1856
KurzinformationGesetzes- NummerGesetzes- DatumStück- NummerStück- DatumSeite
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für das Großherzogthum Krakau, wodurch die für Galizien giltigen Vorschriften bezüglich der Erbfolge in Bauerngütern auch auf das Großherzogthum Krakau ausgedehnt werden RGBl 1/1856 2. Nov. 1 10. Jänner 1
Kaiserliche Verordnung, betreffend die Competenz-Erweiterung der Handelsgerichte in Wien und Triest auf Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen RGBl 2/1856 21. Dec. 1 10. Jänner 2
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, betreffend das Recht der, zur Ausübung des Richteramtes befähigten Personen, sich in ihren eigenen Rechtsangelegenheiten selbst zu vertreten RGBl 3/1856 24. Dec. 1 10. Jänner 3
Verordnung des Ministeriums des Innern, hinsichtlich der Anwendung der Allerhöchsten Norm vom 20. August 1819, betreffend die Ausmittlung der Ruhestands- und Versorgungsgebühren für Beamte und Diener, welche verschiedenen Fonden gedient haben, beziehungsweise für deren Witwen und Waisen RGBl 4/1856 26. Dec. 1 10. Jänner 3
Erlaß des Handelsministeriums, wirksam für alle Länder, in welchen das Allerhöchste Hausirgesetz vom 4. September 1852 Giltigkeit hat, womit die, im §. 17 des Allerhöchsten Hausirgesetzes vom 4. September 1852 enthaltenen Begünstigungen auf die Bewohner des Fiumaner Montanbezirkes und der Gemeinden von Severin und Bosiljevo, die Bewohner des Flitscher Bezirkes, die Bewohner von Andrichow, Kenty, Przeworsk, Dembowice und Gorlice in Galizien, die Bewohner der ehemaligen Warasdiner Vicegespanschaft und endlich auf die Beuteltuchmacher von Mijawa in Ungarn, rücksichtlich des Hausirhandels mit gewissen Waaren ausgedehnt werden RGBl 5/1856 31. Dec. 1 10. Jänner 4
Erlaß des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, die Bestimmung der k. k. Hof- und Staatsdruckerei zur Beurtheilung der Echtheit der Stämpelmarken betreffend RGBl 6/1856 3. Jänner 1 10. Jänner 4
Kaiserliches Patent, wirksam für das Großfürstenthum Siebenbürgen, wodurch die Bestimmungen, in welcher Art, und aus welchen Quellen die ermittelte Urbarialentschädigung den Berechtigten unter Wahrung der Rechte aller dabei Betheiligten mit aller Beschleunigung zu leisten ist, sowie wegen Aufhebung des Moratoriums, für das Großfürstenthum Siebenbürgen festgestellt werden RGBl 7/1856 1. Jänner 2 19. Jänner 9
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Ausdehnung der zwischen Böhmen und Baiern bestehenden Erleichterungen des Verkehres mit Leinengarn und roher Leinwand auf eine weitere Gränzstrecke RGBl 8/1856 10. Jänner 2 19. Jänner 24
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer der Monarchie, womit der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Finanz - Bezirksdirectionen in Oesterreich ob und unter der Enns, dann Salzburg, bekannt gegeben wird RGBl 9/1856 10. Jänner 2 19. Jänner 24
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend die schleunige zollämtliche Abfertigung des Postwagens und der auf Dampfschiffen versendeten Eilgüter RGBl 10/1856 10. Jänner 2 19. Jänner 25
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für das lombardischvenetianische Königreich, in Betreff der Errichtung der Finanzprocuraturen zu Mailand und Venedig RGBl 11/1856 10. Jänner 2 19. Jänner 26
Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Frankreich, betreffend die gegenseitige Auslieferung der Verbrecher RGBl 12/1856 13. Nov. 3 22. Jänner 29
Erlaß des Finanz- und Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, in Betreff der Orte, wo rücksichtlich der nachbenannten öffentlichen Obligationen die Creditsbücher geführt werden RGBl 13/1856 10. Jänner 3 22. Jänner 37
Erlaß des Justizministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 9. Jänner 1856 die Zahl der Notare im Kronlande Steiermark auf 70 erhöht, und Judenburg zum Amtssitze des neu bewilligten Notarpostensbestimmt wird RGBl 14/1856 11. Jänner 3 22. Jänner 37
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Vorschrift in Betreff der Prüfungen für den höheren Conceptsdienst bei den Finanzprocuraturen auch im lombardisch-venetianischen Königreiche eingeführt wird RGBl 15/1856 15. Jänner 4 31. Jänner 39
Verordnung des Armee-Ober-Commando, womit in Gemäßheit der Allerhöchsten Entschließung vom 14. Jänner 1856 mehrere Aenderungen im Organismus der Landes-Militär-Behörden vom 1. Februar 1856 angefangen angeordnet werden RGBl 16/1856 16. Jänner 4 31. Jänner 39
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das Großfürstenthum Siebenbürgen und das Herzogthum Bukowina, betreffend die Zollbehandlung der Fischgattung Wels (Waller) RGBl 17/1856 18. Jänner 4 31. Jänner 41
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das lomdisch-venetianische Königreich, betreffend die im §. 84 des Allerhöchsten Patentes vom 9. August 1854, Nr. 208 des Reichs-Gesetz-Blattes, angeordneten Bekanntmachungen von Erbschaften und Vermächtnissen RGBl 18/1856 23. Jänner 4 31. Jänner 42
Verordnung des Finanzministeriums, über die Bedingungen, unter denen das allgemeine Berggesetz in der Militärgränze in Wirksamkeit zu treten hat RGBl 19/1856 27. Jänner 4 31. Jänner 42
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für das Königreich Ungarn, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, die Einführung einer Instruction über die innere Einrichtung und die Geschäftsordnung der Urbarialgerichte betreffend RGBl 20/1856 2. Febr. 5 9. Februar 45
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lomdardisch-venetianischen Königreiches, womit angeordnet wird, dass die Darleihen, welche nach der Kundmachung der gegenwärtigen Verordnung in klingender Münze gegeben werden, von dem Schuldner, wenn sich der Gläubiger die Verzinsung und Zurückzahlung in der gegebenen bestimmten Münzsorte oder doch in klingender Münze bedingt, auf die bedungene Weise zu verzinsen und zurückzuzahlen seien, daß es aber in Ansehung der Zahlungen jeder anderen Art bei den Bestimmungen des Patentes vom 2. Juni 1848, Nr. 1157 der Justiz-Gesetz-Sammlung zu verbleiben habe RGBl 21/1856 7. Febr. 6 13. Februar 111
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, an die rechts- und staatswissenschaftlichen Facultäten zu Wien, Prag, Pesth, Krakau, Lemberg, Gratz und Innsbruck und an alle Commissionen der theoretischen Staatsprüfungen, über die Anwendung der Bestimmungen des Erlasses vom 2. October 1855, Nr. 172, auf solche Studirende, welche in einem Sommersemester in die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien eingetreten sind, oder in Zukunft einzutreten beabsichtigen RGBl 22/1856 8. Febr. 6 13. Februar 112
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, mit einer Belehrung der Gerichtsbehörden über die Unzulässigkeit der Execution zur Einbringung von Rückständen, welche an den, gegen Enschädigung aufgehobenen Urbarialleistungen erst seit dem 1. Mai 1848 entstanden sind RGBl 23/1856 12. Febr. 7 26. Februar 115
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, zur Belehrung über die Frage, in welcher Ordnung die, bei mehreren Gerichtshöfen bestehenden Vicepräsidenten (Senatspräsidenten) bei Berathungen unter der Leitung des Gerichtsvorstehers ihre Stimme abzugeben haben RGBl 24/1856 16. Febr. 7 26. Februar 116
Verordnung des Finanzministeriums, womit die Amtsgebiete der Berghauptmannschaften in Schemnitz, Nagy-Bánya und Schmöllnitz, sowie der exponirten Bergcommissäre derselben, mit Rücksicht auf die neue politisch-gerichtliche Organisirung von Ungarn, neu abgegränzt werden RGBl 25/1856 16. Febr. 7 26. Februar 116
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer der Monarchie, womit der Zeitpunct der Wirksamkeit der Finanz-Bezirksdirectionen im Königreiche Böhmen bekannt gemacht wird RGBl 26/1856 20. Febr. 7 26. Februar 117
Verordnung des Armee-Ober-Commando, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Vorschrift über Stellvertretung im Militärdienste RGBl 27/1856 21. Febr. 7 26. Februar 118
Kaiserliche Verordnung, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, über die Erweiterung der Fristen, welche mit den kaiserlichen Patenten vom 2. März 1853 (Reichs-Gesetz-Blatt, Nr. 38, 40 und 41) zur Anfechtung von Occupationen und zur Rücklösung der Rottgründe in Ungarn und der Wojwodschaft Serbien mit dem Temeser Banate, dann zur Rücklösung der Rottgründe und zur Regulirung und Rücklösung der Berg- und Zinsgründe in Kroatien und Slawonien festgesetzt worden sind RGBl 28/1856 24. Febr. 8 28. Februar 125
