1854
KurzinformationGesetzes- NummerGesetzes- DatumStück- NummerStück- DatumSeite
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Aufstellung und der Beginn der Wirksamkeit der neu errichteten Steuerdirection für Krakau und den westlichen Theil Galiziens kundgemacht wird RGBl 1/1854 28. Dec. 1 10. Jänner 1
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, die Aufhebung der Nebenzollämter II. Classe Oberreuth, Böhmisch-Hammer, Nixdorf, Kohlige und Weigsdorf, und die Errichtung eines Controlamtes in Nixdorf betreffend RGBl 2/1854 31. Dec. 1 10. Jänner 2
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit die Einberufung der deutschen Münzscheine zu 10 kr. angeordnet wird RGBl 3/1854 1. Jänner 1 10. Jänner 2
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Tirol mit Vorarlberg, Steiermark, Krain, Kärnthen, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Lodomerien, Krakau und Bukowina, in Betreff der zulässigen Beeidigung des Forstschutz- und des Jagdaufsichts-Personales für den Jagddienst RGBl 4/1854 2. Jänner 1 10. Jänner 3
Kundmachung des Ministeriums der Finanzen, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kconländer, über den Meß- und Markt-, Losungs- und Appretursverkehr mit dem deutschen Zollvereine und die Amtsstunden der österreichischen Aemter an der Zoll-Linie gegen den Letzteren RGBl 5/1854 4. Jänner 1 10. Jänner 4
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit der Beitritt der kaiserlich-österreichischen Regierung zu dem, von mehreren Regierungen des deutschen Bundes am 11. Juli 1853 zu Eisenach abgeschlossenen Uebereinkommens in Betreff der Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener gegenseitiger Staatsangehörigen, nebst den Bestimmungen dieses Vertrages bekannt gemacht wird RGBl 6/1854 5. Jänner 1 10. Jänner 8
Erlaß des Ministeriums des Innern, des Armee-Ober-Commando, des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten und der obersten Polizeibehörde, wirksam für Dalmatien, Kroatien, Istrien, Triest, Görz und das Verwaltungsgebiet der Statthalterei in Venedig, mit Vorsichten in Betreff der Militärpflicht bei der Erfolgung von Pässen zu Reisen in das Ausland und von Einschiffungs-Bewilligungen RGBl 7/1854 5. Jänner 1 10. Jänner 10
Verordnung des Armee-Ober-Commando, womit die Behörden bestimmt werden, von welchen an die, der Militär-Jurisdiction unterstehenden Beamten Waffenpässe auszufertigen sind RGBl 8/1854 26. Dec. 2 17. Jänner 11
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Einsendung von pathologisch-anatomischen Präparaten und Mißgeburten an die Landes-Universitäten bestimmter geregelt wird RGBl 9/1854 5. Jänner 2 17. Jänner 12
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Haupt- und Residenzstadt Wien, vom Tage der Kundmachung, wodurch verfügt wird, daß die Führung der Vormerkbücher über die Praterhütten in Zukunft nicht mehr durch die Gerichtsbehörde, sondern lediglich von Seite des Oberstjägermeister-Amtes und des Polizei-Commissariates, und zwar nur behufs der Evidenzhaltung der in fremde Benützung überlassenen Grundstücke, dann zu polizeilichen Zwecken stattzufinden hat RGBl 10/1854 7. Jänner 2 17. Jänner 13
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, womit die, mit Verordnung des Justizministeriums vom 26. September 1850, Nr. 367 des Reichs-Gesetz-Blattes, für die Kronländer, wo das Strafgesetz vom Jahre 1803 in Wirksamkeit war, erlassenen näheren Bestimmungen über die Vorladung, Abhörung und Beeidigung der Gensd’armen als Zeugen, auch auf Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat ausgedehnt werden RGBl 11/1854 10. Jänner 2 17. Jänner 13
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, die Aufhebung des Zollamtes Niklasdorf betreffend RGBl 12/1854 11. Jänner 2 17. Jänner 14
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, in Betreff des im Monate Februar 1854 bei Entrichtung der Zollgebühren zu zahlenden Aufgeldes RGBl 13/1854 16. Jänner 2 17. Jänner 14
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend Erleichterungen des Gränzverkehres und Verkehres mit leinenem Handgespinnstelängs der Zoll-Linie gegen die Staaten des deutschen Zollvereines RGBl 14/1854 13. Jänner 3 25. Jänner 15
Verordnung der Ministerien der Finanzen und der Justiz, giltig für alle Kronländer, in welchen das Strafgesetz über Gefälls-Uebertretungen Wirksamkeit hat, betreffend die bei Zollgefälls-Uebertretungen der Strafbemessung zu Grunde zu legenden Gebühren RGBl 15/1854 16. Jänner 3 25. Jänner 16
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die probeweise Einführung der Einrichtungen des Zollvereines bezüglich der Organisation der Zollämter und der Gränzwache im Freihafen-Gebiete von Triest und dem umliegenden Gränzbezirke vom 1. Februar 1854 angefangen RGBl 16/1854 21. Jänner 3 25. Jänner 17
Postvertrag zwischen dem Kaiserthume Oesterreich und der schweizerischen Eidgenossenschaft RGBl 17/1854 26. April 4 31. Jänner 19
Kundmachung des Ministeriums für Handel und Gewerbe, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Vollziehung des Artikels 18 des Handels- und Zollvertrages vom 19. Februar 1853 RGBl 18/1854 21. Jänner 4 31. Jänner 42
Verordnung des Ministers des Innern, wegen Berücksichtigung ausgedienter Militärs bei Besetzung anderer als der ihnen ausschließlich vorbehaltenen Civil-Dienstposten RGBl 19/1854 28. Jänner 4 31. Jänner 46
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit der Beitritt der königlich-baierischen Regierung zu dem zwischen mehreren Regierungen des deutschen Bundes zu Stande gekommenen Uebereinkommen, wegen Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener gegenseitiger Staatsangehörigen, bekannt gemacht wird. RGBl 20/1854 28. Jänner 4 31. Jänner 46
Kaiserliches Patent, wodurch die Bestimmungen, in welcher Art und aus welchen Quellen die ermittelte Urbarial- und Zehent-Entschädigung den Berechtigten unter Wahrung der Rechte aller dabei Betheiligten mit aller Beschleunigung zu leisten sind, sowie wegen Aufhebung des Moratoriums, für das Königreich Ungarn festgestellt werden RGBl 21/1854 16. Jänner 5 1. Februar 47
Kaiserliches Patent, wodurch die Bestimmungen, in welcher Art und aus welchen Quellen die ermittelte Urbarial- und Zehent-Entschädigung den Berechtigten unter Wahrung der Rechte aller dabei Betheiligten mit aller Beschleunigung zu leisten sind, sowie wegen Aufhebung des Moratoriums, für die Wojwodschaft Serbien und das Temeser Banat festgestellt werden RGBl 22/1854 16. Jänner 5 1. Februar 63
Kaiserliches Patent wodurch die Bestimmungen, in welcher Art und aus welchen Quellen die ermittelte Urbarial- und Zehent-Entschädigung den Berechtigten unter Wahrnug der Rechte aller dabei Betheiligten mit aller Beschleunigung zu leisten sind, sowie wegen Aufhebung des Moratoriums, für die Königreiche Kroatien und Slawonien festgestellt werden RGBl 23/1854 16. Jänner 5 1. Februar 79
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer, in welchen das Gesetz vom 2. August 1850 (Reichs-Gesetz-Blatt vom Jahre 1850, Nr. 329) wirksam ist, über die Frage, bei welchem Amte die nach dem Gesetze vom 2. August 1850 gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte und Amtshandlungen von den Behörden und Parteien anzuzeigen sind, und über die zu diesem Zwecke und zum Behufe der Gebührenbemessung erforderlichen Angaben und Behelfe RGBl 24/1854 26. Jänner 6 4. Februar 95
Erlaß des Finanzministeriums, in Betreff der Zollbefreiung des Roggens bei der Einfuhr in das lombardisch-venetianische Königreich und die Ausdehnung der Befreiung des Getreides vom Einfuhrzolle bis Ende Mai 1854 RGBl 25/1854 1. Februar 6 4. Februar 97
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die gerichtliche und politische Organisirung des Herzogthumes Salzburg RGBl 26/1854 30. Jänner 7 7. Februar 99
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Steiermark RGBl 27/1854 31. Jänner 8 8. Februar 103
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der serbischen Wojwodschaft und des Temeser Banates RGBl 28/1854 1. Februar 9 9. Februar 119
Zweiter Nachtragsvertrag zu dem Staatsvertrag zwischen Oesterreich, Preußen, Baiern und Sachsen vom 25. Juli 1850, über die Bildung des deutsch-österreichischen Telegraphenvereines (Nr. 361 des Reichs-Gesetz-Blattes), und zu dem, mit dem Erlasse des Handelsministeriums vom 8. Februar 1852 (Nr. 44 des Reichs-Gesetz-Blattes) veröffentlichten ersten Nachtragsvertrage vom 14. October 1851 RGBl 29/1854 23. Sept. 10 10. Februar 129
Telegraphen-Vertrag zwischen Oesterreich und Sardinien RGBl 30/1854 28. Sept. 10 10. Februar 138
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, womit im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen, eine Erläuterung des §. 4 des kaiserlichen Patentes vom 16. April 1839, zur Verhütung unbefugter Eingriffe der Gemeindeglieder in veräußerte Gemeindegründe, erlassen wird RGBl 31/1854 29. Jänner 10 10. Februar 153
Erlaß des Finanzministeriums, für alle im Zollgebiete begriffenen Kronländer, wodurch, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 29. Jänner 1854, die im §. 22, Z. 26 und 30 der Vorerinnerungen zum Zolltarife vom 5. December 1853 (Nr. 262 des Reichs-Gesetz-Blattes) ausgesprochene Transito-Zollfreiheit auf mehrere andere Waaren ausgedehnt wird RGBl 32/1854 1. Februar 10 10. Februar 154
Erlaß des Handelsministeriums, womit für die Hausirer aus den Comitaten Arva, Thurocz und Zohl, welche den Hausirhandel in Ungarn, der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate, in Kroatien, Slawonien und Siebenbürgen betreiben, die Beschränkung der §§. 15 und 16 des Hausirgesetzes vom 4. September 1852 aufgehoben erklärt wird RGBl 33/1854 5. Februar 10 10. Februar 154
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Krain RGBl 34/1854 4. Februar 11 14. Februar 155
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Kärnthen RGBl 35/1854 5. Februar 11 14. Februar 161
Postvertrag zwischen Oesterreich und Sardinien RGBl 36/1854 28. Sept. 12 15. Februar 165
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, die Aufhebung der Nebenzollämter zweiter Classe Georgendorf und Herrnskretschen betreffend RGBl 37/1854 8. Februar 12 15. Februar 199
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen österreichischen Zollgebiete begriffenen Kronländer, mehrere Abänderungen des Zolltarifes vom 5. December 1853 betreffend RGBl 38/1854 10. Februar 12 15. Februar 199
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Königreiches Dalmatien RGBl 39/1854 8. Februar 13 18. Februar 203
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Legalisirung der Urkunden, von welchen im Auslande Gebrauch gemacht werden soll RGBl 40/1854 13. Februar 14 18. Februar 213
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, wodurch festgesetzt wird, in welchen Fällen auch Löschungsbewilligungen dem zur Gebührenbemessung bestellten Amte zuzustellen sind RGBl 41/1854 13. Februar 14 18. Februar 213
