1860
KurzinformationGesetzes- NummerGesetzes- DatumStück- NummerStück- DatumSeite
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wodurch eine Vorschrift in Betreff der Vertretung der Gemeinden in Urbarial-Angelegenheiten für Ungarn, dann die serbische Wojwodschaft mit dem Tenreser Banate, mit Ausnahme der Bezirke von Ruma und Illok, erlassen wird RGBl 1/1860 20. Dec. 1 10. Jänner 1
Verordnung des Justizministeriums, giltig für die Königreiche Galizien und Lodomerien und die Herzogthümer Auschwitz und Zator, wodurch im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen, das Allerhöchste Patent vom 24. September 1857, Nr. 179 des Reichs-Gesetz-Blattes, hinsichtlich der Bedingungen erläutert wird, unter welchen jene ehemaligen Dominical-Gutskörper, deren Besitzer nach Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit kein Waisen- und Depositenvermögen an die landesfürstlichen Gerichte übergeben, und aus diesem Grunde kein Absolutorium erhalten haben, von der gesetzlichen Haftung für die Ausübung der Gerichtsbarkeit enthoben werden können RGBl 2/1860 31. Dec. 1 10. Jänner 3
Kaiserliches Patent, wirksam vom 1. Jänner 1860 für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch in der Art der Kundmachung der Gesetze und Verordnungen mehrere Abänderungen angeordnet werden RGBl 3/1860 1. Jänner 1 10. Jänner 4
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die portofreie Behandlung der Ergreifers-Antheile in Stämpelsachen RGBl 4/1860 1. Jänner 1 10. Jänner 5
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, wodurch die Verordnung vom 23. Juli 1853, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 143, außer Wirksamkeit gesetzt wird RGBl 5/1860 1. Jänner 1 10. Jänner 6
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Auflösung der Landesregierung in Salzburg und die administrative Unterordnung des Herzogthumes Salzburg unter die Statthalterei in Linz RGBl 6/1860 2. Jänner 1 10. Jänner 6
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für das Königreich Ungarn, mit Festsetzung der Gebühren der Notare in Pesth RGBl 7/1860 2. Jänner 1 10. Jänner 6
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, über die weitere Gestattung der Creditirung fälliger Einfuhrzollbeträge RGBl 8/1860 4. Jänner 1 10. Jänner 7
Kaiserliche Verordnung, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die, in Beziehung auf die Zeugenfähigkeit derjenigen Personen, welche sich nicht zur christlichen Religion bekennen, bestehenden gesetzlichen Beschränkungen aufgehoben werden RGBl 9/1860 6. Jänner 1 10. Jänner 8
Erlaß der Ministerien des Innern und der Justiz und des Armee-Ober-Commando, giltig für alle Kronländer, betreffend die Directiven über den Rayon befestigter Plätze RGBl 10/1860 21. Dec. 2 17. Jänner 9
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Errichtung einer Zollstelle zu Böhmisch-Müglitz und über die Aufhebung der Zollstellen zu Ebersdorf und Voitsdorf RGBl 11/1860 28. Dec. 2 17. Jänner 20
Circularverordnung des Armee-Ober-Commando, der Ministerien des Innern und der Polizei und der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, mit einer Vorschrift über das Benehmen und über die Vergütungsansprüche bei eintretender Behandlung erkrankter Individuen des Mannschaftsstandes der Landarmee, mit Inbegriff der Gens d’armerie und der Militär-Polizeiwache, durch Civilärzte, sowohl in Civilspitälern, als bei Hause, ferner bei anderweitigen Leistungen der Civilärzte in Angelegenheiten des Militärs RGBl 12/1860 31. Dec. 2 17. Jänner 20
Circularverordnung des Armee-Ober-Commando, womit die durch Allerhöchste Entschließung vom 30. December 1859 ertheilte Bewilligung kund gemacht wird, daß der Betrag von 31 fl. 50 kr. österreichischer Währung, über welchen die, nach dem Gesetze vom 23. December 1849, Nr. 5 des Reichs-Gesetz-Blattes vom Jahre 1850, reengagirten Armee-Freiwilligen zu testiren das Recht haben, wenn sie vor dem Feinde gefallen oder ihren Wunden erlegen sind, und sich nach ihrem Ableben darüber keine letztwillige Anordnung vorfindet, von der Staatsverwaltung an deren gesetzliche Erben ausgezahlt werden dürfe RGBl 13/1860 6. Jänner 2 17. Jänner 34
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend die Rückvergütung des Zolles und der Verbrauchsabgabe bei der Zuckerausfuhr RGBl 14/1860 9. Jänner 2 17. Jänner 34
