1859
KurzinformationGesetzes- NummerGesetzes- DatumStück- NummerStück- DatumSeite
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für den Umfang des ganzen Reiches, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgrenze, über die Zustellungsgebühren in politischen und in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten RGBl 1/1859 19. Dec. 1 1. Jänner 1
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando mit einer Erläuterung des §. 55 des neuen Gebührenreglements in Betreff der Zulässigkeit der freiwilligen Abtretung oder Pfändung der Gagen der Militärbeamten RGBl 2/1859 28. Dec. 1 1. Jänner 1
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgrenze, in Betreff des Benehmens der Gerichte bei Todfällen königlich-hannoverischer Staatsangehörigen RGBl 3/1859 29. Dec. 1 1. Jänner 2
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgrenze, betreffend das Benehmen der Gerichte bei Todfällen königlich-württembergischer Staatsangehörigen RGBl 4/1859 29. Dec. 1 1. Jänner 3
Erlass des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit der Bestimmung der Cassen, bei welchen die österreichischen Scheidemünzen gegen Landesmünze umgewechselt werden RGBl 5/1859 30. Dec. 1 1. Jänner 4
Verordnung der Ministerien des Aeußern, des Innern und der Justiz, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, wodarch die Beschlüsse der deutschen Bundesversammlung vom 5. November 1856 und vom 12. März 1857, betreffend den Schutz des literarischen und artistischen Eigenthums, kundgemacht werden RGBl 6/1859 27. Dec. 2 13. Jänner 5
Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, womit die zeitweilige Uebertragung der Handelsgerichtsbarkeit für den Sprengel des Comitatsgerichtes zu Nagy-Kálló an das Comitatsgericht zu Debreczin verfügt wird RGBl 7/1859 30. Dec. 2 13. Jänner 6
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, giltig für das Herzogthum Salzburg, betreffend die Ablösung oder Regulirung der landesfürstlichen reservatmäßigen Bezüge von Holzverkaufs-Stockrechten RGBl 8/1859 7. Jänner 2 13. Jänner 7
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Salpeter, Schwefel und Blei nach Serbien und den Donaufürstenthümern RGBl 9/1859 9. Jänner 2 15. Jänner 12
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, dann der obersten Polizeibehörde, wirksam für den Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgrenze, betreffend die Benützung der Ragueneau, Thielen’schen und ähnlichen Vervielfältigungspressen RGBl 10/1859 4. Jänner 3 22. Jänner 13
Verordnung der Minisiterien der Justiz und der Finanzen, dann des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Umstellung des bisherigen Gebührenausmaßes für die Gensdarmeriemannschaft vom Wachtmeister abwärts, aus Anlaß ihrer Vorladung als Zeugen in Straffällen vor die Civil-Strafgerichte, dann vor die Militärgerichte, oder bei Gefälls-Straf-Verhandlungen, auf östcrreichische Währung RGBl 11/1859 4. Jänner 3 22. Jänner 14
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Einberufung der Conventionsmünz-Zweikreuzer- und der Zehn-Centesimi-Stücke verfügt wird RGBl 12/1859 10. Jänner 3 22. Jänner 14
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, bezüglich der Stempelbehandlung der Zeugnisse, welche zur Nachweisung der Bedingungen zur gesetzlichen Befreiung von der allgemeinen Wehrpflicht beigebracht werden müssen RGBl 13/1859 10. Jänner 3 22. Jänner 15
Verordnung des Justizministeriums, über den Zeitpunct des Eintrittes der Wirksamkeit der Notariatsordnung im Eperieser Oberlandesgerichts-Sprengel RGBl 14/1859 16. Jänner 3 22. Jänner 15
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Galizien, wodurch die Bestimmung des Hofdecretes vom 31. October 1785 lit. aaa, Nr. 489, Justiz-Gesetz-Sammlung, und des Hofdecretes vom 31. Juli 1801, Nr. 534, Justiz-Gesetz-Sammlung, aufgehoben wird RGBl 15/1859 18. Jänner 3 22. Jänner 15
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Handels, giltig für Ungarn, Krcatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, betreffend die Eintragung der radicirten Gewerbe in die Grundbuchsprotokolle RGBl 16/1859 18. Jänner 3 22. Jänner 16
Ministerial-Erklärung, ausgewechselt gegen eine gleichlautende Erklärung des fürstlich Lippe’schen Cabinetsministeriums zu Detmold ddo. 22. December 1853, über die Behandlung des beweglichen Nachlasses der, in dem einen Staate verstorbenen Unterthanen des anderen Staates RGBl 17/1859 5. Jänner 4 1. Februar 17
Kaiserliche Verordnung über die Modalitäten, unter welchen die Bestimmungen des Patentes vom 1. Jänner 1856 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 7) auf die geistlichen Güter in Siebenbürgen in Anwendung zu bringen sind RGBl 18/1859 12. Jänner 4 1. Februar 18
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Mähren und Schlesien, über den Beginn der Wirksamkeit der mährisch-schlesischen Berghauptmannschaft in Olmütz und über die Aufhebung des Bergcommissariates in Troppau RGBl 19/1859 16. Jänner 4 1. Februar 19
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, Dalmatien und der Militärgränze, womit hinsichtlich der Bestreitung der Kosten für die nach den §§. 139 und 161 der Notariatsordnung vom 21. Mai 1855, Nr. 94 des Reichs-Gesetz-Blattes, vorzunehmenden Untersuchungen der Amtsführung der Notare nähere Bestimmungen getroffen werden RGBl 20/1859 19. Jänner 4 1. Februar 20
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung des provisorischen Controlsamtes in Sternberg RGBl 21/1859 22. Jänner 4 1. Februar 21
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das lombardischvenetianische Königreich, über die Bewilligung der zollfreien Ausfuhr der, aus den eingeführten ausländischen Cocons gewonnenen rohen filirten Seide RGBl 22/1859 23. Jänner 4 1. Februar 21
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Enlaka aus dem Bezirke Makfalva und deren Zuweisung zum Szitáskereszturer Bezirke im Großfürstenthume Siebenbürgen RGBl 23/1859 26. Jänner 4 1. Februar 21
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen, des Handels und der Militär-Central-Kanzlei Seiner Majestät, wirksam für alle Kronländer, über die Beschränkung der Ausfuhr von Pferden RGBl 24/1859 30. Jänner 4 1. Februar 22
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, dann für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgrenze, betreffend die Verhütung und Beseitigung von Collisionen zwischen Bergbau- und Eisenbahn-Unternehmungen und den hieraus entspringenden Gefahren für die Sicherheit des Lebens und des Eigenthums RGBl 25/1859 2. Jänner 5 5. Februar 23
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, bezüglich der Stämpelbehandlung der Hausir-Bewilligungs-Verlängerungen RGBl 26/1859 28. Jänner 5 5. Februar 26
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, betreffend die neue österreichische Arznei-Taxe RGBl 27/1859 16. Jänner 6 9. Februar 27
Internationale Telegraphen-Convention von der königlichpreußischen Regierung im Namen der Staaten des deutschösterreichischen Telegraphen-Vereines mit Frankreich und Belgien abgeschlossen zu Brüssel am 30. Juni 1858, welche Convention von den bezüglichen Regierungen, und war von der kaiserlich-österreichischen Regierung in Gemäßheit Allerhöchster Entschließung vom 15. September 1858 ratificirt und mit 1. Februar 1859 in Vollzug gejetzt worden ist RGBl 28/1859 30. Juni 7 16. Februar 45
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und für das Großfürstenthum Siebenbürgen, wodurch die Zulässigkeit gerichtlicher Execution wider Beamte und Diener der mit der polischen Amtirung betranten Communalmagistrate beschränkt wird RGBl 29/1859 13. Febr. (berichtigt statt Jänner) 7 16. Februar 66