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Hauptzollamts-Expositur zu Dembica RGBl 29/1856 25. Febr. 8 28. Februar 126
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für das Königreich Ungarn, die mit Allerhöchstem Cabinetsschreiben vom 25. Februar 1856 Seiner kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzoge General-Gouverneur von Ungarn ertheilte Ermächtigung zur Verhängung und Wiederaufhebung des Standrechtes betreffend RGBl 30/1856 26. Febr. 8 28. Februar 127
Verordnung des Armee-Ober-Commando und der Ministerien des Innern und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Durchführung des Gesetzes über Stellvertretung im Militärdienste bei der Recrutirung des Jahres 1856 RGBl 31/1856 27. Febr. 8 28. Februar 127
Erlaß des Finanzministeriums, über die Einstellung des Verkaufes des geschnittenen ordinären Rauchtabakes um den bisherigen Preis von 14 kr. pr. Pfund im Gränzbezirke des neues Monopolsgebietes und der weiteren Verabfolgung des sogenannten Limito-Rauchtabakes an die Bergleute RGBl 32/1856 3. März 9 18. März 143
Erlaß des Handelsministeriums, über die Vereinigung der bisherigen beiden Sectionen der k. k. südlichen Staats-Eisenbahn RGBl 33/1856 8. März 9 18. März 144
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Länder des gemeinsamen Zollverbandes, betreffend eine Aenderung des Losungsverfahrens mit Waaren, die als Muster zur Vorzeigung benützt werden wollen RGBl 34/1856 11. März 9 18. März 144
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der obersten Polizeibehörde, wirksam für Tirol und Vorarlberg und für das lombardisch-venetianische Königreich, über die Competenz zur Untersuchung und Bestrafung der Uebertretungen der, in diesen Kronländern hinsichtlich des Besitzes und Tragens verbotener Waffen und des Verkehres mit denselben bestehenden Gesetze RGBl 35/1856 15. März 9 18. März 145
Finanzministerial-Erlaß, womit die Allerhöchst genehmigten Statuten und das Reglement der, bei der privilegirten österreichischen Nationalbank errichteten Abtheilung für den Hypothekar-Credit kundgemacht werden RGBl 36/1856 20. März 10 29. März 147
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, an alle Länder-Chefs, in deren Verwaltungsgebiete Commissionen für die theoretischen Staatsprüfungen bestehen, an die Vorstände sämmtlicher, in Gemäßheit des Erlasses vom 2. October 1855, Nr. 172 des Reichs-Gesetz-Blattes, eigerichteten rechts- und staatswissenschaftlichen Lehranstalten und an alle Commissionen der theoretischen Staatsprüfungen, womit, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, neue Bestimmungen über die von den Candidaten der theoretischen Staatsprüfungen zu entrichtenden Prüfungstaxen getroffen werden RGBl 37/1856 10. März 11 29. März 163
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend mehrere Tarifs-Aenderungen RGBl 38/1856 20. März 11 29. März 166
Erlaß des Finanzministeriums, wegen Einziehung sämmtlicher seit dem Jahre 1848 vom Staate ausgegebenen Geldzeichen, mit Ausnahme der ungarischen Münzscheine zu zehn Kreuzer RGBl 39/1856 26. März 12 3. April 169
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer der Monarchie, womit der Zeitpunct der Wirksamkeit der Finanz-Bezirksdirectionen im Verwaltungsgebiete der Lemberger Finanz-Landesdirection bekannt gegeben wird RGBl 40/1856 28. März 12 3. April 170
Erlaß der Ministerien des Aeußern und des Handels, womit eine zwischen der kaiserlich-österreichischen und der königlich-sicilianischen Regierung vereinbarte, Erweiterung des Handels- und Schiffahrts-Vertrages vom 4. Juli 1846 kundgemacht wird RGBl 41/1856 29. März 12 3. April 171
Verordnung des Ministers des Innern, betreffend die Einrichtung und Amtswirksamkeit der Statthaltereien im lombardisch-venetianischen Königreiche RGBl 42/1856 30. März 12 3. April 171
Verordnung des Armee-Ober-Commando und des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, mit Bestimmungen hinsichtlich des, künftig bei Einreihung der ausdienenden Mannschaft in die Reserve und bei der Entlassung der Reservemannschaft zu beobachtenden Verfahrens RGBl 43/1856 30. März 13 5. April 183
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, betreffend die Zollbehandlung der Darmseile RGBl 44/1856 30. März 13 5. April 184
Verordnung des Armee-Ober-Commando, des Finanzministeriums und der obersten Polizeibehörde, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch die Wirksamkeit der Verordnung vom 28. November 1855, Nr. 205 des Reichs-Gesetz-Blattes, über das Gebührenausmaß für die Gensd’armeriemannschaft vom Wachtmeister abwärts, aus Anlaß ihrer Vorladung als Zeugen in Straffällen vor die Civil-Strafgerichte, auch auf die Fälle ihrer Vorladung vor die Militärgerichte, oder bei Gefällsverhandlungen ausgedehnt wird RGBl 45/1856 11. März 14 17. März 185
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über das Verfahren bei Ertheilung von Concessionen zu periodischen Landtransport-Unternehmungen RGBl 46/1856 27. März 14 17. April 186
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, womit die Einführung von Absolutorien, als der legalen Beweisdocumente über den Umstand, daß ein Studirender einer rechts- und staatwissenschaftlichen Facultät oder Rechtsakademie seine akademischen Studien den bestehenden Gesetzen gemäß zurückgelegt habe, angeordnet, und das Verhältniß dieser Absolutorien zu den bisher üblichen Abgangszeugnissen bestimmt wird RGBl 47/1856 3. April 14 17. April 186
Erlaß des Finanzministeriums über die Abgränzung des unmittelbaren Amtsgebietes der Berghauptmannschaft in Zalathna und der Amtsbezirke der exponirten Bergcommissäre derselben, mit Rücksicht auf die neue politischgerichtliche Organisirung von Siebenbürgen RGBl 48/1856 4. April 14 17. April 189
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, womit das bisher bestandene provisorische Central-Fiscalamt in Temeswar in eine Finanzprocurator umgestaltet wird RGBl 49/1856 5. April 14 17. April 190
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit welcher in Folge Allerhöchster Entschließung vom 2. April 1856 einige Bestimmungen zu den Gesetzen vom 9. Februar und 2. August 1850 kundgemacht werden RGBl 50/1856 6. April 14 17. April 190
Erlaß der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Ermächtigung mehrerer venetianischen Neben-Zollämter zur Verzollung legitimirter Weine aus den Zollausschlüssen RGBl 51/1856 6. April 14 17. April 191
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Verlegung des Controlamtes in Würbenthal nach Zuckmantl RGBl 52/1856 11. April 14 17. April 191
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die von Seiner k. k. Apostolischen Majestät Allergnädigst bewilligte Errichtung eines Comitatsgerichtes für das Szabolcser Comitat im Großwardeiner Oberlandesgerichtssprengel mit dem Amtssitze Nagy-Káló RGBl 53/1856 14. April 14 17. April 192
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, in Betreff der Einrichtung und Abhaltung der, in Gemäßheit der Allerhöchsten Entschließung vom 25. September 1855, von den Studirenden der Rechts- und Staatswissenschaften abzulegenden theoretischen Staatsprüfungen RGBl 54/1856 16. April 15 26. April 193
Verordnung des Justizministeriums, womit die dem Kreisgerichte zu Déés zustehende Berggerichtsbarkeit delegationsweise an das Kreisgericht zu Carlsburg übertragen wird RGBl 55/1856 11. April 16 26. April 205
Verordnung der Ministerien der Justiz, der Finanzen und der obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer, wodurch der §. 92 des organischen Gesetzes der Gensd’armerie vom 18. Jänner 1850, XII. Stück, Nr. 19 des Reichs-Gesetz-Blattes, erläutert wird RGBl 56/1856 12. April 16 26. April 205
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend die Einreihung des schwefelsauren Amoniak unter die Zoll-Tarifpost 37 f) RGBl 57/1856 12. April 16 26. April 206
Verordnung des Handelsministeriums, im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern und der obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Erläuterung der Verordnung vom 11. Februar 1854, XVIII. Stück, Nr. 48 des Reichs-Gesetz-Blattes, Jahrgang 1854, in Betreff der zu beobachtenden Sicherheitsmaßregeln bei der Translocation oder dem Verkaufe von alten bereits abgenützten Dampfkesseln RGBl 58/1856 12. April 16 26. April 206
