berg-Commissariate in Teplitz zugewiesenen Amtsbezirkes, angeordnet wird RGBl 143/1852 5. Juli 1852 43 14. Juli 1852 675
Erlaß des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, giltig für alle Kronländer, über die zwischen Oesterreich und Sardinien vereinbarte volle Freizügigkeit bei gegenseitigen Vermögens-Exportationen RGBl 144/1852 9. Juli 1852 43 14. Juli 1852 676
Eisenbahn-Vertrag zwischen Oesterreich, dem Kirchenstaate, Modena, Parma und Toscana RGBl 145/1852 1. Mai 1851 44 24. Juli 1852 677
Staats-Vertrag zwischen Oesterreich und Liechtenstein, wodurch der Beitritt des Fürstenthumes Liechtenstein zu dem österreichischen Zoll- und Steuergebiete festgesetzt wird RGBl 146/1852 5. Juni 1852 45 31. Juli 1852 693
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die Aufnahme des Fürstenthumes Liechtenstein in den österreichischen Zollverband RGBl 147/1852 10. Juli 1852 45 31. Juli 1852 70
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit die Einführung eines kleineren Handsiegels zur Anlegung des Verzollungsstämpels an feinere Waren bekannt gemacht wird RGBl 148/1852 28. Juni 1852 46 31. Juli 1852 705
Verordnung des Finanzministeriums, womit die Allerhöchst angeordnete Gleichstellung der Schiffe aller Elbe-Uferstaaten mit den inländischen, hinsichtlich der Elbe-Zollbefreiung auf der böhmischen Elbestrecke bekannt gemacht wird RGBl 149/1852 13. Juli 1852 46 31. Juli 1852 706
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit der Tarifsatz 88, lit. d) des Zolltarifes erläutert wird RGBl 150/1852 18. Juli 1852 46 31. Juli 1852 706
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit die Tara für die Eingangs-Verzollung von Bildern auf Papier und Gemälden in Kisten, dann von mittelfeinen Südfrüchten in gewöhnlichen Kisten festgesetzt wird RGBl 151/1852 18. Juli 1852 46 31. Juli 1852 707
Verordnung des Handelsministeriums, über die Portofreiheit der Gemeindevorstände in Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, der Woiwodina und dem Temeser Banate RGBl 152/1852 18. Juli 1852 46 31. Juli 1852 707
Kaiserliches Patent, das Reserve-Statut enthaltend RGBl 153/1852 31. Juli 1852 47 8. August 1852 709
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, womit jene Zollbefreiungen und Begünstigungen kundgemacht werden, welche von Seite Sardiniens in Folge des von Oesterreich mit diesem Staate abgeschlossenen Vertrages vom 18. October 1851 für den Verkehr aus und nach Oesterreich gegenwärtig eingeräumt sind RGBl 154/1852 28. Juni 1852 48 11. August 1852 715
Erlaß der Ministerien des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, über die Theilung des im §. 48 der Militär-Einquartierungs-Vorschrift vom 15. Mai 1851, Nr. 124 des Reichs-Gesetzblattes, für die Unterkunft eines Mannes in einer Gemeinde-Caserne mit 1½ kr. und Eines Militär-Pferdes in einer Militär-Zinsstallung mit 1 kr. bestimmten Vergütungsbetrages RGBl 155/1852 28. Juli 1852 48 11. August 1852 719
Justizministerial-Verordnung, wodurch eine provisorische Instruction über die innere Einrichtung und die Geschäfts-Ordnung der Gerichtsbehörden in Siebenbürgen erlassen wird RGBl 156/1852 28. Juli 1852 48 11. August 1852 720
Verordnung der Obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, wegen der Reise-Legitimationen berechtigter Fuhrleute und ihrer Knechte RGBl 157/1852 29. Juli 1852 48 11. August 1852 722
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, womit die Legirung des Münzsilbers für Thaler, Gulden, Zwanziger und Zehner auf zehn Percent festgesetzt wird RGBl 158/1852 31. Juli 1852 48 11. August 1852 723
Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch die Allerhöchste Entschließung vom 25. Juli 1852 kundgemacht wird, womit Seine Majestät dem dermaligen Chef der Obersten Polizeibehörde das Straf- und Begnadigungsrecht über alle zum Stande des Militär-Polizei-Wach-Corps und der damit vereinigten Gewölbewache gehörigen Individuen vom Oberstlieutenant abwärts, und das Befugniß, diesen Personen die Ehebewilligungen zu ertheilen, zu verleihen geruht haben RGBl 159/1852 1. August 1852 49 13. August 1852 725
Kaiserliche Verordnung, mit welcher für die Geistlichkeit des lateinisch- und griechisch-unirten-katholischen Ritus in der Militärgränze, in Strafsachen die Militärgerichte als zuständig erklärt werden RGBl 160/1852 3. Aug. 1852 49 13. Aug. 1852 725
Erlaß des Finanzministeriums, womit bekannt gemacht wird, daß in Folge Allerhöchster Entschließung vom 3. Februar 1852 im lombardisch - venetianischen Königreiche neue Kupfermünzen eingeführt werden RGBl 161/1852 28. Juli 1852 50 21. August 1852 727