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels und des Armee-Ober-Commando, giltig für alle Kronländer, mit welcher die Verwendung von Chlorkali bei der Erzeugung von Reibzündhölzchen mit gewöhnlichem Phosphor unbedingt verboten wird RGBl 30/1859 4. Febr. 7 16. Februar 66
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, womit die Allerhöchst genehmigte Regulirung des Mailänder Thierarznei-Institutes auf Grundlage des Allerhöchst sanctionirten neuen thierärztlichen Lehrplanes kundgemacht wird RGBl 31/1859 4. Febr. 7 16. Februar 67
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, betreffend die Bezeichnung der portofreien Sendungen der Gemeindeämter in Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung RGBl 32/1859 6. Febr. 7 16. Februar 67
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Cultus und Unterrichts, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die nähere Bestimmung des zweiten Absatzes des Artikels XXI des Concordates RGBl 33/1859 7. Febr. 7 16. Februar 68
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen, des Handels und der Militär-Centralkanzlei Seiner Majestät, wirksam für alle Kronländer, über die Beschränkung der Ausfuhr von Maulthieren und der Durchfuhr von Pferden und Maulthieren RGBl 34/1859 14. Febr. 8 23. Februar 71
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Tirol, über die Aufhebung des Bergcommissariates in Klausen RGBl 35/1859 14. Febr. 8 23. Februar 72
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, die Abstattung des Unterrichtsgeldes an den k. k. Reichsakademien betreffend RGBl 36/1859 21. Febr. 9 16. März 73
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, über die Zulässigkeit des gerichtlichen Verbotes und der Execution wegen Privatschulden auf die Gage der Oberofficiere vom Hauptmanne oder Rittmeister abwärts RGBl 37/1859 23. Febr. 9 16. März 74
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, giltig für Siebenbürgen, womit die Frist zur Anbringung von Ansuchen um die Commassirung der Grundstücke oder um die urbarialmäßige Regulirung des Hotters im Großfürstenthume Siebenbürgen bis Ende des Monates Juni 1862 verlängert wird RGBl 38/1859 24. Febr. 9 16. März 74
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Siebenbürgen, womit die Bergcommissariate in Kapnik und Abrudbanya aufgehoben, und der Wirkungskreis des Bergcommissariates in Udvarhély erweitert wird RGBl 39/1859 2. März 9 16. März 74
Verordnung des Finanzministeriums und des Armee-Ober-Commande, giltig für die Militärgränze, über die Anwendung des Gesetzes vom 2. August 1850 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 329) auf die Hauscommunionen in der Militärgränze RGBl 40/1859 5. März 9 16. März 75
Erlaß des Finanzministeriums, über die Benennung des Hauptzollamtes II. Classe in Cilli RGBl 41/1859 8. März 9 16. März 76
Erlaß des Finanzministeriums, über die Errichtung eines Nebenzollamtes zu Serb im Gebiete der kroatisch-slawonischen Finanz-Landesdirection RGBl 42/1859 15. März 10 19. März 77
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen, des Handels, der Militär-Centralkanzlei Seiner Majestät und der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, über das bedingte Verbot der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen, Waffenbestandtheilen, Munition, Salpeter, Schwefel und Blei über die Gränzen gegen die fremden italienischen Staaten, die Schweiz und die See RGBl 43/1859 16. März 10 19. März 77
Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, über die Aenderung der Farbe der Briefmarken zu 3 kr. (Soldi) und der Zeitungsmarken RGBl 44/1859 16. März 10 19. März 78
Kundmachung der Ministerien des Aeußern, der Finanzen und des Handels, giltig für alle Kronländer, betreffend die Aufhebung des Zolleinigungsvertrages mit Medena vom 15. October 1857 RGBl 45/1859 18. März 10 19. März 78
Kaiserliche Verordnung, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Haftung für das Verschulden der Gerichtsbeamten und die Behandlung der Syndikatsbeschwerden RGBl 46/1859 12. März 11 24. März 79
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für jene Kronländer, in denen das Mauthsystem eingeführt ist, über die Mauthbefrciung der Gränzinspectoren RGBl 47/1859 22. März 12 2. April 85
Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Fleischcasse für die reichsunmittelbare Stadt Triest RGBl 48/1859 23. März 12 2. April 85
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer über das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Salpeter, Schwefel und Blei nach Bosnien RGBl 49/1859 24. März 12 2. April 88
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in denen das Mauthsystem eingeführt ist, über die Mauthbehandlung der nicht in den Stand eines Regimentes gegehörigen Personen RGBl 50/1859 24. März 12 2. April 88
Kundmachung des Finanzministeriums, wirksam für die Kronländer Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft, mit dem Temeser Banate, wodurch auf die, dem Aerar innerhalb der Staats- und Fondsdomänen in den §§. 284 und 285 des allgemeinen Berggesetzes (Reichs-Gesetz-Blatt vom Jahre 1854, Nr. 164) eingeräumte Begünstigungen mit einigen Ansnahmen verzichtet wird RGBl 51/1859 24. März 12 2. April 89
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches mit Ausnahme der Militärgrenze, wodurch erklärt wird, daß im Sinne der bestehenden Gesetze Geld- und andere Vermögensstrafen auf die Erben des Verurtheilten übergehen, wenn der Tod desselben nach eingetretener Rechtskraft des Straferkenntnisses erfolgt ist RGBl 52/1859 3. April 13 19. April 91
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, des Cultus und Unterrichts, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 1. April 1859, die eigenmächtige Einführung von Religionsgenossenschaften (Seeten), welche von der Staatsverwaltung nicht ausdrücklich anerkannt oder zugelassen sind, oder die Theilnahme daran als strafbar erklärt wird RGBl 53/1859 5. April 13 19. April 92
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch der §. 316 der Strafproceßordnung erläutert wird RGBl 54/1859 9. April 13 19. April 92
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Kärnthen, über die Aufhebung des Bergcommissariates in Bleiberg RGBl 55/1859 9. April 13 19. April 93
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Oesterreich unter und ob der Enns, in Betreff der Ueberstellung der Berghauptmannschaft von Steyr nach St. Pölten, und der Aufhebung des Bergcommissariates in Wiener Neustadt RGBl 56/1859 12. April 13 19. April 93
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Galizien und die Bukowina, über die Auflassung der Bergcommissariate in Delatyn, Stebnik und Kaczyka RGBl 57/1859 12. April 13 19. April 94
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, Dalmatien und des Militär-Gränzlandes womit ein neues Gemeindegesetz erlassen wird RGBl 58/1859 24. April 14 27. April 95
Kaiserliche Verordnung, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Beistellung des zur Ausrüstung der Armee erforderlichen Bedarfes an Zugpferden RGBl 59/1859 24. April 15 27. April 169
Manifest Seiner Majestät des Kaisers, womit den Völkern Oesterreichs der Befehl zum Einrücken der k. k. Armee in das Königreich Sardinen verkündet wird RGBl 60/1859 28. April 16 29. April 175
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Verlegung des Bezirksamtes von Dobruschka nach Opocno in Böhmen RGBl 61/1859 7. April 17 30. April 179
