1855
KurzinformationGesetzes- NummerGesetzes- DatumStück- NummerStück- DatumSeite
Erlaß des Finanzministers, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme von Dalmatien, über die Vollziehung der, mit der Allerhöchsten Entschließung vom 15. December 1852 angeordneten Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Verzehrungssteuer vom Biere RGBl 1/1855 26. Dec. 1 5. Jänner 1
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, das lombardisch-venetianische Königreich, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Lodomerien, Krakau und Bukowina, betreffend das Alter, welches Diejenigen erreicht haben müssen, die in dem Verwaltungsgebiete der k. k. evangelischen Consistorien in Wien als Pastoren, Prediger oder Hilfspriester angestellt werden wollen RGBl 2/1855 27. Dec. 2 5. Jänner 35
Erlaß des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, bezüglich auf die Modalitäten zur Aufnahme der k. baierischen Unterthanen in den österreichischen Staatsverband RGBl 3/1855 29. Dec. 2 5. Jänner 35
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, betreffend die Beziehungen der Steuerämter zu den Bezirks- (Stuhlrichter-) Aemtern und deren Vorstehern, zu den Gerichten erster Instanz und zu den höheren Steuer- und Finanzbehörden RGBl 4/1855 29. Dec. 2 5. Jänner 36
Verordnung des Ministers des Innern, mit den Allerhöchsten Bestimmungen über das Anlegen und die Abzeichen der Hoftrauer zur Staatsbeamten-Uniform RGBl 5/1855 30. Dec. 2 5. Jänner 40
Kundmachung des Finanzministeriums, über die probeweise Einführung der Einrichtungen des Zollvereines, bezüglich der Organisation der Zollämter und der Finanzwache im Cameralbezirke Krakau, vom 31. Jänner 1855 angefangen RGBl 6/1855 30. Dec. 2 5. Jänner 41
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wodurch die Sprachverhältnisse an den Gymnasien in Ungarn, Siebenbürgen und der serbischen Wojwodschaft mit dem Temeser Banate geregelt werden RGBl 7/1855 1. Jänner 3 13. Jänner 43
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Erweiterung der Zollbegünstigung im Zwischenverkehre mit dem Zollvereine auf nicht abgeschliffene, nichtpolirte, nicht lackirte feine Eisenwaaren in den, nach dem Handels- und Zollvertrage vom 19. Februar 1853 (Reichs-Gesetz-Blatt vom Jahre 1853, Nr. 207) zugelassenen Verbindungen RGBl 8/1855 4. Jänner 3 13. Jänner 45
Verordnung des Handelsministeriums, wodurch in Folge der Allerhöchsten Entschließungen vom 20. October und 23. December 1854 neue Bestimmungen über den Betrieb der Dampfschiffahrt auf den Landseen, Strömen und Flüssen, mit Einschluß aller binnenländischen Gränzgewässer des österreichischen Kaiserstaates, vorgeschrieben werden RGBl 9/1855 4. Jänner 3 13. Jänner 45
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, womit, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 2. Jänner 1855, verordnet wird, daß im lombardisch-venetianischen Königreiche am 15. Februar 1855 die Staatsanwaltschaften ihre Amtswirksamkeit zu beginnen, und daß an eben jenem Tage in diesem Königreiche auch die neue Strafproceß-Ordnung und die damit in Verbindung stehenden Vorschriften über die innere Einrichtung und Geschäftsordnung der Strafgerichte und der Staatsanwaltschaften in Wirksamkeit zu treten haben RGBl 10/1855 7. Jänner 3 13. Jänner 48
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, das Verfahren bei Ertheilung der Befugnisse zu periodischen Personen-Transport-Unternehmungen geregelt wird RGBl 11/1855 15. Jänner 4 23. Jänner 49
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des k. k. Zollamtes Confluente und des k. sardinischen Zollamtes Costa Caroliana zur gegenseitigen Ueberweisung der Transitogüter RGBl 12/1855 16. Jänner 4 23. Jänner 50
Verordnung des Justizministeriums, giltig für das Großfürstenthum Siebenbürgen, über die Führung der Handlungsprotokolle RGBl 13/1855 20. Jänner 4 23. Jänner 50
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit die über die Competenz der Behörden zur Untersuchung und Bestrafung der ersten zwei im §. 478 des allgemeinen Strafgesetzes vom 27. Mai 1852 bezeichneten Uebertretungsfälle entstandenen Zweifel gelöst werden RGBl 14/1855 18. Jänner 5 27. Jänner 61
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit eine Erläuterung des §. 478 des allgemeinen Strafgesetzes vom 27. Mai 1852 erlassen wird RGBl 15/1855 18. Jänner 5 27. Jänner 62
Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Justizministerium, wirksam für alle Kronländer, über die Anwendung der kaiserlichen Verordnung vom 19. März 1853 (Nr. 53 des Reichs-Gesetz-Blattes) RGBl 16/1855 18. Jänner 5 27. Jänner 62
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Uebersiedlung von Angehörigen der übrigen Kronländer der Monarchie nach Ungarn und dessen ehemaligen Nebenländern RGBl 17/1855 25. Jänner 5 27. Jänner 63
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, über das Verbot der Zerstückung der in der Stadt Hallein gelegenen Häuser RGBl 18/1855 25. Jänner 5 27. Jänner 63
Kaiserliches Patent, womit ein neues Militär-Strafgesetzbuch über Verbrechen und Vergehen kundgemacht und vom 1. Juli 1855 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 19/1855 15. Jänner 6 31. Jänner 65
Verordnung des Justizministeriums, giltig für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Verfassung der, zur Bemessung der Taglien erforderlichen Monatsausweise über die, durch die k. k. Gensd’armerie eingebrachten und zu einer Strafe verurtheilten Uebelthäter den Gerichten übertragen wird RGBl 20/1855 24. Jänner 7 7. Februar 221
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, in Betreff der Ausdehnung der, über die Tag- und Meilengelder der Beamten, die Zehrgelder der Diurnisten und Diener und die Gang- und Zustellungsgebühren des Dienerpersonales bei den Kreis- (Comitats-) Behörden, bei den Gerichtshöfen erster Instanz, bei den Bezirks- und Stuhlrichterämtern erlassenen Ministerialverordnung vom 3. Juli 1854 (Reichs-Gesetz-Blatt, LXI. Stück, Nr. 169) auf das Königreich Dalmatien RGBl 21/1855 26. Jänner 7 7. Februar 222
Verordnung des Ministeriums des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Competenz und das Verfahren der Gerichte bei Amortisirungen der, zur Realisirung des National-Anlehens ausgefertigten Certificate, Anlehensscheine, Obligations-Anweisungen und Staats-Schuldverschreibungen, dann der hiezu gehörigen Coupons und Talons, bestimmt wird RGBl 22/1855 26. Jänner 7 7. Februar 222
Kaiserliche Verordnung, betreffend die Ausübung der Civilgerichtsbarkeit der k. k. Consulate über die österreichischen Unterthanen und Schutzgenossen im osmanischen Reiche RGBl 23/1855 29. Jänner 7 7. Februar 225
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Uebertragung der Einzahlungen auf das National-Anlehen von einer Anlehenscasse auf eine andere RGBl 24/1855 3. Febr. 7 7. Februar 228
Verordnung der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend das Verbot der in Vercelli 1854 erschienenen Druckschrift: „Commenti e rifflessioni sulle condizioni della Lombardia e Venezia von Vincenzo Cesati;“ und der in Turin 1854 erschienenen Druckschrift: „Avvisi agli Italiani ed agli emigrati per la futura riscossa von Rafaele Garagnam“ RGBl 25/1855 3. Febr. 7 7. Februar 231
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit die Vorschrift für die Vornahme der gerichtlichen Todtenbeschau erlassen wird RGBl 26/1855 28. Jänner 8 13. Februar 233
Kaiserliche Verordnung, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die Wojwodschaft Serbien und das Temeser Banat, über die Aufhebung des, dem Erzbischofe von Gran, dem Bischofe, nunmehrigen Erzbibischofe von Agram als Abte von Thopußka, dem Bischofe von Raab, dem Erzabte von St. Martin und dem Raaber Domcapitel zugestandenen Heimfallrechtes RGBl 27/1855 3. Febr. 9 17. Februar 291
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im allgemeinen österreichischen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Befreiung des Summach’s vom Aus- und Durchgangszolle RGBl 28/1855 5. Febr. 9 17. Februar 292
