1858
KurzinformationGesetzes- NummerGesetzes- DatumStück- NummerStück- DatumSeite
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für das Königreich Kroatien und Slawonien mit Einschluss der dahin gehörigen Mur-Insel (vormaligem politischen Bezirke Csakathurn) und des zum serbisch-banater Verwaltungsgebiete gehörigen Bezirkes Illok und Ruma, die Einführung einer Instruction über die innere Einrichtung und die Geschäftsordnung der Urbarialgerichte betreffend RGBl 1/1858 28. Dec. 1857 1 5. Jänner 1858 1
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Ausdehnung der Allerhöchst genehmigten provisorischen Taxordnung des geistlichen Ehegerichtes der Wiener Erzdiöcese auf mehrere andere Diöcesen bekannt gegeben wird RGBl 2/1858 11. Dec. 1857 2 9. Jänner 1858 67
Verordnung des Handelsministeriums, wodurch eine Vorschrift über den Gebrauch der Schönemann-schen Brückenwagen erlassen wird RGBl 3/1858 30. Dec. 1857 2 9. Jänner 1858 68
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Ermächtigung des Hauptzollamtes I. Classe in Troppau zu dem Zollverfahren für den Verkehr auf den, die Zoll-Linie berührenden österreichischen Eisenbahnen RGBl 4/1858 31. Dec. 1857 2 9. Jänner 1858 68
Kaiserliche Verordnung, über die Modalitäten, unter welchen die Bestimmungen des Patentes vom 16. Jänner 1854 (Nr. 21, 22 und 23 des Reichs-Gesetz-Blattes) auf die geistlichen Güter in Ungarn, Kroatien und Slawonien, dann in der serbischen Wojwodschaft mit dem Temeser Banate in Anwendung zu bringen sind RGBl 5/1858 1. Jänner 1858 2 9. Jänner 1858 69
Staatsvertrag zwischen Oesterreich, Frankreich, Großbritannien, Preußen, Rußland, Sardinien und der ottomanischen Pforte, betreffend die Gränze zwischen Rußland und der Türkei in Bessarabien, das Donau-Delta und die Schlangen-Insel. Geschlossen zu Paris den 19. Juni 1857. Von Seiner Majestät ratificirt unterm 14. Juli 1857. In den bezüglichen Ratificationen ausgewechselt zu Paris den 31. December 1857 RGBl 6/1858 19. Juni 1857 3 27. Jänner 1858 71
Erlaß des Finanzministeriums, über die Errichtung eines Nebenzollamtes II. Classe am Eingange in das Scoglietto-Thal nächst Fiume RGBl 7/1858 15. Dec. 1857 3 27. Jänner 1858 76
Verordnung des Handelsministeriums, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, dem Finanzministerium und der obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, in Betreff der Bestreitung der Commissionskosten bei Dampfkesselproben RGBl 8/1858 6. Jänner 1858 3 27. Jänner 1858 77
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, über die Ermächtigung der Finanzbezirks-Directionen in Dalmatien zur Gestattung des zollfreien Bezuges von gebrauchten Hausgeräthen und Einrichtungsstücken für öffentliche Beamte RGBl 9/1858 9. Jänner 1858 3 27. Jänner 1858 77
Verordnung des Ministers des Innern und der Justiz, und des Chefs der obersten Polizeibehörde, über die Frage, ob auf die im Auslande gedruckten Preßerzeugnisse inländischer Verleger der §. 4 der Pressordnung Anwendung finde RGBl 10/1858 13. Jänner 1858 3 27. Jänner 1858 77
Circularverordnung des Armee-Ober-Commando, über die Krankenaufnahme in die k. k. Militärspitäler RGBl 11/1858 20. Jänner 1858 3 27. Jänner 1858 78
Erlaß des Finanzministeriums, über die Zollbefreiung mehrerer Getreidearten und des Maismehls in der Einfuhr in das Comitat Fiume RGBl 12/1858 21. Jänner 1858 3 27. Jänner 1858 81
Donauschiffahrts-Acte zwischen Oesterreich, Bayern, der Türkei und Württemberg. Geschlossen zu Wien am 7. November 1857. In den bezüglichen Ratificationen ausgewechselt zu Wien am 9. Jänner 1858 RGBl 13/1858 7. Nov. 1857 4 30. Jänner 1858 83
Erlaß der Ministerien der Finanzen, des Innern und des Handels, giltig für alle Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Ermächtigung der Zollämter zur Verzollung von kleinen Mengen zubereiteter Arzneiwaaren RGBl 14/1858 20. Jänner 1858 4 30. Jänner 1858 111
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, der obersten Polizeibehörde und der obersten Rechnungscontrols-Behörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Gebühren bei der Verwendung der Beihilfe der Gens d'armerie zur Durchführung von Vorschriften oder ämtlichen Anordnungen gegen Renitenten RGBl 15/1858 25. Jänner 1858 4 30. Jänner 1858 111
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für das Großfürstenthum Siebenbürgen, die Einführung einer Instruction über die innere Einrichtung und die Geschäftsordnung der Urbarialgerichte betreffend RGBl 16/1858 27. Jänner 1858 5 10. Februar 1858 113
Kaiserliche Verordnung, womit die Anwendung mehrerer Bestimmungen des Taxgesetzes vom 27. Jänner 1840 auf Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und auf Siebenbürgen ausgedehnt wird RGBl 17/1858 24. Jänner 1858 6 13. Februar 1858 181
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, über die Portofreiheit der Communal-Deputationen und der Gemeindevorstände im lombardischvenetianischen Königreiche RGBl 18/1858 2. Februar 1858 6 13. Februar 1858 186
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, mit einer Erläuterung über die Behandlung derjenigen Anmeldungen intabulirter Forderungen, welche zum Zwecke der hypothekarischen Uebertragung in die neuen Grundbuchsprotokolle erst nach Ablauf der im § 3, Absatz 4 der Verordnung vom 15. December 1855, Nr. 222 des Reichs-Gesetz-Blattes, festgesetzten Edictalanmeldungsfrist angebracht werden RGBl 19/1858 6. Februar 1858 6 13. Februar 1858 187
Circularverordnung des Armee-Ober-Commando, wegen Bestellung der dritten Instanz zur Entscheidung über die Erkenntnisse des geistlichen Ehegerichtes der Armee RGBl 20/1858 8. Februar 1858 6 13. Februar 1858 188
Verordnung des Handelsministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, außer der Militärgränze, über den Vollzug der zwischen Oesterreich, Bayern, der Türkei und Württemberg abgeschlossenen Donauschiffahrts-Acte RGBl 21/1858 29. Jänner 1858 7 14. Februar 1858 189
Verordnung des Handelsministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, außer der Militärgränze, über die Erlangung der österreichischen Legitimationen zur Flußschiffahrt oder Flößerei auf der Donau RGBl 22/1858 29. Jänner 1858 7 14. Februar 1858 192
Kaiserliches Patent, zur Einführung der Notariatsordnung vom 21. Mai 1855, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 94, in Galizien, dem Großherzogthume Krakau und der Bukowina, dann in Ungarn, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen und in der serbischen Wojwodschaft mit dem Temeser Banate RGBl 23/1858 7. Februar 1858 8 27. Februar 1858 203
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, Siebenbürgen, Galizien, Krakau und die Bukowina, wodurch die Allerhöchst genehmigten Bestimmungen über die Zahl der, in diesen Kronländern zu bestellenden Notare kundgemacht werden RGBl 24/1858 16. Februar 1858 8 27. Februar 1858 206
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Herzogthume Bukowina, über das Verfahren zur Einbringung derjenigen Forderungen, welche durch Notariatsact bewiesen sind RGBl 25/1858 16. Februar 1858 8 27. Februar 1858 210
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und das Großfürstenthum Siebenbürgen, über das Verfahren zur Einbringung solcher Forderungen, welche durch Notariatsact bewiesen sind RGBl 26/1858 16. Februar 1858 8 27. Februar 1858 210
Ministerial-Erklärung, womit die, zwischen Oesterreich und Nassau getroffene Uebereinkunft, wegen Tragung der, durch Requisitionen ihrer beiderseitigen Behörden im Gebiete des anderen Staates erwachsenden Kosten in Straf- und in bürgerlichen Rechtssachen kundgemacht wird RGBl 27/1858 28. Jänner 1858 9 27. Februar 1858 213
Verordnung des Handelsministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, in welchen der niederösterreichische Metzen als allein gesetzliches Hohlmaß für trockene Gegenstände eingeführt ist, wodurch, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 20. Jänner 1858, das Allerhöchste Einführungspatent der besonderen Kohlen- und Kalkmaße vom 23. September 1780 außer Kraft gesetzt wird RGBl 28/1858 9. Februar 1858 9 27. Februar 1858 214
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wegen Benennung des Stuhlrichteramtes Iharos Berény im Oedenburger Verwaltungsgebiete nach dem definitiven Amtssitze Csurgó RGBl 29/1858 16. Februar 1858 9 27. Februar 1858 215
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die, für den Zwischenverkehr zwischen Oesterreich und Modena über den Po zu leistende Sicherstellung RGBl 30/1858 19. Februar 1858 9 27. Februar 1858 215
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, betreffend die Verzollung von fetten Oelen, und die Verzehrungssteuer von gebrannten geistigen Flüssigkeiten RGBl 31/1858 20. Februar 1858 9 27. Februar 1858 216