Erlaß des Finanzministeriums über die Wiederherstellung des aufgehobenen Nebenzollamtes II. Classe Szcucin im Krakauer Finanzbezirke RGBl 62/1859 15. April 17 30. April 179
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Benennung des Mosóczer Stuhlbezirkes im Pressburger Verwaltungsgebiete nach dem definitiven Amtssitz Znio-Várallya RGBl 63/1859 19. April 17 30. April 180
Verordnung des Justizministeriums, über den Zeitpunct des Eintrittes der Wirksamkeit der Notariatsordnung im Oedenburger, Pesther, Preßburger und Großwardeiner Oberlandesgerichtssprengel RGBl 64/1859 20. April 17 30. April 180
Erlaß des Finanzministeriums, über die Ermächtigung des Nebenzollamtes I. Classe Cervignano zur Austrittsbehandlung der aus dem allgemeinen Zollgebiete mit dem Anspruche auf die Zollbegünstigung nach Dalmatien zu versendenden inländischen Erzeugnisse RGBl 65/1859 21. April 17 30. April 180
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Regelung der Zahlungen für Coupons aus der Nationalanleihe RGBl 66/1859 25. April 17 30. April 181
Kaiserliche Verordnung wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit bezüglich der Besteuerung des Einkommens an Zinsen von Staats-, öffentlichen Fonds- und ständischen Obligationen eine Aenderung in den bisherigen dießfälligen Bestimmungen festgesetzt wird RGBl 67/1859 28. April 18 30. April 183
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, die Anordnung eines Anlehens von zweihundert Millionen Gulden österreichische Währung und die Ermächtigung der privilegirten österreichischen Nationalbank, Noten zu fünf Gulden zu emittiren, betreffend RGBl 68/1859 29. April 18 30. April 184
Finanzministerial-Erlaß, die zeitweilige Enthebung der privilegirten österreichischen Nationalbank, von der Verpflichtung, ihre Noten bar einzulösen, betreffend RGBl 69/1859 29. April 18 30. April 185
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Einhebung der Zölle und einiger Zoll-Nebengebühren in Silbermünze oder in verfallenen Coupons der Nationalbank RGBl 70/1859 29. April 18 30. April 185
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen und des Handels, dann des Armee-Ober-Commando, wirksam für Tirol und Vorarlberg, wodurch das, mit Ministerialverordnung vom 8. December 1855, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 213, vorgeschriebene Verfahren bei Grundeinlösungen für Staats-Eisenbahnbauten auch auf andere im Wege der Expropriation für öffentliche Zwecke vorzunehmende Grundeinlösungen ausgedehnt wird RGBl 71/1859 27. April 19 4. Mai 187
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Ungarn, womit die Berghauptmannschaft von Schmöllnitz nach Kaschau überstellt und die Bergcommissariate in Göllnitz, Igló und Rosenau aufgehoben werden RGBl 72/1859 1. Mai 19 4. Mai 188
Verordnung des Handelsministeriums, giltig für alle Kronländer, in Betreff der Beschränkung der Haftung für Fahrpost-Sendungen RGBl 73/1859 3. Mai 19 4. Mai 189
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, die Modalitäten in der Durchführung der Allerhöchsten Verordnung vom 28. April 1859 betreffend RGBl 74/1859 4. Mai 20 6. Mai 191
Verordnung des Handelsministeriums, giltig für alle Kronländer, mit einer Erläuterung der Verordnung vom 3. Mai 1859, Nr. 73 des Reichs-Gesetz-Blattes in Betreff der Haftung für Fahrpost-Sendungen RGBl 75/1859 4. Mai 20 6. Mai 192
Erlaß der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Justiz, des Handels, der Finanzen und des Armee-Ober-Commando, giltig für alle Kronländer, womit Anordnungen über Schifffahrts- und andere Verkehrs-Verhältnisse während der Kriegszeit kundgemacht werden RGBl 76/1859 11. Mai 21 13. Mai 193
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches mit Ausnahme Dalmatiens, des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgrenze, in Betreff der künftigen Besteuerung des Verbrauches von Wein und Fleisch RGBl 77/1859 12. Mai 22 15. Mai 199
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern, wirksam für Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Krakau und die Bukowina, Steiermark, Kärnthen, Krain, das Gebiet von Triest, Görz und Gradisca, Istrien mit den quarnerischen Inseln, Tirol und Vorarlberg, wegen Durchführung der kaiserlichen Verordnung vom 12. Mai 1859 (R. G. Bl. Nr. 77) über die Einhebung der Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch RGBl 78/1859 15. Mai 22 18. Mai 204
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern, wirksam für Ungarn und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, wegen Durchführung der kaiserlichen Verordnung vom 12. Mai 1859 (R. G. Bl. Nr. 77) über die Einhebung der Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch RGBl 79/1859 15. Mai 22 18. Mai 221
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern, wirksam für Siebenbürgen, wegen Durchführung der kaiserlichen Verordnung vom 12. Mai 1859 (R. G. Bl. Nr. 77), über die Einhebung von Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch RGBl 80/1859 15. Mai 22 18. Mai 221
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern, wirksam für Kroatien und Slawonien, wegen Durchführung der kaiserlichen Verordnung vom 12. Mai 1859 (R. G. Bl. Nr. 77), über die Einhebung der Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch RGBl 81/1859 15. Mai 22 18. Mai 222
Kundmachung des Finonzministeriums, giltig für Ungarn, über die Errichtung der Berghauptmannschaft in Pesth-Ofen RGBl 96/1859 16. Mai 22 29. Mai 245
Kundmachung des Finanzministeriums, wirksam für Böhmen, über die Aufstellung der Berghauptmannschaft in Elbogen, die Aufhebung des Bergcommissariates in Schlaggenwald und über die Erweiterung des Wirkungskreises für die Bergcommissariate in Budweis und Töplitz RGBl 82/1859 2. Mai 23 19. Mai 225
Erlaß des Finanzministeriums, über die Erhebung des Nebenzollamtes II. Classe zu Kocmyrzow zum Nebenzollamte I. Classe RGBl 83/1859 8. Mai 23 19. Mai 226
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Ausdehnung der, den Nebenzollämtern I. Classe längs der Gränze gegen Preußisch-Schlesien und der Grafschaft Glatz eingeräumten Ermächtigung zur Anwendung des Begünstigungszolles für das mit Ursprungszeugnissen versehene Roheisen bis Ende Juni 1860 RGBl 84/1859 10. Mai 23 19. Mai 226
Verordnung des Justizministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Anzeige von dem Tode der, mit Orden oder Militär-Ehrenzeichen gezierten, aus dem Militärstande entlassenen Individuen, und von der Abnahme der Orden oder Militär-Ehrenzeichen dieser Personen im Falle einer strafgerichtlichen Verurtheilung, endlich die Rückstellung der Orden und Militär-Ehrenzeichen RGBl 85/1859 12. Mai 23 19. Mai 226
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Steiermark über den Beginn der Wirksamkeit der Berghauptmannschaft in Cilli und über die Aufhebung der Bergcommissariate in Cilli und Voitsberg RGBl 86/1859 13. Mai 23 19. Mai 227
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Erleichterung in der Durchführung der Abschreibung, beziehungsweise Rückvergütung der für den zweiten Semester 1859 von Obligationszinsen vorgeschriebenen Einkommenstener sammt Zuschlägen RGBl 87/1859 14. Mai 23 19. Mai 227
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit ein außerordentlicher Zuschlag zu den directen Steuern für die Dauer der durch die Kriegsereignisse herbeigeführten Verhältnisse angeordnet wird RGBl 88/1859 13. Mai 24 19. Mai 229
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wegen Einführung eines außerordentlichen Zuschlages zu einigen indirecten Abgaben RGBl 89/1859 17. Mai 24 19. 230