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Zollbehandlung grober landwirthschaftlicher Maschinen aus Holz in Verbindung mit Eisenbestandtheilen von untergeordnetem Gewichte RGBl 59/1856 20. April 16 26. April 207
Erlaß der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Justiz und des Handels, sowie das Armee-Ober-Commando, giltig für alle Kronländer der Monarchie, womit die zur Beobachtung während des letzten Krieges vorgezeichneten Grundsätze hinsichtlich des Handels und der Schiffahrt auf dem Meere außer Anwendung gesetzt werden RGBl 60/1856 23. April 16 26. April 207
Erlaß der Ministerien des Handels und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, womit die seither bis auf Weiteres verfügten Verbote der Aus- und Durchfuhr von Waffen und Munition, dann von Salpeter, Schwefel und Blei, sowie der Ausfuhr von Pferden außer Wirksamkeit gesetzt werden RGBl 61/1856 23. April 16 26. April 208
Staatsvertrag zwischen Oesterreich, Frankreich, Großbritannien, Preußen, Rußland, Sardinien und der Türkei. Geschlossen zu Paris am 30. März 1856. In den bezüglichen Ratificirungen daselbst ausgewechselt am 27. April 1856 RGBl 62/1856 30. März 17 30. April 209
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und Dalmatiens, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 31. März 1856, vom 1. Mai 1856 angefangen, zu den bestehenden Verkaufspreisen des zum menschlichen Genusse bereiteten Salzes, und sonach auch des Limitosalzes, wo es besteht, ein Zuschlag von 25 Kreuzern für den Wiener Centner eingeführt wird RGBl 63/1856 3. April 18 30. April 241
Verordnung des Justizministeriums, wodurch die Trennung der Straf- und Civilgerichtsbarkeit bei den drei städtischdelegirten Bezirksgerichten in Pesth angeordnet wird RGBl 64/1856 21. April 18 30. April 241
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Ausdehnung der, den Nebenzollämtern I. Classe längs der Gränze gegen Preußisch-Schlesien und die Grafschaft Glatz eingeräumten Ermächtigung zur Anwendung des Begünstigungszolles für das mit Ursprungszeugnissen versehene Roheisen bis Ende Juni 1857 RGBl 65/1856 21. April 18 30. April 242
Erlaß des Finanzministeriums, womit der Viehsalz-Verschleiß um ermäßigten Preis auch in Ungarn und Siebenbürgen, unter gleichzeitiger Bedeckung des Bedarfes auch für Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat eröffnet wird RGBl 66/1856 21. April 18 30. April 243
Erlaß der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Ermächtigung des Hauptzollamtes Cavanella di Pò zur begünstigten Verzollung von legitimirtem, geräuchertem und gepöckeltem Fleische aus Dalmatien RGBl 67/1856 23. April 18 30. April 243
Erlaß des Ministeriums des Innern und des Armee-Ober-Commando, wirksam für Niederösterreich, Oesterreich ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Krakau und die Bukowina, Krain, Kärnthen, Görz, Istrien, Triest und Tirol mit Vorarlberg, in Betreff der Herabsetzung der Strafdienstdauer im Militär für Selbstverstümmler und Recrutirungsflüchtige. RGBl 68/1856 26. April 18 30. April 244
Erlaß des Ministeriums des Aeußern, giltig für alle Kronländer, mit der Declaration der am Friedenscongresse zu Paris vertretenen Mächte über die Rechte der Neutralen RGBl 69/1856 3. Mai 19 6. Mai 245
Kaiserliche Verordnung, betreffend die Organisation der Forstverwaltung in der gefürsteten Grafschaft Tirol mit Vorarlberg RGBl 70/1856 19. April 20 10. Mai 247
Erlaß des Ministeriums des Innern und jenes für Cultus und öffentlichen Unterricht, giltig für alle Kronländer, betreffend die Nichtberechtigung der über Chirurgie approbirten barmherzigen Ordensbrüder zur Ausübung der chirurgischen Praxis im weltlichen Stande RGBl 71/1856 2. Mai 20 10. Mai 274
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, über die Bestellung des Nebenzollamtes I. Classe in Pola als Waaren-Controlsamt RGBl 72/1856 3. Mai 20 10. Mai 274
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in denen das Gefälls - Strafgesetz in Wirksamkeit steht, betreffend eine Aenderung der Bestimmungen des §. 849, Z. 2 des Gefälls-Strafgesetzes vom 11. Juli 1835, über die Einbringung von Vermögensstrafen RGBl 73/1856 3. Mai 20 10. Mai 274
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Zimentirung gußeiserner Gewichte RGBl 74/1856 5. Mai 20 10. Mai 275
Erlass des Justizministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit eine nähere Bestimmung des §. 41 der Strafgerichts-Instruction vom 16. Juni 1854, Nr. 165 des Reichs-Gesetz-Blattes, wegen Einbringung der Berufung der Staatsanwaltschaften wider Erkenntnisse der Bezirksgerichte (Stuhlgerichte, Präturen) in Uebertretungsfällen angeordnet wird RGBl 75/1856 6. Mai 20 10. Mai 275
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das Königreich Ungarn, wodurch, im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen, der §. 28 des Allerhöchsten Patentes vom 16. Jänner 1854, Nr. 21 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Betreff der Kundmachung der im Verfahren bei Zuweisung der Grundentlastungs-Capitalien ergehenden Edicte erläutert wird RGBl 76/1856 6. Mai 20 10. Mai 276
Nachtrags-Vertrag, betreffend den revidirten Postvereins-Vertrag vom 5. December 1851 RGBl 77/1856 3. Sept. 21 14. Mai 277
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Bewilligung des Streckenzugsverfahrens für den Transport über das durch die Zoll-Linie von Asch bis zur Elbe begränzte ausländische Gebiet RGBl 78/1856 7. Mai 21 14. Mai 299
Verordnung der Ministerien des Innern, des Cultus und der Finanzen, dann des Armee-Ober-Commando, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Befreiung der Wohnungen der Geistlichkeit von der Miliär-Einquartierung RGBl 79/1856 8. Mai 21 14. Mai 299
Verordnung des Ministeriums der Finanzen, wodurch erklärt wird, daß die Ueberstämplung der Stämpelmarken mit dem Notariatsiegel zur Erfüllung der Stämpelpflicht nicht gestattet ist RGBl 80/1856 6. Mai 22 16. Mai 301
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, womit nach gepflogenem Einvernehmen mit den Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen und des Handels, dann mit dem Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, Uebergangsbestimmungen über die Aufnahme jener Candidaten des Conceptsdienstes, welche die theoretischen Staatsprüfungen noch nach dem, auf dem Gesetze vom 30. Juli 1850, Nr. 327 des Reichs-Gesetz-Blattes, basirten Staatsprüfungs-Systeme abzulegen haben, getroffen werden, und der Zeitpunct bestimmt wird, mit welchem die neuen Anordnungen über das Staatsprüfungswesen in Wirksamkeit zu treten haben RGBl 81/1856 10. Mai 22 16. Mai 302
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Gebühren, welche für die von den Gerichtsbeamten aufgenommenen Wechselproteste zu entrichten sind RGBl 82/1856 11. Mai 22 16. Mai 304
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steierumark, Kärnthen, Krain, Görz, Istrien und Triest, Tirol, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Krakau und die Bukowina, wodurch die Gerichte angewiesen werden, bei gerichtlichen Versteigerungen von unbeweglichen Gütern auf die Forderungen des Grundentlastungs-Fondes von Amtswegen Bedacht zu nehmen RGBl 83/1856 19. Mai 23 29. Mai 305
Erlaß der Ministerien des Handels und der Finanzen, betreffend die Auflassung der Moldauzölle auf der unteren Moldaustrecke zwischen Prag und Melnik RGBl 84/1856 19. Mai 23 29. Mai 306
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für Böhmen, Mähren und Schlesien, womit die provisorische Bergzehent-Entschädigung der ehemaligen Grundherren unmittelbar verfügt und den aufgestellten Bergzehent-Entschädigungs-Commissionen die Durchführung der definitiven Bergzehent-Entschädigung übertragen wird RGBl 85/1856 20. Mai 23 29. Mai 306
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, über die Creditirung fälliger Einfuhrzollbeträge RGBl 86/1856 20. Mai 23 29. Mai 307