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines österreichischen Nebenzollamtes II. Classe zu Obernzell in Baiern RGBl 42/1854 13. Februar 14 18. Februar 214
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, in Betreff des im Monate März 1854 bei Entrichtung der Zollgebühren zu zahlenden Aufgeldes RGBl 43/1854 16. Februar 14 18. Februar 214
Erlaß des Justizministeriums, womit der neue Personal- und Besoldungsstand der Oberlandesgerichte in Mailand und Venedig und der Landesgerichte, ihrer Sprengel, mit Einbeziehung der Ober-Staatsanwaltschaften und der Staatsanwaltschaften, im Nachhange zum Erlasse vom 11. October 1852, Nr. 215 des LXV. Stückes des Reichs-Gesetz-Blattes vom Jahre 1852, bekannt gemacht wird RGBl 44/1854 16. Februar 15 23. Februar 215
Verordnung des Justizministeriums, über die Auflösung des Oberlandesgerichtes zu Klagenfurt und die Activirung des vereinigten steiermärkisch-kärnthnerisch-krainerischen Oberlandesgerichtes in Gratz RGBl 152/1854 21. Juni 15 2. Juli 630
Erlaß des Finanzministers, womit ein Uebereinkommen mit der Direction der privilegirten österreichischen Nationalbank über die Regulirung der Geldverhältnisse kundgemacht wird RGBl 45/1854 23. Februar 16 24. Februar 223
Verordnung des Ministers des Innern, wirksam für Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska, Istrien und Triest mit seinem Gebiete, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren und Schlesien, betreffend die Fortdauer der gegenwärtigen Gemeinde-Vertretungen bis zur Wirksamkeit des neuen Gemeindegesetzes RGBl 46/1854 23. Februar 17 26. Februar 225
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit einer Erläuterung des Verbotes der Ausfuhr von Waffen und Munition nach den, an die kaiserlichösterreichischen Staaten angränzenden türkischen Provinzen. RGBl 47/1854 23. Februar 17 26. Februar 226
Verordnung des Handelsministeriums im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern und der obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, in Betreff der, zu Folge Allerhöchster Entschließung vom 25. November 1853 zu beobachtenden Sicherheits-Maßregeln gegen die Gefahr der Explosion bei Dampfkesseln aller Art RGBl 48/1854 11. Februar 18 28. Februar 227
Verordnung der obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer, wodurch die bisherige Art der Evidenzhaltung der landesverwiesenen oder abgeschafften Ausländer abgeändert wird RGBl 49/1854 20. Februar 18 28. Februar 237
Verordnung des Ministeriums der Justiz, giltig für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, wodurch bestimmt wird, daß es zum Behufe der grundbücherlichen Löschung der, auf verpflichteten Realitäten haftenden Grundlasten nicht erforderlich sei, von den vorgelegten Original-Entlastungsansprüchen und Verzichts-Quittungen auch Abschriften für die Urkundensammlung zu fordern oder bei Gericht zu verfassen RGBl 50/1854 23. Februar 18 28. Februar 240
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Ungarn, Kroaiien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, womit das Verfahren zur Bestrafung des Vergehens des Wuchers geregelt wird RGBl 51/1854 23. Februar 19 7. März 241
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Gebühren der, bei einem Strafgerichte des Civilstandes als Zeugen erscheinenden Militärpersonen und der sie begleitenden Officiere RGBl 52/1854 24. Februar 19 7. März 242
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, womit die bisher für die Apothekerlehrlinge festgesetzte Lehrzeit von vier Jahren auf drei Jahre herabgesetzt wird RGBl 53/1854 28. Februar 19 7. März 243
Erlaß des Ministeriums des Aeußern, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit das zu Dresden am 8. Februar 1854 mittelst Auswechslung einer kaiserlich-österreichischen Ministerial-Erklärung, ddo. Wien am 1. Jänner 1854, und einer königlich-sächsischen Ministerial-Crklärung, ddo. Dresden am 6. Jänner 1854, zwischen der kaiserlich-österreichischen und der königlich sächsischen Regierung geschlossene Uebereinkommen, wegen gegenseitiger Behandlung von Concursfällen, kundgemacht wird RGBl 54/1854 2. März 19 7. März 243
Erlaß des Finanzministeriums, über die Eröffnung eines Verlosungs-Anlehens von 50 Millionen Gulden Conventions-Münze RGBl 55/1854 4. März 19 7. März 243
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für das gesammte Reich, betreffend die Bestrafung der Verwendung von unechten Briefmarken oder des wiederholten Gebrauches von echten Briefmarken RGBl 56/1854 4. März 20 13. März 255
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, die unbefugte gewerbsmäßige Ausübung der Geburtshilfe betreffend RGBl 57/1854 6. März 20 13. März 256
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für Oesterreich unter und ob der Enns, wodurch einige über den Vollzug der Allerhöchsten Entschließung vom 25. Jänner 1819, Nr. 1555 der Justiz-Gesetzsammlung, hinsichtlich der Sicherstellung der lehensherrlichen Gerechtsame entstandene Zweifel behoben werden RGBl 58/1854 6. März 20 13. März 256
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für alle Kronländer, womit die Gehalte und Gehaltszulagen des Lehrpersonales an den aus öffentlichen Fonden erhaltenen Gymnasien regulirt werden RGBl 59/1854 5. März 21 18. März 257
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für das Gebiet des ehemaligen Freistaates Krakau, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 1. Juli 1853 die, auf der Grundlage des Patentes vom 13. März 1813 beruhenden gesetzlichen Bestimmungen über die Einrichtung und Handhabung des Lottogefälles, dann die, in dem Gefälls-Strafgesetze vom 11. Juli 1835, gegen die Uebertretung der Lotto-Vorschriften enthaltenen Strafbestimmungen, vom 1. Juni 1854 angefangen, im Gebiete des ehemaligen Freistaates Krakan eingeführt werden RGBl 60/1854 6. März 21 18. März 258
Verordnung des Justizministeriums, womit die Uebernahme des in Krakau befindlichen Archivs der grodgerichtlichen und Terrestral-Acten der vormaligen Wojwodschaft Krakau in die Verwahrung und Verwaltung der k k. österreichischen Regierung kundgemacht und zugleich im Einverständnisse mit dem Finanzministerium die für die Amtshandlungen der k. k. Archivsbeamten künftig zu entrichtenden Gebühren bestimmt werden RGBl 61/1854 12. März 21 18. März 266
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, in Betreff des im Monate April 1854 bei Entrichtung der Zollgebühren zu zahlenden Aufgeldes RGBl 62/1854 16. März 21 18. März 267
Verordnung des Finanzministers, betreffend die Errichtung und Amtswirksamkeit einer provisorischen Berghauptmannschaft zur Verwaltung des Bergregals im Kronlande Siebenbürgen. RGBl 63/1854 11. März 22 22. März 269
Verordnung des Ministeriums der Justiz im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern, wirksam für Galizien, Lodomerien und die Bukowina, womit der Vorgang bei der Zustellung gerichtlicher Verordnungen an Gemeinden in Rechtsstreiten derselben mit Personen, zu welchen sie in keinem Unterthansverbande gestanden sind festgesetzt wird RGBl 64/1854 17. März 22 22. März 271
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, die Errichtung eines Hauptzollamtes II. Classe zu Zittau in Sachsen und Aufhebung der Commercial - Zollämter Grottau und Petersdorf betreffend RGBl 65/1854 21. März 23 28. März 273
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Feststellung von Tara-Abzügen für Südfrüchte und Halwa RGBl 66/1854 23. März 23 28. März 273
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Aller höchst beschlossene Einverleibung der Steuerdirection zu Agram in die dortige Finanz-Landesdirection bekannt gegeben wird RGBl 67/1854 24. März 23 28. März 274
Erlaß des Justizministeriums, wodurch zwei Zahlen der, in dem §. 90 des Patentes vom 20. November 1852, Nr. 251 des Reichs-Gesetz-Blattes, berufenen Paragraphe berichtiget werden RGBl 68/1854 27. März 23 28. März 274
Verordnung des Justizministeriums, wodurch für Triest die Stunden zur Aufnahme der Wechselproteste Mangels Zahlung festgesetzt werden RGBl 69/1854 28. März 24 1. April 275
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für das ganze Reich, über die Einführung von Stämpelmarken als eine geänderte Einhebungsform des Stämpels von Rechtsgeschäften, Urkunden, Schriften, Amtshandlungen, Kalendern und Ankündigungen RGBl 70/1854 28. März 24 1. April 275
Kaiserliche Verordnung, womit die Stellung und der Wirkungskreis der obersten Rechnungs-Controlsbehörde bestimmt wird RGBl 71/1854 27. März 25 4. April 283
Erlaß des Finanzministeriums, an sämmtliche Finanz-Landesdirectionen und die beiden Finanz-Präfecturen, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, mit einer Erweiterung der Verzollungs-Befugnisse der Nebenzollämter zweiter Classe bei der Ausfuhr einiger Gegenstände und bei der Einfuhr von gemeinem Werkholze RGBl 72/1854 30. März 25 4. April 286
Verordnung des Finanzministers, wirksam für die Kronländer Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Lodomerien und Bukowina, Oesterreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnthen, Krain, Salzburg, Tirol mit Vorarlberg, Görz und Gradiska, Istrien und Dalmatien, womit die Vereinigung mehrerer Stein- und Braunkohlen-Grubenfeldmaßen in Ein Grubenfeld gestattet wird RGBl 73/1854 2. April 26 8. April 287
Erlaß des Ministeriums des Innern, wodurch, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 17. Februar 1854, mehrere Zusatzbestimmungen zu der kaiserlichen Verordnung vom 19. December 1853, den Uebertritt gedienter Unterofficiere und Gemeine in Civil-Anstellungen betreffend, kundgemacht werden RGBl 74/1854 3. April 26 8. April 288
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, mit einer Berichtigung der Kundmachung des Finanzministeriums vom 4. Jänner 1854 (Nr. 5 des Reichs-Gesetz-Blattes), über den Meß- und Markt-, Losungs- und Appretursverkehr mit dem deutschen Zollvereine RGBl 75/1854 4. April 26 8. April 289
Erlaß des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, wirksam für die zum deutschen Bunde gehörigen Kronländer des österreichischen Kaiserstaates, womit der in der dritten Sitzung der deutschen Bundesversammlung vom 26. Jänner 1854 gefaßte Beschluß, wegen gegenseitiger Auslieferung gemeiner Verbrecher auf dem deutschen Bundesgebiete, kundgemacht wird RGBl 76/1854 5. April 26 8. April 289
Verordnung des Finanzministers, womit die Allerhöchsten Bestimmungen über die künftige Einrichtung und Geschäftsführung der ungarischen Finanz-Landesdirection kundgemacht werden RGBl 77/1854 4. April 27 11. April 293
Verordnung des Armee-Ober-Commando, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 24. März 1854 in der gesammten Militärgränze vom 1. November 1854 angefangen das niederösterreichische Maß und Gewicht eingeführt wird RGBl 78/1854 4. April 27 11. April 298