Verordnung der Minister der Justiz und des Handels, wirksam für das Erzherzogthum Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Triest mit seinem Gebiete, Istrien mit Görz und Gradisca, Böhmen, Mähren und Schlesien, Galizien, Krakau und die Bukowina, dann Tirol und Vorarlberg, womit für diese Kronländer ein Vergleichsverfahren bei Zahlungseinstellungen von protokollirten Handels- und Gewerbsleuten und Fabrikanlen zugelassen und geregelt wird RGBl 90/1859 18. Mai 25 19. Mai 235
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, über den Einsluß, welchen die Ablegung der theoretischen Staatsprüfungen auf den Eintritt in die Conceptspraxis zu nehmen hat RGBl 91/1859 6. April 26 24. Mai 241
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Westgalizien und Krakau in etreff der Ueberstellung der Berghauptmannschaft von Wieliczka nach Krakau RGBl 92/1859 16. Mai 26 24. Mai 243
Verordnung des Handelsministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Haftung für Fahrpostsendungen, nach Toscana RGBl 93/1859 18. Mai 26 24. Mai 242
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme Dalmatiens, wegen Rückvergürung der Verzehrungssteuer und des außerordentlichen Zuschlages zu derselben bei der Ausfuhr von Bier und gebrannten geistigen Flüssigkeiten RGBl 94/1859 20. Mai 26 24. Mai 243
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, über die Zulässigkeit der Schürfungen in Thiergärten RGBl 95/1859 19. April 27 29. Mai 245
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Kroatien, Slawonien und die kroatisch-slawonische Militärgränze über die Erhebung des k. k. Bergcommissariates in Agram zur selbständigen Berghauptmannschaft RGBl 97/1859 24. Mai 27 29. Mai 246
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Vollziehung der kaiserlichen Verordnung vom 13. Mai 1859, Nr. 88 des Reichs-Gesetz-Blattes, bezüglich des Zuschlages zur Stempelgebühr RGBl 98/1859 26. Mai 27 29. Mai 246
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für alle Kronländer mit Ausnahme des lombardischvenetianischen Königreiches und der Militärgränze, betreffend die Verpflichtung zur Bestreitung der Reise- und Commissionskosten aus Anlaß von Kirchen-, Pfarr- und Schulbaulichkeiten RGBl 99/1859 25. Mai 28 15. Juni 249
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Aufhebung des Hauptzollamtes II. Classe in Pettau RGBl 100/1859 27. Mai 28 15. Juni 250
Erlaß des Finanzministeriums giltig für Siebenbürgen, die serbische Wojwodschaft, das Temeser Banat, Slawonien und die Militärgrenze, über die Mautbefreiung der berittenen oder fahrenden Telegraphenleitungs-Aufseher RGBl 101/1859 28. Mai 28 15. Juni 250
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Erhebung des Hauptzollamtes II. Classe im Oderberger Eisenbahnhofe zum Hauptzollamte I. Classe RGBl 102/1859 28. Mai 28 15. Juni 250
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Aufhebung der nebenzollämter II. Classe in der Lombardie, San Serafino und Bellaguarda RGBl 103/1859 9. Juni 28 15. Juni 251
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Ungarn, in Betreff der Ueberstellung der Berghauptmannschaft von Schemnitz nach Neusohl und der Aufhebung des Bergcommissariates in Neusohl RGBl 104/1859 10. Juni 28 15. Juni 251
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch bestimmt wird, in wieferne die, für Sträflinge aus dem Civilstande während der Strafdauer auflaufenden Verpflegskosten, aus ihrem eigenen Vermögen zu ersetzen und hereinzubringen sind RGBl 105/1859 2. Juni 29 16. Juni 253
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, die Zahlung der Zinsen der freiwilligen Anleihe vom Jahre 1854 für die Dauer der durch die Kriegsereignisse herbeigeführten Verhältnisse betreffend RGBl 106/1859 11. Juni 29 16. Juni 255
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über das Verbot der Ausfuhr von Eisen nach Serbien, Bosnien und den Donaufürstenthümern RGBl 107/1859 11. Juni 29 16. Juni 256
Verordnung der Minister der Justiz und des Handels, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches mit Ausnahme der Militärgränze, womit die Anwendbarkeit der Verordnung vom 18. Mai 1859, Nr. 90 des Reichs-Gesetz-Blattes, über das Vergleichsverfahren bei Zahlungseinstellungen von protokollirten Geschäftsleuten erweitert wird. RGBl 108/1859 15. Juni 29 16. Juni 256
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, womit für die bis Ende September 1859 zur Zahlung gelangenden Zinsen des Nationalanleihens das Aufgeld festgesetzt wird RGBl 109/1859 15. Juni 29 16. Juni 260
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Erhebung der Nebenzollämter I. Classe zu Capodistria und Lussinpiccolo zu Hauptzollämtern II. Classe RGBl 110/1859 13. Juni 30 25. Juni 261
Verordnung des Justizministeriums, über den Zeitpunkt des Beginnes der Wirksamkeit der Notariatsordnung im Krakauer und Lemberger Oberlandesgerichtssprengel RGBl 111/1859 14. Juni 30 25. Juni 261
Erlaß des Finanzministeriums, wegen Hinausgabe von Staats-Schuldverschreibungen für fällige Interessen der freiwilligen Anleihe vom Jahre 1854 RGBl 112/1859 22. Juni 30 25. Juni 262
Erlaß des Ministers für Cultus und Unterricht, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 29. Mai 1859. eine neue Studien- und Prüfungsordnung für das Magisterium und den Doctorgrad der Pharmacie an allen pharmaceutischen Lehranstalten des Kaiserreiches eingeführt wird. RGBl 113/1859 14. Juni 31 2. Juli 263
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer in denen das Mauthsystem eingeführt ist, über die bedingte Mauthbefreiung der Diener, Kutscher oder Reitknechte der Generale RGBl 114/1859 22. Juni 31 2. Juli 270
Verordnung des Justizministeriums, über den Beginn der Wirksamkeit der Notariatsordnung in Kroatien und Slawonien RGBl 115/1859 25. Juni 32 4. Juli 271
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit der Bestimmung des Courses der „Krone“ und der „Halben Krone“ bei den Staatscassen RGBl 116/1859 1. Juli 32 4. Juli 271
Erlaß des Finanzministeriums, über die Beschränkung des Ausfuhrverbotes von Eisen nach Serbien, Bosnien und den Donaufürstenthümern auf Roheisen in Blöcken und Masseln RGBl 117/1859 3. Juli 32 4. Juli 272
Kaiserliche Verordnung, giltig für Ungarn, Kroatien und Slawonien und für die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate über die Austragung von privatrechtlichen Forderungen gegen die vormaligen Domesticalcassen der Comitate in den genannten Kronländern RGBl 118/1859 25. Juni 33 9. Juli 273
Verordnung des Armee-Obercommando und des Finanzministeriums, giltig für die Militärgränze, über die Ausdehnung der den Gränz-Hauscommunionen, zu Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 25. Februar 1859 (Reichs-Gesetz-Blatt, Nr. 40), bei Theilungen zugestandenen Gebührenfreiheit auch auf Eincommunirungen, Einheirathungen und Einconscribirungen RGBl 119/1859 30. Juni 33 9. Juli 276
Verordnung der Ministerien der Justiz und Finanzen, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch das Verfahren bei Mittheilung der, wegen eines Verbotes, einer Pfändung, Einantwortung oder Erfolglassung von öffentlichen Obligationen und den Zinsen derselben erlassenen gerichtlichen Verordnungen an die öffentlichen Cassen und deren vorgesetzte Behörden geregelt wird RGBl 120/1859 2. Juli 33 9. Juli 276
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, womit der Vorgang bei Festsetzung der Bedingungen einer executiven Feilbietung solcher Güter geregelt wird, auf welchen eine Forderung der galizisch-ständischen Creditanstalt oder der, bei der privilegirten österreichischen Nationalbank errichteten Abtheilung für den Hypothekarcredit bücherlich haftet RGBl 121/1859 3. Juli 33 9. Juli 278