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle im gemeinsamen Zollverbande begriffenen Kronländer, betreffend die Ermächtigung der Nebenzollämter zweiter Classe zur Einfuhrsbehandlung der Baumwolle roh und in Abfällen RGBl 32/1858 27. Februar 1858 10 13. März 1858 217
Erlaß des Ministeriums der Finanzen, giltig für jene Kronländer, in denen die Zoll- und Staatsmonopols-Ordnung vom Jahre 1836 Giltigkeit hat, womit der §. 352 dieser Zoll- und Staatsmonopols-Ordnung abgeändert wird RGBl 33/1858 28. Februar 1858 10 13. März 1858 217
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit Vorschriften über das Verfahren in den, zur politischen Amtshandlung gehörigen Uebertretungsfällen erlassen werden RGBl 34/1858 5. März 1858 10 13. März 1858 218
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, betreffend die Aufhebung des Nebenzollamtes II. Classe zu Neustift, im Finanzbezirke Linz RGBl 35/1858 8. März 1858 10 13. März 1858 222
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 16. Juli 1857, ein neuer Lehrplan für das thierärztliche Studium eingeführt wird RGBl 36/1858 30. Juli 1857 11 27. März 1858 223
Kaiserliche Verordnung, betreffend die Verleihung solcher Civilanstellungen an Finanzwach-Individuen, welche nach der kaiserlichen Verordnung vom 19. December 1853 (Reichs-Gesetz-Blatt, Jahrgang 1853, LXXXIX. Stück, Nr. 266), ausschließlich für gediente Militärs vorbehalten sind RGBl 37/1858 29. Jänner 1858 11 27. März 1858 232
Uebereinkunft zwischen der kaiserlich-österreichischen und der königlich-bayerischen Regierung, über die Einquartierung und Verpflegung kaiserlich - österreichischer Truppen in Bayern, dann über die Vorspannsleistung an dieselben. Ratificirt mittelst, bei dem kaiserlichen Ministerium des Aeußern am 9. März 1858 stattgefundenen Austausches gegenseitiger Ministerial-Erklärungen RGBl 38/1858 1. Februar 1858 11 27. März 1858 233
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, giltig für Siebenbürgen, betreffend die Einführung eines Unterrichtes für die Zollämter in Siebenbürgen, über das Verfahren bei der Abfertigung des Weideviehs RGBl 39/1858 11. März 1858 11 27. März 1858 239
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentlichen Bauten, wirksam für das Königreich Ungarn und die serbische Wojwodschaft nebst dem Temeser Banate, womit eine Damm-Ordnung für die Theiß erlassen wird RGBl 40/1858 14. März 1858 11 27. März 1858 239
Verordnung der Ministerien der Justiz, der Finanzen und des Armee-Ober-Commando, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch der §. 264 des allgemeinen Berggesetzes in Betreff der Frage, welche Hypothekargläubiger eines aufgelassenen Bergwerkes die gerichtliche Schätzung und Feilbietung desselben zu begehren berechtigt sind, erläutert wird RGBl 41/1858 16. März 1858 11 27. März 1858 247
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, über die Einbringung der rechtskräftig zuerkannten Gefälls-Geldstrafen im politischen Executionswege RGBl 42/1858 19. März 1858 11 27. März 1858 247
Revidirter deutsch - österreichischer Telegraphenvereins-Vertrag. Von Seiner k. k. Apostolischen Majestät am 28. December 1857, und auch von den übrigen contrahirenden Staaten bereits ratificirt RGBl 43/1858 16. Nov. 1857 12 1. April 1858 249
Erlaß der obersten Rechnungscontrols-Behörde, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, womit eine provisorische Vorschrift über die Einrichtung theoretischer Prüfungen aus der Staatsrechnung-Wissenschaft kundgemacht wird RGBl 44/1858 17. März 1858 13 7. April 1858 271
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Küstenland, Tirol, Böhmen, Mähren und Schlesien, über die theilweise Abänderung des §. 39 der Verordnung vom 16. November 1850. Nr. 448 des Reichs-Gesetzblattes RGBl 45/1858 21. März 1858 13 7. April 1858 275
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, betreffend die Tarabestimmung für Waaren in Ballen, Säcken, Kisten und Fässern RGBl 46/1858 24. März 1858 13 7. April 1858 276
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Behandlung der, zum Vorscheine gekommenen Secte "Neu-Jerusalem, Neu-Salemiten, Johannesbrüder, Bekenner der reinen christlichen Lehre" RGBl 47/1858 26. März 1858 13 7. April 1858 276
Verordnung des Ministers der Justiz, giltig für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, das Temeser Banat und die serbische Wojwodschaft, über die Zulässigkeit und Behandlung grundbücherlicher Anmeldungen von Pfandrechten, welche durch gerichtliche Beschreibung der Pfandrealität erworben worden sind RGBl 48/1858 29. März 1858 13 7. April 1858 277
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches Dalmatiens und der Militärgränze, über die Erhöhung des rückzuvergütenden Verzehrungssteuer-Betrages für die ins Ausland ausgeführten gebrannten geistigen Flüssigkeiten RGBl 49/1858 3. April 1858 13 7. April 1858 278
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, die Durchführung der Artikel VI und XVII des Concordates, bezüglich der theologischen Studien, betreffend RGBl 50/1858 29. März 1858 14 13. April 1858 279
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der obersten Polizeibehörde, giltig für alle Kronländer mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Uebertretungen der Meldungvorschriften RGBl 51/1858 2. April 1858 14 13. April 1858 283
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit im Verfolge des Erlasses vom 11. December 1857 (Reichs-Gesetz-Blatt v. J. 1858, II. Stück, Nr. 2) die weitere Ausdehnung der Allerhöchst genehmigten provisorischen Taxordnung des geistlichen Ehegerichtes der Wiener Erzdiöcese auf andere Diöcesen bekannt gegeben wird RGBl 52/1858 6. April 1858 14 13. April 1858 284
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Anwendung der Allerhöchst genehmigten provisorischen Taxordnung der geistlichen Ehegerichte auf die der Militärgränze angehörigen und die übrigen der Militärjurisdiction unterstehenden Personen RGBl 53/1858 6. April 1858 14 13. April 1858 284
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Ausprägung von Kronen und Halben Kronen und deren Annahme bei den Staatscassen angeordnet wird RGBl 54/1858 9. April 1858 14 13. April 1858 285
Kaiserliches Patent, wirksam für das Königreich Dalmatien, wodurch für dieses Kronland das mit dem Patente vom 3. December 1852 erlassene Forstgesetz eingeführt und vom 1. November 1858 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 55/1858 27. März 1858 15 30. April 1858 287
Erlaß der obersten Rechnungscontrols-Behörde, womit die Allerhöchst definitiv genehmigte Einrichtung der Controlsbehörden in Galizien bekannt gemacht wird RGBl 56/1858 7. April 1858 15 30. April 1858 289
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die in das allgemeine Zollgebiet eingeschlossenen, an die Türkei gränzenden Kronländer, betreffend die Gleichstellung des Landtransportes von Brennholz und gemeinem Werkholze mit dem Wassertransporte längs der Gränze gegen die Türkei in Absicht auf die Zollbemessung RGBl 57/1858 14. April 1858 15 30. April 1858 289
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Beschränkung der Eingehung von Ehen von Seite neuernannter Finanzwach-Commissäre RGBl 58/1858 15. April 1858 15 30. April 1858 290
Circularverordnung des Armee-Ober-Commando, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 15. April 1858 die Bestimmungen festgesetzt werden, nach welchen in Zukunft die Anlegung von Militär-Heiratscautionen auf liegende Güter in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate stattfinden kann RGBl 59/1858 19. April 1858 15 30. April 1858 290
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer mit Ausnahme der Militärgränze, womit die Allerhöchste Anordnung bekannt gegeben wird, daß in Rechtsangelegenheiten, wobei der Präsident eines Oberlandesgerichtes persönlich betheiliget ist, auf Ansuchen der Gegenpartei von dem obersten Gerichtshofe ein anderes Oberlandesgericht zu delegiren ist RGBl 60/1858 23. April 1858 15 30. April 1858 291
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die unbefugte Führung des k. k. Reichsadlers oder eines Landeswapens RGBl 61/1858 24. April 1858 15 30. April 1858 291
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit das Verfahren geregelt wird, welches bei den, den Gerichtsbeamten aufzunehmenden Wechselprotesten hinsichtlich der Berichtigung und Anmerkung der dafür zu entrichtenden Gebühren auf dem Proteste selbst zu beobachten ist RGBl 62/1858 26. April 1858 15 30. April 1858 292
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Verhältnisse des Münzverkehres und die Anwendung der neuen österrereichischen Währung auf die Rechtsverhältnisse geregelt werden RGBl 63/1858 27. April 1858 16 1. Mai 1858 293
Kaiserliche Verordnung, giltig für alle Kronländer, die Einberufung des Wiener-Währung-Papiergeldes und die Erweiterung der Frist zur Umwechslung aller übrigen vom Staate ausgegebenen Geldzeichen betreffend RGBl 64/1858 27. April 1858 16 1. Mai 1858 299