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, betreffend die unter lit. a) des §. 29 der Vorerinnerung zum Zolltarife ausgedrückte Ermächtigung RGBl 79/1854 6. April 27 11. April 299
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Königreiches Ungarn RGBl 80/1854 6. April 28 12. April 301
Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, über den Wirkungskreis der Landesgerichte und Bezirksgerichte erster Classe im Königreiche Ungarn, in Folge der Einführung der neuorganisirten Stuhlrichterämter RGBl 81/1854 6. April 28 12. April 319
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft, das Temeser Banat und für Siebenbürgen, womit im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern eine Instruction für die Gemeindevorsteher in den ihnen übertragenen gerichtlichen Amtshandlungen erlassen wird RGBl 82/1854 3. April 29 13. April 321
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardischvenetianischen Königreiches, die Aufschlagsfarbe des Uniformrockes für Beamte der gemischten Bezirksämter (Stuhlrichterämter, Präturen) betreffend RGBl 83/1854 11. April 29 13. April 332
Verordnung des Finanzministeriums, im Einverständnisse mit den Ministerien des Aeußern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, über die Anwendung der §§. 1, B und 57 der Gesetze vom 9. Februar und 2. August 1850 RGBl 84/1854 8. April 30 15. April 333
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Anwendung der Vorschrift vom 14. Juli 1853, hinsichtlich der Anweisung und Einstellung der Bezüge der Staatsdiener, auf die Armee RGBl 85/1854 10. April 30 15. April 334
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Befreiung der Bezüge der pensionirten Officiere und Militär-Parteien vom Gemeinde-Zuschlage zur Einkommensteuer RGBl 86/1854 11. April 30 15. April 335
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, womit der Belagerungszustand in Ungarn, dann in der Wojwodschaft Serbien und dem Temeser Banate aufgehoben wird RGBl 87/1854 11. April 31 16. April 337
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, dann der obersten Polizeibehörde, giltig für das Königreich Ungarn, die Wojwodschaft Serbien und das Temeser Banat, in Betreff der Wirksamkeit des Allerhöchsten Patentes vom 24. October 1852 und der Ministerial-Verordnung vom 29. Jänner 1853 in diesen Kronländern RGBl 88/1854 11. April 31 16. April 338
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, womit der Belagerungszustand in den Königreichen Galizien und Lodomerien, im Großherzogthume Krakau und im Herzogthume Bukowina aufgehoben wird RGBl 89/1854 11. April 31 16. April 339
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz und der obersten Polizeibehdrde, giltig für die Königreiche Galizien und Lodomerien, für das Großherzogthum Krakau und für das Herzogthum Bukowina in Betreff der Wirksamkeit des Allerhöchsten Patentes vom 24. October 1852 und der Ministerial-Verordnung vom 29. Jänner 1853 in diesen Kronländern RGBl 90/1854 11. April 31 16. April 339
Erlaß der Minister des Innern und der Justiz, womit bekannt gegeben wird, dass die Bezirksämter für die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat am 30. Mai 1854 in Wirksamkeit treten RGBl 91/1854 14. April 32 19. April 341
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, in Betreff des im Monate Mai 1854 bei Entrichtung der Zollgebühren zu zahlenden Aufgeldes RGBl 92/1854 17. April 32 19. April 341
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend mehrere Erleichterungen in der Erklärung der Ausfuhrwaaren RGBl 93/1854 16. April 33 22. April 343
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunkt der Activirung der reinen Justizbehörden und des Beginnes der Wirksamkeit der neuen Strafproceß-Ordnung in der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate bestimmt wird RGBl 94/1854 19. April 33 22. April 344
Verordnung des Handelsministeriums, wodurch bestimmt wird, daß die Oberpostdirection in Verona mit ihren unterstehenden Postämtern ihre Wirksamkeit am 1. Mai 1854 beginnen wird RGBl 95/1854 19. April 33 22. April 344
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, wodurch eine Vorschrift für die Vollstreckung der Verfügungen und Erkenntnisse der landesfürstlichen politischen und polizeilichen Behörden erlassen wird RGBl 96/1854 20. April 33 22. April 345
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, betreffend die Aufhebung des Belagerungszustandes im lombardisch-venetianischen Königreiche RGBl 97/1854 21. April 34 23. April 351
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz und der obersten Polizeibehörde, giltig für das lombardischvenetianische Königreich, womit einige Ergänzungen und Aenderungen des Allerhöchsten Patentes vom 18. Jänner 1815 bekannt gemacht werden RGBl 98/1854 21. April 34 23. April 352
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, über die Errichtung eines provisorischen Hauptzollames zweiter Classe zu Trautenau und über den Fortbestand des Nebenzollamtes zu Königshan als Nebenzollamt erster Classe RGBl 99/1854 18. April 35 27. April 353
Verordnung des Justizministeriums, wodurch im Einverständnisse mit dem Handelsministerium die Wirksamkeit der Verordnung vom 12. August 1853, Nr. 166 des Reichs-Gesetz-Blattes, über die Führung der Handelsprotokolle, auch auf jene Landestheile der gefürsteten Grafschaft Tirol ausgedehnt wird, in welchen der codice di commercio Giltigkeit hat RGBl 100/1854 20. April 35 27. April 354
Verordnung des Ministeriums der Justiz, giltig für Tirol und Vorarlberg, wodurch erklärt wird, daß zur Erwerbung des Eigenthumes eine Realität die Eintragung der dießfälligen Urkunde in das Verfachbuch erforderlich sei RGBl 101/1854 22. April (Siehe unten bei dem 5. Mai.) 35 27. April 354
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz und der obersten Polizeibehörde, giltig für das lombardischvenetianische Königreich, über die Amtsgewalt der politischen und Polizeibehörden in Vollstreckung von Verfügungen und Erkenntnissen und in Wahrung des Amtsansehens RGBl 102/1854 25. April 35 27. April 355
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der Markgrafschaft Mähren RGBl 103/1854 21. April 36 29. April 359
Verordnung der Mirister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Ober- und Nieder-Schlesien RGBl 104/1854 21. April 36 29. April 382
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, wodurch einige Bestimmungen der Instruction vom 16. November 1850, Nr. 448 des Reichs-Gesetz-Blattes, über die cassemäßige Behandlung des Waisen-, Curanden- und Depositen-Vermögens abgeändert werden RGBl 105/1854 20. April 37 29. April 389
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, in Betreff der Amtshandlungen, welche den Gerichten im Grunde des §. 46 der Gesetze vom 9. Februar und 2. August 1850 und rücksichtlich der Tarifposten 53 und 80 dieser Gesetze obliegen RGBl 106/1854 20. April 37 29. April 390
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Einfuhr, den Verkehr, das Ansichbringen, die Verbreitung und das Aufbewahren von Geldzeichen und Creditspapieren der revolutionären Propaganda, sowie die Nichtablieferung derselben an die Behörde RGBl 107/1854 27. April 37 29. April 391
Erlaß des Finanzministeriums, wegen zeitweiliger Gestattung der zollfreien Einfuhr einiger Gattungen von Getreide und Hülsenfrüchte über das Zollamt Wegrzce RGBl 108/1854 27. April 37 29. April 392
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slawonien, wodurch mehrere Puncte des Strafverfahrens schon jetzt nach Maßgabe der Strafprocess-Ordnung vom 29. Juli 1853 geregelt werden RGBl 109/1854 2. Mai 38 3. Mai 393
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina RGBl 110/1854 24. April 39 6. Mai 395
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der Königreiche Galizien und Lodomerien, mit dem Großherzogthume Krakau und den Herzogthümern Auschwitz und Zator RGBl 111/1854 24. April 39 6. Mai 400
Verordnung des Ministeriums des Innern, enthaltend die Uebergangs-Bestimmungen für die, zu Folge Allerhöchster Entschließung vom 16. April 1854, angeordnete Activirung der neu organisirten politischen Landesbehörden in den Kronländern Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnthen, Krain, Kroatien mit Slawonien, das Küstenland, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, der Bukowina und Siebenbürgen, sowie der Kreisbehörden des Lemberger und Krakauer Verwaltungsgebietes mit dem 29. Mai 1854 RGBl 112/1854 30. April 40 6. Mai 451
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, in Betreff der Aufhebung des Controlamtes in Leitomischl RGBl 113/1854 30. April 40 6. Mai 452
Verordnung des Justizministeriums, giltig für jene Kronländer, in welchen die Gebührengesetze vom 9. Februar und 2. August 1850 in Wirksamkeit sind, wodurch, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, der §. 44 der Gebührengesetze vom 9. Februar und 2. August 1850 (Nr. 50 und 329 des Reichs-Gesetz-Blattes), in Bezug auf gerichtliche Feilbietungen unbeweglicher Güter erläutert wird RGBl 114/1854 3. Mai 41 9. Mai 453
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollverbande befindlichen Kronländer, die Errichtung eines Controlamtes zu Kratzau, und zweier Neben-Zollämter II. Classe zu Petersdorf und Ullersdorf betreffend RGBl 115/1854 3. Mai 41 9. Mai 454
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das Königreich Ungarn, wegen Errichtung eines Lotto-Amtes zweiter Classe in Ofen RGBl 116/1854 3. Mai 41 9. Mai 454
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der gefürsteten Grafschaft Tirol mit Vorarlberg RGBl 117/1854 6. Mai 42 10. Dec. 455
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wodurch zwei Berichtigungen, in Betreff der politischen und gerichtlichen Bezirks-Eintheilung des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns, bekannt gegeben werden RGBl 118/1854 8. Mai 43 16. Dec. 467
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit der provisorischen Berghauptmannschaft für Siebenbürgen RGBl 119/1854 8. Mai 43 16. Mai 467
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch nach Maßgabe des §. 9 der Strafproceß-Ordnung vom 29. Juli 1853 mehrere der, im II. Theile des Strafgesetzes vom 27. Mai 1852 vorkommenden Uebertretungen in den Hauptstädten aller Kronländer in erster Instanz der Strafgerichtsbarkeit der daselbst bestehenden landes fürstlichen Sicherheitsbehörde zugewiesen werden RGBl 120/1854 11. Mai 43 16. Mai 468
Verordnung des Ministeriums des Innern, der Justiz, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, wodurch jede Mittheilung, welche sich auf die Bewegung von Truppen im Reiche oder auf ähnliche Verhältnisse und militärische Operationen bezieht, durch Druckschriften mit einziger Ausnahme der Nachrichten, welche in den officiellen Zeitungen veröffentlicht werden, unbedingt und bei Strafe verboten wird RGBl 121/1854 14. Mai 44 17. Mai 471