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über das Erforderniß der Unterschrift eines Advocaten auf Eingaben in den zum mündlichen Streitverfahren bestimmten Fällen RGBl 122/1859 5. Juli 33 9. Juli 278
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, des Königreiches Dalmatien und der Militärgränze, betreffend die Vollzugsvorschriften und Instructionen zur Durchführung der mit der kaiserlichen Verordnung vom 9. November 1858, Nr. 205 des Reichs-Gesetz-Blattes, angeordneten cumulativen Anlegung der Waisenvermögens RGBl 123/1859 24. Juni 34 16. Juli 279
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit der Termin zur Einberufung der Conventionsmünz-Zweikrenzer-Stücke bis Ende December 1859 erweitert wird RGBl 124/1859 7. Juli 35 18. Juli 353
Convention zwischen Oesterreich, Frankreich und Sardinien, über den Abschluß eines Waffenstillstandes RGBl 125/1859 8. Juli 35 18. Juli 354
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für das ganze Reich, betreffend die Bestrafung der Nachmachung und Verfälschung der Brief- und Stämpelmarken RGBl 126/1859 8. Juli 35 18. Juli 358
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, hinsichtlich der Stämpelfreiheit der Eingaben, Schriften, Urkunden und Verhandlungen bei den Urbarialgerichten in den Fällen, in welchen die Ausscheidung der Hutweiden und Regelung der Waldungen durch einen, von Amtswegen zu bestellenden Vertreter eingeleitet wird RGBl 127/1859 8. Juli 35 18. Juli 358
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Tirol, Steiermark, Krain, Kärnthen, Triest und Küstenland, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Krakau und die Bukowina, betreffend die Competenz der politischen Behörden zur Erhebung und Entscheidung der Wildschaden-Ersatzansprüche RGBl 128/1859 14. Juli 35 18. Juli 358
Verordnung der Minister der Justiz und des Handels, wirksam für den Umfang des ganzen Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Mittheilung der Einleitungen des Vergleichsverfahrens an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei angeordnet wird RGBl 129/1859 14. Juli 35 18. Juli 359
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme derjenigen, in welchen die ungarischsiebenbürgische Proceß-Ordnung gilt, und der Militärgränze über die beschleunigte Einbringung der, durch öffentliche legalisirte Urkunden bewiesenen, dann der landtäflich, stadt- oder grundbücherlich einverleibten Forderungen, und über die Execution zur Sicherstellung während eines, in der Hauptsache anhängigen Processes RGBl 130/1859 18. Juli 36 19. Juli 381
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, in welchen die ungarisch-siebenbürgische Civilproceß-Ordnung gilt, über die beschleunigte Einbringung der, durch öffentliche oder legalisirte Urkunden bewiesenen, dann der, in ein nach der Verordnung vom 15. December 1855, Nr. 222 des Reichs-Gesetzblattes, geführtes Grundbuchs-Protocoll einverleibten Forderungen und über die Execution zur Sicherstellung während eines, in der Hauptsache anhängigen Processes RGBl 131/1859 18. Juli 36 19. Juli 364
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über das Verfahren bei Durchführung des, in den Artikeln 25 und 29 der Wechselordnung gegründeten Rechtes auf Sicherstellung RGBl 132/1859 18. Juli 36 19. Juli 364
Manifest Seiner Majestät des Kaisers, womit den Völkern Oesterreichs das Zustandekommen von Friedens-Präliminarien mit dem Kaiser der Franzosen verkündet wird RGBl 133/1859 15. Juli 37 23. Juli 367
Vertrag über die telegraphische Correspondenz zwischen dem deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereine und der Schweiz. (Abgeschlossen zu Friedrichshafen am 26. October 1858, in den Ratifications-Urkunden ausgewechselt zu Stuttgart am 23. Mai 1859) RGBl 134/1859 26. Oct. 38 30. Juli 360
Verordnung der Ministerien der Justiz, der Finanzen und des Armee-Ober-Commando, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend das Gebührenausmaß für die Finanzwach-Mannschaft vom Respicienten abwärts, aus Anlaß der Vorladung als Zeugen in Strafsällen vor die Civil- und Militär-Strafgerichte RGBl 135/1859 7. Juli 39 31. Juli 385
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, wegen zollfreier Einfuhr von Schlicht-, Scheer- und Spul-Maschinen für mechanische Webe- oder Rundstühle auch ohne gleichzeitige Einfuhr der Letzteren RGBl 136/1859 16. Juli 39 31. Juli 386
Verordnung des Justizministeriums, über den Beginn der Wirksamkeit der Notariatsordnung im Großsürstenthume Siebenbürgen RGBl 137/1859 23. Juli 39 31. Juli 387
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Auflösung der Nebenzollämter Villanova, Marchesana, Guarda-Veneta, Stienta und Caselle im Venetianischen am Po RGBl 138/1859 24. Juli 39 31. Juli 387
Verordnung des Handelsministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgrenze, in welchen der niederösterreichische Metzen als allein gesetzliches Hohlmaß für trockene Gegenstände eingeführt ist, womit im Nachhange zu der Verordnung vom 9. Februar 1858, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 28, §. 3, auch Kohlenmaße von 4 und 8 Metzen zugelassen werden RGBl 139/1859 25. Juli 39 31. Juli 387
Erlaß der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Justiz, des Handels und der Finanzen, dann des Armee-Ober-Commando, giltig für alle Kronländer, die Aufhebung der aus Anlaß des Krieges verfügten Schiffahrts- und Verkehrs-Beschränkungen betreffend RGBl 140/1859 27. Juli 39 31. Juli 388
Kundmachung des Finanzministeriums und des Armee-Ober-Commando, giltig für die Militärgränze, über die Ausdehnung der, für Ungarn und seine ehemaligen Nebenländer erflossenen, Allerhöchsten Entschließung vom 13. März 1859 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 51) bezüglich der Auflassung des, dem Aerar als Grundbesitzer zustehenden Vorrechtes zum Steinkohlen-Bergbau, auch auf das Militär-Gränzland RGBl 141/1859 24. Juli 40 2. August 389
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für jene Kronländer, für welche das Gesetz vom 5. Juli 1853, Nr. 130 des Reichs-Gesetz-Blattes, erlassen wurde, wodurch, in Folge Allerhöchster Genehmigung vom 20. Juli 1859, einige erleichternde Bestimmungen hinsichtlich des Verfahrens der Realgerichte bei Ausfolgung der Grundlasten-Ablösungscapitalien an die Eigenthümer der Realitäten, mit deren Besitz die abgelösten Gerechtsame verbunden waren, getroffen werden RGBl 142/1859 28. Juli 40 2. August 390
Erlaß der Minister der Justiz und des Handels, wirksam für den Umfang des ganzen Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Einrichtung und Behandlung von Klagen wider den Schuldner während der Dauer eines Vergleichsverfahrens RGBl 143/1859 1. August 40 2. August 391
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen und der obersten Rechnungscontrollsbehörde, womit die Instruction für das Wiener Civilgerichts-Depositenamt eingeführt wird RGBl 144/1859 17. Juli 41 6. August 393
Erlaß des Ministeriums des Innern giltig für den gesammten Umfang des Reiches, womit die Allerhöchst bestätigten fürstlich Thurn und Taxis’schen Hausgesetze kundgemacht werden RGBl 145/1859 30. Juli 42 10. August 425
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Verlegung des Bezirksamtes für den Uhnower Bezirk von Rawa nach Uhnow in Galizien RGBl 146/1859 1. August 43 13. August 443