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, die Benennung der Hunderttheile, in welche der Gulden Oesterreichischer Währung getheilt wird, betreffend RGBl 65/1858 28. April 1858 16 1. Mai 1858 300
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, auf welche sich das Gesetz vom 9. Februar 1850 erstreckt, hinsichtlich der Stämpelbehandlung der Handels- und Gewerbebücher, wenn das Flächenmaß des Bogens 726 Quadratzoll übersteigt RGBl 66/1858 29. April 1858 17 5. Mai 1858 301
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Einberufung mehrerer Münzen und Scheidemünzen verfügt wird RGBl 67/1858 30. April 1858 17 5. Mai 1858 301
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Strafprozeß-Ordnung vom 29. Juli 1853 in einigen Puncten abgeändert wird RGBl 68/1858 3. Mai 1858 18 6. Mai 1858 303
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Finanzministerial-Erlasses vom 23. Juli 1856 (Reichs-Gesetz-Blatt, XXXVI. Stück, Nr. 142), über die Einhebung der Verzehrungssteuer von gebrannten geistigen Flüssigkeiten im lombardisch-venetianischen Königreiche RGBl 69/1858 1. Mai 1858 19 8. Mai 1858 323
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz und der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit die, von dem k. k. Armee-Ober-Commando an fämmtliche Militärbehörden erlassene Verordnung vom 29. Juli 1857, betreffend die Verhängung von Disciplinarstrafen gegen Urlauber und Reservemänner und wegen Anwendung von Geldstrafen, den Civilbehörden kundgemacht, und der von denselben zu beobachtende Vorgang in Betreff der, von diesen Personen begangenen Uebertretungen gegen Markt-, Gewerbs- und sonstige polizeiliche Vorschriften festgestellt wird RGBl 70/1858 3. Mai 1858 19 8. Mai 1858 324
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der obersten Polizeibehörde, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit das unbefugte Halten einer Leihbibliothek als eine Uebertretung der Preßordnung erklärt wird RGBl 71/1858 5. Mai 1858 19 8. Mai 1858 325
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slavonien, Siebenbürgen, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, womit, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 2. Mai 1858, eine Erläuterung über die fortdauernde Giltigkeit des sechspercentigen Zinsenausmaßes rücksichtlich derjenigen Darlehen erlassen wird, für welche vor Beginn der Wirksamkeit des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sechspercentige Zinsen mit oder ohne Bestellung eines Pfandes bedungen worden sind RGBl 72/1858 5. Mai 1858 19 8. Mai 1858 325
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, giltig für Ungarn, Kroatien und Slawonien, Siebenbürgen und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, womit der Erlaß des Justizministeriums vom 23. April 1858 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 60) über die von dem k. k. obersten Gerichtshofe in allen Rechtsangelegenheiten, bei welchen die Präsidenten der Oberlandesgerichte (Banaltafel) persönlich betheiliget sind, zu bewilligende Delegirung eines anderen Oberlandesgerichtes, im Falle die Gegenpartei hierum ansucht, auch auf die Urbarial-Obergerichte ausgedehnt wird RGBl 73/1858 6. Mai 1858 19 8. Mai 1858 326
Freundschafts-, Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich und Seiner Majestät dem Schahinschach von Persien. (Geschlossen zu Paris am 17. Mai 1857; in den beiderseitigen Ratificationen ausgewechselt ebendaselbst am 13. November 1857. Der Urtext dieses Vertrages wurde in persisch-französischer Sprache abgefaßt) RGBl 74/1858 17. Mai 1857 20 19. Mai 1858 327
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Erweiterung des Wirkungskreises der Finanzbehörden in Gefällsstrassachen RGBl 75/1858 1. Mai 1858 21 26. Mai 1858 343
Verordnung des Handelsministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Versicherung der, mit den Lloydschiffen nach ausländischen Häfen beförderten Fahrpostsendungen gegen Seegefahren RGBl 76/1858 2. Mai 1858 21 26. Mai 1858 344
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Niederschlesien, womit der §. 14 der Ministerialverordnung vom 16. November 1850 theilweise abgeändert wird RGBl 77/1858 5. Mai 1858 21 26. Mai 1858 345
Erlaß des Finanzministeriums, womit bestimmt wird, daß die, zugleich mit den Geschäften der Sammlungscassen betrauten Hauptzollämter II. Classe zu Königgrätz, Znaim, Teschen, Przemyśl, Tarnopol, Bruck, Cilli, Steyer, für die Zukunft die Benennung: Sammlungscasse und zugleich Hauptzollamt II. Classe; das, als Finanzbezirkscasse fungirende Hauptzollamt II. Classe zu Kaschau aber, die Benennung: Finanzbezirkscasse und zugleich Hauptzollamt II. Classe zu führen haben RGBl 78/1858 14. Mai 1858 21 26. Mai 1858 345
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch der §. 249 des Strafgesetzes vom 27. Mai 1852 dahin erläutert wird, daß auf die Strafe der Abschaffung aus demjenigen Orte nicht erkannt werden kann, zu welchem der zu Verurtheilende gesetzlich zuständig ist RGBl 79/1858 19. Mai 1858 21 26. Mai 1858 346
Verordnung des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Fölge Allerhöchster Entschließung vom 19. Mai 1858, die gesetzlichen Vorschriften über den Aufangspunct der Strafzeit bei verhafteten Beschuldigten erläutert werden RGBl 80/1858 23. Mai 1858 21 26. Mai 1858 346
Erlaß des Finanzministeriums, gilt für den gesammten Umfang des Reiches, womit Reductionstabellen über das Verhältnis zwischen der neuen österreichischen Währung und den bisherigen Währungen veröffentlicht werden RGBl 81/1858 21. Mai 1858 22 27. Mai 1858 347
Zweiter Nachtragsvertrag zum revidirten Postvereinsvertrage vom 5. December 1851. Abgeschlossen zu München am 26. Februar 1857. Der Vollzugstermin dieses Nachtrages wurde durch gemeinsames Einverständniß der deutschösterreichischen Postvereins-Verwaltungen auf den 1. Juli 1858 festgesetzt RGBl 82/1858 26. Februar 1857 23 5. Juni 1858 359
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die mit Allerhöchster Entschließung vom 19. August 1857 für das geistliche Ehegericht der Wiener Erzdiöcese genehmigte provisorische Taxordnung auf die sämmtlichen Diöcesen des lombardisch-venetianischen Königreiches ausgedehnt wird RGBl 83/1858 20. Mai 1858 23 5. Juni 1858 379
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, betreffend die Erhebung des Nebenzollamtes II. Classe Breitenbach, zum Nebenzollamte I. Classe RGBl 84/1858 25. Mai 1858 23 5. Juni 1858 380
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Ausdehnung der, den Nebenzollämtern I. Classe längs der Gränze gegen Preußisch-Schlesien und die Grafschaft Glatz eingeräumten Ermächtigung zur Anwendung des Begünstigungs-Zolles für das, mit Ursprungszeugnissen versehene Roheisen bis Ende Juni 1859 RGBl 85/1858 31. Mai 1858 23 5. Juni 1858 380
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Zollbehandlung von Verbindungen mit Fäden im Zwischenverkehre mit dem Zollvereine RGBl 86/1858 31. Mai 1858 23 5. Juni 1858 380
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Einlösung aller bis einschließlich des Jahres 1856 ausgeprägten inländischen Münzen bei den kaiserlichen Gold- und Silber-Einlösungs- und Münzämtern gestattet wird RGBl 87/1858 1. Juni 1858 23 5. Juni 1858 381
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, wodurch die Gerichtsbarkeit über mehrere Uebertretungen des allgemeinen Strafgesetzes den politischen Behörden zugewiesen, und das hierüber von diesen Behörden zu beobachtende Strafverfahren geregelt wird RGBl 88/1858 20. Juni 1858 24 23. Juni 1858 383
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, giltig für Ungar, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, über die fernere Zulässigkeit der, vor der Wirksamkeit der kaiserlichen Patente, vom 2. März 1853 (Nr. 38 und 41 des Reichs-Gesetz-Blattes) und des kaiserlichen Patentes vom 17. Mai 1857 (Nr. 98 des Reichs-Gesetz-Blattes) zwischen den ehemaligen Grundherrn und ihren gewesenen Gutsunterthanen anhängig gemachten Urbarialstreitigkeiten RGBl 89/1858 7. Mai 1858 25 30. Juni 1858 389
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend Tarifänderungen für mehrere Farb- und Gärbestoffe, chemische Hilfsstoffe, chemische Producte und Farbwaaren RGBl 90/1858 31. Mai 1858 25 30. Juni 1858 390
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, betreffend die Erhöhung des Einfuhrzolles für frische Oliven in Dalmatien RGBl 91/1858 2. Juni 1858 25 30. Juni 1858 391
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, über die eheliche oder uneheliche Eigenschaft der Kinder aus ungiltigen Ehen solcher Personen, welche den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Oktober 1856, Nr. 185 des Reichs-Gesetz-Blattes, über die Ehen der Katholiken, nicht unterliegen RGBl 92/1858 3. Juni 1858 25 30. Juni 1858 391