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, in Betreff des im Monate Juni 1854 bei Entrichtung der Zollgebühren zu zahlenden Aufgeldes RGBl 122/1854 16. Mai 44 17. Mai 472
Verordnung des Ministeriums der Justiz, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des siebenbürgischen Oberlandesgerichtes als zweite Instanz in berggerichtlichen Angelegenheiten und der provisorischen Landesgerichte zu Deés und Karlsburg als Berggerichte erster Instanz RGBl 123/1854 16. Mai 45 24. Mai 473
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, über die Wiederherstellung der medicinisch-chirurgischen Josephs-Akademie RGBl 124/1854 20. Mai 45 24. Mai 473
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit der Beitritt der großherzoglich-badischen Regierung zu dem zwischen mehreren deutschen Regierungen wegen Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener gegenseitiger Staatsangehöriger, abgeschlossenem Vertrage, bekannt gemacht wird RGBl 125/1854 21. Mai 45 24. Mai 474
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, womit in Ausführung der im IV. Absatze der Verordnung vom 21. April 1854, Nr. 97 des Reichs-Gesetz-Blattes, enthaltenen Anordnung und in Gemäßheit der Allerhöchsten Entschließung vom 20. Mai 1854 der Gerichtshof für die Untersuchung und Bestrafung der Verbrechen des Hochverrathes, des Aufstandes und Aufruhres im lombardisch-venetianischen Königreiche bestimmt wird RGBl 126/1854 22. Mai 45 24. Mai 475
Erlaß der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Justiz und des Handels, sowie des Armee-Ober-Commando, giltig für alle Kronländer der österreichischen Monarchie, womit die von den k. k. Behörden und Unterthanen, während des, zwischen England, Frankreich und dem osmanischen Reiche einerseits, und Rußland andererseits ausgebrochenen Krieges, hinsichtlich des Handels und der Schiffahrt auf dem Meere zu beobachtenden Grundsätze kundgemacht werden RGBl 127/1854 25. Mai 46 28. Mai 477
Erlaß des Finanzministeriums, womit das mit Allerhöchster Entschließung vom 6. März 1854 genehmigte von den Elbe-Uferstaaten bei der dritten Elbeschiffahrts-Revisions-Commission vereinbarte Schlußprotokoll nebst dem alphabetischen Verzeichnisse der im Elbezolle ermäßigten und elbezollfreien Waaren-Artikel kundgemacht wird RGBl 128/1854 29. April 47 31. Mai 481
Verordnung des Ministeriums des Innern, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, betreffend die Trennung des 4., 5. und 6. Gensd’armerie-Regiments in je zwei Regimenter RGBl 129/1854 20. Mai 47 31. Mai 482
Verordnung der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Gensd’armerie-Regimenter, betreffend die neue Festsetzung des Massa-Pauschales für unberittene Gensd’armen RGBl 130/1854 20. Mai 47 31. Mai 482
Erlaß des Justizministers, womit der neue Personal- und Besoldungsstand des Oberlandesgerichtes zu Zara und der Gerichtshöfe erster Instanz im Königreiche Dalmatien mit Einbeziehung der Ober-Staatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften im Nachhange zu dem Justizministerial-Erlasse vom 11. October 1852, Nr. 210 des LXIV. Stückes des Reichs-Gesetz-Blattes vom Jahre 1852, bekannt gemacht wird RGBl 131/1854 22. Mai 47 31. Mai 483
Erlaß des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, die Verhütung des Ausbruches der Wuth bei Thieren und der Wasserscheu bei Menschen betreffend RGBl 132/1854 26. Mai 47 31. Mai 485
Erlaß des Finanzministeriums, womit die zollfreie Einfuhr von Roggen, Gerste, Hafer, Weizen, Erbsen, Linsen und Bohnen über das Zollamt Szczakowa bis Ende Juni 1854 gestattet wird RGBl 133/1854 27. Mai 48 2. Juni 493
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, zur Entscheidung des Zweifels, ob in den Fällen, wo in dem Strafgesetze vom 27. Mai 1852 auf ein Vergehen oder eine Uebertretung die Strafe des Verlustes von Rechten oder Befugnissen, oder insbesondere eines Gewerbes ohne weiteren Beisatz verhängt wird, stets auf beständigen Verlust dieser Rechte, Befugnisse oder Gewerbe zu erkennen sei RGBl 134/1854 29. Mai 48 2. Juni 493
Erlaß des Handels- und Finanzministeriums, über das Aus- und Durchfuhr-Verbot von Waffen und Munition RGBl 135/1854 31. Mai 48 2. Juni 494
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der Königreiche Kroatien und Slawonien RGBl 136/1854 3. Juni 49 9. Juni 497
Verordnung des Armee-Ober-Commando, womit der erste Absatz der Verordnung vom 8. Februar 1851, Nr. 37 des Reichs-Gesetz-Blattes, wegen Beisetzung der Vollstreckungs-Klausel bei Urtheilen von Militärgerichten, außer Kraft gesetzt wird RGBl 137/1854 24. Mai 50 10. Juni 511
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die zollfreie Getreide-Einfuhr in das lombardisch-venetianische Königreich bis Ende Juni 1854 RGBl 138/1854 31. Mai 50 10. Juni 511
Erlaß des Finanzministeriums, womit hinsichtlich der zurückgelegten Wegesstrecke und des Gepäck-Uebergewichtes bei Dienstreisen der Staatsbeamten auf Eisenbahnen nähere Bestimmungen vorgezeichnet werden RGBl 139/1854 2. Juni 50 10. Juni 512
Kundmachung des Ministeriums der Finanzen, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, wegen Erhebung des Hauptzollamtes II. Classe zu Bregenz zum Hauptzollamte I. Classe RGBl 140/1854 3. Juni 50 10. Juni 512
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Großfürstenthumes Siebenbürgen RGBl 141/1854 4. Juni 51 13. Juni 513
Verordnung des Armee-Ober-Commando, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 28. Mai 1854, eine Vorschrift für die Behandlung der bürgerlichen Rechtssachen bei den Regimentsgerichten der Militärgränze erlassen wird RGBl 142/1854 1. Juni 52 21. Juni 541
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Einhebung einer Schiffahrtsgebühr auf den vier lombardischen Canälen von Martesana, Naviglio grande, von Bereguardo und Pavia RGBl 143/1854 4. Juni 52 21. Juni 543
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, an die Statthalter für Niederösterreich, Oesterreich ob der Enns, Böhmen, Mähren, Galizien, Steiermark, Krain, Kärnthen, Triest, Tirol und an den Landespräsidenten von Salzburg, womit die, im XIX. Stücke des Reichs-Gesetz-Blattes vom Jahre 1850, Nr. 30, enthaltene Vorschrift, über das Ausleihen der Bücher aus Universitäts- und Lyceal-Bibliotheken, theilweise ergänzt und modificirt wird RGBl 144/1854 12. Juni 52 21. Juni 548
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, in Betreff des im Monate Juli 1854 bei Entrichtung der Zollgebühren zu zahlenden Aufgeldes RGBl 145/1854 16. Juni 52 21. Juni 550
Kaiserliches Patent, womit für den ganzen Umfang der Monarchie ein allgemeines Berggesetz erlassen wird RGBl 146/1854 23. Mai 53 22. Juni 551
Verordnung des Handelsministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch die Instruction für die k. k. österreichischen Consular-Aemter in Frankreich und Algerien in Betreff ihrer Amtshandlungen in Sauvetagefällen vorgeschrieben wird RGBl 147/1854 13. Juni 54 24. Juni 603
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, in Betreff der Anwendung des Erlasses vom 14. Juli 1853, über die Anweisung und Einstellung der Bezüge der Staatsdiener auf solche Bezüge, welche in decursiven Raten erfolgt werden RGBl 148/1854 17. Juni 54 24. Juni 605
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle Kronländer der Monarchie, die Erweiterung der Verzollungsbefugnisse des k. k. Hauptzollamtes II. Classe zu Zittau in Sachsen betreffend RGBl 149/1854 17. Juni 54 24. Juni 605
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über Vorsichtsmaßregeln bei der Zinsenbehebung und Umschreibung von, auf Namen lautenden Staats-Schuldverschreibungen und Monte-Cartellen RGBl 150/1854 18. Juni 55 2. Juli 607
Kaiserliches Patent, wirksam für das Großfürstenthum Siebenbürgen, womit für dieses Kronland mehrere Bestimmungen zur Durchführung der Aufhebung des Urbarialverbandes und der Entlastung des Grund und Bodens, sowie zur Regelung der hiedurch geänderten Beziehungen zwischen den ehemaligen Grundherren und ihren gewesenen Unterthanen und Grundholden, und der dießfälligen gegenseitigen Besitzverhältnisse angeordnet werden RGBl 151/1854 21. Juni 55 2. Juli 608
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, in Betreff der zollfreien Behandlung des rohen leinenen Handgespinnstes im Gränzverkehre zwischen Baiern und dem Kronlande Böhmen RGBl 153/1854 27. Juni 55 2. Juli 630
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Tirol und Vorarlberg, betreffend die, zwischen Oestereeich, Baiern, Würtemberg und Baden, wegen gemeinsamer Ueberwachung der Bodenseegränze, getroffene Uebereinkunft RGBl 154/1854 29. Juni 56 6. Juli 631
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, über die Ausdehnung der Begünstigungen im Zwischenverkehre mit dem Zollvereine auf die, aus einem Zollgebiete über den Bodensee, in das andere Zollgebiet eingeführten Waaren RGBl 155/1854 29. Juni 56 6. Juli 633
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Befreiung der Aerarialbezüge der Witwen und Waisen von Staatsbeamten und Dienern von dem Gemeindezuschlage zur Einkommensteuer RGBl 156/1854 1. Juli 56 6. Juli 634
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, an sämmtliche Länderchefs und an die Universitäten zu Wien, Prag, Lemberg, Krakau, Olmütz, Gratz und Innsbruck, über die Verlängerung der Wirksamkeit des provisorischen Gesetzes über die Organisation der akademischen Behörden RGBl 157/1854 1. Juli 56 6. Juli 634
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit zum Behufe der Zurückführung der Landeswährung auf Metallwährung, und der Herbeischaffung der Mittel zur Bedeckung der außerordentlichen Staatsbedürfnisse die Auflegung eines freiwilligen Anlehens im Betrage von mindestens 350, und höchstens von 500 Millionen Gulden, auf dem Wege einer, im Umfange der ganzen Monarchie zu erössnenden, Subscription angeordnet wird RGBl 158/1854 26. Juni 57 6. Juli 635
Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen, über die einverständlich festgestellten Modalitäten des, mit dem Allerhöchsten Patente vom 26. Juni 1854, Nr. 158 des Reichs-Gesetz-Blattes, im Umfange des ganzen Reiches angeordneten Subscriptions-Anlehens RGBl 159/1854 5. Juli 57 6. Juli 637
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit die Einhebung der Zölle in Silber angeordnet wird RGBl 160/1854 5. Juli 57 6. Juli 644
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung des Hauptzollamtes zweiter Classe in Motta RGBl 161/1854 3. Juli 58 7. Juli 645
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung des Nebenzollamtes zweiter Classe in Riva RGBl 162/1854 3. Juli 58 7. Juli 645