Verordnung des Justizministeriums im Einverständnisse mit dem Ministerium für Landescultur und Bergwesen, giltig für das Herzogthum Salzburg, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 19. Juli d. J. das dortige Landesgericht allein zur Verhandlung und Entscheidung aller von der Forst-Regulirungs-Ministerial-Commission auf den Rechtsweg gewiesenen oder noch zu weisenden Wald-Eigenthums-Ansprüche als erste Instanz bestimmt wird RGBl 162/1852 13. Aug. 1852 50 21. Aug. 1852 729
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer des Reiches, mit Ausnahme des Militär-Gränzgebietes, womit jene Staatscassen nahmhaft gemacht werden, bei denen die Caution für Herausgabe einer periodischen Druckschrift politischen Inhaltes, oder im Falle einer gerichtlichen Verurtheilung einer periodischen Druckschrift erlegt werden kann, und der Erlaß vom 24. März 1849 (Nr. 190 des Reichs-Gesetzblattes) außer Geltung gesetzt wird RGBl 163/1852 14. Aug. 1852 50 21. Aug. 1852 729
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, Dalmatien, Galizien mit Krakau und Bukowina und Siebenbürgen, wodurch im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und der Obersten Polizeibehörde, diejenigen Behörden bestimmt werden, von denen bis zur Einführung der Staats-Anwaltschaft in den obigen Kronländern die in den §§. 15, 17 und 20 der Preß-Ordnung vom 27. Mai 1852 (Nr. 122 des Reichs-Gesetzblattes) dem Staats-Anwalte zugewiesenen Amtsverrichtungen zu besorgen sind RGBl 164/1852 19. Aug. 1852 50 21. Aug. 1852 731
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, die Aufhebung der Zwangscours-Bestimmungen in Absicht auf die im Verkehre befindlichen, zu 3 Percent verzinslichen Reichs-Schatzscheine und deren Verwechslung betreffend RGBl 165/1852 3. Aug. 1852 51 25. Aug. 1852 733
Verordnung der Obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Benennung der Polizeibehörden in den Kronländern RGBl 166/1852 3. Aug. 1852 51 25. Aug. 1852 734
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit welchem die Allerhöchste Entschließung vom 7. August 1852, in Betreff der Befreiung des Gehaltsbetrages bis 300 fl. von der Dienst-Taxe kundgemacht wird RGBl 167/1852 16. Aug. 1852 51 25. Aug. 1852 734
Verordnung des Ministers des Inner, des Ministers der Justiz und des Chefs der Obersten Polizeibehörde, womit die Preß-Ordnung auch für die im Ansnahmszustande befindlichen Gebietstheile vom 1. September d. J. an, in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 168/1852 18. Aug. 1852 51 25. Aug. 1852 735
Postvertrag zwischen Oesterreich und dem Kirchenstaate RGBl 169/1852 30. März 1852 52 26. August 1852 737
Kaiserliches Patent, womit eine Advocaten-Ordnung für Ungarn, Croatien, Slavonien, das Temeser Banat und die serbische Woiwodschaft, mit Ausnahme der Militärgränze, mit der Bestimmung vorgeschrieben wird, daß dieselbe vom 1. Jänner 1853 an in Wirksamkeit zu treten hat RGBl 170/1852 24. Juli 1852 53 4. Sept. 1852 775
Ministerial-Erklärung, betreffend das zwischen Österreich und Sachsen, wegen Verfolgung flüchtiger Verbrecher auf das andere Staatsgebiet durch die gegenseitige Gens'darmerie, verabredete Uebereinkommen RGBl 171/1852 30. Juli 1852 53 4. Sept. 1852 792
Erlaß des Finanzministeriums, an sämmtliche Finanzlandes-Behörden, dann die Tabakfabriken-, Lottogefälls- und niederösterreichische Waldamts-Direction, wodurch bestimmt wird, in welcher Weise künftighin zum Behufe der Würdigung der Versorgungs-Ansprüche der zurückgebliebenen Witwen und Waisen von solchen Staatsdienern, welche in der activen Dienstleistung als freiwillige Selbstmörder ihr Leben enden, die Erhebung gepflogen werden soll, ob der Selbstmord im zurechnungsfähigen Zustande erfolgt sei oder nicht RGBl 172/1852 30. Aug. 1852 53 4. Sept. 1852 794
Erlaß der Ministerien des Innern, des Krieges und der Finanzen, giltig für alle Kronländer mit Ausnahme der Militärgränze, über die Fälle, in welchen und die Dauer, während welcher die Verpflegung der auf dem Durchzuge befindlichen Mannschaft durch den Quartierträger gegen die vorschriftsmäßige Vergütung stattzufinden hat RGBl 173/1852 31. Aug. 1852 53 4. Sept. 1852 795
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Eröffnung eines fünfpercentigen Staats-Anlehens von 80 Millionen Gulden Conventions-Münze RGBl 174/1852 4. Sept. 1852 54 8. Sept. 1852 797
Verordnung des Handelsministeriums, über die Regulirung der Tara im Handelsverkehre RGBl 175/1852 24. Aug. 1852 55 15. Sept. 1852 805