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, giltig für die Kronländer, in welchen die niederösterreichischen Maße und Gewichte als die allein gesetzlichen gelten, mit Ausnahme der Militärgränze, womit die, für Niederösterreich über die Eintheilung, Form und die Dimensionen der niederösterreichischen Maße und Gewichte erlassenen Patente und Vorschriften auch für die gedachten Kronländer als wirksam erklärt werden RGBl 93/1858 6. Juni 1858 25 30. Juni 1858 392
Verordnung des Justizministeriums, mit Bestimmung des Obersthofmarschall-Amtes als Personalinstanz für den Prinzen August von Coburg-Gotha, dessen Familie und Mutter, Prinzessin Coburg-Gotha, geborne Fürstin Kohary RGBl 94/1858 8. Juni 1858 25 30. Juni 1858 392
Verordnung der Ministerien für Cultus und Unterricht und der Justiz, und bezüglich der Militärgränze des Armee-Ober-Commando, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Erfordernisse und den Nachweis des gesetzlichen Bestandes geistlicher Orden und Congregationen, so wie die Bedingungen, welche bei Abschließung von Rechtsgeschäften für dieselben zu beobachten sind RGBl 95/1858 13. Juni 1858 25 30. Juni 1858 393
Verordnung des Armee-Ober-Commando, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, jedoch mit Einschluß der Gränz-Communitäten, betreffend die Feststellung der Militärdienst-Befreiungstaxe für das Jahr 1859 RGBl 96/1858 21. Juni 1858 25 30. Juni 1858 395
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und Dalmatiens, über die Festsetzung des Rayons behufs der Mauthfreiheit des in Uniform reisen den Militärs RGBl 97/1858 22. Juni 1858 25 30. Juni 1858 395
Erlaß des Handelsministeriums, wirksam für alle Länder, in welchen das Allerhöchste Hausirgesetz vom 4. September 1852 Geltung hat, über die Ertheilung von Hausirbewilligungen an Bewohner des Bezirkes ubar in Kroatien zum Hausirhandel mit rohen Korallen RGBl 98/1858 24. Juni 1858 26 10. Juli 1858 397
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wodurch die, für mehrere Kronländer ergangenen Verordnungen vom 23. Februar 1854, Nr. 50 des Reichs-Gesetz-Blattes, und vom 13. April 1855, Nr. 70 des Reichs-Gesetz-Blattes, erläutert, und auf die Kronländer Böhmen, Oesterreich ob der Enns und Salzburg ausgedehnt werden RGBl 99/1858 29. Juni 1858 26 10. Juli 1858 397
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien mit Lodomerien und die Bukowina, über das Erforderniß des politischen Consenses zu Zerstückungen von Landtafelkörpern RGBl 100/1858 30. Juni 1858 26 10. Juli 1858 398
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für das ganze Reich, über die Verwendung der Ueberschüsse der Gefälls-Strafgelder RGBl 101/1858 30. Juni 1858 26 10. Juli 1858 398
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, womit, aus Anlaß der Einführung der österreichischen Landeswährung, einige Bestimmungen über die Entrichtung der, in den Gesetzen vom 9. Februar und 2. August 1850 und vom 6. September 1850 vorgeschriebenen Gebühren, dann der landesfürstlichen Taxen erlassen werden RGBl 102/1858 8. Juli 1858 27 20. Juli 1858 405
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit die, zur Vollziehung der kaiserlichen Verordnung vom 8. Juli 1858 (Reichs-Gesetz-Blatt, Nr. 102) erforderlichen Bestimmungen bekannt gegeben werden RGBl 103/1858 15. Juli 1858 27 20. Juli 1858 409
Circularverordnung des Armee-Ober-Commando, womit, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 29. Juni 1858, eine Vorschrift über die Firmen-Protocollirung der Handelsleute, Fabrikanten und Erwerbsgesellschaften, sowie über die Competenz der Militärgerichte zur Protokollirung oder Löschung der Firmen, dann über die Art der Kundmachung oder Löschung und die Führung der Handlungsprotokolle im Militär-Gränzgebiete erlassen wird RGBl 104/1858 10. Juli 1858 28 24. Juli 1858 413
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 30. Mai 1858, eine Erläuterung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf die Verjährungsfrist der, durch rechtskräftiges Urtheil zugesprochenen, oder durch einen, die Execution begründenden, Vergleich oder durch Vertrag anerkannten Forderungen erlassen wird RGBl 105/1858 21. Juli 1858 28 24. Juli 1858 422
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, mit Nachtragsbestimmungen bezüglich der Gebühren für gerichtsärztliche Dienstleistungen RGBl 106/1858 30. Juni 1858 29 3. August 1858 423
Erlaß der Ministerien der Finanzen und des Innern und der obersten Polizeibehörde, giltig für das lombardisch-venetianische Königreich, über die Einführung der besonderen Paßcontrole zur Verhinderung des Schleichhandels in den Gränzbezirken des lombardisch-venetianischen Königreiches gegen die See vom rechten Ufer der Etsch, gegen den Po, längs der Gränze gegen den Kirchenstaat, längs der Gränze gegen Modena und Parma, und längs der Gränze gegen den Canton Graubündten RGBl 107/1858 12. Juli 1858 29 3. August 1858 424
Verordnung des Handelsministeriums und des Armee-Ober-Commando, giltig für alle Kronländer, mit Einschluß der Militärgränze, betreffend die Competenz der Verleihung der Concessionen für den Betrieb der Dampfschiffahrt auf den österreichischen Binnengewässern RGBl 108/1858 12. Juli 1858 29 3. August 1858 424
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die, bei der Einlösung der, bis einschließlich des Jahres 1856 ausgeprägten inländischen Silbermünzen von Seite der k. k. Gold- und Silber-Einlösungs- und Münzämter einzuhebende tarifmäßige Ausmünzungskosten-Vergütung bestimmt wird RGBl 109/1858 22. Juli 1858 29 3. August 1858 425
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, betreffend die Berechnung der von einem Deserteur nachzudienenden Zeit RGBl 110/1858 24. Juli 1858 29 3. August 1858 425
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für jene Kronländer, in denen die Wegmauth-Directiven vom 17. Mai 1821 in Kraft bestehen, über die mauthfreie Behandlung der Leichenfuhren und der sie begleitenden Wägen RGBl 111/1858 27. Juli 1858 29 3. August 1858 426
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, giltig für Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und für Siebenbürgen, mit einer Erläuterung des §. 176 der Urbarialgerichts-Instructionen, über das, bei Berufungen gegen zwei gleichlautende Entscheidungen an das oberste Urbarialgericht zu beobachtende Verfahren RGBl 112/1858 28. Juli 1858 29 3. August 1858 426
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Vorschrift über die von den Candidaten für Dienststellen bei den Steuerämtern abzulegende Prüfung RGBl 113/1858 28. Juli 1858 29 3. August 1858 427
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme von Dalmatien, über die Verzehrungssteuer-Rückvergütung für das aus dem Zollgebiete ausgeführte Bier RGBl 114/1858 14. Juli 1858 30 12. August 1858 429
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Anwendung der, die österreichische Währung festsetzenden Bestimmungen auf die, das Strafausmaß bestimmenden Geldbeträge und die Geldstrafen RGBl 115/1858 1. August 1858 30 12. August 1858 435
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für jene Kronländer, für welche die kaiserliche Verordnung vom 24. Jänner 1858 (Reichs-Gesetz-Blatt, VI. Stück, Nr. 17) erlassen wurde, über die, durch diese kaiserliche Verordnung, in Absicht auf die Mittheilung der taxpflichtigen Geschäftsstücke zum Behufe der Taxbemessung, sämmtlichen Behörden und Aemtern auferlegten Verpflichtungen RGBl 116/1858 4. August 1858 30 12. August 1858 436
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das ganze Reich, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Waffen und Munition nach Bosnien RGBl 117/1858 8. August 1858 30 12. August 1858 440
Verordnung des Finanzministeriums und des Armee-Ober-Commando, giltig für die Militärgränze, über die Ablassung vom rechtlichen Verfahren gegen Arrest bei den, von zahlungsunfähigen Militärgränzbewohnern in der Militärgränze verübten Gefällsübertretungen RGBl 118/1858 11. August 1858 31 21. August 1858 441
Erlaß des Finanzministeriums, womit das Verzeichniß sämmtlicher, vom 1. November 1858 an, als gesetzliche Zahlmittel geltenden Münzgattungen veröffentlicht wird RGBl 119/1858 12. August 1858 31 21. August 1858 442
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Aenderung in der Benennung des, zugleich mit den Geschäften einer Sammlungscasse betrauten Hauptzollamtes II. Classe in Stanislau RGBl 120/1858 13. August 1858 31 21. August 1858 448
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, wirksam für das Königreich Galizien und Lodomerien, das Großherzogthum Krakau und das Herzogthum Bukowina, betreffend die Einhebung der, aus dem bestandenen grundherrlichen Verhältnisse herrührenden Anforderungen RGBl 121/1858 14. August 1858 31 21. August 1858 448