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, mit einer Erläuterung des §. 238 des Gesetzes über die innere Einrichtung und Geschäftsordnung der Gerichtsbehörden vom 3. Mai 1853, Nr. 81 des Reichs-Gesetz-Blattes, und der Strafgerichts-Instruction vom 16. Juni 1854, Nr. 165 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Beziehung auf die Einsichtnahme der strafgerichtlichen Acten RGBl 87/1856 26. Mai 23 29. Mai 314
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in Betreff der Errichtung einer Finanzprocuratur für das Verwaltungsgebiet der Krakauer Finanz-Landesdirection RGBl 88/1856 28. Mai 24 2. Juni 315
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, betreffend die Concession für den Bau der italienischen Centraleisenbahn RGBl 89/1856 28. Mai 24 2. Juni 316
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend die Zollbehandlung von Wolltafeln (Wollwatta), von zweifach schwefelsaurem Kali, zubereitetem Orseille und Persio RGBl 90/1856 29. Mai 25 12. Juni 319
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die Zollbehandlung von Gold und Silberblechen und Folien RGBl 91/1856 29. Mai 25 12. Juni 320
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, womit die §§. 10 und 11 des Gesetzes vom 26. Jänner 1853 (Nr. 18 des Reichs-Gesetz-Blattes) erläutert werden RGBl 92/1856 31. Mai 25 12. Juni 320
Erlaß des Handelsministeriums, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 29. Mai 1856, der Zeitpunct für die Durchführung der kaiserlichen Verordnung vom 18. Juni 1855, Nr. 127 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Betreff der Einführung des Wiener Maßes und Gewichtes im Königreiche Böhmen bis zum 1. September 1856 erstreckt wird RGBl 93/1856 1. Juni 25 12. Juni 321
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das Kronland Dalmatien, über das Ausmaß der Vergütung für Zeugen und Sachverständige im Gefälls-Strafverfahren in Dalmatien RGBl 94/1856 2. Juni 25 12. Juni 321
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Länder des gemeinschaftlichen Zollverbandes, betreffend die Zollbehandlung halbgarer Ziegen- und Schaffelle RGBl 95/1856 5. Juni 25 12. Juni 321
Erlaß des Ministeriums des Aeußern, giltig für alle Kronländer, womit die, in Gemäßheit der neuen Studiengesetze, modificirten Bestimmungen über die vor dem Eintritte in den Conceptsdienst des Ministeriums des Aeußern abzulegenden Prüfungen bekannt gegeben werden RGBl 96/1856 6. Juni 25 12. Juni 322
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer der Monarchie, womit der Zeitpunct der Wirksamkeit der Finanz-Bezirksdirectionen in dem Amtsgebiete der steierisch-illyrisch-küstenländischen Finanz-Landesdirection zu Gratz kundgemacht wird RGBl 97/1856 7. Juni 25 12. Juni 324
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, mit einer Erläuterung des §. 427 der Strafproceß-Ordnung über den Anfangspunct der Frist zur Anmeldung der Berufung und deren Ausführung gegen strafgerichtliche Erkenntnisse in Uebertretungsfällen RGBl 98/1856 8. Juni 25 12. Juni 325
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, wodurch der Artikel IX der Einführungsverordnung zur provisorischen Concurs-Ordnung vom 18. Juli 1853, Nr. 132 des Reichs-Gesetz-Blattes, erläutert wird RGBl 99/1856 8. Juni 25 12. Juni 326
Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Baiern, wegen Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen RGBl 100/1856 21. April 26 24. Juni 327
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollverbande begriffenen Länder, betreffend die Zollbehandlung der Erlenrinde und einer Art Holzschuhe RGBl 101/1856 8. Juni 26 24. Juni 332
Erlaß der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle im gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Länder, betreffend die Zollbehandlung von Stoffen zu Krämpelbelegen RGBl 102/1856 12. Juni 26 24. Juni 333
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, mit einer Erläuterung der in den §§. 178 und 179 des Strafgesetzes enthaltenen Vorschriften über die Bestrafung des Verbrechens des Diebstahles RGBl 103/1856 13. Juni 26 24. Juni 333
Erlaß der Ministerien des Aeußern und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, die Wartgelder und Pensionen der diplomatischen Beamten betreffend RGBl 104/1856 16. Juni 26 24. Juni 334
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für die Kronländer Krain, Kärnthen, Görz und Gradiska, Istrien und die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, wodurch in Folge Allerhöchster Ermächtigung besondere Bestimmungen über das Verfahren zum Behufe der Löschung der Octava hinsichtlich jener Dominical-Gutskörper angeordnet werden, deren Besitzer schon vor der allgemeinen Einführung der landesfürstlichen Gerichte die Jurisdiction heimgesagt, oder bloß die Grundbücher über ihre unterthänigen Realitäten geführt haben RGBl 105/1856 16. Juni 26 24. Juni 337
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, der obersten Rechnungs Controlsbehörde, der obersten Polizeibehörde und des Armee-Ober-Commando, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Gebühren bei der Militär-Assistenz und der Militär-Wachcommanden für Anstalten der Civilverwaltung RGBl 106/1856 17. Juni 26 24. Juni 337
Verordnung des Finanzministeriums, mit neuen Tabakverschleiß-Tarifen für das lombardisch-venetianische Königreich RGBl 107/1856 18. Juni 26 24. Juni 340
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, betreffend die Privatprüfungen an Volksschulen RGBl 108/1856 24. Mai 27 28. Juni 345
Erlaß des Finanzministeriums, womit hinsichtlich des anrechenbaren Gepäckübergewichtes bei Uebersledlungsreisen der Staatsbeamten auf Eissenbahnen und Dampfschiffen nähere Bestimmungen kundgemacht werden RGBl 109/1856 19. Juni 27 28. Juni 348
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, in welchen das allgemeine Berggesetz vom 23. Mai 1854, Nr. 146 des Reichs-Gesetz-Blattes, wirksam ist, in Betreff der Execution auf Bergwerke RGBl 110/1856 20. Juni 27 28. Juni 348
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, zur Erläuterung der Bestimmungen der §§. 258 und 260, lit. b), des Strafgesetzes, in Ansehung der Strafe der körperlichen Züchtigung RGBl 111/1856 20. Juni 27 28. Juni 349
Verordnung des Justizministeriums, wodurch der §. 2 der kaiserlichen Verordnung vom 29. Jänner 1855, Nr. 23 des Reichs-Gesetz-Blattes, und der §. 8 der Verordnung vom 31. März 1855, Nr. 58 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Bezug auf die Competenz der k. k. Consulargerichte zur Verhandlung und Entscheidung von Widerklagen wider fremde Staatsangehörige und die Zulässigkeit der Execution der, von fremden Consulaten wider österreichische Unterthanen oder Schutzgenossen im Wege der Widerklage gefällten Urtheile erläutert wird RGBl 112/1856 20. Juni 27 28. Juni 349
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Behandlung der Witwen und Waisen der in der Verwendung gegen die Cholera-Epidemie gestorbenen Aerzte, Wundärzte und Krankenwärter RGBl 113/1856 6. Mai 28 9. Juli 351
Erlaß der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für alle Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, betreffend die Zollbehandlung der gebleichten oder gefärbten Bindfäden (Spagat) RGBl 114/1856 24. Juni 28 9. Juli 352
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Behandlung der im österreichischen Kaiserstaate befindlichen beweglichen Nachlässe verstorbener Angehöriger der vereinigten Königreiche Großbritannien und Irland RGBl 115/1856 26. Juni 28 9. Juli 352
Erlaß des Justizministeriums, mit welchem der neu systemisirte Personal- und Besoldungsstand des k. k. obersten Gerichtshofes bekannt gemacht wird RGBl 116/1856 29. Juni 28 9. Juli 353
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen, des Handels, der Gewerbe und öffentlichen Bauten, dann der obersten Polizei- und der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, wirksam für Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, betreffend die Beistellung der Reisemittel und die Fuhrkosten-Vergütung bei Hof- und Dienstreisen der Civilbeamten RGBl 117/1856 2. Juli 28 9. Juli 355
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Erhebung des Bergcommissariates zu Laibach zu einer Berghauptmannschaft für Krain und das Küstenland RGBl 118/1856 5. Juli 28 9. Juli 356
Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen dem Kaiserthume Oesterreich und dem Königreiche der Niederlande. Abgeschlossen im Haag am 29. December 1855. In den Ratificationen ausgewechselt ebendaselbst am 15. Mai 1856 RGBl 119/1856 15. Mai 29 12. Juli 357