Circular-Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 29. August 1852, eine Vorschrift für das Verfahren in Wechselsachen bei den Militärgerichten in und außerhalb der Militärgränze kundgemacht wird RGBl 176/1852 1. Sept. 1852 55 15. Sept. 1852 805
Verordnung des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch im Einverständnisse mit dem Ministerium für Landescultur und Bergwesen das Benehmen der Justizbehörden bei ämtlichen Vorladungen der Berg-, Hütten-, Hammer- und Walzwerks-Arbeiter in strafgerichtlichen Angelegenheiten geregelt wird RGBl 177/1852 3. Sept. 1852 55 15. Sept. 1852 810
Verordnung des Chefs der Obersten Polizeibehörde, wirksam für den ganzen Umfang des Kaiserstaates, betreffend das Verbot des Journales: "fränkischer Courier" RGBl 178/1852 8. Sept. 1852 55 15. Sept. 1852 811
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, womit den Gerichtsbehörden, im Einverständnisse mit dem Handelsministerium aufgetragen wird, den Handels- und Gewerbekammern in einigen Fällen den Erfolg von Concurs- und strafrechtlichen Verhandlungen wider Handels- und Gewerbsleute mitzutheilen RGBl 179/1852 10. Sept. 1852 55 15. Sept. 1852 811
Erlaß des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, giltig für alle Kronländer, über die zwischen Oesterreich und Preußen vereinbarte volle Freizügigkeit bei gegenseitigen Vermögens-Exportationen RGBl 180/1852 8. Sept. 1852 56 16. Dec. 1852 813
Erlaß des Handelsministeriums, womit die mit der Allerhöchsten Entschließung vom 12. Mai 1852 genehmigte Reorganisirung der Central-Leitung des Bauwesens kundgemacht wird RGBl 181/1852 11. Sept. 1852 56 16. Sept. 1852 813
Erlaß des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, für welche das Institut der theoretischen Staatsprüfungen in Wirksamkeit steht, wodurch im Einvernehmen mit dem Ministerium des Cultus und Unterrichts die durch den Erlaß des letzteren vom 21. Jänner 1851, Nr. 28, Reichs-Gesetzblatt, zugestandenen Begünstigungen bezüglich der Theoretischen Staatsprüfungen auch auf die Rechtshörer, welche ihre Studienzeit im Studienjahre 1851-1852 vollendet haben, ausgedehnt werden RGBl 182/1852 13. Sept. 1852 56 16. Sept. 1852 814
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, womit einige zur Vollziehung des Preßgesetzes nothwendige Aenderungen des Zollverfahrens, bezüglich der aus dem Auslande einlangenden Druckschriften bekannt gemacht werden RGBl 183/1852 13. Sept. 1852 57 18. Sept. 1852 815
Kaiserliches Patent wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch an die Stelle des früheren Gesetzes vom 31. März 1832, über Privilegien zum Schutze neuer Entdeckungen, Erfindungen und Verbesserungen im Gebiete der Industrie ein neues Privilegiengesetz erlassen wird RGBl 184/1852 15. Aug. 1852 58 25. Sept. 1852 817
Verordnung des Justizministeriums, womit die nothwendigen nachträglichen Aenderungen in der provisorischen Gerichts-Eintheilung des Großfürstenthumes Siebenbürgen vom 27. April d. J. bekannt gegeben werden RGBl 185/1852 3. Sept. 1852 58 25. Sept. 1852 834
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, an alle Universitäten, womit angeordnet wird, daß das gesammte österreichische, allgemeine Strafrecht einen Gegenstand der Prüfung bei dem ersten Rigorosum zur Erlangung der juridischen Doctorswürde zu bilden habe RGBl 186/1852 11. Sept. 1852 58 25. Sept. 1852 839
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns und Salzburg, wodurch bestimmt wird, daß die von den k. k. montanistischen Verwaltungsbehörden über heimgezahlte Bruderlad-Capitalien ausgestellten Quittungen zu ihrer Eintragung in die öffentlichen Bücher der Aufnahme eines Notariats-Actes und einer authentischen Ausfertigung eines Notares nicht bedürfen RGBl 187/1852 17. Sept. 1852 58 25. Sept. 1852 839
Verordnung des Chefs der Obersten Polizeibehörde, wirksam für den ganzen Umfang des Kaiserstaates, betreffend das Verbot der "Berlinischen Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen" (Haude-Spennerschen Zeitung) RGBl 188/1852 17. Sept. 1852 58 25. Sept. 1852 840
Erlaß des Finanzministeriums, womit der Zeitpunct bekannt gemacht wird, mit welchem die Ausgabe der neuen zu zehn Percent legirten Silbermünzen zu beginnen hat RGBl 189/1852 18. Sept. 1852 58 25. Sept. 1852 840
Justizministerial-Verordnung, die Einführung einer provisorischen Civilproceß-Ordnung in Ungarn, Croatien, Slavonien, der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate betreffend RGBl 190/1852 16. Sept. 1852 59 2. October 1852 841