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, über die Zustellung der Zahlungsaufträge der Commisurationsämter RGBl 29/1855 10. Febr. 9 17. Februar 292
Verordnung des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Art der Eintreibung und Umwandlung von Geldstrafen, welche von den Gerichten im Strafverfahren verhängt werden RGBl 30/1855 11. Febr. 9 17. Februar 292
Verordnung des Ministeriums des Innern, im Einvernehmen mit der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit eine gesetzliche Vorschrift gegen Thierquälerei erlassen wird RGBl 31/1855 15. Febr. 10 21. Februar 295
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Tirol und Vorarlberg, betreffend eine Aenderung in den Bestimmungen über das Verbot der Annäherung beladener Fahrzeuge an das Ufer des Bodensee’s RGBl 32/1855 15. Febr. 10 21. Februar 295
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Gebühren für die zu gerichtsärztlichen Zwecken verwendeten Sanitätspersonen RGBl 33/1855 17. Febr. 10 21. Februar 296
Erlaß des Finanzministerium, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, womit eine provisorische Dienstes-Instruction für die Finanz-Prokuraturen kundgemacht wird RGBl 34/1855 16. Febr. 11 1. März 301
Verordnung des Armee-Ober-Commando, wodurch, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 2. Februar 1855, die in Dalmatien für die Einbringung eines Deserteurs bisher bestandene Civil-Taglia von 22 fl. 18 kr. auf 24 Gulden erhöht wird RGBl 35/1855 18. Febr. 11 1. März 319
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, zur Erläuterung der Frage, in wieferne die Execution auf die Ruhegenüsse der minderen Staatsdiener und die Provisionen, G nadenbezüge und Unterhaltsgelder ihrer Witwen und Kinder zulässig sei RGBl 36/1855 19. Febr. 11 1. März 319
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen und des Armee-Ober-Commando, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Allerhöchste Entschließung vom 22. Februar 1855, wegen der Gerichtszuständigkeit über die im Finanzwachdienste stehenden beurlaubten Soldaten in Strafrechtsfällen, kundgemacht wird RGBl 37/1855 23. Febr. 11 1. März 320
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, wodurch die §§. 7 und 10 der Verordnung vom 18. October 1850, Nr. 443 des Reichs-Gesetz-Blattes (ausgedehnt auf Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate mit Erlaß vom 15. März 1852, Z. 2728, auf Siebenbürgen mit Erlaß vom 31. März 1854, Z. 4100), bezüglich der Zulassung von Privatschülern zur Maturitätsprüfung, näher bestimmt werden RGBl 38/1855 21. Febr. 12 7. März 321
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch, im Einvernehmen mit dem Unterrichtsministerium, angeordnet wird, daß von jeder wider einen Studirenden oder Schüler einer öffentlichen Lehranstalt eingeleiteten strafgerichtlichen Specialuntersuchung und von dem über dieselbe erfolgten Enderkenntnisse die Mittheilung an den Vorsteher der betreffenden Lehranstalt zu geschehen habe RGBl 39/1855 27. Febr. 12 7. März 323
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Aufhebung der Nebenzollämter II. Classe Oberhochsteg und Sulzberg, dann die Versetzung der Nebenzollämter I. Classe Vilsrein, Kaltenbach und Hohenweiler in die II. Classe RGBl 40/1855 27. Febr. 12 7, März 323
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, in Betreff des Benehmens der Gerichte bei Todfällen hessen-homburgischer Unterthanen RGBl 41/1855 28. Febr. 12 7. März 324
Erlaß des Finanzministeriums, über die Errichtung einer eigenen Finanz-Landesdirection für Krakau und das westliche Galizien RGBl 42/1855 5. März 13 17. März 325
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen das allgemeine Berggesetz vom 23. Mai 1854 in Wirksamkeit steht, mit einer Erläuterung des Bergwerks-Abgabengesetzes vom 4. October 1854 RGBl 43/1855 11. März 13 17. März 326
Erlaß der Ministerien der Finanzen, des Innern und der obersten Polizeibehörde, betreffend die Einführung der besonderen Paßcontrole zur Verhinderung des Schleichhandels in dem Gränzbezirke des Leitmeritzer Cameralbezirkes in Böhmen RGBl 44/1855 11. März 13 17. März 327
Verordnung des Ministers des Innern, über den Beginn der Wirksamkeit der Kreisämter in Mähren RGBl 45/1855 12. März 13 17. März 327
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über den Beginn der Amtswirksamkeit der Bezirksämter in Mähren und Schlesien RGBl 46/1855 12. März 13 17. März 327
Erlaß der Ministerien des Innern und der Justiz, womit die, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 4. Februar 1855 festgesetzten Bestimmungen, über die Ausmittlung des Dienstranges der, aus Anlaß der neuen Organisirung ernannten Beamten, kundgemacht werden RGBl 47/1855 8. Febr. 14 24. März 329
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, womit die Schulferien an den Haupt- und den mit denselben vereinigten Unter-Realschulen bestimmt werden RGBl 48/1855 5. März 14 24. März 330
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, wodurch die §§. 55, 73 und 89 des Patentes vom 16. Februar 1853, Nr. 30 des Reichs-Gesetz-Blattes, dann die §§. 55, 69 und 85 des Patentes vom 3. Juli 1853, Nr. 129 des Reichs-Gesetz-Blattes, hinsichtlich des Begriffes von Handelsleuten und Fabrikanten, erläutert werden RGBl 49/1855 15. März 14 24. März 331
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien, Slawonien und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, über die Competenz der Gerichte zur Protokollirung oder Löschung der Firmen, Procuren und Gesellschaftsverträge der Handelsleute, Fabrikanten und Erwerbsgesellschaften, dann über die Art der Kundmachung dieser Protokollirung oder Löschung RGBl 50/1855 15. März 14 24. März 332
Verordnung der Minister des Innern und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, in welchen das allgemeine Berggesetz vom 23. Mai 1854 (LIII. Stück, Nr. 146 des Reichs-Gesetz-Blattes) in Wirksamkeit getreten ist, betreffend die Bestellung provisorischer Berghauptmannschaften und Ober-Bergbehörden zur Handhabung des allgemeinen Berggesetzes RGBl 51/1855 20. März 14 24. März 333
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardischvenetianischen Königreiches und der Militärgränze, womit die Amtsinstruction für die rein politischen und für die gemischten Bezirks- und Stuhlrichterämter erlassen wird RGBl 52/1855 17. März 15 27. März 337
Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wirksam für die Kronländer Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, betreffend die Herstellung und Erhaltung der, die Ortschaften durchziehenden Strecken der Aerarialstraßen RGBl 53/1855 20. März 16 31. März 377
Verordnung des Justizministeriums, über den Zeitpunct des Beginnes der Wirksamkeit des neu organisirten mährischschlesischen Oberlandesgerichtes und der Ober-Staatsanwaltschaft in Brünn, der reinen Justizbehörden erster Instanz und der Staatsanwaltschaft in Mähren und Schlesien, sowie der, mit der neuen Gerichtsorganisirung in Verbindung stehenden Gesetze RGBl 54/1855 26. März 16 31. März 379
Verordnung des Justizministeriums, wodurch hinsichtlich der Ausübung der, in dem §. 32 der Allerhöchst genehmigten Advocatenordnung vom 24. Juli 1852, Nr. 170 des Reichs-Gesetz-Blattes, für die Kronländer Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, den Advocatenausschüssen eingeräumten Disciplinargewalt über die Advocaturscandidaten, nähere Bestimmungen erlassen werden RGBl 55/1855 26. März 16 31. März 380
Verordnung des Ministers des Innern, über den Beginn der Amtswirksamkeit der Kreisämter in Böhmen RGBl 56/1855 28. März 16 31. März 382
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über den Beginn der Amtswirksamkeit der Bezirksämter in Böhmen RGBl 57/1855 28. März 16 31. März 382
Verordnung der Ministerien des Aeußern und der Justiz und des Armee-Ober-Commando, mit welcher die Vollzugsvorschriften zu der kaiserlichen Verordnung vom 29. Jänner 1855, Nr. 23 des Reichs-Gesetz-Blattes, betreffend die Ausübung der Civilgerichtsbarkeit der k. k. Consulate über die österreichischen Unterthanen und Schutzgenossen im osmanischen Reiche, kundgemacht werden RGBl 58/1855 31. März 17 7. April 383