Convention zwischen dem Kaiserthume Oesterreich und dem Königreiche der Niederlande, betreffend die Aufstellung österreichischer Consularämter in den niederländischen Colonien. Abgeschlossen im Haag am 29. December 1855. In den Ratficationen ausgewechselt ebendaselbst am 15. Mai 1856 RGBl 120/1856 15. Mai 29 12. Juli 371
Kaiserliche Verordnung, in Betreff des in den venetianischen Provinzen unter dem Namen „Pensionatico“ bestehenden Weiderechtes RGBl 121/1856 25. Juni 29 12. Juli 380
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Behandlung der katholischen Vereine oder Bruderschaften RGBl 122/1856 28. Juni 29 12. Juli 384
Kaiserliche Verordnung, mit welcher die Grundsätze rücksichtlich der, mehreren Personen ertheilten Nachsicht des aus Anlaß der Empörung in dem Königreiche Ungarn und dem Großfürstenthume Siebenbürgen in den Jahren 1848 und 1849 kriegsrechtlich verhängten Vermögensverfalles bekannt gemacht werden RGBl 123/1856 12. Juli 30 15. Juli 385
Kaiserliche Verordnung, womit das niederösterreichische Maß und Gewicht in dem Herzogthume Schlesien als allein gesetzliches Maß und Gewicht erklärt wird RGBl 124/1856 15. Juni 31 19. Juli 387
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit Vereinfachungen rücksichtlich einiger von den Gerichtsbehörden vermöge der Strafgerichts-Instruction vom 16. Juni 1854, Nr. 165 des Reichs-Gesetz-Blattes, zu erstattenden Geschäfts-Ausweise angeordnet werden RGBl 125/1856 11. Juli 31 19. Juli 388
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Regelung der Militärbefreiung der Candidaten des geistlichen Standes und der Laienbrüder der katholischen Kirche RGBl 126/1856 14. Juli 31 19. Juli 391
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Regelung der Militärbefreiung der Candidaten des geistlichen Standes und der Laienbrüder des griechischnichtunirten Glaubensbekenntnisses, dann der Candidaten des geistlichen Standes der augsburgischen und helvetischen Confession und des unitarischen Glaubensbekenntnisses RGBl 127/1856 14. Juli 31 19. Juli 392
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und für Siebenbürgen, zur Erlänterung der Frage, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde Recurse gegen Verfügungen der Gerichte in Disciplinar-Angelegenheiten der Advocaten anzubringen seien RGBl 128/1856 14. Juli 31 18. Juli 393
Verordnung des Justizministeriums, womit die, dem Kreisgerichte zu Stanislau zustehende Berggerichtsbarkeit delegationsweise an das Landesgericht in Czernowitz übertragen wird RGBl 129/1856 14. Juli 31 19. Juli 394
Erlaß des Finanzministeriums, mit welchem im lombardischvenetianischen Königreiche und in Tirol mit Vorarlberg die Besteuerung der gebrannten geistigen Flüssigkeiten nach den in den übrigen Kronländern bestehenden Grundsätzen eingeführt wird RGBl 130/1856 14. Juli 32 31. Juli 395
Verordnung des Justizministeriums, giltig für diejenigen Kronländer, in welchen die provisorische Advocatenordnung vom 16. August 1849, Nr. 364 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Wirksamkeit ist, über die Art der Einbringung der mit der Amtswirksamkeit der Advocatenkammer und deren Ausschüsse verbundenen Kosten RGBl 131/1856 15. Juli 32 31. Juli 398
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Gestattung, die erforderliche Praxis zur Richteramtsprüfung in Ansehung der den Polizeibehörden zugewiesenen Uebertretungen bei Bezirksgerichten (Stuhlgerichten, Präturen) ablegen zu dürfen RGBl 132/1856 20. Juli 32 31. Juli 399
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die urbarialgerichtliche Competenz in Bezug auf die im Districte Jazygien und Cumanien gelegenen Gemeinden Tarna-Eörs, Puszta-Monostor, Kerekudvar, Abattyán und Janoshida RGBl 133/1856 22. Juli 32 31. Juli 400
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, das Verfahren bei der Eidesabnahme von israelitischen Glaubensgenossen betreffend RGBl 134/1856 25. Juli 32 31. Juli 400
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, in Betreff der Vorsichten, welche bei der Verpackung und Versendung von Reibzündfabrikaten zu beobachten sind RGBl 135/1856 27. Juli 32 31. Juli 403
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Vollstreckung der von großherzoglich-badenschen Gerichten in Civilrechtssachen gefällten Urtheile RGBl 136/1856 27. Juli 32 31. Juli 404
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, dann der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, wirksam für die Kronländer Galizien, Krakau und die Bukowina, mit der Instruction für die cassemäßige Behandlung des Waisen-, Curanden- und Depositen-Vermögens RGBl 137/1856 28. Juli 33 5. August 405
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, dann der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, betreffend die Frist der, in den §§. 7 und 27 der Instruction für die cassemäßige Behandlung des Waisen- und Curanden-Vermögens vom 4. November 1854 (Nr. 297 des Reichs-Gesetz-Blattes) angeordneten Einsendung der Abschrift des Erlags- und Empfangs-Anweisungsbuches und des Journales an die Staatsbuchhaltung RGBl 138/1856 28. Juli 33 5. August 431
Verordnung des Armee-Ober-Commando, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen, womit die Instruction zur Durchführung der Vorschrift über Stellvertretung im Militärdienste verlautbart wird RGBl 139/1856 22. Juli 34 6. August 433
Verordnung des Armee-Ober-Commando und der Ministerien des Innern und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend das, mit Allerhöchster Entschließung vom 13. Februar 1856, den, nach dem Gesetze vom 23. December 1849 reengagirten Freiwilligen gewährte Zugeständniß der Abfertigung mit einem Capitale RGBl 140/1856 23. Juli 34 6. August 463
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für das Königreich Galizien und Lodomerien, das Großherzogthum Krakau und das Herzogthum Bukowina, wodurch in Folge Allerhöchster Genehmigung vom 16. Juli 1856, die Behandlung jener aus dem bestandenen grundherrlichen Verhältnisse herrührenden Anforderungen und Streitigkeiten, welche im Wege der Grundentlastung ihre Erledigung nicht gefunden haben, geregelt wird RGBl 141/1856 28. Juli 35 7. August 465
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich und Tirol mit Vorarlberg, über die Vollziehung der Anordnungen des Erlasses vom 14. Juli 1856 (Nr. 130 des Reichs-Gesetz-Blattes), über die Einhebung der Verzehrungssteuer von gebrannten geistigen Flüssigkeiten RGBl 142/1856 23. Juli 36 7. August 473
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit das, mit Allerhöchster Entschließung vom 17. April 1856 genehmigte definitive Gesetz über die Prüfung der Candidaten des Gymnasial-Lehramtes kundgemacht wird RGBl 143/1856 24. Juli 37 9. August 513
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme von Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien, der serbischen Wojwodschaft, des Temeser Banates, des lombardisch-venetianischen Königreiches, Tirols mit Vorarlberg, der Militärgränze und von Dalmatien, wegen Modificirung einiger Normen über die Branntweinsteuer, in Uebereinstimmung mit der unterm 1. April 1853 eingeführten Alkoholometern RGBl 144/1856 30. Juli 37 9. August 528
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Art der Verpackung von Gegenständen strafgerichtlicher Untersuchungen RGBl 145/1856 2. August 37 9. August 529
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Stellung der katholischen Religionslehrer an Gymnasien RGBl 146/1856 19. Juli 38 27. August 531
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über das Verfahren bei der Vernehmung auf freiem Fuße befindlicher und von dem Orte der Schlußverhandlung entfernt wohnender Angeklagter nach §. 216 der Strafproceß-Ordnung durch den Gerichtsvorsitzenden RGBl 147/1856 5. August 38 27. August 534
Erlaß des Finanzministeriums, in Betreff des Amtssitzes der bisherigen Pesth-Ofner Finanzprocuraturs-Abtheilung RGBl 148/1856 8. August 38 27. August 535
Kundmachung des Ministeriums der Finanzen, giltig für alle im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, über die Aufhebung des Hauptzollamtes II. in Ofen und die Aenderung in der Leikung des Hauptzollamtes I. in Pesth RGBl 149/1856 9. August 38 27. August 535