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für Oesterreich ob und unter der Enns, Böhmen, Mähren, Kärnthen, Krain, Ober- und Nieder-Schlesien, Steiermark, Salzburg, Görz und Gradiska, Istrien und die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, wodurch auf Grund der, von Seiner k. k. Apostolischen Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 5. Juli 1854 ertheilten Ermächtigung, Erleichterungen in den, mit dem kaiserlichen Patente vom 10. Februar 1853, Nr. 26 des Reichs-Gesetz-Blattes, erlassenen Bestimmungen über die Befreiung der ehemaligen Dominical-Gutskörper von der gesetzlichen Haftung für die geführte Gerichtsbarkeit, und für die Unterthan-Forderungen, dann über die Löschung der Octava zugestanden werden RGBl 163/1854 6. Juli 58 7. Juli 646
Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch den Beamten Erleichterungen bei der Betheiligung an dem, mit dem kaiserlichen Patente vom 26. Juni 1854, Nr. 158 des Reichs-Gesetz-Blattes, eröffneten freiwilligen Anlehen gewährt werden RGBl 164/1854 6. Juli 58 7. Juli 648
Convention, abgeschlossen zwischen Oesterreich und der ottomanischen Pforte, zur Bewerkstelligung der Räumung der Donaufürstenthümer von Seite der fremden Armee, und der Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes in denselben. In den Ratificationen ausgewechselt zu Wien den 3. Juli 1854 RGBl 179/1854 14. Juni 58 14. Juli 737
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer mit Ansnahme der Militärgränze, womit eine Instruction über die innere Amtswirksamkeit und die Geschäftsordnung der Gerichtsbehörden in strafgerichtlichen Angelegenheiten erlassen wird RGBl 165/1854 16. Juni 59 8. Juli 649
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch den Besitzern landesfürstlicher Lehen und Fideicommisse und dem Grundbesitze im Allgemeinen, den Pupillen und Pflegebefohlenen, beziehungsweise deren Vormündern und Curatoren, dann den Gemeinden, Corporationen, den Verwaltern der, unter öffentlicher Aufsicht und Controle stehenden Anstalten, Stiftungen, Fonde u. s. w. bei der Betheiligung an dem, mit dem kaiserlichen Patente vom 26. Juni 1854, Nr. 158 des Reichs-Gesetz-Blattes, eröffneten freiwilligen Anlehen Erleichterungen gewährt werden RGBl 166/1854 6. Juli 60 8. Juli 709
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, dann die Wojwodschaft Serbien und das Temeser Banat, wodurch den ehemaligen Grundherren in diesen Kronländern bei der Betheiligung an dem, mit dem Patente vom 26. Juni 1854 eröffneten freiwilligen Anlehen, Erleichterungen gewährt werden RGBl 167/1854 6. Juli 60 8. Juli 710
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für das Großfürstenthum Siebenbürgen, wodurch den ehemaligen Grundherren in Siebenbürgen bei der Betheiligung an dem, mit dem kaiserlichen Patente vom 26. Juni 1854, Nr. 158 des Reichs-Gesetz-Blattes, eröffneten freiwilligen Anlehen, Erleichterungen gewährt werden RGBl 168/1854 6. Juli 60 8. Juli 712
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, Dalmatiens und der Militärgränze, betreffend die Tag- und Meilen-Gelder der Beamten, die Zehrgelder der Diurnisten und Diener und die Gang- und Zustellungs-Gebühren des Dienerpersonales bei den Kreis- (Comitats-) Behörden, bei den Gerichtshöfen erster Instanz und bei den Bezirks- und Stuhlrichter-Aemtern RGBl 169/1854 3. Juli 61 11. Juli 713
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, in denen das kaiserliche Patent vom 11. April 1851, Nr. 84 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Wirksamkeit steht, über das Verfahren bei der gerichtlichen Zuweisung von Grundentlastungs-Capitalien unter dem Betrage von 50 fl. C. M. RGBl 170/1854 3. Juli 61 11. Juli 721
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend die Zollbehandlung gezwirnter, zweidräthiger, ungebleichter Baumwollgarne RGBl 171/1854 5. Juli 61 11. Juli 723
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Ungarn, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, Kroatien, Slawonien und die Militärgränze, womit die Stellung und Benennung der bisherigen Districtual-Berggerichte in Schmöllnitz, Nagybanya und Oravitza, der ihnen unterstehenden Berggerichts-Substitutionen, dann der Berggerichts-Substitution in Rodaboje geändert wird RGBl 172/1854 5. Juli 61 11. Juli 723
Kaiserliche Verordnung, giltig für das Gebiet des ehemaligen Freistaates Krakau, die Ablösung der Veränderungsgebühren betreffend RGBl 173/1854 29. Juni 62 13. Juli 725
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Errichtung eines Nebenzollamtes II. Classe zu Ulmbach-Satzung RGBl 174/1854 8. Juli 62 13. Juli 727
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, betreffend die Verwendung einiger Gold- und Silbermünzen zu Zollzahlungen RGBl 175/1854 9. Juli 62 13. Juli 727
Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen, giltig für den Umfang des ganzen Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch im Nachhange des Ministerial-Erlasses vom 6. Juli 1854, Nr. 164 des Reichs-Gesetz-Blattes, eine Herabminderung der, von activen Beamten auf das Anlehen gezeichneten Beträge, in den Fällen der Versetzung in den Ruhestand oder des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnisse, zugestanden wird RGBl 176/1854 12. Juli 62 13. Juli 730
Schutz- und Trutz-Bündnis zwischen Oesterreich und Preußen. In den Ratificationen ausgewechselt zu Berlin am 2. Mai 1854 RGBl 177/1854 20. April 63 14. Juli 731
Zusatz-Artikel zu dem Schutz- und Trutz-Bündniß zwischen Oesterreich und Preußen. In den Ratificationen ausgewechselt zu Berlin am 2. Mai 1854 RGBl 178/1854 20. April 63 14. Juli 734
Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Oesterreich und Belgien. In den Ratificationen ausgewechselt zu Brüssel am 8. Juni 1854 RGBl 180/1854 2. Mai 64 18. Juli 743
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung des Zollamtes Chignolo RGBl 181/1854 11. Juli 65 18. Juli 755
Verordnung des Finanzministeriums, über die Errichtung einer eigenen Finanz-Landesdirection im Königreiche Dalmatien und der weiteren hievon abhängigen Einrichtungen RGBl 182/1854 11. Juli 65 18. Juli 755
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, über die Erklärung der Waren aus dem freien Verkehre des Zollvereines, für welche in der Einfuhr nach Oesterreich eine Zollbegünstigung angesprochen wird RGBl 183/1854 12. Juli 65 18. Juli 756
Kundmachung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit mehrere Erleichterungen in Beziehung auf die Zinsenbehebung von jenen Staats-Schuldverschreibungen, welche für das, mit dem kaiserlichen Patente vom 26. Juni 1854 (Nr. 158 des Reichs-Gesetz-Blattes) eröffnete Staatsanlehen hinausgegeben werden, bestimmt werden RGBl 184/1854 13. Juli 65 18. Juli 757
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 16. Juli 1854 die näheren Bestimmungen für die Onerirung der Fideicommisse und landesfürstlichen Lehen, behufs der Betheiligung der Besitzer derselben an dem eröffneten Staatsanlehen vorgezeichnet werden RGBl 185/1854 17. Juli 66 18. Juli 759
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für das Königreich Ungarn, wodurch den ehemaligen Privat-Grundherren Abschlags-Zahlungen auf die verfallenen Renten der Urbarial-Entschädigung bewilliget werden RGBl 186/1854 17. Juli 66 18. Juli 761
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für die Königreiche Kroatien und Slawonien, wodurch den ehemaligen Privat-Grundherren Abschlagszahlungen auf die verfallenen Renten der Urbarial-Entschädigung bewilliget werden RGBl 187/1854 17. Juli 66 18. Juli 763
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die Wojwodschaft Serbien mit dem Temeser Banate und das Großfürstenthum Siebenbürgen, wodurch der, mit Allerhöchster Entschließung vom 5. Juli 1854 bewilligte fünfte Urbarial-Vorschuß auch den, wegen ihres politischen Verhaltens von Erlangung von Urbarial-Vorschüssen ausgeschlossenen Privat-Grundherren gewährt wird RGBl 188/1854 17. Juli 66 18. Juli 764
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für die Wojwodschaft Serbien und das Temeser Banat, wodurch den ehemaligen Privat-Grundherren Abschlagszahlungen auf die verfallenen Renten der Urbarial-Entschädigung bewilliget werden RGBl 189/1854 17. Juli 66 18. Juli 765
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für die Königreiche Galizien und Lodomerien, das Großherzogthum Krakau und das Herzogthum Bukowina, wodurch Abschlagszahlungen auf die verfallenen Renten der Grundentlastungs-Entschädigung bewilliget werden RGBl 190/1854 17. Juli 66 18. Juli 766
Erlaß des Ministers für Cultus und Unterricht, womit das Gesetz vom 27. November 1853, den neuen Lehrplan für das Magisterium der Pharmacie betreffend, erläutert wird RGBl 191/1854 5. Juli 67 25. Juli 769
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend die Zollbehandlung gemeiner piemontesischer Weine in Schläuchen RGBl 192/1854 13. Juli 67 25. Juli 770
Justizministerial-Erlass, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, zur Entscheidung einiger Zweifel über die Behandlung der Ehestreitigkeiten evangelischer Glaubensgenossen RGBl 193/1854 14. Juli 67 25. Juli 770
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, mit der Aufhebung der Bestimmung des Absatzes 8 der Verordnung vom 8. December 1853, betreffs der Legitimation der Waaren, welche aus dem freien Verkehre des Zollvereines eingeführt werden RGBl 194/1854 14. Juli 67 25. Juli 772
Erlaß der obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer, betreffend die Bestreitung der ersten Massa-Einlage bei der Gensd’armerie RGBl 195/1854 19. Juli 67 25. Juli 773
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, womit bekannt gegeben wird, daß die Präturen in dem Königreiche Dalmatien am 28. August 1854 in Wirksamkeit treten RGBl 196/1854 21. Juli 67 25. Juli 773
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, womit das Verfahren rücksichtlich der Berichtigung der, für Verlassenschaften activer Militärpersonen und ihrer Angehörigen im lombardisch-venetianischen Königreiche zu bezahlenden unmittelbaren Gebühren festgesetzt wird RGBl 197/1854 21. Juli 68 1. August 775
Justizministerial-Verordnung, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen, die Wojwodschaft Serbien und das Temeser-Banat, über den Wirkungskreis der Waisen-Commissionen bei Verhängung von Curatelen wegen Wahn- oder Blödsinnes oder wegen Verschwendung und in anderen wichtigen Geschäften RGBl 198/1854 23. Juli 68 1. August 776
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunct der Activirung der reinen Justizbehörden im Königreiche Dalmatien, und des Beginnes der Wirksamkeit der, mit der neuen Justiz-Organisation in Verbindung stehenden Gesetze im Königreiche Dalmatien bestimmt wird RGBl 199/1854 24. Juli 68 1. August 777
Kaiserliches Patent, womit ein neues Gesetz für die Wiener Geldbörse erlassen, und vom 1. Jänner 1855 angefangen, in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 200/1854 11. Juli 69 16. August 779
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die innere Einrichtung und die Geschäfts-Ordnung der Staatsanwaltschaften RGBl 201/1854 3. August 70 17. August 803