Verordnung des Armee-Ober-Commando, wirksam für alle Kronländer, wodurch erklärt wird, daß die Artikel VIII und IX des mit dem deutschen Bunde abgeschlossenen Deserteur-Cartels vom 10. Februar 1831 durch die, zweischen Oesterreich und Baiern unterm 4. und 17. Jänner 1852 (Nr. 37 des Reichs-Gesetz-Blattes) ausgewechselten Ministerial-Erklärungen nicht aufgehoben worden seien RGBl 59/1855 25. März 18 11. April 399
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend eine zeitweilige Zollermäßigung für einige Getreidegattungen und Hülsenfrüchte, dann Maismehl, bei der Einfuhr über die Zollämter Istriens und die quarnerischen Inseln RGBl 60/1855 31. März 18 11. April 400
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz und der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch nach Maßgabe der Allerhöchsten Entschließungen vom 14. September 1852, 10. Jänner und 29. Juli 1853 und vom 4. Februar 1855, die Behörden bestimmt werden, welchen vom Tage der Wirksamkeit der Strafproceß-Ordnung vom 29. Juli 1853 angefangen die Untersuchung und Bestrafung derjenigen Gesetzesübertretungen zukommt, welche nicht in dem Strafgesetze vom 27. Mai 1852 als strafbare Handlungen erklärt sind, und womit zugleich das dabei zu beobachtende Verfahren festgesetzt wird RGBl 61/1855 3. April 18 11. April 400
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz und der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit hinsichtlich der Polizeistunde nähere Bestimmungen getroffen werden RGBl 62/1855 3. April 18 11. April 402
Verordnung des Justizministeriums, über den Zeitpunkt des Beginnes der Wirksamkeit des neu organisirten böhmischer Oberlandesgerichts und der Ober-Staatsanwaltschaft in Prag, der reinen Justizbehörden erster Instanz und der Staatsanwaltschaft in Böhmen, sowie der, mit der neuen Gerichtsorganisirung in Verbindung stehenden Gesetze RGBl 63/1855 6. April 18 11. April 464
Verordnung des Finanzministeriums, womit die Bestellung von vier Finanzbezirks-Directionen für das Amtsgebiet der Kaschauer Finanz-Landesdirections-Abtheilung und deren Standorte, dann die Aufstellung neu zu errichtender Sammlungscassen für jede der beiden neuen Bezirksbehörden zu Eperies und Munkacs kundgemacht und der Zeitpunct der Activirung der Finanzbezirks-Directionen zu Eperies und Munkacs auf den 30. April 1855 festgesetzt wird RGBl 64/1855 6. April 18 11. April 405
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die weitere Ermächtigung einiger Zollämter der österreichisch - modenesischparmensischen Zollvereines und einiger sardinischen Zollämter zur gegenseitigen Ueberweisung der Transitowaaren RGBl 65/1855 6. April 19 18. April 407
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung der Haderncontrole im illirischen Küstenlande RGBl 66/1855 6. April 19 18. April 408
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Ablegung des Richteramtseides RGBl 67/1855 8. April 19 18. April 408
Erlaß des Finanzministeriums, womit die aus Anlaß der Einschränkung der Freihafensgebiete von Zengg und Carlopago in Kroatien eingetretenen Aenderungen des Verzeichnisses der Zollämter bekannt gemacht werden RGBl 68/1855 11. April 19 18. April 409
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, womit die Schulferien an selbständigen Realschulen und an Realschulen, welche mit den Hauptschulen vereiniget sind, bestimmt werden RGBl 69/1855 12. April 19 18. April 409
Verordnung des Ministeriums der Justiz für die Kronländer Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen, Krain, Triest und Istrien, wodurch erklärt wird, daß zum Zwecke der Löschung der Grundlasten die Beibringung der Urkunden-Abschriften nicht erforderlich sei RGBl 70/1855 13. April 19 18. April 410
Erlaß des Ministeriums des Innern, des Finanzministeriums und des Armee-Ober-Commando, wirksam für Galizien, Krakau und die Bukowina, über die Vergütung der Verpflegung der Militärmannschaft auf dem Durchzuge vom 1. Mai bis Ende October 1855 RGBl 71/1855 16. April 19 18. April 410
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, giltig für Oesterreich ob und unter der Enns, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Tirol, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, das Küstenland und die Bukowina, womit die Zahl der Classen an den Hauptschulen bestimmt und der in denselben zu ertheilende Unterricht geregelt wird RGBl 72/1855 23. März 20 25. April 411
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz, Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol, Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, womit, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und der Finanzen, die Vornahme der, in den §§. 19 und 60 der Verordnung vom 16. November 1850, Nr. 448 des Reichs-Gesetz-Blattes, vorgeschriebenen Beglaubigung der Depositen-Haupt- und Conto-Bücher geregelt wird RGBl 73/1855 13. April 20 25. April 419
Erlaß des Ministers für Cultus und Unterricht, womit zu Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 29. März 1855, die Neugestaltung der k. k. Schulbücherverschleiß-Administration kundgemacht wird RGBl 74/1855 18. April 20 25. April 419
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, in welchen das, mit den Justizministerial-Verordnuugen vom 25. Jänner 1850, Nr. 52 des Reichs-Gesetz-Blattes, und vom 31. März 1850, Nr. 125 des Reichs-Gesetz-Blattes, kundgemachte Verfahren in Wechselsachen Giltigkeit hat, zur Lösung des Zweifels, ob die Execution zur Sicherstellung gegen den Wechselschuldner schon vor dem Ablaufe der, in dem Zahlungsauftrage bestimmten dreitägigen Frist angesucht werden könne RGBl 75/1855 19. April 20 25. April 420
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen des allgemeine Berggesetz (Nr. 146 des Reichs-Gesetz-Blattes vom Jahre 1854) in Wirksamkeit getreten ist, womit das Dienstverhältniß zwischen den exponirten Bergcommissären und den vorgesetzten Berghauptmannschaften geregelt wird RGBl 76/1855 19. April 20 25. April 421
Justizministerialverordnung, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Vorschriften über die, den Gerichtsbehörden in dem Gesetze vom 3. Mai 1853, Nr. 81 des Reichs-Gesetz-Blattes, vorgezeichneten Geschäftsformularien ergänzt werden RGBl 77/1855 24. April 21 2. Mai 423
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für alle Kronländer, für welche die Erlässe vom 4. October 1850, Nr. 380 und 381 des Reichs-Gesetz-Blattes, Anwendung finden, betreffend die Zulassung von studirenden Jünglingen aus der Militärgränzen zum Privatstudium an den k. k. Rechtsakademien RGBl 78/1855 24. April 21 2. Mai 425
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer mit Ausnahme Dalmatiens, betreffend die Verwendung von Privathengsten zum Beschälen RGBl 79/1855 25. April 21 2. Mai 425
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, außer Dalmatien, über die Bestimmung der Verbrauchsabgabe vom Zucker aus Rüben RGBl 80/1855 25. April 21 2. Mai 426
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme von Dalmatien, mit welchem die Bestimmungen über die Steuerborgungen bei der Erzeugung von gebrannten geistigen Flüssigkeiten, Bier und Zucker aus Rüben oder ausländischem Zuckermehl erläutert werden RGBl 81/1855 25. April 21 2. Mai 426
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, in Betreff des Benehmens der Gerichte bei Todfällen von Unterthanen der jonischen Inseln RGBl 82/1855 29. April 22 26. Mai 427
Verordnung der obersten Polizeibehörde, betreffend das Verbot der Druckschrift: „La Russie et le vieux monde par Alexandre Hertzen“ RGBl 83/1855 2. Mai 22 26. Mai 427
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für diejenigen Kronländer, in welchen das Forstgesetz vom 3. December 1852, Nr. 250 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Giltigkeit steht, wodurch die Bedingungen und die Zeit der Verjährung der Uebertretungen des Forstgesetzes vom 3. December 1852 festgesetzt werden RGBl 84/1855 3. Mai 22 26. Mai 428