Erlaß des Finanzministeriums, womit nachträglich zu dem Erlasse vom 14. August 1852, Nr. 163, Reichs-Gesetzblatt, Stück L, jene Staatscassen des Königreiches Dalmatien namhaft gemacht werden, bei denen die Caution für Herausgabe einer periodischen Druckschrift politischen Inhaltes, oder im Falle einer gerichtlichen Verurtheilung einer periodischen Druckschrift erlegt werden kann RGBl 191/1852 22. Sept. 1852 59 2. October 1852 845
Verordnung des Justizministeriums, zur Erläuterung des §. 3 der kaiserlichen Verordnung vom 20. März 1851, über die Anmeldung der Privatrechts-Ansprüche auf das für verfallen erklärte Vermögen kriegsrechtlich verurtheilter Personen in Ungarn, Croatien und Slavonien, der Woiwodschaft und dem Temeser Banate RGBl 192/1852 25. Sept. 1852 59 2. October 1852 845
Erlaß des Ministeriums der Justiz und des Innern, giltig für das Königreich Ungarn, Croatien und Slavonien mit dem croatischen Küstenlande, das Großfürstenthum Siebenbürgen, die Woiwodschaft Serbien und das Temeser Banat, und das Großherzogthum Krakau, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 4. Mai 1852 die körperliche Züchtigung als Disciplinarstrafe in den Strafhäusern und in den Gefangen-Anstalten der Gerichte wider Sträflinge und Untersuchungs-Gefangene unter bestimmten Einschränkungen und Vorsichtsmaßregeln eingeführt wird RGBl 193/1852 27. Sept. 1852 59 2. Oct. 1852 846
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die directen Steuern für das Verwaltungsjahr 1853 ausgeschrieben werden RGBl 194/1852 29. Sept. 1852 59 2. Oct. 1852 847
Verordnung des Justistministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirksamkeit ist, wodurch den General-Procuratoren und Staats-Anwaltschaften die Führung von Uebersichts-Registern über die wegen Verbrechen, Vergehen und mehrerer Arten von Uebertretungen erfolgten Straf-Urtheile aufgetragen wird RGBl 195/1852 26. Sept. 1852 60 12. October 1852 849
Verordnung der Obersten Polizeibehörde, in Betreff der bisher für einzelne Kronländer des Reiches oder für besondere Gebiete erlassenen Verbote von Druckschriften RGBl 196/1852 26. Sept. 1852 60 12. Oct. 1852 850
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Kaiserthumes, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch erklärt wird, das die Gensd'armen für die von ihnen erstatteten Anzeigen über verbotene Glücksspiele auf das in dem Strafgesetze dem Anzeiger zugesicherte Dritttheil des Strafbetrages vollen Anspruch haben RGBl 197/1852 29. Sept. 1852 60 12. Oct. 1852 851
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für jene Kronländer, für welche das kaiserliche Patent vom 4. März 1849, Nr. 152 Reichs-Gesetzblatt, erlassen wurde, wodurch im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen erklärt wird, daß nach dem Gesetze den Entlastungs-Capitalien das gesetzliche Pfand- und Vorrecht vor allen in dem öffentlichen Buche eingetragenen Hypothekarlasten, auch dann zukomme, wenn die aufgehobene oder abgelöste Leistung, an deren Stelle das Entlastungs-Capital getreten ist, früher in dem öffentlichen Buche unter den Hypothekarlasten in einer späteren Rang-Ordnung, oder noch gar nicht eingetragen war RGBl 198/1852 29. Sept. 1852 60 12. Oct. 1852 851
Verordnung des Justizministeriums, giltig für die Kronländer Oesterreich unter der Enns und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, womit im Einvernehmen mit dem Finanzministerium im Nachhange zu dem §. 5 der Verordnung über die Kosten des Strafverfahrens vom 17. August 1850, die Vergütung der Vorladungen näher bestimmt wird RGBl 199/1852 30. Sept. 1852 60 12. Oct. 1852 851
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, für welche das Allerhöchste Patent vom 29. November 1850 in Kraft steht, über die Organisirung des Tabak-Einlösungswesens RGBl 200/1852 3. Oct. 1852 60 12. Oct. 1852 852
Verordnung der Obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer, betreffend das Verbot des in Turin erscheinenden Wochenblattes "L'unione sociale" RGBl 201/1852 5. Oct. 1852 60 12. Oct. 1852 853
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das lombardischvenetianische Königreich, womit die Bestimmungen der Finanzministerial-Verordnung vom 2. December 1850, Nr. 470 des Reichs-Gesetzblattes, auch auf das lombardisch-venetianische Königreich in Anwendung gebracht werden RGBl 202/1852 6. Oct. 1852 60 12. Oct. 1852 853
Zoll-Einigungsvertrag zwischen Oesterreich, Modena und Parma RGBl 203/1852 9. Aug. 1852 61 21. Oct. 1852 855