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, wodurch die, in der Grundbuchsordnung vom 15. December 1855, Nr. 222 des Reichs-Gesetzblattes, enthaltenen Bestimmungen, über die grundbücherlichen Anmerkungen der Rangordnung ergänzt werden RGBl 147/1859 4. August 43 13. August 443
Erlaß des Finanzministeriums, über Zollverfügungen aus Anlaß der gegen die Lombardie errichteten Zoll-Linie RGBl 148/1859 4. August 43 13. August 446
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Siebenbürgen, über die Zollbehandlung von Brennholz und gemeinem Werkholze im Landtransporte bezüglich der Gränzstrecke bei Rothenthurm und Tomös RGBl 149/1859 8. August 44 20. August 447
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht womit eine Aenderung der, in dem Allerhöchsten Handschreiben vom 9. December 1854 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 315) enthaltenen Bestimmung bezüglich des Maßes, in welchem die deutsche Sprache in allen Gymnasien, mit Ausnahme der lombardisch-venetianischen, als Unterrichtssprache zu gelten hat, kundgemacht wird RGBl 150/1859 8. August 44 20. August 447
Verordnung des Justizministeriums, giltig für Siebenbürgen, womit, in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 22. Juli 1859, der §. 12 des kaiserlichen Patentes vom 29. Mai 1853 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 100), in Betreff des aufrecht erhaltenen Rechtes der Gütergemeinschaft für die Ehegatten sächsischer Nation in Siebenbürgen, erläutert wird RGBl 151/1859 12. August 44 20. August 448
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Zoll-Linie gegen die Lombardie von Lazise nach Peschiera RGBl 152/1859 12. August 44 20. August 448
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit der Zeitpunkt der Hinausgabe neuer, auf österreichische Währung lautender Banknoten zu fünf Gulden kundgemacht wird RGBl 153/1859 21. August 45 24. August 449
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, in Betreff des Verfahrens bei Ausfolgung von, bei den Steuerämtern (Gerichts-Depositenämtern) für großjährig gewordene Pflegebefohlene erliegenden Privat-Schuldscheinen RGBl 154/1859 15. August 46 7. Sept. 451
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz, dann des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, betreffend die in den Königreichen Ungarn, Kroatien und Slawonien, in der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate, dann in dem Großfürstenthume Siebenbürgen, in der Zeit vor der Einführung der k. k. Gerichte bis zum Beginne der Wirksamkeit der kaiserlichen Verordnung vom 2. Juni 1859 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 105) aufgelaufenen, und zu dieser Zeit noch nicht eingebrachten Sträflingsverpflegskosten RGBl 155/1859 17. August 46 7. Sept. 452
Verordnung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, giltig für alle Kronländer, in Betreff der Einführung von Expreßbriefen im internen Verkehre RGBl 156/1859 22. August 46 7. Sept. 453
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Ausdehnung der Vorschriften der §§. 117, 158 und 321 der Strafproceß-Ordnung auf die Forstbeamten und Diener und auf das Forstschutzpersonale RGBl 157/1859 24. August 46 7. Sept. 454
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über den Tara-Abzug für die im Handel unter dem Namen „Fardi“ vorkdmmende Emballage RGBl 158/1859 27. August 46 7. Sept. 454
Erlaß des Finanzministeriums, womit der Nachweis der in Folge des Allerhöchsten Patentes vom 19. September 1857 bis Ende des Verwaltungsjahres 1858 bewirkten Ausmünzungen veröffentlicht wird RGBl 159/1859 31. August 46 7. Sept. 454
Kaiserliches Patent, betreffend die innere Verfassung, die Schul- und Unterrichtsangelegenheiten und die staatsrechtliche Stellung der evangelischen Kirche beider Bekenntnisse in den Königreichen Ungarn, Kroatien und Slawonien, in der Wojwodschaft Serbien mit dem Temeser Banate und in der Militärgränze RGBl 160/1859 1. Sept. 47 10. Sept. 459
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, womit, in Ausführung des §. LV des Allerhöchsten Patentes vom 1. September 1859 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 160), propisorische Bestimmungen über die Vertretung und Verwaltung der Kirchen-Angelegenheiten der Evangelischen beider Bekenntnisse in den Königreichen Ungarn, Kroatien und Slawonien, in der serbischen Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und der Militärgränze kundgemacht werden. RGBl 161/1859 2. Sept. 48 13. Sept. 471
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Zollfreiheit der frischen Seefische und Schalthiere bei der Einfuhr in das Zollgebiet RGBl 162/1859 2. Sept. 49 15. Sept. 509
Erlaß des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer mit Ausnahme der Militärgränze, womit der §. 503 des Strafgesetzes erläutert wird RGBl 163/1859 5. Sept. 49 15. Sept. 509
Verordnung des Justizministeriums, über den Beginn der Wirksamkeit der Notariatsordnung in der serbischen Wojwodschaft mit dem Temeser Banate RGBl 164/1859 6. Sept. 49 15. Sept. 510
Verordnung des Finanzministeriums, über die Zollbehandlung von Getreide und Hülsenfrüchten, dann Mehl- und Mahlproducten bei der Einfuhr aus der Lombardie nach Tirol RGBl 165/1859 7. Sept. 49 15. Sept. 510
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für die Stadt Krakau und ihr ehemaliges Gebiet, betreffend die Regelung des Bergbuches über die im ehemaligen Gebiete der Stadt Krakau gelegenen Bergwerke RGBl 166/1859 9. Sept. 49 15. Sept. 510
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend die Ermächtigung der Hauptzollämter Peschiera, Verona, Vicenza, Padua, Treviso und des Hauptzollamtes S. Lucia in Venedig zur Anwendung des Ansageschein-Verfahrens auf Eisenbahnsendungen RGBl 168/1859 11. Sept. 49 15. Sept. 512
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, womit für die, in den Monaten October, November und December 1859 zur Zahlung gelangenden Zinsen des Nationalanlehens das Aufgeld festgesetzt wird RGBl 169/1859 15. Sept. 49 15. Sept. 513
Erlaß der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, womit die Einsetzung einer Prüfungs-Commission für die Verrechnungskunde in Kaschau kundgemacht wird RGBl 170/1859 24. August 50 18. Sept. 515
Erlaß sämmtlicher Ministerien und Centralbehörden, womit die Allerhöchste Entschließung vom 13. Juni 1859, über die Aufhebung der Strafe der Tegradirung bei den k. k. Staatsbeamten, kundgemacht wird RGBl 171/1859 5. Sept. 50 18. Sept. 515
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für das Herzogthum Bukowina, womit in Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 5. September 1859 für das Verfahren bei Zuweisung der Grundentlastungs-Capitalien einige besondere Bestimmungen erlassen werden RGBl 172/1859 11. Sept. 50 18. Sept. 516
Verordnung des Armee-Ober-Commando, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, jedoch mit Einschluß der Gränzcommunitäten, betreffend die Feststellung der Militärdienst-Befreiungstaxe für das Jahr 1860 RGBl 173/1859 12. Sept. 50 18. Sept. 519
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme Dalmatiens, des venetianischen Königreiches und der Militärgränze, wegen Aufschiebung der Wirksamkeit der neuen gesetzlichen Bestimmungen über die Besteuerung des Wein- und Fleischverbrauches bis zum 1. Mai 1860 RGBl 174/1859 17. Sept. 50 18. Sept. 519
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, der Polizei und des Armee-Ober-Commando, betreffend die Aufhebung des Ausnahmszustandes im venetianischen Verwaltungsgebiete RGBl 175/1859 18. Sept. 51 20. Sept. 521
Verordnung des Ministeriums des Innern, womit eine Bauordnung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien erlassen wird RGBl 176/1859 23. Sept. 52 29. Sept. 523