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, betreffend: A. die administrativen Obliegenheiten und die hieraus entspringende Haftung der Truppen-Commandanten, und B. die Richtigkeitspflege mit in Abgang kommenden Militär-Individuen RGBl 85/1855 4. Mai 22 26. Mai 428
Verordnung des Handelsministeriums im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern und der obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Erläuterung des §. 23 der Verordnung vom 11. Februar 1854, XVIII. Stück, Nr. 48 des Reichs-Gesetz-Blattes vom Jahre 1854, über die zu beobachtenden Sicherheitsmaßregeln gegen die Gefahr der Explosion bei Dampfkesseln aller Art RGBl 86/1855 7. Mai 22 26. Mai 438
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für alle Kronländer, auf welche sich die Wirksamkeit des Gesetzes vom 30. Juli 1850, Nr. 327 des Reichs-Gesetz-Blattes, erstreckt, über die Zulassung der Studirenden zur ersten, und in einigen Kronländern zur zweiten theoretischen Staatsprüfung während der letzten sechs Wochen ihres vierten und beziehungsweise sechsten Semesters RGBl 87/1855 12. Mai 22 26. Mai 438
Verordnung des Finanzministeriums, über den Zeitpunct der Activirung der Finanz-Landesdirection für Krakau und das westliche Galizien RGBl 88/1855 13. Mai 22 26. Mai 439
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Mittheilung des Erfolges wichtiger Untersuchungen über Creditspapier-Verfälschung an das Finanz-Ministerium RGBl 89/1855 16. Mai 22 26. Mai 439
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Berghauptmannschaft in Oravicza als selbständig fortbestehende Bergbehörde provisorisch bestellt, das Bergcommissariat in Rezbánya der Berghauptmannschaft in Nagybánya untergeordnet, und die Bergcommissariate in Bogschan, Moldava, Reschitza und Szászka aufgehoben werden RGBl 90/1855 16. Mai 22 26. Mai 440
Verordnung des Finanzministeriums, über die Errichtung einer eigenen Finanzprocuratur für Dalmatien, und Umgestaltung der bisherigen Finanzprocuratur in Triest RGBl 91/1855 16. Mai 22 26. Mai 441
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Art und Weise, auf welche die Abgabe von Kalendern entrichtet werden kann RGBl 92/1855 16. Mai 22 26. Mai 441
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Befreiung der Advocaten und Notare von der Verbindlichkeit, sich als Gerichtszeuge im Strafverfahren verwenden zu lassen RGBl 93/1855 22. Mai 22 26. Mai 441
Kaiserliches Patent, wirksam für das Erzherzogthum Oesterreich unter und ob der Enns, die Herzogthümer Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Ober- und Unter-Schlesien, das Königreich Böhmen, die Markgrafschaften Mähren und Istrien, die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, die gefürsteten Grafschaften von Görz, Gradiska und Tirol mit dem Lande Vorarlberg, womit für diese Kronländer eine neue Notariatsordnung vorgeschrieben, und vom 1. August 1855 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 94/1855 21. Mai 23 2. Juni 443
Kaiserliche Verordnung, wirksam für diejenigen Kronländer, für welche die Notariatsordnung vom 21. Mai 1855 Giltigkeit hat, dann für das lombardisch-venetianische Königreich, Dalmatien und das ehemalige Gebiet der Stadt Krakau, über das Verfahren zur Einbringung derjenigen Forderungen, welche durch Notariatsact bewiesen sind RGBl 95/1855 21. Mai 23 2. Juni 492
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, betreffend die Zollbehandlung von Büchern u. s. w. aus dem freien Verkehre der deutschen Zollvereinsstaaten RGBl 96/1855 10. Juni 24 20. Juni 495
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, womit einige Erleichterungen des Zollverfahrens für den Transitoverkehr, in Absicht auf die zollämtliche Untersuchung der, für den überseeischen Verkehr in verlötheten Blechkisten versendeten und der, mittelst Maschinen besonders sorgfältig verpackten, sowie für die Erklärung der in einem und demselben Collo zusammen verpackten zu verschiedenen Tarifposten gehörenden Durchfuhrwaaren gestattet werden RGBl 97/1855 10. Juni 24 20. Juni 496
Erlaß der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, wegen Einsetzung einer eigenen provisorischen Staatsbuchhaltungs-Abtheilung in Krakau und wegen Uebertragung der, bisher von der galizischen Staatsbuchhaltung in Lemberg besorgten, das Verwaltungsgebiet der Landesregierung in Krakau betreffenden Rechnungs-Controls- und Hilfsgeschäfte an diese provisorische Staatsbuchhaltungs-Abtheilung RGBl 98/1855 11. Juni 24 20. Juni 497
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für jene Kronländer, in welchen die Instruction für die cassemäßige Behandlung des Waisen-, Curanden- und Depositen-Vermögens vom 16. November 1850, Nr. 448 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Anwendung steht, mit Abänderung des §. 12 über die Depositen-Journale RGBl 99/1855 12. Juni 24 20. Juni 498
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Zufristung der Einzahlungen auf das Subscriptionsanlehen vom Jahre 1854, im Falle des Absterbens der Subscribenten RGBl 100/1855 16. Juni 24 20. Juni 500
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, in welchen das Institut der Grundbücher besteht, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Ablegung der Prüfung für Grundbuchsbeamte und die Beeidigung der, zur Führung der Grundbücher bestimmten Individuen RGBl 101/1855 10. Juni 25 27. Juni 501
Verordnung des Finanzministeriums, die provisorische Errichtung eines Hauptzollamtes zweiter Classe in Komotau betreffend RGBl 102/1855 14. Juni 25 27. Juni 503
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Ausdehnung der, den Nebenzollämtern I. Classe längst der Gränze gegen Preußisch-Schlesien und die Grafschaft Glatz eingeräumten Ermächtigung zur Anwendung des Begünstigungszolles für das, mit Ursprungszeugnissen versehene Roheisen auf die Zeit vom 1. Juli 1855 bis Ende Juni 1856 RGBl 103/1855 15. Juni 25 27. Juni 504
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des österreichischen Zollverbandes, betreffend die Gleichstellung des, zu Zetteln angelegten Baumwollgarnes in Absicht auf die Zollbehandlung mit dem nicht gezettelten RGBl 104/1855 15. Juni 25 27. Juni 504
Erlaß der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, womit die, mit 1. August 1855 ins Leben tretende Vereinigung der Lotto-Hofbuchhaltung mit der Tabak- und Stämpel-Hofbuchhaltung kundgemacht wird RGBl 105/1855 15. Juni 25 27. Juni 504
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend den Gerichtsstand, bei welchem die Klage zur Rechtfertigung der provisorischen Sicherstellungsmittel anzubringen ist RGBl 106/1855 19. Juni 25 27. Juni 505
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer mit Ausnahme der Militärgränze, zur Lösung des Zweifels, ob die Seidlitz-Pulver (Pulvis-aërophorus seidlitzensis, Seidlitz-Powder Anglorum) zu den Arzeneimitteln, deren Führung nur den Apothekern zusteht, gehören oder nicht RGBl 107/1855 19. Juni 25 27. Juni 505
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die zollfreie Behandlung der frischen Fische und Schalthiere bei der Versendung aus dem Freihafengebiete von Venedig in das venetianische Zollgebiet RGBl 108/1855 19. Juni 25 27. Juni 506
Verordnung des Armee-Ober-Commando und der Ministerien der Finanzen und des Innern, wirksam für alle Kronländer, in welchen die Militärexecution zur Einbringung der directen Steuern besteht, betreffend die Bestreitung der Auslagen wegen Unterbringung und Verpflegung der Dienstpferde der, zur Steuerexecution verwendeten Mannschaft der Cavallerie-Regimenter RGBl 109/1855 20. Juni 25 27. Juni 507
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Errichtung eines Nebenzollamtes II. Classe zu Schanzendorf in Böhnien RGBl 110/1855 19. Juni 25 27. Juni 506
Erlaß des Finanzministeriums, wegen zeitweiliger Gestattung der zollfreien Einfuhr von Weitzen über das Zollamt Szczakowa RGBl 111/1855 23. Juni 25 27. Juni 508
Erlaß des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die, zwischen der kaiserlich österreichischen Regierung und der osmanischen Pforte vereinbarte Weideordnung für die österreichischen Schafhirten in Bulgarien kundgemacht wird RGBl 112/1855 1. Juli 26 5. Juli 509