Ministerial-Erklärung zur Feststellung des Uebereinkommens zwischen Oesterreich und Baiern, betreffend das von der beiderseitigen Gensd'armerie bei Einschreiten jenseits der respectiven Landesgränzen zu beobachtende Verfahren RGBl 204/1852 29. Sept. 1852 61 21. Oct. 1852 893
Verordnung des Ministers für Landescultur und Bergwesen, womit der Zeitpunct der beginnenden Amtswirksamkeit der Berghauptmannschaft in Komotau zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird RGBl 205/1852 9. Oct. 1852 61 21. Oct. 1852 895
Instruction zum Reserve-Statute RGBl 206/1852 17. Oct. 1852 62 26. Oct. 1852 897
Staatsvertrag zwischen Oesterreich und den Niederlanden, wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern RGBl 207/1852 28. Aug. 1852 63 27. Oct. 1852 919
Erlaß des Justizministeriums, womit der Beginn der Wirksamkeit der neuen provisorischen Gerichte im Großfürstenthume Siebenbürgen bekannt gemacht wird RGBl 208/1852 18. Oct. 1852 63 27. Oct. 1852 926
Verordnung der Obersten Polizeibehörde, betreffend das Verbot der in Berlin erscheinenden Zeitschrift: "Budelmeyer-Zeitung" RGBl 209/1852 20. Oct. 1852 63 27. Oct. 1852 926
Erlaß des Justizministers, womit die Organisirung der Collegial-Gerichtsbehörden Dalmatiens bekannt gemacht wird RGBl 210/1852 11. Oct. 1852 64 30. Oct. 1852 927
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit im Einverständnisse mit dem Justizministerium, über die Gebührenbemessung von Urtheilen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und von Bei-Urtheilen die Belehrung erlassen wird RGBl 211/1852 14. Oct. 1852 64 30. Oct. 1852 933
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, womit Pomeranzenblüthen-Wasser im Zolltarife unter die edlen Arzenei- und Parfümerie-Stoffe eingereiht wird RGBl 212/1852 14. Oct. 1852 64 30. Oct. 1852 933
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Länder des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit der Bezug des Digestivsalzes aus dem Auslande gegen einen begünstigten Zoll von fünf Kreuzern pr. Centner, auch zur Alaun-Erzeugung gestattet wird RGBl 213/1852 22. Oct. 1852 64 30. Oct. 1852 934
Verordnung des Ministers des Innern, giltig für die Kronländer, in welchen das provisorische Gemeindegesetz vom 17. März 1849, Nr. 170 des Reichs-Gesetzblattes, in Wirksamkeit besteht, wodurch die, nach den §§. 74, 79 und 80 des provisorischen Gemeindegesetzes vom 17. März 1849, einem Landesgesetze vorbehaltenen Geschäfte mit Ausnahme der, im §. 79 erwähnten 20 Percent der indirecten Steuern übersteigenden Umlagen, und der im §. 80 bemerkten Credits-Operationen, von der Bewilligung der Statthalter abhängig gemacht werden RGBl 214/1852 26. Oct. 1852 64 30. Oct. 1852 934
Erlaß des Justizministers, womit die Gerichtsverfassung für das lombardisch-venetianische Königreich bekannt gemacht wird RGBl 215/1852 11. Oct. 1852 65 9. Nov. 1852 935
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend den Vollzug der österreichisch-modenesischparmensischen Zoll-Einigung RGBl 216/1852 17. Oct. 1852 66 11. Nov. 1852 973
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, die Ermäßigung der Moldauzölle betreffend RGBl 217/1852 27. Oct. 1852 66 11. Nov. 1852 992
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 21. October 1852, erklärt wird, daß die sogenannten Ratenwechsel nicht als giltige Wechsel anzusehen sind RGBl 218/1852 29. Oct. 1852 66 11. Nov. 1852 992
Verordnung des Ministers der Justiz, wodurch die, in Ansehung der Landtafel- und Grundbuchs-Geschäfte erlassene kaiserliche Verordnung vom 16. März 1851, Nr. 67 des Reichs-Gesetzblattes, erkläutert wird RGBl 219/1852 29. Oct. 1852 66 11. Nov. 1852 992
Verordnung des Handelsministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 25. October 1852 mehrere Bestimmungen zur Regelung des Geschäftsbetriebes der wandernden Handels-Agenten angeordnet werden RGBl 220/1852 3. Nov. 1852 66 11. Nov. 1852 993
Verordnung des Justizministeriums, womit im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern, des Krieges und der Finanzen, die Vergütung der Kosten für die Sequestration des Vermögens der Deserteure von Seite des Militär-Aerares aufgehoben und die Art der Vornahme solcher Acte, dann die Einbringung der betreffenden Kosten aus dem sequestrirten Vermögen vorgeschrieben wird RGBl 221/1852 4. Nov. 1852 66 11. Nov. 1852 996
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Errichtung der Central-Commission für den österreichisch-modenesisch-parmensischen Zollverein bekannt gemacht wird RGBl 222/1852 5. Nov. 1852 66 11. Nov. 1852 997