Verordnung der Ministerien der Justiz, des Innern, des Handels und der Finanzen, giltig für das lombardisch-venetianische Königreich, womit die Versicherung und die Uebergabe der Schriften verstorbener Ingenieure, Architekten und Feldmesser durch die Abhandlungsbehörden vorgeschrieben wird RGBl 202/1854 25. Juli 71 19. August 835
Erlaß des Finanzministeriums im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern, wirksam für alle Kronländer, über die Gebührenpflicht bei Bewilligungen zur Abhaltung von öffentlichen Tanzmusiken, zur Offenhaltung der Gast-, Schank- und Kaffehhäuser über die vorgeschriebene Polizeistunde, zur Ausstellung von Sehenswürdigkeiten, zur Production von Reitkünsten und anderen gymnastischen Uebungen, zur Abhaltung von theatralischen Vorstellungen, Akademien und Concerten gegen Eintrittsgeld RGBl 203/1854 3. August 71 19. August 836
Erlaß des Finanzministeriums, Zollbehandlung der gemeinen getrockneten Weißfische in der Einfuhr aus Rußland nach Galizien und der Bukowina RGBl 204/1854 9. August 71 19. August 837
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, wodurch in Folge der mit Allerhöchster Entschließung vom 6. Mai 1854 geschehenen Erklärung der Bucht von Cattaro zum Kriegshafen einige nachträgliche Bestimmungen zu dem Reglement über die Zulassung und Behandlung fremder Kriegsschiffe in den k. k. österreichischen Häfen bekannt gemacht werden RGBl 205/1854 9. August 71 19. August 837
Verordnung des Justizministeriums, über die Auflösung des Oberlandesgericht zu Linz, und Activirung des vereinigten Oberlandesgerichtes zu Wien für Oesterreich unter und ob der Enns und Salzburg RGBl 206/1854 14. August 71 19. August 838
Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen, wodurch der Termin zur Subscription auf das, laut Allerhöchsten Patentes vom 26. Juni 1854, Nr. 158 des Reichs-Gesetz-Blattes, aufgelegte Anlehen bis 31. August 1854 verlängert wird RGBl 207/1854 19. August 72 20. August 839
Kaiserliches Patent, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch ein neues Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen eingeführt wird, welches im lombardisch-venetianischen Königreiche, in der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate am 1. November 1854, und in jedem der übrigen Kronländer mit dem Tage in Geltung zu treten hat, an welchem daselbst die Wirksamkeit der neuen Gerichts-Organisation beginnen wird RGBl 208/1854 9. August 73 22. August 841
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, womit in Vollziehung des Handels- und Zollvertrages vom 19. Februar 1853 nähere Bestimmungen über die Anwendung des Begünstigungszolles für das mit Ursprungszengnissen der Bergebehörden versehene Roheisen bekannt gemacht werden RGBl 209/1854 9. August 74 26. August 911
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, betreffend eine Verkehrs-Erleichterung hinsichtlich der Bestätigung des Austrittes von Postsendungen und von Gegenständen, die Reisende mit sich führen RGBl 210/1854 17. August 74 26. August 914
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Unzulässigkeit der Cumulirung einer Professur mit anderen Anstellungen im Staatsdienste RGBl 211/1854 18. August 74 26. August 914
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für Galizien, das Krakauer Verwaltungsgebiet und die Bukowina, betreffend das Abkommen von der Vorschrift, daß den israelitischen Gebet- und Erbauungsbüchern in Galizien eine deutsche Uebersetzung des hebräischen Textes beizudrucken sei RGBl 212/1854 18. August 74 26. August 914
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Innern, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, womit bestimmt wird, daß die Sprengel der Hypotheken-Aemter durch die gerichtliche und politische Gebiets-Eintheilung nicht geändert wurden RGBl 213/1854 17. Juli 75 29. August 915
Verordnung des Justizministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 21. Juli 1854, die Trennung der Straf- und Civilgerichtsbarkeit zwischen den beiden Stadtpräturen in Venedig angeordnet wird RGBl 214/1854 12. August 75 29. August 915
Verordnung des Ministers des Innern, die Activirung der Kreisbehörden in dem Erzherzogthume Oesterreich ob und unter der Enns betreffend RGBl 215/1854 26. August 75 29. August 916
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, die Activirung der Bezirksämter in dem Erzherzogthume Oesterreich ob und unter der Enns und dem Herzogthume Salzburg, dann die Auflösung der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichte in diesen Kronländern betreffend RGBl 216/1854 26. August 75 29. August 916
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunct der Activirung der reinen Justizbehörden im Sprengel des Preßburger Oberlandesgerichtes und des Beginnes der Wirksamkeit der mit der neuen Justiz-Organisation in Verbindung stehenden Gesetze in diesem Oberlandesgerichtssprengel bestimmt wird RGBl 217/1854 28. August 75 29. August 917
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunct der Activirung der reinen Justizbehörden in den Erzherzogthümern Oesterreich unter und ob der Enns und im Herzogthume Salzburg, und zum Beginne der Wirksamkeit der mit der neuen Gerichts-Organisirung in Verbindung stehenden Gesetze in diesen Kronländern bestimmt wird RGBl 218/1854 28. August 75 29. August 918
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Zollbehandlung des mit grober gelber oder rother Farbe roh übertünchten Meschinleders bei der Einfuhr über die Gränze gegen die Türkei, in die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slawonien, Serbien mit dem Temeser Banate, Siebenbürgen und Bukowina RGBl 219/1854 25. August 76 2. Sept. 919
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung des Transito-Zolles von Waaren, welche vom Bodensee über Vorarlberg und Liechtenstein nach der Schweiz oder in umgekehrter Richtung versendet werden RGBl 220/1854 26. August 76 2. Sept. 919
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, womit die Allerhöchsten Entschließungen über die Festsetzung der Gehalte und der Diätenclasse, der Kategorien und der Functionen der Schulräthe kundgemacht werden RGBl 221/1854 28. August 76 2. Sept. 920
Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen, wodurch die Einzahlungsraten auf das, mit dem Allerhöchsten Patente vom 26. Juni 1854, Nr. 158 des Reichs-Gesetz-Blattes, angeordnete Anlehen festgesetzt werden RGBl 222/1854 31. August 77 3. Sept. 923
Erlaß des Finanzministeriums, in Betreff der laut §. 21 des Erlasses der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 5. Juli 1854, Nr. 159 des Reichs-Gesetz-Blattes, zur Herabminderung der Schuld des Staates an die Nationalbank bis zum Betrage von 80 Millionen aus den Erträgnissen des Anlehens überwiesenen Summe RGBl 223/1854 31. August 77 3. Sept. 925
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft, das Temeser Banat und für Siebenbürgen, zur Erläuterung der Vorschriften über die Austragung der Privat-Ansprüche auf das für verfallen erklärte Vermögen der durch die Kriegsgerichte Verurtheilten RGBl 225/1854 2. Sept. 77 7. Sept. 928
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, betreffend die Stämpelbehandlung der in Vollziehung des Actikels 18 des Handels- und Zollvertrages vom 19. Februar 1853 für Fabrikanten, Handelsreisende und Gewerbetreibende erforderlichen Legitimations-Urkunden RGBl 224/1854 30. August 78 7. Sept. 7
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunct der Wirksamkeit der reinen Justizbehörden und der mit der Justiz-Organisirung in Verbindung stehenden Gesetze in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska, in der Markgrafschaft Istrien und in der Stadt Triest sammt ihrem Gebiete festgesetzt wird RGBl 226/1854 4. Sept. 78 7. Sept. 929
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradiska, Istrien und die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, wodurch der Sinn der in den §§. 14, lit. c), 50, 73, 78 und 84 der Jurisdictionsnorm vom 20. November 1852, Nr. 251 des Reichs-Gesetz-Blattes vorkommenden Worte „landtäfliche Güter“ in Beziehung auf die in der Görzer Landtafel eingetragenen unbeweglichen Güter erläutert wird RGBl 227/1854 9. Sept. 79 14. Sept. 931
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunkt der Activirung der reinen Justizbehörden im Sprengel des Pesther Oberlandesgerichtes und des Beginnes der Wirksamkeit der mit der neuen Justiz-Organisation in Verbindung stehenden Gesetze in diesem Oberlandesgerichts-Sprengel bestimmt wird RGBl 228/1854 9. Sept. 79 14. Sept. 932
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, giltig für Tirol, betreffend die Verwendung der in Folge von Uebertretungen des Waffenpatentes vom 18. Jänner 1818 in Verfall erkannten Waffen RGBl 229/1854 11. Sept. 79 14. Sept. 933
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer, in welchen- das Allerhöchste Waffenpatent vom 24. October 1852 wirksam ist, betreffend die Aufnahme der Personsbeschreibung und der eigenhändigen Fertigung oder des ämtlich bestätigten Handzeichens Desjenigen, auf welchen der Waffenpaß lautet RGBl 230/1854 11. Sept. 79 14. Sept. 933
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commandos, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 17. Jänner 1853 angeordnet wird, daß sowohl die bisherigen Judicia delegata militaria mixta, als auch die pura, künftighin die Bezeichnung „k. k. Landes-Militärgerichte zu führen haben RGBl 231/1854 9. Sept. 80 16. Sept. 935
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Activirung der Kreisbehörden im Küstenlande betreffend RGBl 232/1854 12. Sept. 80 16. Sept. 935
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz-, die Activirung der Bezirksämter im Küstenlande betreffend RGBl 233/1854 12. Sept. 80 16. Sept. 936
Verordnung des Ministeriums des Innern, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, giltig für das Großherzogthum Krakau, betreffend die Belohnung für Lebensrettungen RGBl 234/1854 12. Sept. 80 16. Sept. 936
Erlaß des Ministers des Innern und der Finanzen, wodurch das Gesammtergebniß der Subscriptionen auf das, mit dem Allerhöchsten Patente vom 26. Juni 1854, Nr. 158 des Reichs-Gesetz-Blattes, ausgeschriebene Anlehen veröffentlicht wird RGBl 235/1854 15. Sept. 80 16. Sept. 937
Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen, die cassemäßige Behandlung der Einzahlungen auf das, mit Allerhöchstem Patente vom 26. Juni 1854, Nr. 158 des Reichs-Gesetz-Blattes, ausgeschriebene Anlehen und die Erfolgung der Schuldverschreibungen betreffend RGBl 236/1854 25. Sept. 81 26. Sept. 939
Kaiserliche Verordnung, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, wodurch neue gesetzliche Bestimmungen über die politische Geschäfts- und über die Richteramts-Praxis, sowie über die praktischen, politischen und Richteramts-Prüfungen angeordnet werden RGBl 262/1854 10. Oct. 81 14. October 979
Verordnung des Ministeriums für Eultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wornach in Folge Allerhöchster Entschließung vom 8. September 1854 die Rechtsphilosophie aus den Gegenständen der theoretischen Staatsprüfungen zu entfallen hat RGBl 237/1854 13. Sept. 82 27. Sept. 949