Verordnung des Ministeriums des Innern und der Obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, wodurch erklärt wird, daß der §. 2 der kaiserlichen Verordnung vom 20. Juni 1858, Nr. 88 des Reichs-Gesetz-Blattes, nur auf die selbständigen Polizeidirectionen bezogen werden kann RGBl 122/1858 16. August 1858 31 21. August 1858 449
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Ermächtigung der Hauptzollämter in Kufstein und Innsbruck zu Amtshandlungen für den Verkehr auf der, die Zolllinie berührenden Nordtiroler Staatseisenbahn (Rosenhaim-Kufstein-Innsbruck) RGBl 123/1858 14. August 1858 32 26. August 1858 451
Kaiserliche Verordnung, wirksam für das gesammte Reich, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, Dalmatiens und der Militärgränze, über das Ausmaß der Aerarial-Weg-, Brücken- und Ueberfahrts-Mauthgebühren in österreichischer Währung RGBl 124/1858 15. August 1858 32 26. August 1858 451
Erlaß des Finanzministers, giltig für alle Kronländer, über die Festsetzung des Diätenausmaßes der Staats- und Fondsbeamten in der österreichischen Währung RGBl 125/1858 20. August 1858 32 26. August 1858 453
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für das gesammte Reich, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Einhebung der Aerarial-Wassermäuthe, dann gewisser Ueberfuhrsgebühren, ferner im lombardisch-venetianischen Königreiche der vereinten Gebühren und der Zimentirungsgebühren vom 1. November 1858 angefangen RGBl 126/1858 23. August 1858 32 26. August 1858 453
Verordnung der obersten Rechnungscontrols-Behörde, wirksam für Siebenbürgen und die serbische Wojwodina mit dem Temeser Banate, womit der Zeitpunct der, vermöge Allerhöchster Ermächtigung vom 14. November 1857, stattfindenden Uebertragung der Censur und Verbuchung der siebenbürgischen und serbisch-banater Cameral-Ausgabscasse-Journale von der Cameral-Hauptbuchhaltung an die Staatsbuchhaltungen in Hermannstadt und Temesvár kundgemacht wird RGBl 127/1858 7. Juli 1858 33 28. August 1858 455
Verordnung des Ministeriums des Innern, im Einvernehmen mit den Ministerien des Aeußern, der Finanzen und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Correspondenz zwischen den kaiserlich-österreichischen und königlich-sächsischen Behörden bei Requisitionen wegen Zustellung von Tanoten (Sportzetteln) an Zahlungspflichtige, welche sich in Sachsen, beziehungsweise Oesterreich aufhalten RGBl 128/1858 16. August 1858 33 28. August 1858 456
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz und der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, wodurch, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 19. August 1858, die Bestimmungen über die Befähigung zur Ausübung des Richteramtes über die zur Untersuchung und Bestrafung den politischen und Polizeibehörden zugewiesenen Uebertretungen festgesetzt werden, und die Verordnung vom 30. December 1854, Nr. 321 des Reichs-Gesetz-Blattes, außer Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 129/1858 23. August 1858 33 28. August 1858 456
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Umsetzung der Gebühren für Vorspann, Militäreinquartierung und Militärassistenz auf österreichische Währung RGBl 130/1858 25. August 1858 33 28. August 1858 458
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Durchführung des Münzvertrages vom 24. Jänner 1857 (Nr. 101 des Reichs-Gesetz-Blattes), mit Beziehung auf die privilegirte österreichische Nationalbank RGBl 131/1858 30. August 1858 34 1. Sept. 1858 461
Erlaß des Finanzministeriums, über die Umgestaltung des Nebenzollamtes I. Classe zu Occhiobello im Finanzbezirke Rovigo in ein Nebenzollamt II. Classe RGBl 132/1858 25. August 1858 35 4. Sept. 1858 463
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit die Bestimmungen über die Hinausgabe neuer, auf österreichische Währung lautender Banknoten zu 10, 100 und 1000 Gulden kundgemacht werden RGBl 133/1858 1. Sept. 1858 35 4. Sept. 1858 463
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme von Dalmatien, in Betreff einer neuerlichen Erweiterung der Borgung der Verbrauchsabgabe für Zucker aus Runkelrüben RGBl 134/1858 1. Sept. 1858 35 4. Sept. 1858 470
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, womit eine Allerhöchst genehmigte Bestimmung der Diätenclasse der Professoren der Hebammenschulen in den Provinzen kundgemacht wird RGBl 135/1858 26. Juli 1858 36 7. Sept. 1858 471
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die zeitweilige Ermächtigung des Hauptzollamtes Krakau zur Fortsetzung des vom Hauptzollamte in Szczakowa eingeleiteten Ansageverfahrens RGBl 136/1858 28. August 1858 36 7. Sept. 1858 471
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, wodurch, im Einvernehmen mit dem Justizministerium, der Vollzug des §. 13 der Gesetze vom 9. Februar und 2. August 1850 (Nr. 50 und 329 des Reichs-Gesetz-Blattes) geregelt wird RGBl 137/1858 31. August 1858 36 7. Sept. 1858 472
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Gebührenbehandlung der Vermögensübertragungen, welche von Schwiegereltern an Schwiegersöhne oder Schwiegertöchter, und von Stiefeltern an ihre Stiefkinder stattfinden RGBl 138/1858 31. August 1858 36 7. Sept. 1858 472
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für den Umfang der ganzen Monarchie, über die Anwendung der neuen österreichischen Währung auf die bestehenden Bergwerksabgaben RGBl 139/1858 2. Sept. 1858 36 7. Sept. 1858 473
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Anwendung der österreichischen Währung auf die Zahlen-Lotterie RGBl 140/1858 6. Sept. 1858 36 7. Sept. 1858 473
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, bezüglich der Ausschreibung der directen Steuern für das Verwaltungsjahr 1859 RGBl 141/1858 3. Sept. 1858 37 11. Sept. 1858 475
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht und des Armee-Ober-Commando, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Anwendung einiger Vorschriften des mit dem kaiserlichen Patente vom 8. October 1856 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 185) kundgemachten Ehegesetzes auf einzelne Classen der zur Militia vaga gehörigen Personen näher bestimmt wird RGBl 142/1858 19. August 1858 38 18. Sept. 1858 477
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend das Verfahren bei dem Erlage der zu Militär-Heirathscautionen gewidmeten öffentlichen Fondsobligationen, dann bei Erhebung der Zinsen und bei Erfolglassung von solchen Obligationen RGBl 143/1858 31. August 1858 38 18. Sept. 1858 478
Kaiserliche Verordnung, über die Anwendung der §§. 284 und 285 des allgemeinen Berggesetzes auf das Gebiet des ehemaligen Freistaates Krakau RGBl 144/1858 2. Sept. 1858 38 18. Sept. 1858 491
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, womit die, auf die Auflösung der allgemeinen und administrativen Abtheilung der theoretischen Staatsprüfungs-Commissionen bezüglichen Verfügungen kundgemacht werden RGBl 145/1858 5. Sept. 1858 38 18. Sept. 1858 492
Verordnung des Finanzministeriums, womit die Auflösung der Forstinspection zu Ofen und die Errichtung von Forstdepartements beiden fünf Finanz-Landesdirections-Abtheilungen in Ungarn kundgemacht wird RGBl 146/1858 8. Sept. 1858 38 18. Sept. 1858 493
Erlaß des Finanzministeriums, giltig in den deutsch-erbländischen Kronländern, und beziehungsweise in dem lombardisch-venetianischen Königreiche, betreffend die Umsetzung der, in Conventions-Münze bestehenden Gold- und Silber-Punzirungs-, Drahtzugs- und Probir-Gebühren in die neue österreichische Währung RGBl 147/1858 11. Sept. 1858 38 18. Sept. 1858 493
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Einhebung der, von verschiedenen Körperschaften, Gemeinden oder Privaten rechtmäßig bezogenen, nicht ärarischen Zimentirungsgebühren, Standgelder, Marktgelder u. dgl., dann Privat-Weg-, Brücken-, Pflastermauth- und Ueberfuhr-Gebühren vom 1. November 1858 angefangen RGBl 148/1858 13. Sept. 1858 38 18. Sept. 1858 494
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, mit einer Erläuterung des §. 187 des Militär-Strafgesetzbuches (Reichs-Gesetz-Blatt vom Jahre 1855, Nr. 19) bezüglich des Verbrechens der Desertion für die Militärgränze RGBl 149/1858 8. Sept. 1858 39 25. Sept. 1858 497
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz, betreffend die Gebarung mit den, auf die Unterthanen einer vormaligen Grundherrschaft oder in anderer Weise, mit dem Beisatze "pro rusticali" cumulativ ausgefertigten Kriegsprästations- und Zwangsanlehens-Obligationen RGBl 150/1858 10. Sept. 1858 39 25. Sept. 1858 497
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausschluß der Militärgränze, womit aus Anlaß der, am 1. November 1858 eintretenden österreichischen Landeswährung, die, durch das Gesetz vom 26. Jänner 1853 festgesetzten, Verwahrungsgebühren in österreichischer Währung bestimmt werden RGBl 151/1858 12. Sept. 1858 39 25. Sept. 1858 499