Kaiserliches Patent, giltig vom 1. Jänner 1853 für alle Kronländer, mit Ausnahme der gefürsteten Grafschaft Tirol mit Vorarlberg, des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, betreffend die Bestimmungen über die Erzeugung, den Verkehr und den Besitz von Waffen und Munitionsgegenständen, dann das Waffentragen RGBl 223/1852 24. Oct. 1852 67 20. Nov. 1852 999
Erlaß des Finanzministers, wodurch, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 17. October 1852, ein Zuschlag zu den, mit Verordnung vom 15. Juli 1851 (Nr. 171 des Reichs-Gesetzblattes) festgesetzten Preisen für das weiße Seesalz im lombardisch-venetianischen Königreiche angeordnet wird RGBl 224/1852 27. Oct. 1852 67 20. Nov. 1852 1008
Circular-Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch die Allerhöchste Entschließung vom 15. October 1852 kundgemacht wird, wornach in Friedenszeiten den Reservemännern, unter Aufrechthaltung ihrer Reservepflicht, der Uebertritt zur Finanzwache und ebenso in jede andere Staatsbedienstung bewilliget werden darf RGBl 225/1852 3. Nov. 1852 67 20. Nov. 1852 1008
Verordnung des Justizministeriums, giltig für jene Kronländer, für welche die Strafproceß - Ordnung vom 17. Jänner 1850 erlassen wurde, über die Art der Eintreibung und Umwandlung von Geldstrafen, welche von den Gerichten im Strafverfahren verhängt werden RGBl 226/1852 5. Nov. 1852 67 20. Nov. 1852 1009
Verordnung des Justizministeriums, giltig für jene Kronländer, in welchen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit ist, über die Art der Eintreibung und Umwandlung der im Civil-Verfahren verhängten Geldstrafen RGBl 227/1852 5. Nov. 1852 67 20. Nov. 1852 1011
Verordnung des Handelsministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Enkschließung vom 21. October 1852, die Errichtung einer Eisenbahn-Betriebsdirection in Verona kundgemacht wird RGBl 228/1852 5. Nov. 1852 67 20. Nov. 1852 1013
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Länder des gemeinschaftlichen Zollverbandes, in Betreff der Tara für Kleidungen und Putzwaaren feinster Art RGBl 229/1852 6. Nov. 1852 67 20. Nov. 1852 1013
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Beschränkungen der, im Artikel 27 des österreichisch-modenesisch-parmensischen Zoll-Einigungsvertrages, festgesetzten Vorbereitungs-Periode RGBl 230/1852 7. Nov. 1852 67 20. Nov. 1852 1013
Verordnung der Obersten Polizeibehörde, betreffend das Verbot der in Turin erscheinenden periodischen Schrift: "La voce della Libertà" RGBl 231/1852 9. Nov. 1852 67 20. Nov. 1852 1014
Erlaß des kaiserlichen Ministers des Aeußern, womit der Bundesbeschluß vom 24. Juni d. J., betreffend den militärischen Gerichtsstand der in Friedenszeiten zu Bundeszwecken zusammengezogenen Bundestruppen in Strafsachen, für die zum deutschen Bundesgebiete gehörigen Theile der Monarchie kundgemacht wird RGBl 232/1852 15. Nov. 1852 67 20. Nov. 1852 1014
Circular-Verordnung des Kriegsministeriums, womit erläuternde Bestimmungen der bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Einstellung der Patental-Gebühren der in öffentlichen oder Privatdiensten angestellten oder zeitlich verwendeten Patental-Invaliden angeordnet werden RGBl 233/1852 9. Nov. 1852 68 27. Nov. 1852 1017
Circular-Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 10. November 1852 bestimmt wird, daß die Zöglinge des feldärztlichen Institutes nach ihrem Uebertritte in die Armee künftighin dem Concretum der Monarchie gutzurechnen sind RGBl 234/1852 14. Nov. 1852 68 27. Nov. 1852 1018
Erlaß des Kriegsministeriums, betreffend die Bestimmung der geistlichen Jurisdiction für die in die Heimat entlassene Reserve-Mannschaft RGBl 235/1852 15. Nov. 1852 68 27. Nov. 1852 1018
Erlaß des Ministeriums des Aeußern, giltig für alle Kronländer, hinsichtlich eines getroffenen Uebereinkommens mit dem Königreiche Sachsen wegen gegenseitiger Freizügigkeit der Pensionen und ähnlichen Bezüge RGBl 236/1852 21. Nov. 1852 68 27. Nov. 1852 1019
Verordnung des Ministeriums des Innern und der Obersten Polizeibehörde, womit die "Slovenske novini" zu einer ämtlichen Zeitung erklärt werden RGBl 237/1852 22. Nov. 1852 68 27. Nov. 1852 1020
Verordnung des Ministeriums des Innern und der Obersten Polizeibehörde, womit die "Laibacher Zeitung" und die "Klagenfurter Zeitung" zu ämtlichen Zeitungen erklärt werden RGBl 238/1852 22. Nov. 1852 68 27. Nov. 1852 1020
Verordnung des Ministeriums des Innern und der Obersten Polizeibehörde, womit die "Agramer Zeitung" zur deutschen ämtlichen Zeitung in den Königreichen Croatien und Slavonien erklärt wird RGBl 239/1852 22. Nov. 1852 68 27. Nov. 1852 1020