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen, wodurch die Israeliten von gewissen Gewerben und von dem Aufenthalte auf dem flachen Lande in Galizien, im Großherzogthume Krakau und in der Bukowina ausgeschlossen sind RGBl 15/1860 13. Jänner 2 17. Jänner 44
Verordnung des Finanzministeriums, über die Reorganisirung des Postdienstes im Königreiche Venetien RGBl 16/1860 13. Jänner 2 17. Jänner 44
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für die Kronländer Böhmen, Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, womit das Verbot des Aufenthaltes der Juden in den Bergorten aufgehoben wird RGBl 17/1860 14. Jänner 2 17. Jänner 45
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, in Betreff der Zollfreiheit für Waitzen und Waitzenmehl, dann für Reis, bei der Einfuhr über die Zollämter Istriens und der quarnerischen Inseln RGBl 18/1860 15. Jänner 2 17. Jänner 45
Erlaß des Finanzministeriums, womit der Nachweis der, in Folge des Allerhöchsten Patentes vom 19. September 1857 im Verwaltungsjahre 1859 bewirkten Ausmünzungen veröffentlicht wird RGBl 19/1860 13. Jänner 3 21. Jänner 47
Verordnung der Ministerien des Innern und der Polizei, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit Aenderungen in dem §. 5, beziehungsweise 8 und 9, der Ministerialverordnung vom 15. Februar 1857 Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 33, betreffend das Meldungswesen, vorgezeichnet werden RGBl 20/1860 15. Jänner 3 21. Jänner 50
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, wodurch die Verjährungszeit für die Zinsen von allen öffentlichen Schuldverschreibungen herabgesetzt wird RGBl 21/1860 16. Jänner 3 21. Jänner 50
Verordnung des Finanzministeriums, im Einvernehmen mit dem Armee-Ober-Commando und dem Ministerium des Innern, giltig für alle Kronländer, wegen Militärbefreiung der, in der Finanzwache dienenden Individuen RGBl 22/1860 18. Jänner 3 21. Jänner 51
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft, das Temeser Banat und die Militärgränze, behufs der Durchführung des Allerhöchsten Patentes vom 1. September und der Cultus-Ministerialverordnung vom 2. September 1859, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 160 und 161, betreffend die Angelegenheiten der Evangelischen beider Bekenntnisse in den Königreichen Ungarn, Kroatien und Slawonien, in der serbischen Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und in der Militärgränze RGBl 23/1860 10. Jänner 4 23. Jänner 53
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die zu einer Caution gewidmeten, zur Rückzahlung verlosbaren Staats-Schuldverschreibungen RGBl 24/1860 16. Jänner 5 1. Februar 57
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Aufhebung des provisorischen Controlamtes in Rothwasser RGBl 25/1860 25. Jänner 5 1. Februar 58
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend eine Erläuterung des Allerhöchsten Patentes vom 26. Jänner 1853, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 18, über die Verwahrungsgebühren RGBl 26/1860 26. Jänner 5 1. Februar 58
Erlaß des Ministeriums des Innern, wirksam für alle Kronländer, über die theilweise Aufhebung des Pferde-Ausfuhrverbots RGBl 27/1860 27. Jänner 5 1. Februar 58
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes, des Königreiches Dalmatien und der Militärgränze, betreffend die Bestellung eines beeideten Feldschutzpersonales und das Verfahren über Feldfrevel RGBl 28/1860 30. Jänner 6 2. Februar 59
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für das allgemeine Zollgebiet, über die Aufhebung des Laminastämpels und die Einführung des, in den anderen Kronländern zur Bezeichnung gewisser Waaren bestehenden Blei- und Wachsstämpels im venetianischen Königreiche und im Mantuaner Gebiete RGBl 29/1860 27. Jänner 7 15. Februar 67
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend den Verzollungsstämpel für die, aus dem freien Verkehre des deutschen Zollvereines herstammenden Weve- und Wirkwaaren RGBl 30/1860 27. Jänner 7 15. Februar 68
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgänze, womit Bestimmungen über den Recurs und über das außerordentliche Straf-Milderungs- und Nachsichtsrecht in den, zur politischen Amtshandlung gehörigen, im Strafgesetze nicht begriffenen Uebertretungen erlassen werden RGBl 31/1860 31. Jänner 7 15. Februar 69
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend die Vollziehung der, das Zollwesen berührenden Bestimmungen des Friedensvertrages vom 10. November 1859 RGBl 32/1860 1. Febr. 7 15. Februar 70