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, über die Bestrafung der minderjährigen, ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters freiwillig assentirten, oder imperativ betrüglich gestellten Soldaten, für die, während ihrer Militärdienstleistung verübten Militär-Verbrechen und Vergehen RGBl 152/1858 14. Sept. 1858 39 25. Sept. 1858 501
Kaiserliches Patent über die Aufhebung und Entschädigung der Zehentbezüge im Großfürstenthume Siebenbürgen RGBl 153/1858 15. Sept. 1858 39 25. Sept. 1858 502
Verordnung der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für Ungarn, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien, über die Vermögensfreizügigkeit und die Abnahme des Abfahrtsgeldes RGBl 154/1858 22. Sept. 1858 39 25. Sept. 1858 505
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch bestimmt wird, welcher Behörde im Falle der, nach §. 83 der Civil-Jurisdictionsnorm vom 20. November 1852, Nr. 251 des Reichs-Gesetz-Blattes, und der entsprechenden Paragraphen der übrigen Civil-Jurisdictionsnormen, eintretenden Genehmigung der Veräußerung unbeweglicher Sachen der Mündel und Pflegebefohlenen durch den Gerichtshof erster Instanz, die Anzeige des gebührenpflichtigen Actes an die Steuerbehörde obliegt RGBl 155/1858 22. Sept. 1858 39 25. Sept. 1858 508
Kaiserliche Verordnung, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wegen Aufhebung des Commercialwaaren-Stämpels RGBl 156/1858 10. Sept. 1858 40 2. October 1858 509
Kaiserliche Verordnung, womit die Organisation der, zur Handhabung des allgemeinen Berggesetzes berufenen Bergbehörden, für den Umfang der ganzen Monarchie, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und Dalmatiens, festgestellt wird RGBl 157/1858 13. Sept. 1858 40 2. October 1858 510
Verordnung des Handelsministeriums, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Cultus und Unterricht, an sämmtliche Statthaltereien und Landesregierungen, in Betreff der Prüfung der, zur Bedienung oder Ueberwachung einer Dampfmaschine oder eines Dampfkessels, sowie zur Führung einer Locomotive oder eines Dampfschiffes, zu verwendenden Individuen RGBl 158/1858 15. Sept. 1858 40 2. October 1858 516
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, über die Ausdehnung einer, in Absicht auf die Erklärung von Durchfuhrwaaren zugestandenen Begünstigung, auch auf die, an ein Zollamt im Innern zur Eingangsverzollung oder zur Hinterlegung in die ämtlichen Niederlagen anzuweisenden ausländischen unverzollten Begleitschein-Güter RGBl 159/1858 20. Sept. 1858 40 2. October 1858 519
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, dann der obersten Rechnungscontrols-Behörde, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und Dalmatiens, in Betreff der Documentirung der Ausgabsjournale für gerichtliche Depositen RGBl 160/1858 23. Sept. 1858 40 2. October 1858 520
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für das ganze Reich, betreffend die Annahme von, auf österreichische Währung lautenden Banknoten bei Zollzahlungen RGBl 161/1858 23. Sept. 1858 40 2. October 1858 520
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die ganze Monarchie, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und Dalmatiens, über die Fortdauer der Wirksamkeit der provisorischen Bergbehörden bis zur Durchführung der definitiven Organisation derselben RGBl 162/1858 24. Sept. 1858 40 2. October 1858 521
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardischvenetianischen Königreiches, Dalmatiens und der Militärgränze, über die Behandlung der Schuldverschreibungen der Entlastungsfonde für das, auf geistliche Güter entfallende, einen Bestandtheil der betreffenden Pfründe bildende Entschädigungscapital RGBl 163/1858 24. Sept. 1858 40 2. October 1858 521
Verordnung des Justizministeriums, giltig für das lombardisch-venetianische Königreich, über die Aufhebung der, mit Decret des lombardisch-venetianischen Senates des k. k. obersten Gerichtshofes vom 10. November 1835, Z. 1949, normirten Taxe für die Erfolgung von gerichtlichen Depositenextracten an Parteien RGBl 164/1858 25. Sept. 1858 40 2. October 1858 522
Erlaß des Finanzministeriums, über die Aufhebung des tirolischen Controlsamtes Mals RGBl 165/1858 27. Sept. 1858 40 2. October 1858 522
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen und der obersten Polizeibehörde, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 25. September 1858, die Tag- und Meilengelder der Beamten, die Gang- und Zehrgelder, die Boten- und Zustellungsgebühren, und überhaupt alle Gebühren für die im Auftrage einer Behörde vollzogenen Verrichtungen, ferner die Gebühren für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher im Civil- und Strafverfahren, die Notariatsgebühren, endlich die Zeitungs-, Notariats- und Agenten-Cautionen nach Maßgabe der neuen österreichischen Währung geregelt werden RGBl 166/1858 28. Sept. 1858 40 2. October 1858 523
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit ein neues Gesetz für die Ergänzung des Heeres erlassen, und vom 1. November 1858 an in Wirksamkeit gesetzt werd RGBl 167/1858 29. Sept. 1858 41 7. October 1858 525
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, dann Siebenbürgen, womit die Vorschrift vom 8. Juni 1857, Nr. 114 des Reichs-Gesetz-Blattes, über die Behandlung der Winkelschreiberei, auch auf die Urbarialgerichte ausgedehnt wird RGBl 168/1858 25. Sept. 1858 42 8. October 1858 539
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, womit die Bestimmung des Personal- und Besoldungs-Standes bei der k. k. Schulbücherverlags-Verwaltung für Böhmen kundgemacht wird RGBl 169/1858 27. Sept. 1858 42 8. October 1858 539
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die deutsch-slawischen Kronländer, betreffend die mauthfreie Behandlung der am Allerhöchsten Hofe accreditirten diplomatischen Personen bei Fahrten in einem Miethwagen RGBl 170/1858 30. Sept. 1858 42 8. October 1858 541
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend die Umrechnung der, im allgemeinen Zolltarife vom 5. December 1853 (R. G. Bl. Nr. 262) festgesetzten Gebührensätze von Conventionsmünze auf österreichische Währung des 45-Guldenfußes RGBl 171/1858 1. Oct. 1858 42 8. October 1858 541
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, betreffend die Umsetzung der Zollsätze des dalmatinischen Zolltarifes und der Zollnebengebühren von Conventions-Münze auf österreichische Währung, dann die Anwendung des Zollgewichtes bei Verzollungen RGBl 172/1858 1. Oct. 1858 42 8. October 1858 545
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, womit bekannt gemacht wird, mit welchen Beträgen in österreichischer Währung des 45-Guldenfußes die, in dem Betrage vom 15. October 1857 für einige Erzeugnisse des Herzogthumes Modena festgesetzten Begünstigungszölle einzuheben seyn werden RGBl 173/1858 1. Oct. 1858 42 8. October 1858 549
Verordnung des Handelsministeriums, giltig für alle Kronländer, über das Ausmaß der Postgebühren in österreichischer Währung RGBl 174/1858 2. Oct. 1858 42 8. October 1858 550
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme von Dalmatien, wegen Umsetzung der Verzehrungssteuer-Gebühren für gebrannte geistige Flüssigkeiten, für Bier und für Zucker aus inländischen Stoffen, auf die neue österreichische Währung RGBl 175/1858 4. Oct. 1858 42 11. Oct. 1858 556
Erlaß des Ministeriums des Innern, des Finanzministeriums und des Armee-Ober-Commando, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Vergütung der Verpflegung der Militärmannschaft auf dem Durchzuge vom 1. November 1858 bis 31. October 1859 RGBl 176/1858 6. Oct. 1858 42 8. October 1858 560
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit welchem die Abänderung der Gehaltsstufen für die Hofsecretäre bei dem k. k. obersten Gerichtshofe bekannt gegeben wird RGBl 177/1858 5. Oct. 1858 43 14. Oct. 1858 563
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den Umfang der Monarchie, womit die Bestimmungen der Allerhöchsten Entschließung vom 8. September 1858, betreffend die Regelung der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an den Universitäten zu Padua und Pavia, die Aufhebung der Annual- und Semestralprüfungen an den philosophischen Facultäten derselben, und die Einrichtung der theoretischen Staatsprüfungen kundgemacht, und einige aus denselben zunächst für das Studienjahr 1858-59 sich ergebende Vollzugsschriften und Uebergangsbestimmungen getroffen werden RGBl 178/1858 6. Oct. 1858 43 14. October 1858 563
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, dann des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wirksam für Dalmatien, betreffend das Expropriations-Verfahren bei öffentlichen Straßen- und Wasser-Bauten RGBl 179/1858 7. Oct. 1858 43 14. October 1858 571