Kaiserliche Verordnung, womit angeordnet wird, daß die gegenwärtigen Hofräthe des Armee-Ober-Commando den Titel: „General-Kriegscommissär“ zu führen und die betreffenden Abtheilungen desselben künftig, statt mit Hofsecretären mit Ober-Kriegscommissären betheilt zu werden haben RGBl 113/1855 12. Juni 27 6. Juli 517
Verordnung des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen die Strafproceß-Ordnung vom 29. Juli 1853, Nr. 151 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Wirksamkeit ist, wodurch bestimmt wird, wie sich die Gerichte bei den Forstübertretungen im lombardisch-venetianischen Königreiche und allen übrigen, durch besondere Verordnungen dem Verfahren der Strafgerichte zugewiesenen Uebertretungen, rücksichtlich der außerordentlichen Milderung der Strafe zu benehmen haben RGBl 114/1855 25. Juni 27 6. Juli 517
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Ueberstellung der Berghauptmannschaft von Mies nach Pilsen, die Errichtung eines Bergcommissarates in Mies, die Abgränzung der Amtsbezirke derselben und Feststellung des Zeitpunctes ihrer beginnenden Wirksamkeit RGBl 115/1855 26. Juni 27 6. Juli 518
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft, das Temeser Banat und für Siebenbürgen, zur Erläuterung des, in den §§. 14, 48, 71, 76 und 82 der Civil-Jurisdictionsnorm vom 16. Februar 1853, Nr. 30 des Reichs-Gesetz-Blattes, und der §§. 14, 48, 67, 72 und 78 der Civil-Jurisdictionsnorm vom 3. Juli 1853, Nr. 129 des Reichs-Gesetz-Blattes, vorkommenden Ausdruckes: „adelige Güter, mit deren Besitz die Ausübung der Jurisdiction bis zum Jahre 1848 verbunden war“ RGBl 116/1855 27. Juni 27 6. Juli 518
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunct des Beginnes der Wirksamkeit der neu organisirten Oberlandesgerichte in Lemberg und Krakau, sammt den, bei denselben bestellten Ober-Staatsanwaltschaften, dann der, in dem Sprengel dieser Oberlandesgerichte einzuführenden Gerichtshöfe erster Instanz, des Bezirksgerichtes in Brody und der betreffenden Staatsanwaltschaftsbehörden, sowie der, mit der neuen Gerichtsorganisirung in Verbindung stehenden Gesetze bestimmt wird RGBl 117/1855 29. Juni 27 6. Juli 520
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina RGBl 118/1855 4. Juli 27 6. Juli 521
Erlaß des Finanzministeriums, über die Bemessung der Gebühren bei Vermögensübertragungen von Todeswegen, deren Gegenstand ein Seniorat ist RGBl 119/1855 30. Juni 28 14. Juli 523
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Einkommensteuerpflicht von Renten, die durch Schenkungen unter Lebenden oder auf den Todfall oder in Folge letztwilliger Anordnung verliehen werden RGBl 120/1855 1. Juli 28 14. Juli 523
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Anwendbarkeit der, über die Anweisung und Einstellung der Bezüge der Staatsdiener, unterm 14. Juli 1853 erlassenen Vorschrift auf die, aus verschiedenen Fonden bezahlten Angestellten RGBl 121/1855 3. Juli 28 14. Juli 524
Erlaß des Finanzministeriums, womit der Beginn der Wirksamkeit der Vorschrift über die Einhebung einer Schiffahrtsgebühr statt der bisherigen Kettengebühren auf einigen lombardischen Canälen bekannt gemacht wird RGBl 122/1855 4. Juli 28 14. Juli 524
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, über die Zollbehandlung der weiß gemachten und gefärbten, jedoch nicht gefätterten oder weiter verarbeiteten „Lamm- und Sterblingfelle“ RGBl 123/1855 7. Juli 28 14. Juli 524
Erlaß der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz und des Armee-Ober-Commando, wirksam für alle Kronländer des österreichischen Kaiserstaates, womit das, zwischen Oesterreich und mehreren deutschen Bundesregierungen erweiterte Uebereinkommen, bezüglich der gegenseitigen Auslieferung gemeiner Verbrecher, kundgemacht wird RGBl 124/1855 9. Juli 28 14. Juli 525
Erlaß der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz und der Armee-Ober-Commando, wirksam für alle Kronländer des österreichischen Kaiserstaates, womit ein, zwischen Oesterreich und mehreren deutschen Regierungen erweitertes Uebereinkommen, bezüglich der gegenseitigen Auslieferung sowohl gemeiner als politischer Verbrecher, kundgemacht wird RGBl 125/1855 9. Juli 28 14. Juli 525
Protokoll, ausgefertiget zu Wien von den Bevollmächtigten Oesterreichs, Baierns und Württembergs, über die Beitrittserklärung der königlich-württembergischen Regierung zu dem, von Oesterreich und Baiern am 2. December 1851 abgeschlossenen Donauschiffahrts-Vertrage RGBl 126/1855 5. Juni 29 24. Juli 527
Kaiserliche Verordnung, womit das niederösterreichische Maß und Gewicht in dem Königreiche Böhmen als gesetzliches Maß und Gewicht erklärt wird RGBl 127/1855 18. Juni 29 24. Juli 529
Erlaß der Ministerien der Finanzen und des Handels, dann des Armee-Ober-Commando, wirksam für die Kronländer Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und die Militärgränze, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 25. April 1855, wegen Einführung eines geregelten Strafverfahrens in Postgefälls-Uebertretungen, die §§. 28, 29 und 30 des provisorischen Postgesetzes vom 26. December 1850 abgeändert werden RGBl 128/1855 6. Juli 29 24. Juli 531
Verordnung des Justizministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Beweiskraft der Ausweise der in Wien befindlichen Seide- und Wolltrocknungsanstalt über das wahre Handelsgewicht der Seide und Wolle RGBl 129/1855 14. Juli 29 24. Juli 531
Kaiserliche Verordnung, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, womit die Einberufung der Central-Congregationen und der Wiederbeginn der Wirksamkeit derselben angeordnet wird RGBl 130/1855 15. Juli 29 24. Juli 532
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, über die Erklärung der, im §. 21, Z. 7, 9, 10 und 11 des Zolltarifes vom 5. December 1853 angeführten Gegenstände RGBl 131/1855 17. Juli 29 24. Juli 533
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das lombardischvenetianische Königreich, womit kundgemacht wird, daß die mit dem Finanzministerial-Erlasse vom 29. October 1854 angeordneten Modificationen des Tarifes für den Dazio consumo foresse, mit 1. November 1855 in Wirksamkeit zu treten haben RGBl 132/1855 18. Juli 29 24. Juli 534
Erlaß der Ministerien der Finanzen, des Innern und der obersten Polizeibehörde, betreffend die Einführung der besonderen Paßcontrole zur Verhinderung des Schleichhandels in den politischen Bezirken Monfalcone und Cervignano RGBl 133/1855 23. Juli 30 2. August 535
Erlaß des Finanzministeriums, über die Abgränzung der Amtsbezirke der Berghauptmannschaft in Steyr und des Bergcommissariates in Wiener-Neustadt, im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns, auf Grund der neuen politischgerichtlichen Landes-Eintheilung RGBl 134/1855 25. Juli 30 2. August 535
Verordnung des Finanzministers, giltig für das lombardischvenetianische Königreich, womit der Dazio consumo forese vom Weine mit 3 Liren für den Quintal metrico festgesetzt wird RGBl 135/1855 28. Juli 30 2. August 536
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz, womit im Grunde der Allerhöchsten Entschließung vom 15. Juli 1855, die Art und Weise der Einlösung der Grundentlastungs-Schuldverschreibungen in den Kronländern Oesterreich ob und unter der Enns, Böhmen, Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnthen, Krain, Salzburg, Istrien, Görz und Gradiska und der Stadt Triest festgesetzt wird RGBl 136/1855 31. Juli 30 2. August 536
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz, womit im Grunde der Allerhöchsten Entschließung vom 15. Juli 1855, die Art und Weise der Einlösung der Grundentlastungs-Schuldverschreibungen in der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg festgesetzt wird RGBl 137/1855 31. Juli 30 2. August 539
Erlaß des Finanzministeriums, in Betreff der Einführung des Allerhöchsten Patentes vom 26. Jänner 1853 im lombardischvenetianischen Königreiche RGBl 138/1855 6. August 31 21. August 541
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande befindlichen Kronländer, mit Berichtigungen und Aenderungen des allgemeinen Zolltarifes vom 5. December 1853 RGBl 139/1855 6. August 31 21. August 541