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, bezüglich der Ausschreibung der directen Steuern für das Verwaltungsjahr 1860 RGBl 177/1859 27. Sept. 53 29. Sept. 539
Kaiserliche Verordnung, giltig für Böhmen, Möhren und Schlesien, womit die definitive Bergzehent-Entschädigung bestimmt wird RGBl 178/1859 8. Sept. 54 10. Oct. 541
Verordnung des Justizministeriums, über die Anwendbarkeit der lit. c) des §. 1 der Verordnung vom 18. Juli 1859, Nr. 130 des Reichs-Gesetz-Blattes, auf die Bergbücher RGBl 179/1859 17. Sept. 54 10. October 543
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Zollfreiheit der Wagenschmiere im Zwischenverkehre mit den deutschen Zollvereinsstaaten RGBl 180/1859 22. Sept. 54 10. October 543
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für den Umfang der ganzen Monarchie, über die Aufrechthaltung der dermaligen Ausmaß der Maßengebühr von Bergwerken und über die Zulässigkeit ihrer Ermäßigung RGBl 181/1859 30. Sept. 54 10. October 543
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Aufhebung einiger Zollbegünstigungen bezüglich des Carlstädter Generalates und der beiden Banal-Regimentsbezirke RGBl 182/1859 3. Oct. 54 10. October 544
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Aufhebung des Controlamtes in Turnan RGBl 183/1859 3. Oct. 54 10. October 545
Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen und des Armee-Ober-Commando, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Vergütung der Verpflegung der Militärmannschaft auf dem Durchzuge vom 1. November 1859 bis 31. October 1860 RGBl 184/1859 5. Oct. 54 10. October 545
Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Kundmachung der Einberufungsdecrete und Vorladungsedicte in Auswanderungsfällen RGBl 185/1859 5. Oct. 54 10. October 546
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, betreffend eine Aenderung der Bestimmungen über die Folgen wiederholter Reprobation bei einer theoretischen Staatsprüfung RGBl 186/1859 7. Oct. 55 22. October 547
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des gemeinschaftlichen Zollverbandes, betreffend die Anlegung eines verbesserten zollämtlichen Waarenverschlusses RGBl 187/1859 9. Oct. 55 22. October 548
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Aenderung der Kategorie des Nebenzollamtes Balzers RGBl 188/1859 9. Oct. 55 22. October 548
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die begünstigte Zollbehandlung der zum Fabriksbetriebe der inländischen Zeugdruckereien bezogenen ausländischen Kupferwalzen RGBl 189/1859 10. Oct. 55 22. October 549
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Polizei, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wegen Auflassung der, von den Gerichten den politischen Landesbehörden vorzulegenden vierteljährigen Verzeichnisse über die nach vollstreckter Strafe aus der Haft zu entlassenden Sträflinge RGBl 190/1859 12. Oct. 55 22. October 549
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer, in welchen das Mauthsystem vom 17. Mai 1821 und das Mauthpatent vom 10. Februar 1853 in Wirksamkeit steht, betreffend die Mauthfreiheit der auf gemeinschaftliche Rechnung des Aerars und der Postmeister unterhaltenen Eilfahrten RGBl 191/1859 14. Oct. 55 22. October 550
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Umstaltung des Nebenzollamtes I. Classe zu Peterswalde in ein Nebenzollamt II. Classe RGBl 192/1859 16. Oct. 55 22. October 550
Verordnung der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Finanzen und für Cultus und Unterricht, dann der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, womit die, durch Allerhöchste Entschließung vom 12. September 1859 angeordnete Theilung der Agenden des aufzulösenden Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten kundgemacht wird RGBl 193/1859 20. Oct. 55 22. October 550
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, dann der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes, Dalmatiens und der Militärgränze, über das Verfahren bei der Einhebung und Abfuhr der Notariatsarchivs-Gebühren RGBl 194/1859 18. Oct. 56 3. Nov. 553
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollverbandes, betreffend Zollbestimmungen für Hanf-, Lein- und Rübsöl, Gummiplatten, gereinigtes Guttapercha, Pappendeckel und Preßspäne RGBl 195/1859 20. Oct. 56 3. Nov. 556
Verordnung des Ministeriums des Innern, mit welcher einige Bestimmungen über die Vereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsganges der politischen Behörden kundgemacht werden RGBl 196/1859 27. Oct. 56 3. Nov. 556
Verordnung des Ministeriums des Innern, mit welcher die Ziffer des, von den Sträflingen zu leistenden Verpflegskosten-Ersatzes für alle, zunächst unter der Aufsicht und Leitung der politischen Landesstellen stehenden Strafanstalten für die ersten fünf Jahre bestimmt wird RGBl 197/1859 27. Oct. 56 3. Nov. 557
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Aufhebung der Waarencontrols- und Verzehrungssteuerämter Altheim und Mattighofen im Finanzbezirke Ried RGBl 198/1859 29. Oct. 56 3. Nov. 557
Verordnung der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Finanzen und der Polizei, dann des Armee-Ober-Commando, wirksam für alle Kronländer, betreffend die Einführung von Paßkarten RGBl 199/1859 30. Oct. 56 3. Nov. 557
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des Militärgränzlandes, über die Behandlung der zum Bergbaubetriebe nothwendigen Privateisenbahnen mit Bezug auf das Expropriationsrecht, dann über die Ertheilung der erforderlichen Baubewilligung RGBl 200/1859 1. Nov. 56 3. Nov. 560
Erlaß der Ministerien der Finanzen, des Innern und des Handels, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Einschränkung des Freihafengebietes von Fiume, und die hiedurch nothwendig gewordenen Verfügungen RGBl 201/1859 28. Oct. 57 12. Nov. 561
Erlaß der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Stämpelpflichtigkeit der Forderungsanmeldungen bei den, im Vergleichsverfahren wegen Zahlungseinstellungen, als Gerichtscommissäre bestellten k. k. Notaren RGBl 202/1859 29. Oct. 57 12. Nov. 562
Erlaß des Finanzministeriums, über die Rückvergütung der Verzehrungssteuer für die, über die Gränzen des venetianischen Königreiches ins Ausland ausgeführten gebrannten geistigen Flüssigkeiten RGBl 203/1859 4. Nov. 57 12. Nov. 562
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des Venetianischen, wegen Erstreckung des Einziehungstermines für sämmtliche Kategorien der auf Conventionsmünze lautenden Noten der österreichischen Nationalbank RGBl 204/1859 7. Nov. 57 12. Nov. 562
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes, des Königreiches Dalmatien und der Militärgränze, betreffend die von den Privatschuldnern der gemeinschaftlichen Waisencassen zu tragende Einkommensteuer und zu berichtigenden Verzugszinsen RGBl 205/1859 8. Nov. 57 12. Nov. 563
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Erweiterung des Verzollungsbefugnisses des Hauptzollamtes Teplitz in Böhmen RGBl 206/1859 9. Nov. 58 29. Nov. 565
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Aufhebung des Dienstpostens eines Gränzinspectors zu Hallein RGBl 207/1859 17. Nov. 58 29. Nov. 565
Kundmachung des Finanzministeriums, mit einer Berichtigung der, in dem Finanzministerial-Erlasse vom 20. October 1859 enthaltenen Zollbestimmungen für Hauf-, Lein- und Rübs-Ocl RGBl 208/1859 19. Nov. 58 29. Nov. 565
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Einführung einer Stämpelmarke zu 72 Neukrenzer RGBl 209/1859 20. Nov. 58 29. Nov. 566