Verordnung des Finanzministeriums, über die Errichtung eines Nebenzollamtes I. Classe in Basiasch RGBl 180/1858 7. Oct. 1858 43 14. October 1858 571
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Festsetzung der telegraphischen Beförderungs- und sonstigen Gebühren in der neuen österreichischen Währung RGBl 181/1858 7. Oct. 1858 43 14. October 1858 571
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das ganze Reich, betreffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Waffen, Waffenbestandtheilen und Munitionsgegenständen nach Serbien RGBl 182/1858 10. Oct. 1858 43 14. October 1858 572
Erlaß des Finanzministers, wirksam für den gesammten Umfang des Reiches, über die Anwendung der neuen österreichischen Währung auf die Bezüge der Beamten und Diener des Staates und der öffentlichen Fonde, dann der Angehörigen derselben RGBl 183/1858 12. Oct. 1858 44 19. October 1858 575
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Einführung neuer Brief- und Zeitungs-Marken RGBl 184/1858 14. Oct. 1858 44 19. October 1858 575
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für den Umfang des ganzen Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Mittheilung der Concurseröffnungen an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei angeordnet wird RGBl 185/1858 16. Oct. 1858 44 19. October 1858 576
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer der Monarchie, hinsichtlich der Salzverschleißpreise in der neuen österreichischen Währung RGBl 186/1858 13. Sept. 1858 45 23. October 1858 577
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Einführung neuer Tabak-Verschleißtarife RGBl 187/1858 22. Oct. 1858 46 30. October 1858 581
Verordnung des Finanzministeriums, womit das Haupt-Zollamt II. Classe zu Polesella, im Finanzbezirke Rovigno, in ein Nebenzollamt I. Classe umgestaltet wird RGBl 188/1858 23. Oct. 1858 47 30. October 1858 595
Verordnung des Ministeriums der Justiz, giltig für Ungarn, Kroatien, Slawonien und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, mit der Kundmachung der Allerhöchsten Entschließung vom 17. October 1858, wodurch, vom 1. Jänner 1859 angefangen, das in den Kronländern Ungarn, Kroatien und Slawonien und in der serbischen Wojwodschaft mit dem Temeser Banate theilweise noch bestehende Moratorium aufgehoben wird RGBl 189/1858 26. Oct. 1858 47 30. Oct. 1858 595
Kundmachung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Hinausgabe neuer Staatsschuldverschreibungen in österreichischer Währung RGBl 190/1858 26. Oct. 1858 47 30. Oct. 1858 596
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit einer Erläuterung bezüglich der mit Rücksicht auf die neue österreichische Währung, gesetzlich stattfindenden Einkommensteuer-Befreiung und Percentual-Bemessung RGBl 191/1858 27. Oct. 1858 47 30. Oct. 1858 598
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das ganze Reich, betreffend das Verbot der Durchfuhr von Waffen und Munition nach Bosnien RGBl 192/1858 5. Oct. 1858 48 3. Nov. 1858 599
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Behandlung der im österreichischen Kaiserstaate befindlichen beweglichen Nachlässe königlich-preußischer Unterthanen RGBl 193/1858 30. Oct. 1858 48 3. Nov. 1858 599
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Gebührenentrichtung in österreichischer Währung, für die mit den dermaligen Stämpelmarken versehenen, noch nicht verwendeten Handels- und Gewerbebücher RGBl 194/1858 30. Oct. 1858 48 3. Nov. 1858 600
Kundmachung des Finanzministeriums, wirksam für Tirol mit Vorarlberg, Oberösterreich, Salzburg, Böhmen, Mähren mit Schlesien und West-Galizien mit dem Großherzogthume Krakau, über die provisorische Einführung besonderer Einrichtungen bezüglich der Organisation der Zollämter und der Finanzwache in den Finanzbezirken längs der deutschen Zollvereinsgränze RGBl 195/1858 30. Oct. 1858 49 9. Nov. 1858 601
Kundmachung des Finanzministeriums, wirksam für die Kronländer Böhmen und Oberösterreich, über die provisorische Errichtung von Hauptzollämtern zweiter Classe zu Graßlitz und Nachod in Böhmen RGBl 196/1858 30. Oct. 1858 49 9. Nov. 1858 622
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch mehrere Artikel der Wechselordnung vom 25. Jänner 1850, Nr. 51 des Reichs-Gesetz-Blattes, ergänzt werden RGBl 197/1858 2. Nov. 1858 49 9. Nov. 1858 622
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch der Artikel 29 der Wechselordnung vom 25. Jänner 1850, Nr. 51 des Reichs-Gesetz-Blattes, erläutert wird RGBl 198/1858 2. Nov. 1858 49 9. Nov. 1858 623
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Bestimmungen des §. 18 der Verordnung vom 25. Jänner 1850, Nr. 52, und des §. 17 der Verordnung vom 31. März 1850, Nr. 125 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Betreff der wechselrechtlichen Execution abgeändert werden RGBl 199/1858 2. Nov. 1858 49 9. Nov. 1858 623
Verordnung des Justizministeriums, giltig für das Königreich Ungarn, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 10. Juni 1858 die bisher dem Comitatsgerichte zu Eperies zugestandene Berggerichtsbarkeit in dem Kaschauer Verwaltungsgebiete, an das Comitatsgericht in Leutschau und an das Landesgericht in Kaschau übertragen und der Beginn der Wirksamkeit dieser neuen Berggerichte auf den 1. Februar 1859 festgesetzt wird RGBl 200/1858 4. Nov. 1858 49 9. Nov. 1858 624
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das ganze Reich, betreffend das unbedingte Verbot der Aus- und Durchfuhr von Waffen- und Munitionssendungen nach Serbien und den Donaufürstenthümern RGBl 201/1858 4. Nov. 1858 49 9. Nov. 1858 624
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend Berichtigungen und Ergänzungen des Erlasses vom 1. October 1858, über die Umrechnung der Zollsätze des Tarifes vom 3. December 1853 auf österreichische Währung RGBl 202/1858 4. Nov. 1858 49 9. Nov. 1858 625
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, betreffend die Verzollung des Raffinatzuckers in Stücken RGBl 203/1858 5. Nov. 1858 49 9. Nov. 1858 626
Staatsvertrag zwischen Oesterreich, Frankreich, Großbritannien, Preußen, Rußland, Sardinien und der Türkei, bezüglich der Fürstenthümer der Wallachei und der Moldau. Geschlossen zu Paris am 19. August 1858, und in den bezüglichen Ratificationen daselbst ausgewechselt am 2. October 1858 RGBl 204/1858 19. August 1858 50 10. Nov. 1858 627
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, betreffend die cumulative Anlegung des Waisenvermögens auch dort, wo sie noch nicht besteht RGBl 205/1858 9. Nov. 1858 51 11. Nov. 1858 649
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, der gefürsteten Grafschaft Tirol und der Militärgrenze, betreffend die Festsetzung der Steuer-Executionsgebühren in österreichischer Währung RGBl 206/1858 7. Nov. 1858 52 23. Nov. 1858 653
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Innern und der obersten Polizeibehörde, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, womit die Strafgerichte und die zur Ausübung des Strafrichteramtes in Uebertretungsfällen berufenen Behörden verpflichtet werden, jede, gegen einen öffentlichen Beamten oder Diener, einen öffentlichen Lehrer, Advocaten, Notar, Gemeindevorsteher oder Ausschuß, wegen eines Verbrechens oder Vergehens eingeleitete Specialuntersuchung, sowie jede, gegen eine dieser Personen, wegen einer Uebertretung als Beschuldigte beschlossene Vorladung zur Verhandlung, und das darüber erfolgte Enderkenntniß an deren vorgesetzte Behörde mitzutheilen RGBl 207/1858 8. Nov. 1858 52 23. Nov. 1858 653
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Verlegung der Expositur des Krakauer Hauptzollamtes von Dembica nach Rzeszow RGBl 208/1858 8. Nov. 1858 52 23. Nov. 1858 654
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, giltig für alle Kronländer, in welchen das Allerhöchste Hausirgesetz vom 4. September 1852 kundgemacht ist, über Begünstigungen der Bewohner der Valsugana in Südtirol, im Hausirhandel RGBl 209/1858 11. Nov. 1858 52 23. Nov. 1858 654
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit der Termin zur Einberufung mehrerer Scheidemünzen erweitert wird RGBl 210/1858 16. Nov. 1858 52 23. Nov. 1858 655
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Errichtung eines Waaren-Controlamtes in Rohrbach, Finanzbezirk Linz in Oberösterreich RGBl 211/1858 17. Nov. 1858 52 23. Nov. 1858 655
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Auflassung des Controlamtes in Sandau und Errichtung eines Controlamtes in Tachau, Finanzbezirk Eger in Böhmen RGBl 212/1858 18. Nov. 1858 52 23. Nov. 1858 655