Justizministerial-Erlaß, wirksam für alle Kronländer mit Ausnahme der Militärgränze, über den Gerichtsstand der unehelichen und Findelkinder nach ihrem Austritte aus der Versorgung durch eine öffentliche Anstalt RGBl 150/1856 21. August 38 27. August 535
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer der Monarchie, womit der Zeitpunct der Wirksamkeit der Finanz-Bezirksdirectionen im Verwaltungsgebiete der Krakauer Finanz-Landesdirection bekannt gegeben wird RGBl 151/1856 21. August 38 27. August 536
Erlaß des Handelsministeriums, wodurch die mit Allerhöchster Entschließung vom 6. Juli 1856 genehmigte Reorganisirung der österreichischen Staats-Telegraphen-Anstalt kundgemacht und festgesetzt wird, daß die neu errichtete Telegraphen-Direction ihre Wirksamkeit am 1. September 1856 zu beginnen habe RGBl 152/1856 24. August 38 27. August 536
Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Modena, wegen gegenseitiger Auslieferung der Verbrecher, Deserteure, Conscriptions- und Recrutirungs-Flüchtlinge. In den beiderseitigen Ratificationen ausgewechselt zu Modena am 31. Juli 1856 RGBl 153/1856 23. Juni 39 5. Sept. 545
Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Modena, in Betreff der Durchführung der gleichzeitig abgeschlossenen Convention wegen gegenseitiger Auslieferung der Verbrecher, Deserteure, Conscriptions- und Recrutirungs-Flüchtlinge in dem Falle, als die Truppen des einen oder anderen der contrahirenden Theile im Gebiete des zweiten operiten oder stationirt sind. In den berderseitigen Ratificationen ausgewechselt zu Modena am 31. Juli 1856 RGBl 154/1856 23. Juni 39 5. Sept. 561
Verordnung der Ministerien der Justiz, der Finanzen und des Cultus und Unterrichts, wirksam für Galizien und die Bukowina, betreffend die Erhebung und Verrechnung der gesetzlichen und freiwilligen Normalschul-Fondsbeiträge RGBl 155/1856 7. August 40 10. Sept. 567
Kaiserliche Verordnung, womit das niederösterreichische Maß und Gewicht in dem Kronlande Dalmatien als allein gesetzliches Maß und Gewicht erklärt wird RGBl 156/1856 14. August 40 10. Sept. 567
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle im Zollgebiete begriffenen Länder, betreffend die Zollfreiheit für jene Durchführgüter, welche auf dem Po eintreten, und bei Cavanella di Po diesen Fluß verlassend mittelst der inneren Canäle nach Chioggia oder Venedig befördert werden RGBl 157/1856 23. August 40 10. Sept. 571
Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, womit infolge Allerhöchster Entschließung vom 13. August 1856 der Zeitpunct für die Durchführung der kaiserlichen Verordnung vom 6. August 1855 (Nr. 145 des Reichs-Gesetz-Blattes) in Betreff der Einführung des niederösterreichischen Maßes und Gewichtes in Galizien, der Bukowina und dem Krakauer Gebiete bis zum 1. Jänner 1857 erstreckt wird RGBl 158/1856 29. August 40 10. Sept. 572
Erlaß des Justizministeriums, womit die Verlegung der Prätur I. Classe in Brivio (Provinz Como) nach Merate kundgemacht und der Zeitpunct der Amtswirksamkeit derselben an dem letztgenannten Orte bestimmt wird RGBl 159/1856 31. August 40 10. Sept. 572
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung des Bleikugel-Monopols in Dalmatien RGBl 160/1856 2. Sept. 40 10. Sept. 572
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend die Erweiterung der Befugnisse des Hauptzollamtes II. Classe in Schärding RGBl 161/1856 2. Sept. 40 10. Sept. 573
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung mehrerer Nebenzollämter II. Classe im Gebiete der k. k. Finanz-Landesdirection in Agram RGBl 162/1856 3. Sept. 40 10. Sept. 573
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme Dalmatiens und des Zollausschusses von Brody, betreffend die Besteuerung gebrannter geistiger Flüssigkeiten bei der Erzeugung RGBl 163/1856 4. Sept. 40 10. Sept. 573
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und des Handels, wirksam für das Verwaltungsgebiet der Krakauer Landesregierung, über das Verfahren zur Beseitigung baufälliger, Lebens- oder Feuersgefahr drohender Gebäude RGBl 164/1856 2. Sept. 41 20. Sept. 575
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für die Universitäten zu Wien, Prag, Lemberg, Krakau, Gratz und Innsbruck, über die Verlängerung der Wirksamkeit des provisorischen Gesetzes über die Organisirung der akademischen Behörden RGBl 165/1856 4. Sept. 41 20. Sept. 577
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slawonien, Siebenbürgen, die Wojwodschaft Serbien und das Temeser Banat, betreffend die Erhöhung der Licenzgebühr für den Tabakbau zum eigenen Gebrauche RGBl 166/1856 9. Sept. 41 20. Sept. 577
Erlaß des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Justizministerium und dem Armee-Ober-Commando, giltig für alle Kronländer, über die Verwendung der Civilärzte bei gerichtlichen Leichenuntersuchungen im k. k. Heere und in der Militärgränze, dann über die Entlohnung dieser Aerzte und der von den Civilbehörden zu gerichtlichen Leichenuntersuchungen verwendeten Militärärzte RGBl 167/1856 10. Sept. 41 20. Sept. 577
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, betreffend die Ermächtigung der Nebenzollämter II. Classe zur Eingangs-Abfertigung der Seidengalleten (Cocons) RGBl 168/1856 10. Sept. 41 20. Sept. 578
Additional-Artikel zu dem zwischen Österreich und Griechenland unterm 4. März 1835 geschlossenen Handels- und Schiffahrts-Tractate, die Behandlung der beweglichen Verlassenschaften der beiderseitigen Unterthanen betreffend; – vereinbart zu Athen am 12. Juni 1856; – die beiderseitigen Ratificirungen daselbst ausgewechselt am 22. Angust 1856 RGBl 169/1856 5. April 42 27. Sept. 579
Verordnung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wodurch die Ministerial-Verordnung vom 1. April 1853 (Nr. 66 des Reichs-Gesetz-Blattes), bezüglich der Einführung ämtlich geprüfter und als solche bezeichneter Alkoholometer zur Bestimmung der Stärke des Branntweines und Weingeistes im Verkehre, auf Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat ausgedehnt wird RGBl 170/1856 15. Sept. 42 27. Sept. 582
Erlaß des Finanzministeriums, womit der Zeitpunct der beginnenden Wirksamkeit des exponirten Bergcommissärs in Fünfkirchen bestimmt wird RGBl 171/1856 20. Sept. 42 27. Sept. 583
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit der Zeitpunct der Wirksamkeit der Finanzbezirksdirectionen in Mähren und Schlesien und die Abgränzung der Verwaltungsgebiete derselben bekannt gegeben wird RGBl 172/1856 20. Sept. 42 27. Sept. 583
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, betreffend die Erhebung des Nebenzollamtes I. Classe in Vils zu einem Hauptzollamte II. Classe, Aenderung seines Standortes und Errichtung eines Ansagepostens zu Schönbichl in Tirol RGBl 173/1856 21. Sept. 42 27. Sept. 584
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für Ungarn, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, Kroatien und Slawonien, womit bei den katholischen, griechisch-nichtunirten und israelitischen Volksschulen dieser Kronländer die Errichtung von Schulfassionen angeordnet wird RGBl 174/1856 20. Sept. 43 8. October 585
Verordnung des Justizministers, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Gestattung der Ausschreibung von Concursen zur Besetzung der, gedienten Militärs ausschließlich vorbehaltenen Civilbedienstungen RGBl 175/1856 24. Sept. 43 8. Oct. 597
Verordnung des Ministers der Finanzen, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, Tirol und Vorarlberg, über die Frist zur Vorlage der Register der Erzeuger geistiger Flüssigkeiten RGBl 176/1856 24. Sept. 43 8. Oct. 597
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für alle Kronländer, womit die Bestimmungen der Allerhöchsten Entschließung vom 17. September 1856, betreffend die Zulassung von Individuen, die bei einer öffentlichen Behörde in Verwendung stehen oder prakticiren, zur Aufnahme als ordentliche oder außerordentliche Hörer öffentlicher Vorlesungen über rechts- und staatswissenschaftliche, sowie auch über technische Gegenstände, kundgemacht werden RGBl 177/1856 29. Sept. 43 8. Oct. 597
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch der §. 1 der Kriegsministerial-Verordnung vom 1. September 1852, Nr. 176 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Beziehung auf die gegenseitige Competenz der Civil- und Militärgerichte bei Wechselklagen näher bestimmt wird RGBl 178/1856 30. Sept. 43 8. Oct. 598