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Berichtigung des alphabetischen Verzeichnisses der, im Elbezolle ermäßigten und elbezollfreien Waaren-Artikel RGBl 140/1855 6. August 31 21. August 542
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit die Bestimmungen über die Hinausgabe neuer Banknoten zu Zehn Gulden kundgemacht werden RGBl 141/1855 11. August 31 21. August 544
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in denen die Zoll- und Staatsmonopols-Ordnung in Wirksamkeit steht, wodurch Dalmatiner Wein, dann der gemeine Wein in Fässern aus Piemont und dem Canton Tessin, von der Controle im Gränzbezirke freigelassen wird RGBl 142/1855 13. August 31 21. August 546
Erlaß des Finanzministeriums, an alle Finanz-Landesbehörden, über die Stämpelfreiheit der Lose einiger Arten von Effecten-Ausspielungen RGBl 143/1855 13. August 31 21. August 547
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, über das Verbot der Zerstückung der, in der Stadt Oedenburg gelegenen Häuser RGBl 144/1855 18. August 31 21. August 547
Kaiserliche Verordnung, womit das niederösterreichische Maß und Gewicht in den Königreichen Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau, und dem Herzogthume Bukowina als allein gesetzliches Maß und Gewicht erklärt wird RGBl 145/1855 6. August 32 7. Sept. 549
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für die Kronländer Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Tirol, Böhmen, Mähren, und Schlesien, betreffend die Zuweisung des gesetzlichen Armenpercentes bei freiwilligen Licitationen RGBl 146/1855 20. August 32 7. Sept. 551
Kundmachung der Ministeriums der Finanzen, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Erhebung des österreichischen Nebenzollamtes II. Classe Ehrwald zu Grießen im Königreiche Baiern zum Nebenzollamte I. Classe RGBl 147/1855 21. August 32 7. Sept. 552
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Stämpelpflicht der Zahlungsbüchel der beiden k. k. privilegirten wechselseitigen Brandschaden-Versicherungs-Anstalten für Nieder- und Innern-Oesterreich und die Art der Gebühren-Entrichtung RGBl 148/1855 21. August 32 7. Sept. 552
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen das allgemeine Berggesetz vom 23. Mai 1854 in Wirksamkeit steht, betreffend die theilweise Abänderung des Bergwerks-Abgabengesetzes vom 4. October 1854 RGBl 149/1855 26. August 32 7. Sept. 553
Verordnung der obersten Polizeibehörde, giltig für den Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch, im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Justiz, die Wirksamkeit der kaiserlichen Verordnung vom 11. Mai 1854, Nr. 120 des Reichs-Gesetz-Blattes, nach Maßgabe des §. 9 der Strafproceß-Ordnung auf die Polizei-Directionen zu Kaschau und Großwardein im Königreiche Ungarn ausgedehnt wird RGBl 150/1855 29. August 32 7. Sept. 554
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Zollbefreiung des Verkehres mit Erzeugnissen des Staats-Bergwerkes aus dem Speditions-Amte in Venedig RGBl 151/1855 1. Sept. 32 7. Sept. 554
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit verfügt wird, daß, im Falle von Münzverfälschungen nach beendigtem strafgerichtlichen Verfahren die Falsificate sammt den übrigen hierauf bezüglichen Gegenständen von den Strafgerichten aus allen Kronländern unmittelbar an das k. k. Hauptmünzamt in Wien einzuschicken sind RGBl 152/1855 6. Sept. 32 7. Sept. 554
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für die Universitäten zu Wien, Prag, Lemberg, Krakau, Gratz und Innsbruck, über die Verlängerung der Wirksamkeit des provisorischen Gesetzes über die Organisation der akademischen Behörden RGBl 153/1855 2. Sept. 33 12. Sept. 555
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für die Stadt Krakau und deren Gebiet, womit die Bestimmung des Allerhöchsten Patentes vom 23. März 1852, Nr. 77 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Betreff der Wirksamkeit der, auf Gegenstände des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sich beziehenden nachträglichen Verordnungen in der Stadt Krakau und deren Gebiet erläutert wird RGBl 154/1855 3. Sept. 33 12. Sept. 555
Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, womit eine Vorschrift über die Landesconcurrenz zu den Reichsstraßen im Königreiche Ungarn erlassen wird RGBl 155/1855 4. Sept. 33 12. Sept. 556
Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, womit eine Vorschrift über die Landesconcurrenz zu den Reichsstraßen in den Königreichen Kroatien und Slawonien erlassen wird RGBl 156/1855 4. Sept. 33 12. Sept. 559
Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, womit eine Vorschrift über die Landesconcurrenz zu den Reichsstraßen in der serbischen Wojwodschaft und im Temeser Banate erlassen wird RGBl 157/1855 4. Sept. 33 12. Sept. 562
Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, womit eine Vorschrift über die Landesconcurrenz zu den Reichsstraßen im Großfürstenthume Siebenbürgen erlassen wird RGBl 158/1855 4. Sept. 33 12. Sept. 565
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, mit welchem Aenderungen der Zollbestimmungen für unecht vergoldete oder versilberte Gegenstände bekannt gemacht werden RGBl 159/1855 10. Sept. 34 15. Sept. 569
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Einschränkung der Freihafengebiete von Fiume, Buccari und Portorè und die aus diesem Anlasse eingetretenen Aenderungen in der Aufstellung der Zollämter RGBl 160/1855 13. Sept. 34 15. Sept. 571
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Lodomerien, Krakau, Steiermark, Kärnthen, Krain, Salzburg, Bukowina, Tirol mit Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska und die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, hinsichtlich der Competenz der Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungs-Landescommissionen und der Gerichte zur Verhandlung und Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, deren Gegenstand den Bestimmungen des Patentes vom 5. Juli 1853, Nr. 130 des Reichs-Gesetz-Blattes, unterliegt RGBl 161/1855 3. Sept. 35 26. Sept. 573
Erlaß des Finanzministeriums, wegen Bestellung der Bergbehörden erster Instanz zur Verwaltung des Vergregales in den Kronländern Galizien, Krakau und Bukowina RGBl 162/1855 10. Sept. 35 26. Sept. 574
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, betreffend eine Erläuterung des Begriffes „Halbgetreide“ im Sinne des Zolltarifes RGBl 163/1855 10. Sept. 35 26. Sept. 575
Erlass des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Art und Weise, auf welche die Abgabe von Ankündigungen entrichtet werden kann RGBl 164/1855 13. Sept. 35 26. Sept. 576
Erlaß des Finanzministeriums, an sämmtliche Finanz-Landesbehörden, über die Art der Gebührenentrichtung für Urkunden, welche bei ihrem Gebrauche nach dem Gesetze einer höheren Stämpelgebühr unterliegen RGBl 165/1855 13. Sept. 35 26. Sept. 576
Verordnung des Finanzministeriums, womit die, den Berghauptmannschaften in Kuttenberg, Přibram, Pilsen und Komotau zugewiesenen Amtsgebiete, mit Rücksicht auf die neue politisch-gerichtliche Organisirung des Königreiches Böhmen, neu abgegränzt werden RGBl 166/1855 17. Sept. 35 26. Sept. 576
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, über die Errichtung eines eigenen Gefälls-Obergerichtes für Krakau und das westliche Galizien RGBl 167/1855 22. Sept. 35 26. Sept. 577
Erlass des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Zollbehandlung eines im Handel vorkommenden Weinsurrogates und des sogenannten Weinpulvers RGBl 168/1855 21. Sept. 36 4. Oct. 579
Verordnung der obersten Polizeibehörde, womit die Druckschrift: „Der Krieg im Orient in den Jahren 1853 und 1854 bis Ende Juli 1855, von Georg Klapka“ allgemein verboten wird RGBl 169/1855 26. Sept. 36 4. Oct. 580
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Stadt Krakau und deren Gebiet, womit erläuternde Bestimmungen über die Behandlung der Hypothekensachen in der Stadt Krakau und deren Gebiet erlassen werden RGBl 170/1855 28. Sept. 36 4. Oct. 580