Kaiserliche Verordnung, wirksam für Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska, Istrien, die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, Tirol mit Vorarlberg, Böhmen, Mähren und Schlesien, Galizien und Lodomerien mit Auschwitz und Zator, Krakau und der Bukowina, über das gerichtliche Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage überhaupt, dann bei Aufkündigung und Zurückstellung von gepachteten oder gemietheten unbeweglichen oder gesetzlich für unbeweglich erklärten Sachen, dann von Schiffmühlen und anderen auf Schiffen errichteten Bauwerken RGBl 213/1858 16. Nov. 1858 53 26. Nov. 1858 657
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit dem Verbote der Uebertragung oder Versendung gewisser Tabakfabrikate aus einem Kronland in andere Kronländer RGBl 214/1858 20. Nov. 1858 53 26. Nov. 1858 664
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Ausdehnung der Allerhöchst genehmigten provisorischen Taxordnung des geistlichen Ehegerichtes der Wiener Erzdiöcese (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 216, vom Jahre 1857) auf die bischöflichen Diöcesen von Krakau und Tarnów bekannt gegeben wird RGBl 215/1858 6. Nov. 1858 54 28. Nov. 1858 665
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, über die Portofreiheit der Waisencommissionen in den ehemals ungarischen Kronländern RGBl 216/1858 20. Nov. 1858 54 28. Nov. 1858 665
Kaiserliche Verordnung, giltig für das gesammte Reich, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen über die Stämpelabgabe von Zeitschriften RGBl 217/1858 23. Nov. 1858 54 28. Nov. 1858 666
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das lombardischvenetianische Königreich, betreffend die Anlegung des Laminastämpels an die wegen Gefällsübertretung angehaltenen Webe- und Wirkwaaren RGBl 218/1858 25. Nov. 1858 54 28. Nov. 1858 666
Ministerialerklärung, aus gewechselt zu Florenz am 22. November 1858 gegen eine gleichlautende großherzoglich-toscanische Ministerialerklärung ddo. Florenz 6. November 1858, über die Behandlung der beweglichen Verlassenschaften der beiderseitigen Unterthanen RGBl 219/1858 7. Nov. 1858 55 4. Dec. 1858 669
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Befreiung der Staats- und Fondsbeamten und Diener, dann deren Angehörigen von der Verpflichtung zu Landes- und Grundentlastungs-Zuschlägen auf die Einkommensteuer von ihren Amtsbezügen und Ruhegenüssen RGBl 220/1858 27. Nov. 1858 55 4. Dec. 1858 671
Erlaß des Finanzministeriums, über die Aufhebung des provisorischen Controlamtes in Mährisch-Ostrau RGBl 221/1858 27. Nov. 1858 55 4. Dec. 1858 671
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte zur Abhandlung des, im österreichischen Staatsgebiete befindlichen unbeweglichen Vermögens verstorbener Ausländer näher bestimmt wird RGBl 222/1858 30. Nov. 1858 55 4. Dec. 1858 672
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, in welchen die Notariatsordnung vom 21. Mai 1855 wirksam ist, über die Anwendung der Gesetze vom 9. Februar und 2. August 1850 auf einige Notariatsakte RGBl 223/1858 27. Nov. 1858 56 11. Dec. 1858 673
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Einführung des neuen Verschleißtarifes der echten Havana-Cigarren RGBl 224/1858 2. Dec. 1858 56 11. Dec. 1858 676
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Stämpelpflicht der Zeitschriften, welche 52 Male im Jahre oder 4 Mal monatlich erscheinen RGBl 225/1858 5. Dec. 1858 56 11. Dec. 1858 677
Verordnung des Justizministeriums, giltig für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und das Großfürstenthum Siebenbürgen, womit in Folge Allerhöchster Entschließung vom 5. December 1858 das Verfahren bei Entscheidung von Rechtsstreiten über die Wiedereinlösung verpfändeter unbeweglicher Güter geregelt wird RGBl 226/1858 7. Dec. 1858 56 11. Dec. 1858 677
Kaiserliche Verordnung, wirksam für Oesterreich ob der Enns, Steiermark, Salzburg und Tirol, über die Regelung der, in dem landesfürstlichen Berg- und Forstregale gegründeten Forstreservate RGBl 227/1858 10. Nov. 1858 57 21. Dec. 1858 681
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, an die k. k. Statthaltereien zu Mailand und Venedig, betreffend die Einführung von Armenbüchern im lombardisch-venetianischen Königreiche RGBl 228/1858 2. Dec. 1858 57 21. Dec. 1858 683
Kaiserliche Verordnung, giltig für das Großfürstenthum Siebenbürgen, über die Art und Weise der Liquidirung, Verwerthung und Einbringung rückständiger Leistungen, welche aus den Urbarial- und den sonstigen, in dem kaiserlichen Patente vom 21. Juni 1854, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 151, geregelten Besitzverhältnissen herrühren RGBl 229/1858 4. Dec. 1858 57 21. Dec. 1858 683
Kaiserliches Patent, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit ein Gesetz zum Schutze der gewerblichen Marken und anderen Bezeichnungen erlassen wird RGBl 230/1858 7. Dec. 1858 57 21. Dec. 1858 688
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Befestigung der Stämpelmarken in den Fällen, in welchen durch Ueberschreibung der Marken der Stämpelpflicht Genüge zu leisten ist RGBl 231/1858 14. Dec. 1858 57 21. Dec. 1858 693
Verordnung des Ministeriums des Innern und des Armee-Ober-Commando, wirksam für das ganze Reich, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Ertheilung der Bewilligung zur Reise in das Ausland für Reservemänner RGBl 232/1858 15. Dec. 1858 57 21. Dec. 1858 694
Verordnung der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Justiz, der Finanzen, für Cultus und Unterricht, für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, womit eine Vorschrift zum Schutze des Eigenthumes öffentlicher wissenschaftlicher und Kunstsammlungen und ähnlicher Anstalten erlassen wird RGBl 233/1858 16. Dec. 1858 57 21. Dec. 1858 694
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und für Siebenbürgen, über das gerichtliche Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage überhaupt, dann bei Aufkündigung und Zurückstellung von gepachteten oder gemietheten unbeweglichen, oder gesetzlich für unbeweglich erklärten Sachen, dann von Schiffmühlen und anderen auf Schiffen errichteten Bauwerken RGBl 234/1858 17. Dec. 1858 57 21. Dec. 1858 695
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend die Durchfuhr-Zollfreiheit für die Waaren, welche über den Luganer See ein- und über die österreichische Meeresküste austreten RGBl 235/1858 18. Dec. 1858 57 21. Dec. 1858 702
Uebereinkunft der k. k. österreichischen und königlich-bayerischen Regierung, betreffend den Anschluß der Eisenbahnen an der böhmisch-bayerischen Gränze. Geschlossen zu Wien am 20. September 1858; die Auswechslung der beiderseitigen Ratificirungen hat in Wien am 15. November 1858 stattgefunden RGBl 236/1858 20. Sept. 1858 58 24. Dec. 1858 703
Kaiserliches Patent, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit ein Gesetz zum Schutze der Muster und Modelle für Industrieerzeugnisse erlassen wird RGBl 237/1858 7. Dec. 1858 58 24. Dec. 1858 707
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme Dalmatiens, über die Abänderung des §. 8 der Vollzugsvorschrift vom 26. December 1854 (R. G. Bl. vom Jahre 1855, Nr. 1), über die Bierbesteuerung RGBl 238/1858 14. Dec. 1858 58 24. Dec. 1858 712
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme Dalmatiens, über die Ermittlung des Nettogewichtes der in einer geschlossenen Stadt der Eingangsverzollung unterzogenen Waaren behufs der Verzehrungssteuer-Bemessung RGBl 239/1858 18. Dec. 1858 58 24. Dec. 1858 713
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend einige Bestimmungen über die zollämtliche Behandlung von ausländischen rohen oder fabricirten Tabak, dann über die Giltigkeitsdauer und Form der hierüber auszustellenden ämtlichen Ausfertigungen RGBl 240/1858 16. Dec. 1858 59 28. Dec. 1858 715
Kundmachung des Handelsministeriums, giltig in jenen Gebietstheilen von Kroatien und Slawonien, in denen das Hausirgesetz vom 4. September 1852 kundgemacht ist, über die, durch Allerhöchste Entschließung vom 8. December 1858 bewilligte ausnahmsweise Gestattung des Verschleißes des kroatischen Kalenders: "Sostar" durch Hausirer RGBl 241/1858 17. Dec. 1858 59 28. Dec. 1858 716
Kaiserliche Verordnung, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und das Großfürstenthum Siebenbürgen, womit die, neu entstehenden landwirthschaftlichen Ansiedlungen zu gewährenden Begünstigungen und die Bedingungen zu deren Erlangung festgestellt werden RGBl 242/1858 23. Dec. 1858 59 28. Dec. 1858 717
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme Dalmatiens, wegen Ausdehnung der Borgung der Verbrauchsabgabe für Zucker aus Runkelrüben auf die Dauer Eines Jahres RGBl 243/1858 23. Dec. 1858 59 28. Dec. 1858 720
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venelianischen Königreiches, betreffend die Einberufung sämmtlicher auf Conventionsmünze lautenden Noten der österreichischen Nationalbank RGBl 244/1858 26. Dec. 1858 59 28. Dec. 1858 721