Verordnung der obersten Polizeibehörde, betreffend das allgemeine Verbot der Druckschrift: „The Austrian Dungeons in Italy by F. Orsini“ RGBl 179/1856 3. Oct. 44 9. Oct. 599
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für das Freihafengebiet von Venedig, betreffend die Festsetzung eines Verzehrungssteuer-Aequivalentes bei der Einfuhr gebrannter geistiger Flüssigkeiten in das Freihafengebiet von Venedig. RGBl 180/1856 4. Oct. 44 9. Oct. 599
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die Verlegung des vereinten Zoll- und Sanitätsamtes zu Lovrana nach Ika und Errichtung eines provisorischen Zoll- und Sanitätsamtes in Draga Moschienizza RGBl 181/1856 5. Oct. 44 9. Oct. 600
Verordnung des Armee-Ober-Commando, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Feststellung der Militärdienstbefreiungstaxe für das Jahr 1857 RGBl 182/1856 7. Oct. 44 9. Oct. 600
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, betreffend die Erhöhung rücksichtlich Festsetzung des Durchfuhrzolles für Seidengalleten, rohe unfilirte Seide, gemeinste und gemeine Wollenwaaren RGBl 183/1856 5. Oct. 45 11. Oct. 601
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, über die Aenderungen, welche in dem gegenwärtig bestehenden Plane der juridisch-politischen Studien an den Universitäten Padua und Pavia mit Beginn des Studienjahres 1856-57 ins Leben zu treten haben, um dort den Uebergang zu einer neuen Einrichtung der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien vorzubereiten RGBl 184/1856 8. Oct. 45 11. Oct. 602
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit, in Ausführung des Artikels X des Concordates, über die Eheangelegenheiten der Katholiken im Kaiserthume Oesterreich, in soweit sie dem Bereiche der bürgerlichen Gesetzgebung angehören, ein neues Gesetz erlassen, und festgesetzt wird, daß dasselbe mit dem 1. Jänner 1857 seinem vollen Inhalte nach in Wirksamkeit zu treten hat RGBl 185/1856 8. Oct. 46 17. Oct. 605
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, betreffend die Auflösung des Landes-Militärgerichtes in Gratz RGBl 186/1856 29. August 47 18. October 659
Ministerial-Erklärung, ausgewechselt in Dresden gegen eine gleichlautende königlich-sächsische Ministerial-Erklärung vom 1. October 1856, womit einige ergänzende Bestimmungen zu der, zwischen Oesterreich und dem Königreiche Sachsen getroffenen Verabredung vom 30. Juli 1852, Nr. 171 des Reichs-Gesetz-Blattes, die gegenseitige Hilfeleistung der Gensd’armerie-Mannschaft bei Verfolgung flüchtiger Verbrecher auf das Gebiet des anderen Staates, dann bei Feuer- und Wassergefahr und dergleichen, betreffend, festgesetzt werden RGBl 187/1856 22. Sept. 47 18. October 660
Erlaß des Finanzministers, womit für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und von Dalmatien, neue Tabakverschleiß-Tarifekundgemacht werden RGBl 188/1856 5. Oct. 47 18. Oct. 661
Erlaß des Finanzministeriums, womit das Verbot der Uebertragung einiger Tabakgattungen aus Tirol und aus dem illirischen Küstenlande in das lombardisch-venetianische Königreich kundgemacht wird RGBl 189/1856 5. Oct. 47 18. Oct. 687
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des k. k. Zollamtes Luvino und der königlich-sardinischen Zollämter Arona und Intra zur gegenseitigen Ueberweisung von Durchfuhrwaaren RGBl 190/1856 9. Oct. 47 18. Oct. 688
Verordnung des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchem das Strafgesetz über Gefällsübertretungen vom 11. Juli 1835 in Wirksamkeit ist, über die Anwendung körperlicher Züchtigung als Strafverschärfung bei Gefällsübertretungen RGBl 191/1856 11. Oct. 47 18. Oct. 688
Verordnung des Ministers des Innern, giltig für das Großfürstenthum Siebenbürgen, wodurch Abschlagszahlungen auf die verfallenen Renten der Grundentlastungs-Entschädigung bewilliget werden RGBl 192/1856 13. Oct. 47 18. Oct. 689
Vertrag zwischen dem Kirchenstaate und Oesterreich, zur Regelung des telegraphischen Verkehres RGBl 193/1856 5. Mai 48 21. October 691
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wirksam für das Königreich Ungarn und die serbische Wojwodschaft nebst dem Temeser Banate, betreffend die Behandlung der Theißregulirung RGBl 194/1856 9. Oct. 48 21. Oct. 697
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend den gegenseitigen Schriftenwechsel der österreichischen und schweizerischen Gerichtsbehörden RGBl 195/1856 15. Oct. 48 21. Oct. 711
Erlaß des Ministeriums des Innern, des Armee-Ober-Commando und des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Vergütung der Verpflegung der Militärmannschaft auf dem Durchzuge vom 1. November 1856 bis 30. April 1857 RGBl 196/1856 16. Oct. 48 21. Oct. 716
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Gebühr für die von den k. k. Sensalen und von den Agenten der Wiener Börse vermittelten Geschäfte RGBl 197/1856 16. Oct. 48 21. Oct. 717
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die directen Steuern für das Verwaltungsjahr 1857 ausgeschrieben werden RGBl 198/1856 14. Oct. 49 25. Oct. 719
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze über die Berichtigung der Kosten für die Escortirung der Inquisiten und Verbrecher durch die Gensd’armerie RGBl 199/1856 20. Oct. 49 25. Oct. 720
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunct der Activirung des Comitatsgerichtes zu Szolnok im Pesther Oberlandesgerichtssprengel bestimmt wird RGBl 200/1856 24. Oct. 50 31. Oct. 721
Erlaß der Ministerien der Finanzen und des Handels, giltig für die Länder des gemeinsamen Zollverbandes, über die Zollbehandlung mehrerer Pflanzen und Pflanzentheile RGBl 201/1856 25. Oct. 50 31. Oct. 721
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über den Geschäftsverkehr zwischen den k. k. Gerichten erster Instanz und den k. k. Consularämtern in der Türkei in Strafsachen RGBl 202/1856 27. Oct. 50 31. Oct. 722
Erlaß des Finanzministeriums, über den Zeitpunct, mit welchem die Wirksamkeit der provisorischen Oberleitung zu Pesth für die Tabakblätter-Einlösung eingestellt wird RGBl 203/1856 27. Oct. 50 31. Oct. 722
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Handels, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, Dalmatiens und der Militärgränze, über das Verfahren bei Constatirung der Realeigenschaft der, in den Grundbüchern als radicirt eingetragenen Gewerbe RGBl 204/1856 31. Oct. 51 8. Nov. 723
Kaiserliche Verordnung, betreffend die näheren Bestimmungen über den Wirkungskreis und die Geschäftsbehandlung der Central-Congregationen im lombardisch-venetianischen Königreiche RGBl 205/1856 2. Nov. 51 8. Nov. 725
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Wojwodschaft Serbien und das Temeser Banat, über die Errichtung eines Lotto-Amtes dritter Classe in Temeswar RGBl 206/1856 3. Nov. 51 8. Nov. 727
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend eine Aenderung der Bestimmungen über die Annahme ausländischer Gold- und Silbermünzen bei Zollzahlungen, sowie die Bestimmung über das Werthverhältniß der hierzu verwendeten inländischen Goldmünzen RGBl 207/1856 4. Nov. 51 8. Nov. 728
Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Sardinien, in Betreff des Anschlusses der lombardischen und sardinischen Eisenbahnen, worüber die beiderseitigen Ratisicationen am 24. Juli 1856 in Wien ausgewechselt wurden RGBl 208/1856 19. Juni 52 14. Nov. 729
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Handels, und des Armee-Ober-Commando, giltig für alle Kronländer, mit Einschluß der Militärgränze, womit die, unterm 5. April 1853, Nr. 60 des Reichs-Gesetz-Blattes, für das Kronland Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns erlassene Verordnung über die Zustellungen gerichtlicher Erledigungen durch die Post gegen Retour-Recepisse auf sämmtliche übrige Kronländer, die Militärgränze und auf die Zustellungen durch die Militärgerichte ausgedehnt wird RGBl 209/1856 22. Sept. 52 14. Nov. 745
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Controlamtes zu Neuhaus in Böhmen zur Einhebung des Eingangszolles für die bereits bei einem anderen Zollamte der inneren Untersuchung unterzogenen und die mit der Post anlangenden Waaren RGBl 210/1856 3. Nov. 52 14. Nov. 746