Verordnung des Ministeriums des Innern und der Obersten Polizeibehörde, womit die "Gazzetta ufficiale di Venezia", das "Foglio di Verona", und die "Gazzetta di Milano" zu ämtlichen Zeitungen im lombardisch-venetianischen Königreiche erklärt werden RGBl 240/1852 22. Nov. 1852 68 27. Nov. 1852 1021
Verordnung des Ministeriums des Innern, an sämmtliche Statthalter und Länder-Chefs, womit in Gemäßheit des Allerhöchsten Cabinetschreibens vom 20. November 1852 überall und ohne Ausnahme untersagt wird, daß die in den österreichischen Staaten bestehenden Privatvereine, und insbesondere jene für Wohlthätigkeitszwecke, Ansuchen um Beiträge, Unterstützungen und dergleichen, auch an auswärtige Souveräne und Glieder auswärtiger Regentenhäuser richten RGBl 241/1852 23. Nov. 1852 68 27. Nov. 1852 1021
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme von Ungarn, Siebenbürgen, Croatien und Slavonien, der serbischen Woiwodschaft und des Temeser Banates, bezüglich der gebührenfreien Behandlung der Entscheidungen über Güter-Abtretungsgesuche RGBl 242/1852 29. Oct. 1852 69 4. Dec. 1852 1023
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Länder des österreicheischen Zollverbandes, wodurch bestimmt wird, daß die sogenannten Stechapfel-Cigarren nach Maßgabe der Tarifpost 9, lit. b) des Zolltarifes als Tabakfabrikate zu behandeln seien RGBl 243/1852 22. Nov. 1852 69 4. Dec. 1852 1023
Verordnung des Kriegsministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 20. November 1852, die Preß-Ordnung vom 27. Mai 1852 auch für die k. k. Armee, die Bewohner des Militär-Gränzgebietes und für alle anderen der Militärgerichtsbarkeit unterstehenden Personen mit mehreren Abänderungen und Zusätzen vorgeschrieben, und vom 1. December 1852 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 244/1852 22. Nov. 1852 69 4. Dec. 1852 1024
Erlaß des Justizministeriums, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 25. November 1852 der Notariatszwang in den Kronländern Oesterreich unter und ob der Enns und Salzburg vom 16. December 1852 angefangen, aufgehoben wird RGBl 245/1852 27. Nov. 1852 69 4. Dec. 1852 1028
Kaiserliches Patent, wirksam für die Königreiche Ungarn, Croatien und Slavonien, die Woiwodschaft Serbien und das Temeser Banat, wodurch für diese Kronländer das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811 mit mehreren Beschränkungen und Bestimmungen eingeführt und vom 1. Mai 1853 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 246/1852 29. Nov. 1852 70 5. Dec. 1852 1029
Kaiserliches Patent, wirksam für die Königreiche Ungarn, Croatien und Slavonien, die Woiwodschaft Serbien und das Temeser Banat, wodurch die in diesen Kronländern bisher bestehenden gesetzlichen Anordnungen und Einrichtungen in Bezug auf die Erwerbung und Ausübung des Eigenthumsrechtes auf liegende Güter, deren Belastung und Verpfändung, sowie in Bezug auf die Aviticität abgeändert werden RGBl 247/1852 29. Nov. 1852 70 5. Dec. 1852 1036
Erlaß des Finanzministeriums, womit der modenesische Zolltarif für die Ausfuhr von Marmor kundgemacht wird RGBl 248/1852 23. Nov. 1852 71 11. Dec. 1852 1047
Erlaß des Finanzministeriums, womit die in den Herzogthümern Modena und Parma gesetzlich bestimmten Feingehaltsstufen der edlen Metalle und Abbildungen der zur Bezeichnung dieser Feingehalte dienenden Punzen bekannt gemacht werden RGBl 249/1852 24. Nov. 1852 71 11. Dec. 1852 1049
Kaiserliches Patent, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz, Gradiska, Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien mit Krakau und die Bukowina, wodurch für diese Kronländer ein neues Forstgesetz erlassen, und vom 1. Jänner 1853 angefangen, in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 250/1852 3. Dec. 1852 72 14. Dec. 1852 1053
Kaiserliches Patent, wirksam für Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen und Krain, Görz und Gradiska, Istrien, die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, Galizien und Lodomerien, mit Auschwitz und Zator und Bukowina, wodurch für diese Kronländer eine neue Vorschrift über den Wirkungskreis und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechts-Angelegenheiten (Civil-Jurisdictionsnorm) erlassen und bestimmt wird, daß die Wirksamkeit derselben, in jedem dieser Kronländer zugleich mit der Wirksamkeit der daselbst neu zu organisierenden Bezirksämter und der übrigen Gerichtsbehörden zu beginnen habe RGBl 251/1852 20. Nov. 1852 73 15. Dec. 1852 1081