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Ertheilung von Concessionen für Privat-Eisenbahnbauten RGBl 238/1854 14. Sept. 82 27. Sept. 949
Erlaß des Finanzministeriums, über den Zeitpunct der Activirung der fünf Abtheilungen der k. k. ungarischen Finanz-Landesdirection RGBl 239/1854 19. Sept. 82 27. Sept. 956
Verordnung des Ministers des Innern, die Activirung der Kreisbehörden im Herzogthume Steiermark betreffend RGBl 240/1854 23. Sept. 82 27. Sept. 956
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, die Activirung der Bezirksämter in den Herzogthümern Steiermark, Kärnthen und Krain betreffend RGBl 241/1854 23. Sept. 82 27. Sept. 956
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunct der Activirung der reinen Justizbehörden im Sprengel des Oedenburger, Großwardeiner und Eperieser Oberlandesgerichtes, und des Beginnes der Wirksamkeit der, mit der neuen Justiz-Organisation in Verbindung stehenden Gesetze in den erwähnten Oberlandesgerichts-Sprengeln bestimmt wird RGBl 242/1854 24. Sept. 82 27. Sept. 957
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung des Diritto di attiraglio (Schiffzugs-Gebühr) für die Poststrecke von Cavanella bis Corbola RGBl 243/1854 18. Sept. 83 3. October 959
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren und Schlesien, wodurch die Zahl der Notare in jedem dieser Kronländer festgesetzt wird RGBl 244/1854 22. Sept. 83 3. October 959
Verordnung des Ministeriums des Innern, im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und der Finanzen, und mit der obersten Polizeibehörde, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, für das Großfürstenthum Siebenbürgen, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat und für das Großherzogthum Krakau, betreffend die verbotenen Spiele RGBl 245/1854 27. Sept. 83 3. October 961
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, über die Amortisirung der Obligationen des lombardisch-venetianischen Anleihens vom Jahre 1850 RGBl 246/1854 28. Sept. 83 3. October 962
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunkt der Wirksamkeit der reinen Justizbehörden, und der, mit der Justiz-Organisirung in Verbindung stehenden Gesetze in den Königreichen Kroatien und Slawonien festgesetzt wird RGBl 247/1854 29. Sept. 83 3. October 963
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über den Tag, von welchem die Verordnung über die Einführung von Stämpelmarken in Wirksamkeit zu treten hat, und über die damit zusammenhängenden Anordnungen RGBl 248/1854 29. Sept. 83 3. October 964
Verordnung des Ministers des Innern, die Activirung der Comitatsbehörden im Königreiche Kroatien und Slawonien betreffend RGBl 249/1854 1. Oct. 84 7. October 965
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, die Activierung der rein politischen, sowie der gemischten Bezirksämter im Königreiche Kroatien und Slawonien betreffend RGBl 250/1854 1. Oct. 84 7. October 965
Verordnung des Ministers des Innern, die Activirung der Kreisbehörden im Großfürstenthume Siebenbürgen betreffend RGBl 251/1854 1. Oct. 84 7. October 965
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, die Activirung der Bezirksämter im Großherzogthume Siebenbürgen betreffend RGBl 252/1854 1. Oct. 84 7. October 966
Verordnung des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, zur Lösung der Zweifel über die gegenseitige Competenz der Gerichtshöfe erster Instanz und der städtisch-delegirten Bezirksgerichte (Stadtpräturen, städtisch delegirten Gerichte) zur Ausübung der Personal- und Realgerichtsbarkeit RGBl 253/1854 2. Oct. 84 7. October 966
Verordnung des Justizministeriums, über den Zeitpunkt der Activirung der reinen Justizbehörden erster Instanz und der Staatsanwaltschaft in den Herzogthümern Steiermark, Kärnthen und Krain, sowie über die Einführung der, mit der neuen Gerichts-Organisation in Verbindung stehenden G esetze RGBl 254/1854 2. Oct. 84 7. October 967
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 4. October 1854 das Verfahren geregelt wird, welches wegen vorläufiger Sicherstellung der Schadenersatz-Ansprüche vorzukehren ist, die nach Maßgabe der bestehenden Gesetze aus dem Vermögen der, wegen Hochverrath, Aufruhr und Aufstand verurtheilten Personen zu erholen sind RGBl 255/1854 5. Oct. 84 7. October 968
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die directen Steuern für das Verwaltungsjahr 1855 ausgeschrieben werden RGBl 256/1854 27. Sept. 85 12. October 971
Kundmachung des Finanzministeriums, über die probeweise Einführung der Einrichtungen des Zollvereines bezüglich der Organisation der Zollämter und der Gränzwache im Cameralbezirke Innsbruck vom 31. October 1854 angefangen RGBl 257/1854 29. Sept. 85 12. October 973
Verordnung des Armee-Ober-Commando, wodurch im Einverständnisse mit dem Justizministerium das Verfahren geregelt wird, welches von den Strafgerichten des Civilstandes im Namen der zuständigen Militärbehörde in jenen Fällen zu beobachten ist, wenn beurlaubte Soldaten oder Reservemänner, außer der Zeit der activen Dienstleistung, sich einer strafbaren Handlung schuldig machen RGBl 258/1854 1. Oct. 85 12. October 975
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die von den Lottogewinnsten zu entrichtende Gebühr, und die Art und Weise ihrer Entrichtung RGBl 259/1854 6. Oct. 85 12. October 976
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Bestimmungen des Erlasses vom 14. October 1850, Nr. 393, des Reichs-Gesetz-Blattes, hinsichtlich der unmittelbaren Correspondenz der Gerichte mit den k. k. Gesandtschaften in Beziehung auf Requisitionsschreiben, welche an die k. k. Gesandtschaft in Paris ergehen, theilweise abgeändert werden RGBl 260/1854 7. Oct. 85 12. October 976
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme von Dalmatien, betreffend die bei der Erzeugung des Bieres in den geschlossenen Städten, und bei der Einfuhr von Bier in dieselben zu entrichtenden Gebühren, dann die Gebühren-Rückvergütung bei der Ausfuhr von Bier aus diesen Orten RGBl 261/1854 8. Oct. 85 12. October 977
Kaiserliche Verordnung, giltig für das lombardisch-venetianische Königreich, wodurch neue gesetzliche Bestimmungen über die politische Geschäfts- und über die Richteramts-Praxis, sowie über die praktischen, politischen und Richteramts-Prüfungen angeordnet werden RGBl 263/1854 10. Oct. 86 14. October 987
Verordnung des Justizministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 10. October 1854 neue gesetzliche Bestimmungen über die, zur Ausübung der Advocatur erforderliche Praktische Prüfung und über die zur Zulassung zu dieser Prüfung erforderliche Geschäftspraxis erlassen werden RGBl 264/1854 11. Oct. 86 14. October 993
Verordnung des Justizministeriums, giltig für das lombardisch-venetianische Königreich, wodurch neue gesetzliche Bestimmungen über die zur Ausübung der Advocatur erforderliche praktische Prüfung und über die zur Zulassung zu dieser Prüfung erforderliche Geschäftspraxis angeordnet werden RGBl 265/1854 11. Oct. 86 14. October 995
Verordnung des Justizministeriums, giltig für die Kronländer, für welche die Notariats-Ordnung vom 29. September 1850, Nr. 366 des Reichs-Gesetz-Blattes, erlassen wurde, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 10. October 1854 neue gesetzliche Bestimmungen über die zur Ausübung des Notariates erforderliche praktische Prüfung, und über die zur Zulassung zu dieser Prüfung erforderliche Geschäftspraxis erlassen werden RGBl 266/1854 11. Oct. 86 14. October 997
Verordnung des Finanzministeriums, womit in Gemäßheit der, mit Allerhöchster Entschließung vom 28. September 1854 ertheilten Ermächtigung, für alle Kronländer des Reiches von dem Eintritte der Wirksamkeit des neuen allgemeinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 sangefangen, die aus der Bergwerks-Verleihung abgeleiteten Bergwerks-Abgaben vorgezeichnet werden RGBl 267/1854 4. Oct. 87 14. October 999
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die zur Bemessung der Gebühren von der Erwerbung unbeweglicher Sachen durch Privat-Eisenbahn-Unternehmungen bestimmten Aemter und das zu diesem Zwecke zu beobachtende Verfahren RGBl 268/1854 8. Oct. 87 14. October 1002
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunkt bestimmt wird, an welchem die reinen Justizbehörden in Siebenbürgen, und die, mit der neuen Justiz-Organisation in Verbindung stehenden Gesetze in diesem Kronlande in Wirksamkeit treten werden RGBl 269/1854 13. Oct. 88 21. October 1005
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich und für das Königreich Dalmatien, wodurch der §. 71 des Patentes vom 20. November 1852, Nr. 259 des Reichs-Gesetz-Blattes, und der §. 69 des Patentes vom 20. November 1852, Nr. 261 des Reichs-Gesetz-Blattes, über die zur Competenz des Handelsgerichtes gehörigen Concurs-Verhandlungen erläutert wird RGBl 270/1854 14. Oct. 88 21. October 1006
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, über die probeweise Einführung der Einrichtung des Zollvereines bezüglich der Organisation der Zollämter und der Finanzwache im Cameralbezirke Leitmeritz vom 31. October 1854 angefangen RGBl 271/1854 17. Oct. 88 21. October 1007
Erlaß des Ministeriums des Innern, des Armee-Ober-Commando und des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Vergütung der Verpflegung der Militärmannschaft auf dem Durchzuge im Verwaltungsjahre 1855 RGBl 272/1854 19. Oct. 88 21. October 1009
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Wiedereinführung der allgemeinen Verzehrungsteuer in der Stadt Krakau RGBl 273/1854 25. Oct. 89 25. October 1011
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Königreiches Böhmen RGBl 274/1854 9. Oct. 90 26. October 1019
Erlaß des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, betreffend die neue Ausgabe der österreichischen Pharmakopöe RGBl 275/1854 20. Oct. 91 28. October 1075
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend das Verfahren der Zollämter im Falle des Vorkommens von Gegenständen von einer gegen die Sittlichkeit verstoßenden Beschaffenheit RGBl 276/1854 20. Oct. 91 28. October 1076
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die zeitweilige Verlegung des Zollamtes Sebastiansberg nach Komotau und die Befugnis-Erweiterung des Zollamtes Reitzenhain RGBl 277/1854 20. Oct. 91 28. October 1076
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des k. k. Zollamtes Soria und des königlich-sardinischen Zollamtes Vigevano zur gegenseitigen Ueberweisung der Transitogüter RGBl 278/1854 24. Oct. 92 4. Nov. 1077
Verordnung des Ministers des Innern, die Activirung der Kreisbehörden in Tirol und Vorarlberg betreffend RGBl 279/1854 26. Oct. 92 4. Nov. 1078
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, die Activirung der Bezirksämter in Tirol und Vorarlberg betreffend RGBl 280/1854 26. Oct. 92 4. Nov. 1078