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des Ansagepostens zu Hilgersdorf in ein Nebenzollamt II. Classe RGBl 211/1856 6. Nov. 52 14. Nov. 746
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die durch Allerhöchste Entschließung vom 22. October 1856 erfolgte Erläuterung des §. 49 des Gesetzes vom 3. Mai 1853, Nr. 81 des Reichs-Gesetz-Blattes, über die Strafbarkeit der Geschenkannahme von Seite der Gerichtspersonen kundgemacht wird RGBl 212/1856 11. Nov. 52 14. Nov. 746
Verordnung des Armee-Ober-Commando, wodurch die Ministerial-Verordnung vom 1. April 1853, Reichs-Gesetz-Blatt, XXI. Stück, Nr. 66, bezüglich der Einführung ämtlich geprüfter und als solche bezeichneter Alkoholometer zur Bestimmung der Stärke des Branntweines und Weingeistes im Verkehre, auf die Militärgränze ausgedehnt wird RGBl 213/1856 10. Nov. 53 22. Nov. 747
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in Betreff der Errichtung einer Finanzprocuratur für das Verwaltungsgebiet der kroatisch-slawonischen Finanz-Landesdirection RGBl 214/1856 13. Nov. 53 22. Nov. 748
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Beobachtung der Reciprocität in Ansehung der Zustellung von Klagen, welche von königlich-sächsischen gegen österreichische Unterthanen vor einem königlich-sächsischen Gerichte, als Gerichtsstand des Vertrages, angebracht werden, und in Ansehung der Vollstreckung der hierüber erflossenen Urtheile RGBl 215/1856 14. Nov. 53 22. Nov. 748
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend den Schriftenwechsel zwischen den österreichischen und den Gerichtsbehörden der vereinigten Staaten von Nord-Amerika RGBl 216/1856 14. Nov. 53 22. Nov. 749
Verordnung des Finanzministeriums, womit der Allerhöchste Entschließung über die künftige Errichtung einer Berg-, Salinen-, Forst- und Güter-Direction in der Marmaros kundgemacht wird RGBl 217/1856 15. Nov. 53 22. Nov. 749
Verordnung des Ministers der Justiz, giltig für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, für die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, über die Behandlung derjenigen Anmeldungen, welche nach Weisung des §. 3, Absatz 1 und 2 der Verordnung vom 15. December 1855, Nr. 222 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Betreff der verlautbarten Grundbuchsprotokolle, jedoch erst nach verstrichener Anmeldungsfrist, angebracht werden RGBl 218/1856 20. Nov. 54 25. Nov. 751
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, dann für Siebenbürgen, zur Erläuterung der Frage, ob und in wie weit Gläubiger gegen ihren Willen von urbarialberechtigten Grundbesitzern auf das Entschädigungscapital überwiesen werden können RGBl 219/1856 21. Nov. 54 25. Nov. 752
Verordnung des Ministers des Innern, mit welcher die Allerhöchste Entschließung vom 16. November 1856 über die Titulatur der Landeschefs in Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien, der Wojwodschaft Serbien und dem Temeser Banate, Triest und Dalmatien kundgemacht wird RGBl 220/1856 22. Nov. 55 13. Dec. 753
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, an die Statthalterei-Abtheilungen in Ungarn und die Statthaltereien zu Agram, Hermannstadt und Temeswar, womit Bestimmungen über die Wiederholungs-Prüfungen der Studirenden an den k. k. Rechtsakademien erlassen werden RGBl 221/1856 25. Nov. 55 13. Dec. 754
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, dann der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, wirksam für die Kronländer, in welchen die Instruction vom 16. November 1850 (Nr. 448 des Reichs-Gesetz-Blattes), über die cassenmäßige Behandlung des Waisen-, Curanden- und Depositen-Vermögens, dann die Instruction vom 4. November 1854 (Nr. 297 des Reichs-Gesetz-Blattes), über die cassenmäßige Behandlung des Waisen- und Curanden-Vermögens eingeführt ist, in Betreff der Verfassung und Vorlage der Gesammtübersichten über den Stand des Waisen- und Curanden-Vermögens und der hiebei von den Staatsbuchhaltungen auszuübenden Controle RGBl 222/1856 27. Nov. 55 13. Dec. 754
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, betreffend die fünfjährige Zoll-Nachsicht für mehrere Getreidearten und für Hülfenfrüchte, dann für Maismehl, bei der Einfuhr über die Zollämter Istriens und der quarnerischen Inseln RGBl 223/1856 5. Dec. 55 13. Dec. 755
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardischvenetianischen Königreiches und der Militärgränze, über die Competenz der politischen Behörden in, aus dem Dienstverhältnisse oder dem Lohnvertrage herrührenden Streitigkeiten zwischen den Dienstgebern und Dienstboten, dann zwischen Gewerbsleuten oder Fabriksinhabern und ihren Gesellen, Lehrjungen und anderen Hilfsarbeitern. RGBl 224/1856 7. Dec. 55 13. Dec. 755
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, betreffend die Hypothekarfähigkeit der, von den lombardisch-venetianischen Provinzial-Baudirectionen und von der lombardisch-venetianischen Eisenbahn-Baudirection errichteten Urkunden und Verträge RGBl 225/1856 7. Dec. 55 13. Dec. 756
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die zum Polizeibezirke der Stadt Wien gehörigen, außerhalb der Linien derselben gelegenen Ortschaften, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit der Ausziehordnung vom 18. October 1782, Nr. 93 der J. G. S., und der hiezu nachträglich ergangenen Verordnungen auf diese Ortschaften RGBl 226/1856 9. Dec. 55 13. Dec. 756
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit die Anzahl, die Standorte und der Zeitpunct der Wirksamkeit der im neuen Organismus der Finanz-Bezirksbehörden bestellten, in die Amtsgebiete der Finanz-Präfecturen für die venetianischen und lombardischen Provinzen gehörigen Finanz-Bezirksdirectionen (Intendenze di Finanza) kundgemacht wird RGBl 227/1856 13. Dec. 56 20. Dec. 757
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über das Verbot auf anhängige Rechtssachen durch Empfehlungen, Besprechungen, Mittheilung von Denkschriften oder unerlaubte Bekanntmachung von Acten Einfluß zu nehmen RGBl 228/1856 17. Dec. 56 20. Dec. 757
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, womit der Zeitpunct der Activirung des Comitatsgerichtes und des politischen Stuhlrichteramtes zu Nagy-Kálló im Großwardeiner Verwaltungsgebiete bestimmt wird RGBl 229/1856 18. Dec. 56 20. Dec. 758
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, betreffend den Rechts- und Gnadenweg gegen die buchhalterischen Erledigungen von Rechnungen, welche den Staatsschatz oder einen unter der Verwaltung des Staates stehenden Fond betreffen, dann die Sicherstellung und Einbringung der durch dieselben auferlegten Ersätze RGBl 230/1856 19. Dec. 57 27. Dec. 759
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme Dalmatiens. Festsetzung einer Vermögensstrafe für gewisse Unrichtigkeiten der Waarenerklärungen behufs der Handhabung der Maßregeln für die Ueberwachung des Verkehrs- und Gewerbsbetriebes RGBl 231/1856 21. Dec. 57 27. Dec. 762
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend die Erläuterung der Strafbestimmungen gegen Unrichtigkeiten der Waarenerklärungen RGBl 232/1856 21. Dec. 57 27. Dec. 763
Verordnung der Minister der Justiz und des Handels, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien, Slawonien und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, betreffend den Instanzenzug gegen die Entscheidungen der zur Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit bestimmten Gerichtshöfe erster Instanz RGBl 233/1856 21. Dec. 57 27. Dec. 763
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande befindlichen Kronländer, betreffend die Aufhebung des Nebenzollamtes II. Classe St. Roch im Liccaner Gränz-Regimente und die Uebertragung seiner Functionen an das Zollamt. Obrovazzo in Dalmatien RGBl 234/1856 22. Dec. 57 27. Dec. 764
Verordnung des Justizministeriums und des Armee-Ober-Commando, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch eine Erläuterung des §. 404 der Strasproceß-Ordnung und des §. 4, Absatz „Zweitens“ der Militär-Jurisdictionsnorm vom 22. December 1851, Nr. 255 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Beziehung auf die Competenz der Civil-Standgerichte über die, der Militär-Jurisdiction unterstehenden Personen erlassen wird RGBl 235/1856 23. Dec. 57 27. Dec. 764