Kaiserliches Patent, giltig für das gesammte Kaiserreich, mit Ausschluß der Militärgränze, wodurch ein neues Gesetz über den Hausirhandel erlassen wird RGBl 252/1852 4. Sept. 1852 74 18. Dec. 1852 1103
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch neue gesetzliche Bestimmungen über Vereine (Vereinsgesetz) angeordnet werden RGBl 253/1852 26. Nov. 1852 74 18. Dec. 1852 1109
Erlaß des Ministeriums des Aeußern, bezüglich der Auslieferung der von österreichischen Handelsschiffen in englischen Häfen entweichenden Matrosen und umgekehrt RGBl 254/1852 28. Nov. 1852 74 18. Dec. 1852 1116
Verordnung des Justizministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch der Gerichtsstand und das Verfahren für die Amortisation von Bank-Anweisungen bestimmt wird RGBl 255/1852 9. Dec. 1852 74 18. Dec. 1852 1118
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, giltig für jene Kronländer, in denen die Verordnung vom 3. Mai 1850 und beziehungsweise das Gebührengesetz vom 9. Februar 1850, Nr. 50 des Reichs-Gesetzblattes, in Wirksamkeit steht, wodurch der §. 14 der Verordnung vom 3. Mai 1850, Nr. 181 des Reichs-Gesetzblates erläutert und das Verfahren bezüglich der Ersichtlichmachung der Rückstände an unmittelbaren Gebühren von Vermögens-Uebertragungen näher bestimmt wird RGBl 256/1852 13. Dec. 1852 75 22. Dec. 1852 1119
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Tirol, Steiermark, Krain, Kärnthen, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Lodomerien, Krakau und Bukowina, in Betreff der Ausübung des Jagdrechtes RGBl 257/1852 15. Dec. 1852 75 22. Dec. 1852 1120
Erlaß des Justizministeriums, giltig für Ungarn, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 15. December 1852 verordnet wird, daß, bis auf weitere Verfügung, in jenen Theilen Ungarns, in welchen das Standrecht kundgemacht ist, oder noch kundgemacht werden wird, alle, nach Kundmachung dieser Verordnung begangenen, Verbrechen des Raubmordes, des Raubes, und dem Raube geleisteten Vorschubes, durch die Militärgerichte und nach den Militärgesetzen zu untersuchen und zu bestrafen sind RGBl 258/1852 16. Dec. 1852 75 22. Dec. 1852 1122
Kaiserliches Patent, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, womit für dieses Königreich eine neue Vorschrift über den Wirkungskreis und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten (Civil-Jurisdictions-Norm) erlassen, und bestimmt wird, daß die Wirksamkeit derselben zugleich mit der Wirksamkeit der, in diesen Kronländern neu zu organisirenden Präturen und Provinzial-Tribunale zu beginnen habe RGBl 259/1852 20. Nov. 1852 76 28. Dec. 1852 1123
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch mehrere Abänderungen an der Einrichtung des Reichs-Gesetz- und Regierungsblattes und der Landes-Gesetz- und Regierungsblätter, sowie neue Bestimmungen über die Kundmachung von Gesetzen und Verordnungen angeordnet werden RGBl 260/1852 27. Dec. 1852 77 29. Dec. 1852 1143
Kaiserliches Patent, wirksam für Dalmatien, womit für dieses Königreich eine neue Vorschrift über den Wirkungskreis und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechts-Angelegenheiten (Civil-Jurisdictions-Norm) erlassen, und bestimmt wird, daß die Wirksamkeit derselben zugleich mit der Wirksamkeit der in diesem Kronlande neu zu organisirenden Präturen und Gerichtshöfe erster Instanz zu beginnen habe RGBl 261/1852 20. Nov. 1852 78 31. Dec. 1852 1149
Verordnung des Kriegsministeriums, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 24. November 1852 die Gerichtsbarkeit in den Militär-Bildungs-Anstalten festgesetzt wird RGBl 262/1852 7. Dec. 1852 79 31. Dec. 1852 1169
Justizministerial-Verordnung, womit in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 29. November 1852 eine provisorische Instruction über das gerichtliche Verfahren in Rechtsgeschäften außer Streitsachen für Ungarn, Croatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Banat erlassen und vom 1. Mai 1853 angefangen, in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 263/1852 17. Dec. 1852 79 31. Dec. 1852 1170
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme von Dalmatien, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 15. December 1852 einige Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Verzehrungssteuer vom Biere kundgemacht werden RGBl 264/1852 19. Dec. 1852 79 31. Dec. 1852 1174
Verordnung des Ministeriums des Innern und der Obersten Polizei-Behörde, womit die Pesth-Ofner Zeitung und der Buda-Pesti-Hirlap zu ämtlichen Zeitungen für das Königreich Ungarn erklärt werden RGBl 265/1852 24. Dec. 1852 79 31. Dec. 1852 1180