Erlaß des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, betreffend die Aufnahme großherzoglich-hessischer Unterthanen in den österreichischen Unterthansverband RGBl 281/1854 27. Oct. 92 4. Nov. 1078
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunkt der Wirksamkeit der reinen Justizbehörden und der, mit der Justiz-Organisirung in Verbindung stehenden Gesetze in der gefürsteten Grafschaft Tirol und dem Lande Vorarlberg festgesetzt wird RGBl 282/1854 29. Oct. 92 4. Nov. 1079
Verordnung des Finanzministers, giltig für das lombardischvenetianische Königreich, mit welcher einige Modificationen der Tarife für den Dazio consumo murato und den Dazio consumo forese kundgemacht werden RGBl 283/1854 29. Oct. 92 4. Nov. 1080
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, wodurch das, mit Allerhöchster Entschließung vom 8. October 1854 genehmigte Statut über die definitive Systemisirung des Standes der Militär-Rechnungsbeamten, sowohl bei den Truppen und Branchen, als bei den Militär-Landes-Rechnungs-Departements kundgemacht wird RGBl 284/1854 19. Oct. 93 9. Nov. 1085
Erlaß des Finanzministeriums, im Einvernehmen mit dem Justizministerium, wirksam für Siebenbürgen, über die Gebührenbehandlung desjenigen Vermögens-Antheiles, welcher im Grunde des Sachsenrechtes von dem überlebenden Ehegatten angesprochen wird RGBl 285/1854 3. Nov. 93 9. Nov. 1102
Erlaß des Finanzministeriums, über die Versetzung des Nebenzollamtes Racsa von der zweiten in die erste Classe RGBl 286/1854 4. Nov. 94 12. Nov. 1103
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, zur Erläuterung des Allerhöchsten Patentes vom 15. November 1850, und der Verordnung vom 14. Mai 1854 RGBl 287/1854 8. Nov. 94 12. Nov. 1103
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über den Gebrauch der Stämpelmarken bei Ausstellung inländischer Wechsel RGBl 288/1854 8. Nov. 94 12. Nov. 1104
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen österreichischen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend mehrere Abänderungen und Berichtigungen des allgemeinen österreichischen Zolltarifes vom 5. December 1853 RGBl 289/1854 7. Nov. 95 17. Nov. 1105
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, Dalmatiens und der Militärgränze, über die Errichtung und den Betrieb von solchen Hütten- und Hammerwerken, zu denen die Berechtigung nicht schon durch die Bergwerksverleihung ertheilt wird, und den dießfälligen Einfluß der allgemeinen Gewerbsbehörden RGBl 290/1854 8. Nov. 95 17. Nov. 1110
Erlaß des Finanzministeriums, über die künstige Einrichtung der Finanz-Procuratur für das Königreich Ungarn RGBl 291/1854 26. Oct. 96 21. Nov. 1113
Erlaß der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, über die Bestreitung des Aufwandes der Bezirks- und Stuhlrichter-Aemter und die Verrechnung des Verwaltungs-Aufwandes in Fällen, wo Behörden oder Aemter verschiedener Dienstzweige in einer gemeinsamen Oertlichkeit untergebracht sind RGBl 292/1854 4. Nov. 96 21. Nov. 1115
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Behandlung des hierlandes befindlichen beweglichen Nachlasses verstorbener Unterthanen des Königreiches beider Sicilien RGBl 293/1854 13. Nov. 96 21. Nov. 1117
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, zur Erläuterung der Frage, in wieferne das Invaliden-Beneficium durch ein Verbrechen verloren gehe RGBl 294/1854 13. Nov. 96 21. Nov. 1117
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Tara-Berechnung für nicht besonders benannte zubereitete Fische, welche in anderen hölzernen Gefäßen als in den, im Zolltarife Post 14, c) genannten vorkommen RGBl 295/1854 15. Nov. 96 21. Nov. 1118
Verordnung des Justizministeriums, wodurch die Gerichte bestimmt werden, welchen im lombardisch-venetianischen Königreiche, nach Maßgabe der Strafprocess-Ordnung vom 29. Juli 1853, das Untersuchungs-Verfahren über Verbrechen und Vergehen zusteht RGBl 296/1854 16. Nov. 96 21. Nov. 1118
Verordnung des Ministers der Justiz und der Finanzen, dann der obersten Rechnungs-Controls-Behörde, mit der Instruction für die cassenmäßige Behandlung des Waisen- und Curanden-Vermögens bei den k. k. Steuerämtern in Ungarn, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen, der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate RGBl 297/1854 4. Nov. 97 22. Nov. 1121
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, womit provisorische Vorschriften über die Bildung von Lehramts-Candidaten für zwei- und dreiclassige Unter-Realschulen, welche mit Hauptschulen vereinigt sind, bekannt gemacht werden RGBl 298/1854 2. Nov. 98 27. Nov. 1143
Erlaß der Ministerien der Finanzen, des Innern und der obersten Polizeibehörde, betreffend die Einführung der besonderen Paß-Controle zur Verhinderung des Schleichhandels in Venedig und einem Theile des dortigen Gränzbezirkes RGBl 299/1854 23. Nov. 98 27. Nov. 1155
Erlaß des Handels- und Finanzministeriums, die Aufhebung des Verbotes der Aus- und Durchfuhr von Waffen und Munition nach der Moldau und Walachei betreffend RGBl 300/1854 23. Nov. 98 27. Nov. 1155
Verordnung des Justizministeriums, giltig für Dalmatien, betreffend die Frage, ob auch nach Einführung der neuen Gerichtsverfassung die Vorladung zum Vergleichsversuche der gerichtlichen Klage voraus zu gehen habe RGBl 301/1854 23. Nov. 99 2. Dec. 1157
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, womit die tarifmäßige Benennung „gerissenes Fischbein“ erläutert wird RGBl 302/1854 28. Nov. 99 2. Dec. 1158
Verordnung des Justizministeriums, womit für die Stadt Krakau und deren Gebiet, über die Anwendung des Gesetzes vom 9. August 1854, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 208, betreffend das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen, transitorische Verfügungen getroffen werden RGBl 303/1854 29. Nov. 99 2. Dec. 1158
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, womit der Belagerungsstand im Großfürstenthume Siebenbürgen aufgehoben wird RGBl 304/1854 30. Nov. 99 2. Dec. 1160
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der obersten Polizeibehörde, giltig für das Großfürstenthum Siebenbürgen, in Betreff der Wirksamkeit des Allerhöchsten Patentes vom 24. October 1852 und der Ministerial-Verordnung vom 29. Jänner 1853 in diesem Großfürstenthume RGBl 305/1854 30. Nov. 99 2. Dec. 1161
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, nach welcher gestattet wird, die Stämpelpflicht rücksichtlich inländischer Wechsel noch auf eine andere Art, als dieses die Verordnung vom 8. November 1854 (Nr. 288 des Reichs-Gesetz-Blattes) festsetzt, Genüge zu leisten RGBl 306/1854 1. Dec. 100 3. Dec. 1163
Post-Vertrag zwischen Oesterreich und Rußland. Unterzeichnet zu St. Petersburg am 23. April. – 5. Mai 1854. In den Ratificationen ausgewechselt zu Wiem am 2. Juli – 20. Juni 1854 RGBl 307/1854 5. Mai 101 16. Dec. 1165
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend Aenderungen in den Tarifbestimmungen bezüglich der Verzollung nach dem wirklichen Nettogewichte RGBl 308/1854 29. Nov. 101 16. Dec. 1186
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Stellung und Benennung des Districtual-Berggerichtes zu Schemnitz in Ungarn in eine Berghauptmannschaft und jener der demselben unterstandenen Berggerichts-Substitution in Bergcommissariaten umgeändert wird RGBl 309/1854 2. Dec. 101 16. Dec. 1187
Verordnung des Finanzministeriums und der obersten Polizeibehörde, betreffend die Einziehung des, dem Hauptzollamte in Eger eingeräumten Befugnisses zur zollämtlichen Behandlung ausländischer Druckschriften RGBl 310/1854 7. Dec. 101 16. Dec. 1188
Verordnung der obersten Polizeibehörde, wirksam für den Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und der Justiz, diejenigen Polizeibehörden bestimmt werden, von welchen die ihnen mit der kaiserlichen Verordnung vom 11. Mai 1854, Nr. 120 des Reichs-Gesetz-Blattes, zugewiesene Strafgerichtsbarkeit in den Hauptstädten der verschiedenen Kronländer ausgeübt werden wird RGBl 311/1854 11. Dec. 101 16. Dec. 1188
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Erweiterung der für halbgare Ziegen- und Schaffelle zugestandenen Zollbegünftigung auf bereits gegärbte, jedoch noch nicht gefärbte, oder weiters zugerichtete derlei Felle RGBl 312/1854 12. Dec. 101 16. Dec. 1190
Allianz-Vertrag zwischen Oesterreich, Frankreich und England. Geschlossen zu Wien am 2. December 1854, und in den allseitigen Ratifications-Urkunden daselbst ausgewechselt am 14. December 1854 RGBl 313/1854 2. Dec. 102 16. Dec. 1191
Verordnung des Instizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, Dalmatiens und der Militärgrenze, wodurch den, zur Ausübung der Berggerichtsbarkeit bestimmten Gerichtsbehörden Vollzugsvorschriften zur Anwendung der §§. 138–167 des allgemeinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854, Nr. 146 des Reichs-Gesetz-Blattes, auf die bereits bestehenden Gewerkschaften ertheilt werden RGBl 314/1854 13. Dec. 103 23. Dec. 1197
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für alle Kronländer, womit die Allerhöchsten Bestimmungen über die Organisation der Gymnasien kundgemacht werden RGBl 315/1854 16. Dec. 103 23. Dec. 1190
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für diejenigen Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 29. Juli 1853 an die Stelle der Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 getreten ist, zur Erläuterung des Artikels IV des Allerhöchsten Patentes vom 29. Juli 1853, Nr. 151 des Reichs-Gesetz-Blattes RGBl 316/1854 23. Dec. 104 27. Dec. 1201
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, betreffend die neue österreichische Arznei-Taxe RGBl 317/1854 22. Dec. 105 31. Dec. 1205
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, womit die Schulferien an den Gymnasien bestimmt werden RGBl 318/1854 15. Dec. 106 31. Dec. 1225
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Mähren und Schlesien, in Betreff der Entschädigung der vormals ständischen Grundherren in Mähren und Schlesien, für den Entgang des ihnen entzogenen Bergzehent-Genusses RGBl 319/1854 23. Dec. 106 31. Dec. 1227
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme von Dalmatien, rücksichtlich des Tages, mit welchem die volle Wirksamkeit der Allerhöchsten Entschließung vom 15. December 1852, über die Verzehrungssteuer vom Biere beginnt RGBl 320/1854 27. Dec. 106 31. Dec. 1227
Verordnung des Justizministeriums und der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch in Gemäßheit einer Allerhöchsten Entschließung vom 29. December 1854 die Bestimmungen über die Befähigung zur Ausübung des Richteramtes über die durch die kaiserliche Verordnung vom 11. Mai 1854, Nr. 120 des Reichs-Gesetz-Blattes, den Polizeibehörden zur Untersuchung und Bestrafung zugewiesenen Uebertretungen festgesetzt werden RGBl 321/1854 30. Dec. 106 31. Dec. 1228