Verordnung der Ministerien des Innern und der Polizei, wirksam für alle Kronländer, in welchen die Ministerialverordnung vom 23. August 1858, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 129, Giltigkeit hat, betreffend die Ablegung des Eides zur Ausübung des politischen Richteramtes RGBl 210/1859 22. Nov. 58 29. Nov. 566
Verordnung des Ministeriums des Innern, womit die Activirung der k. k. Wiener Baucommission kundgemacht wird RGBl 211/1859 25. Nov. 58 29. Nov. 566
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Polizei und des Armee-Ober-Commando, wirksam für alle Kronländer, womit, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 25. November 1859, einige Ergänzungsbestimmungen zur allgemeinen Preßordnung vom 27. Mai 1852, Nr. 122 des Reichs-Gesetz-Blattes, angeordnet werden RGBl 212/1859 27. Nov. 58 29. Nov. 567
Tractat zwischen Oesterreich und Frankreich. (Unterzeichnet zu Zürich den 10. November und in den Ratisicirungen daselbst ausgewechselt den 21. November 1859) RGBl 213/1859 10. Nov. 59 3. Dec. 569
Tractat zwischen Oesterreich, Frankreich und Sardinien. (Unterzeichnet zu Zürich den 10. November und in den Ratificirungen daselbst ausgewechselt den 21. November 1859) RGBl 214/1859 10. Nov. 59 3. Dec. 583
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, über das Verfahren der Urbarialgerichte bei der proportionellen Vertheilung und der Commassirung adeliger Compossessorate RGBl 215/1859 11. Nov. 60 3. Dec. 597
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des allgemeinen Zollgebietes und für Dalmatien, über eine Erweiterung der Verzollungsbefugnisse einiger Zollämter Istriens RGBl 216/1859 25. Nov. 61 6. Dec. 605
Kaiserliche Verordnung, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit der §. 124 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches aufgehoben wird RGBl 217/1859 29. Nov. 61 6. Dec. 605
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, womit die österreichischen Gläubiger des bestandenen lombardisch-venetianischen Monte zur Anmeldung ihrer Forderungen und Vorlage der bezüglichen Papiere aufgefordert werden RGBl 218/1859 30. Nov. 61 6. Dec. 606
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme von Dalmatien, über die bedingnißweise Erhöhung des Verzehrungssteuerrückvergütungs-Betrages für ausgeführtes Bier RGBl 219/1859 30. Nov. 61 6. Dec. 608
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, womit die Berichtigung der vom 1. Jänner 1860 an fällig werdenden Zinsen des freiwilligen Anlehens vom Jahre 1854 in klingender Silbermünze verfügt wird RGBl 220/1859 12. Dec. 62 13. Dec. 609
Verordnung des Ministers des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, in welchen die Ministerialverordnung vom 3. Juli 1854, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 169, wirksam ist, womit die Gebühren der Beamten bei Commissionen in den, nahe bei den Amtsorten gelegenen Ortschaften geregelt werden RGBl 221/1859 3. Dec. 63 24. Dec. 611
Verordnung des Justizministeriums und des Ministeriums für Cultus und Unterricht, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Dispensen von Beibringung der Tauf- (Geburts-) Scheine bei Ehen der Katholiken RGBl 222/1859 14. Dec. 63 24. Dec. 612
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Auflösung des Controlsamtes in Palmanova RGBl 223/1859 15. Dec. 63 24. Dec. 613
Verordnung des Justizministeriums, giltig für jene Kronländer, für welche das kaiserliche Patent vom 5. Juli 1853, Nr. 130 des Reichs-Gesetz-Blattes, erlassen wurde, mit der Bestimmung des Gerichtes, bei welchem das Begehren um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen rechtskräftige gerichtliche Erkenntnisse über die, unter das Patent vom 5. Juli 1853, Nr. 130 des Reichs-Gesetz-Blattes, fallenden Holz-, Weide- und Forstproductenbezugs-, dann Servituts- und gemeinschaftlichen Besitz- und Benützungsrechte anzubringen ist RGBl 224/1859 16. Dec. 63 24. Dec. 613
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Auflassung der Kreisbehörden im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns und im Herzogthume Steiermark RGBl 225/1859 19. Dec. 63 24. Dec. 614
Kaiserliches Patent, womit die Tilgung der Staatsschuld geregelt und eine Staatsschulden-Commission eingesetzt wird RGBl 226/1859 23. Dec. 64 25. Dec. 615
Kaiserliches Patent, womit eine Gewerbe-Ordnung für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes und der Militärgränze, erlassen, und vom 1. Mai 1860 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 227/1859 20. Dec. 65 27. Dec. 619
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für die venetianischen Provinzen, betreffend die Ausschließung der mit Militär-Charakter ausgetretenen Officiere von der Gemeindevertretung RGBl 228/1859 21. Dec. 66 30. Dec. 651
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über Aenderungen in der Aufstellung mehrerer Aemter am untern Po RGBl 229/1859 23. Dec. 66 30. Dec. 651
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend einige Aenderungen der Zollbestimmungen für Farb- und Gärbestoff-Extracte, für Eisen, gemeine Seidewaaren und Eisenbahnwägen RGBl 230/1859 25. Dec. 66 30 Dec. 652
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Allerhöchst angeordneten Modalitäten für künftige Aenderungen des allgemeinen Zolltarifes RGBl 231/1859 25. Dec. 66 30. Dec. 652
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wodurch die in dem kaiserlichen Patente vom 17. Mai 1857, Nr. 98 des Reichs-Gesetz-Blattes, und der kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1856, Nr. 28 des Reichs-Gesetz-Blattes, festgesetzten Fristen für das Anlangen um die Commassation der Grundstücke und die urbarialmäßige Regulirung des Hotters, dann für die Anfechtung von Occupationen und die Rücklösung der Rottgründe, sowie für die Regulirung und Rücklösung der Berg- und Zinsgründe in den Königreichen Kroatien und Slavonien, mit Ausnahme des politischen Bezirkes Csakathurn, dann in den zum Verwaltungsgebiete der serbischen Wojwodschaft und des Temeser Banates gehörigen Bezirken Illok und Ruma erweitert werden RGBl 232/1859 26. Dec. 66 30. Dec. 653
Erlaß des Justizministeriums, wirlsam für das venetianische Verwaltungsgebiet, wodurch die Verordnung vom 20. September 1859, Nr. 175 des Reichs-Gesetz-Blattes, über die Competenz der Behörden zur Untersuchung und Bestrafung der Uebetretungen der bestehenden Waffengesetze erläutert wird RGBl 233/1859 26. Dec. 66 30. Dec. 654
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Herabsetzung der Zollstelle zu Aloisburg aus der Kategorie der I. Classe in jene eines Nebenzollamtes II. Classe RGBl 234/1859 26. Dec. 66 30. Dec. 654
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Vervollständigung der Zolllinie gegen die Lombardie und die Wiederherstellung derselben jenseits des Poflusses RGBl 235/1859 25. Dec. 67 31. Dec. 655
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, wo öffentliche Bücher bestehen, bezüglich der Eintragung der Gebühren von Vermögensübertragungen in die öffentlichen Bücher RGBl 236/1859 27. Dec. 67 31. Dec. 656
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Auflassung der vier Kreisbehörden im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns RGBl 237/1859 28. Dec. 67 31. Dec. 656
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer der Monarchie, über die Auflassung der Finanzbezirks-Direction Wels, und die Zuweisung ihrer Amtsgeschäfte an die Finanzbezirks-Direction zu Linz und Ried RGBl 167/1859 9. Sept. 100 15. Sept. 512