Verordnung des Ministers des Innern mit einer Erläuterung der Vorschrift vom 30. December 1854, II. Stück, Nr. 5 des Reichs-Gesetz-Blattes vom Jahre 1855, über das Anlegen der Hoftrauer-Abzeichen zur Staatsbeamten-Uniform RGBl 171/1855 1. Oct. 36 4. Oct. 581
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, womit die Bestimmungen der Allerhöchsten Entschließung vom 25. September 1855, über die Regelung der rechts- und Staatswissenschaftlichen Studien an den österreichischen Universitäten und Rechtsakademien, kundgemacht, und einige aus denselben zunächst sich ergebende Vollziehungsvorschriften getroffen werden RGBl 172/1855 2. Oct. 36 4. Oct. 582
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die directen Steuern für das Verwaltungsjahr 1856 ausgeschrieben werden RGBl 173/1855 30. Sept. 37 12. Oct. 593
Ministerial-Erklärung, über die Erweiterung der, zwischen Oesterreich und Baiern bestehenden Uebereinkunft vom Jahre 1852, wegen gegenseitiger Gestattung der gerichtlichen Nacheile und wegen Hilfeleistung der Gensd’armerie-Mannschaft bei Elementarereignissen RGBl 174/1855 3. Oct. 37 12. Oct. 594
Verordnung der Ministerien des Aeußern, des Innern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, in Betreff der Allerhöchsten Bestätigung des Seiner königlichen Hoheit dem Herrn Erzherzoge Maximilian, als Hoch- und Deutschmeister, von Seiner Majestät Kaiser Ferdinand ad personam belassenen freien Dispositionsrechtes über das deutsche Ordensvermögen bis zu einem Betrage von 10.000 Gulden RGBl 175/1855 3. Oct. 37 12. Oct. 596
Ministerial-Erklärung über die zwischen der kaiserlich-österreichischen und der königlich-sächsischen Regierung zu möglichster Verhütung der Forst-, Jagd-, Fischerei- und Feldfrevel in dem beiderseitigen Gebiete abgeschlossene Uebereinkunft RGBl 176/1855 2. Oct. 38 17. Oct. 597
Verordnung des Justizministeriums im Einverständnisse mit dem Finanzministerium, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, über die Competenz der Gerichte zur Umwandlung der, wegen Gesällsübertretungen verhängten Geldstrafen in Arreststrafen, und über die hiebei zu beobachtenden Grundsätze RGBl 177/1855 10. Oct. 38 17. Oct. 599
Erlaß des Ministeriums des Innern, des Finanzministeriums und des Armee-Obercommando, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Vergütung der Verpflegung der Militärmannschaft auf dem Durchzuge im Verwaltungsjahre 1856 RGBl 178/1855 13. Oct. 38 17. Oct. 600
Dritter Nachtragsvertrag des deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereines. (Unterzeichnet zu München am 29. Mai 1855, und von den bezüglichen Regierungen allseitig ratificirt.) RGBl 179/1855 29. Mai 39 25. October 603
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardischvenetianischen Königreiches, betreffend die Systemisirung des Lehrer- und Gebührenstandes an Gymnasien RGBl 180/1855 16. Sept. 39 25. Oct. 608
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung der lombardischen Nebenzollämter zu Revere und Varese, dann die Errichtung eines Waaren-Controlsamtes zu Varese RGBl 181/1855 13. Oct. 39 25. Oct. 611
Erlaß des Finanzministeriums, über die Verwaltung des Bergregales in Kroatien und Slawonien RGBl 182/1855 17. Oct. 39 25. Oct. 611
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend eine Aenderung der Zolltarifs-Posten 60, g); 62 c) und d) und 75 c), in Beziehung auf Papierarbeiten und Taschnerwaaren RGBl 183/1855 17. Oct. 39 25. Oct. 611
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, betreffend die Verzollung von fetten Oelen RGBl 184/1855 18. Oct. 39 25. Oct. 612
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, die, der privilegirten österreichischen Nationalbank in ihrer Eigenschaft als Hypothekenbank eingeräumten Begünstigungen betreffend RGBl 185/1855 21. Oct. 39 25. Oct. 613
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Errichtung einer privilegirten österreichischen Creditsanstalt für Handel und Gewerbe RGBl 186/1855 6. Nov. 40 7. Nov. 615
Erlaß des Finanzministeriums, womit die bezügliche Forstadministration der Finanz-Landesdirection in Krakau provisorisch zugewiesen worden ist RGBl 187/1855 24. Oct. 41 10. Nov. 629
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für das Königreich Ungarn, über die Centralisirung der strafgerichtlichen Untersuchung wegen des Verbrechens der Verfälschung der öffentlichen Creditspapiere bei den Landesgerichten am Sitze der Statthalterei-Abtheilungen RGBl 188/1855 26. Oct. 41 10. Nov. 630
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, betreffend die Portofreiheit der Correspondenzen der Rabbinate in Cultus- und Matriken-Angelegenheiten RGBl 189/1855 26. Oct. 41 10. Nov. 630
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und des Handels, giltig für Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Kärnthen und Krain, über den Wirkungskreis der politischen Behörden und Gerichte in Bezug auf die Vormerk-Protokolle über verkäufliche Gewerbe und über Markthütten RGBl 190/1855 3. Nov. 41 10. Nov. 631
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Kronländer, über die Zollbehandlung der Knollen der Pflanze Asphodill RGBl 191/1855 3. Nov. 41 10. Nov. 631
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, betreffend einige Aenderungen in den Verzollungsbefugnissen der Zollämter in Istrien und auf den Quarner-Inseln und die Aufstellung einiger Waaren-Controlsämter daselbst RGBl 192/1855 4. Nov. 41 10. Nov. 632
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für jene Kronländer, für welche die Allerhöchsten Patente vom 11. April 1851 und vom 8. November 1853 erlassen wurden, wodurch der §. 60 des kaiserlichen Patentes vom 11. April 1851, Nr. 84 des Reichs-Gesetz-Blattes, und §. 58 des kaiserlichen Patentes vom 8. November 1853, Nr. 237 des Reichs-Gesetz-Blattes, erläutert werden RGBl 193/1855 5. Nov. 41 10. Nov. 633
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch im Einvernehmen mit dem Ministeriums des Innern und der obersten Polizeibehörde bestimmt wird, in wieferne Staats- und Gemeindebehörden verpflichtet seien, die Namen derjenigen Vertrauten, welche ihnen die Anzeige einer strafbaren Handlung oder andere Entdeckungen zum Zwecke der strafgerichtlichen Verfolgung gegen eine Person mittheilen, den Strafgerichten auf deren Verlangen bekannt zu geben RGBl 194/1855 8. Nov. 41 10. Nov. 633
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit das zwischen Seiner Heiligkeit Papst Pius IX. und Seiner kaiserlich-königlichen Apostolischen Majestät Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich, am 18. August 1855 zu Wien abgeschlossene Uebereinkommen (Concordat) kundgemacht und angeordnet wird, daß die Bestimmungen desselben mit Vorbehalt der in den Artikeln I und II dieses Patentes angedeuteten Anordnungen im ganzen Umfange des Reiches von dem Zeitpuncte der Kundmachung dieses Patentes an, in volle Gesetzeskraft zu treten haben RGBl 195/1855 5. Nov. 42 13. Nov. 635
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, womit die Auflösung der rechts- und staatswissenschaftlichen Facultät in Olmütz in Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 10. August 1855, und mehrere in Vollziehung der dießfälligen Allerhöchsten Anordnungen getroffene Verfügungen kundgemacht werden RGBl 196/1855 2. Nov. 43 24. Nov. 653
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Handels, wirksam für die gefürstete Grafschaft Tirol und Vorarlberg, dann für das Großfürstenthum Siebenbürgen, betreffend den doppelten Wirkungskreis über den Instanzenzug gegen die Entscheidungen der zur Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit bestimmten Gerichtshöfe erster Instanz in Administrativ-Angelegenheiten RGBl 197/1855 7. Nov. 43 24. Nov. 654
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Amortisirung der Obligationen der ungarischen Hofkammer, der ungarischen Kirchensilberlieferungs-Obligationen, der ungarischen Früchtenlieferungsscheine, endlich der Obligationen der ungarischen Cameralschuld RGBl 198/1855 9. Nov. 43 24. Nov. 655
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Bestimmung über die Art der Bezeichnung der zur Appretur eingeführten Webewaaren mit einem Farbenstämpel RGBl 199/1855 13. Nov. 43 24. Nov. 655
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Zollbehandlung der zur See einlangenden Cyper-Weine in Gebünden RGBl 200/1855 14. Nov. 43 24. Nov. 656
Erlaß der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die mit der Allerhöchsten Entschließung vom 3. Juni 1834 erlassene Vorschrift in Beziehung auf die Feßlungsart der Sträflinge neuerlich und für alle Kronländer zur genanen Darnachachtung bei allen Strafanstalten und Strafgerichten kundgemacht wird RGBl 201/1855 22. Nov. 43 24. Nov. 656
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für die Gebiete der Finanz-Landesdirectionen in Wien, Prag, Brünn, Innsbruck, Gratz, Lemberg und Krakau, womit die Vorschrift in Betreff der Prüfungen für den höheren Conceptsdienst bei den Finanzprocuraturen kundgemacht wird RGBl 202/1855 23. Nov. 44 5. Dec. 659
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen und Krain, Görz und Gradiska, Istrien, die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, Tirol mit Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, Galizien, Krakau und Bukowina, das lombardisch-venetianische Königreich und Dalmatien, wodurch der §. 197 des Patentes vom 3. Mai 1853, Nr. 81 des Reichs-Gesetz-Blattes, hinsichtlich der Hinausgabe der Abschriften gerichtlicher Entscheidungsgründe in obigen Kronländern und der Stämpelung dieser Abschriften erläutert wird RGBl 203/1855 27. Nov. 44 5. Dec. 662
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Dalmatien, über die Zulässigkeit und Wirkung der Eintragung von Bestandverträgen und der Vorausbezahlung des Bestandzinses in die Hypothekenbücher und Notifikenbücher RGBl 204/1855 28. Nov. 44 5. Dec. 662
Verordnung des Ministeriums der Justiz und der obersten Polizeibehörde, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend das Gebührenausmaß für die Gensd’armeriemannschaft vom Wachtmeister abwärts, aus Anlaß der Vorladung als Zeugen in Straffällen vor die Civil-Strafgerichte RGBl 205/1855 28. Nov. 44 5. Dec. 663
Verordnung des Ministeriums des Innern, im Einverständnisse mit dem Ministerium des Handels, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze und des lombardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Einführung des k. k. Reichsadlers als allgemeinen Verificirungszeichens bei den Zimentirungsämtern RGBl 206/1855 29. Nov. 44 5. Dec. 663
Kundmachung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Vollziehung des Artikels 18 des Handels- und Zollvertrages vom 19. Februar 1853 RGBl 207/1855 29. Nov. 44 5. Dec. 664
Kundmachung der Ministerien des Handels und der Finanzen, giltig für sämmtliche Kronländer, betreffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Salpeter, Schwefel und Blei RGBl 208/1855 1. Dec. 44 5. Dec. 665
Kundmachung der Ministerien des Handels und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, über das Verbot der Ausfuhr von Pferden RGBl 209/1855 4. Dec. 44 5. Dec. 665
Staatsvertrag zwischen der kaiserlich-österreichischen Regierung und der schweizerischen Eidgenossenschaft, worüber die beiderseitigen Ratificationen am 30. November 1855 zu Bern ausgewechselt worden sind, über die gegenseitige Auslieserung von Verbrechern RGBl 210/1855 17. Juli 45 12. Decemb. 667
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, die Anschaffung von Leintüchern für die Untersuchungsgefangenen betreffend RGBl 211/1855 3. Dec. 45 12. Dec. 672
Erlaß des Finanzministers, womit die Verzehrungssteuer und der Gemeindezuschlag für das in die Residenzstadt Wien eingeführte frische Rindfleisch herabgesetzt wird RGBl 212/1855 6. Dec. 45 12. Dec. 672
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und des Handels, wirksam für Tirol und Vorarlberg, betreffend das Verfahren bei Grundeinlösungen für Staatseisenbahnbauten RGBl 213/1855 8. Dec. 45 12. Dec. 672
Erlaß des Ministeriums der Finanzen und des Armee-Ober-Commando, wirksam für die Militärgränze, womit das Lottogesetz vom 20. Juli 1853 in der Militärgränze eingeführt wird RGBl 214/1855 17. Oct. 46 19. Dec. 677
Kaiserliche Verordnung, giltig für das ganze Reich, womit die Bestrafung der Gefällsübertretungen, die von Angehörigen des österreichischen Kaiserstaates im Auslande gegen die im Inlande gesetzlich eingeführten indirecten Abgaben oder Gefällseinrichtungen vollbracht oder versucht werden, geregelt wird RGBl 215/1855 21. Oct. 46 19. Dec. 689
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für das ganze Reich, womit der Anfangspunkt der Wirksamleit der kaiserlichen Verordnung vom 21. October 1855, Nr. 215 des Reichs-Gesetz-Blattes, für die verschiedenen Kronländer festgesetzt wird RGBl 216/1855 12. Dec. 46 19. Dec. 689
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer der Monarchie, womit die Bestimmungen über die Herstellung der Gleichförmigkeit im Organismus der Finanz-Bezirksbehörden bekannt gegeben werden RGBl 217/1855 12. Dec. 46 19. Dec. 690
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Aenderung der Benennung für die Tabakfabriken-Direction, dann die Aufhebung der provisorischen Oberleitung zu Pesth für die Tabakblätter-Einlösung kundgemacht wird RGBl 218/1855 13. Dec. 46 19. Dec. 692
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, betreffend die Ermächtigung der Nebenzollämter I. Casse zu Duino, Monfalcone und Cervignano zur Verzollung Dalmatiner legitimirter Oele und Weine RGBl 219/1855 14. Dec. 46 19. Dec. 692
Verordnung der Ministerien des Aeußern, der Justiz und der Finanzen, giltig für das ganze Reich, womit einige besondere Bestimmungen über die Vollziehung der kaiserlichen Verordnung vom 21. October 1855 (Nr. 215 des Reichs-Gesetz-Blattes), und zwar hinsichtlich der Bestrafung der, von Angehörigen des österreichischen Kaiserstaates in den Ländern des deutschen Zollvereines vollbrachten oder versuchten Verkürzungen des österreichischen Zollgefälles bekannt gemacht werden RGBl 220/1855 12. Dec. 47 21. Dec. 693
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in denen die Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung in Wirksamkeit steht, betreffend die Controle jener Gewerbeoder Handeltreibenden im Gränzbezirke, welche wegen Schleichhandel oder einer schweren Gefällsübertretung mit Waaren, die einen Gegenstand ihres Gewerbs- oder Handelsbetriebes ausmachen, verurtheilt wurden, dann die Controle in Gegenden, wo der Schleichhandel schwunghaft betrieben wird RGBl 221/1855 13. Dec. 47 21. Dec. 694
Verordnung des Ministers der Justiz, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, für die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, wodurch die Vorschriften über die Verlautbarung der neuen Grundbuchsprotokolle und über die Führung derselben in der Eigenschaft als Grundbücher erlassen werden RGBl 222/1855 15. Dec. 48 24. Dec. 701
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung der venetianischen Nebenzollämter zu Porto Lignano und Porto Tagliamento, dann Errichtung eines Hilfszollamtes zu Pertegada RGBl 223/1855 19. Dec. 49 28. Dec. 761
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Erhebung des Nebenzollamtes I. Classe in Ostiglia zum Hauptzollamte II. Classe RGBl 224/1855 20. Dec. 49 28. Dec. 761
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Art der Erklärung jener Waaren, welche, wenn sie in Behältnissen von ¼ österreichischer Maß oder darunter oder in solchen vorkommen, die zu den kurzen Waaren u. s. f. gehören, als Parfumeriewaaren zu verzollen sind RGBl 225/1855 20. Dec. 49 28. Dec. 762
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, womit der Beginn der Amtswirksamkeit der im Königereiche Ungarn, dann in der Wojwodschaft Serbien und in dem Temeser Banate, zu bestellenden Urbarialgerichte kundgemacht wird RGBl 226/1855 25. Dec. 49 28. Dec. 726
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für die Kronländer Galizien und die Bukowina, über die Fortdauer der Vertretung der galizischen Unterthanen in ihren Rechtsstreiten mit ihren vormaligen Grundherren durch die Finanzprocuratur RGBl 227/1855 27. Dec. 49 28. Dec. 736