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über das Verbot des Handels mit ausländischen Privat-Anlehenslosen RGBl 33/1860 4. Febr. 7 15. Februar 71
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, über die Ausdehnung der Zollbegünstigung des §. 14 der Vorerinnerung zum dalmatinischen Zolltarife auf Zuckermehl und gestoßenen Zucker RGBl 34/1860 4. Febr. 7 15. Februar 71
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, das Großfürstenthum Siebenbürgen, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, wegen Ausdehnung der kaiserlichen Verordnung vom 12. März 1859, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 46, auf die Amtshandlungen der Urbarialgerichte, deren Beamte und Hilfsbehörden RGBl 35/1860 5. Febr. 7 15. Februar 71
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien, das Großfürstenthum Siebenbürgen, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, wegen Zuweisung der Depositen in Urharialangelegenheiten an die ordentlichen Gerichte zur Verwahrung RGBl 36/1860 5. Febr. 7 15. Februar 72
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für das allgemeine österreichische Zollgebiet, betreffend die Zollbehandlung von Cyperwein in Gebünden RGBl 37/1860 9. Febr. 7 15. Februar 73
Verordnung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Königreiche Venedig und Dalmatien, betreffend die Verrechnung der Kosten des Strafarrestes der Gefällsübertreter RGBl 38/1860 9. Febr. 8 23. Februar 75
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen und der Polizei, womit nachträgliche Bestimmungen zur Vorschrift vom 29. Jänner 1853, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 16, wegen Vollzug des Allerhöchsten Waffenpatentes vom 24. October 1852, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 223, kundgemacht werden RGBl 39/1860 11. Febr. 8 23. Februar 76
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wirksam für das venetianische Verwaltungsgebiet, betreffend die Einsetzung der Diöcesanschulen-Oberaufseher und der kirchlichen Schulbezirks-Aufseher für die Volksschulen RGBl 40/1860 12. Febr. 8 23. Februar 77
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, den Vorgang bei Umschreibungen und Devinculirungen von Staats-Schuldverschreibungen betreffend RGBl 41/1860 15. Febr. 8 23. Februar 78
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die fernere Zuständigkeit des Landesgerichtes in Salzburg, hinsichtlich der, in den §§. 58–66 des Strafgesetzes behandelten Verbrechen RGBl 42/1860 16. Febr. 8 23. Februar 80
Verordnung des Justizministeriums, giltig für Siebenbürgen, mit der Kundmachung der Allerhöchsten Entschließung vom 14. Februar 1860, womit vom 1. Juli 1860 angefangen, das in dem Großfürstenthume Siebenbürgen bestandene Moratorium gänzlich aufgehoben wird RGBl 43/1860 16. Febr. 8 23. Februar 80
Kaiserliche Verordnung, wirksam für Galizien und die Bukowina und das Großherzogthum Krakau, betreffend den Realbesitz der Israeliten RGBl 44/1860 18. Febr. 8 23. Februar 80
Kaiserliche Verordnung, wirksam für Niederösterreich, Böhmen, Mähren, Schlesien, Ungarn, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen, das Küstenland und Dalmatien, betreffend die Besitzfähigkeit der Israeliten RGBl 45/1860 18. Febr. 8 23. Februar 81
Verordnung des Ministeriums des Innern und des Armee-Ober-Commando, giltig für die Kronländer Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol mit Vorarlberg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Küstenland mit Triest, Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Krakau, Bukowina und Siebenbürgen, wodurch die zur Hebung der Pferdezucht bestimmten Kaiserpreise für Pferderennen für die sechs Verwaltungsjahre 1860 bis einschließig 1865 festgesetzt werden RGBl 46/1860 18. Febr. 9 28. Februar 83
Verordnung des Ministeriums des Innern und des Armee-Ober-Commando, giltig für die Kronländer Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol mit Vorarlberg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Küstenland mit Triest, Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Krakau, Bukowina und Siebenbürgen, wodurch die aus Staatsmitteln bewilligten Pferdezucht-Prämien für die sechs Verwaltungsjahre 1860 bis einschließig 1865 festgestellt werden RGBl 47/1860 18. Febr. 9 28. Februar 85
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Langenthal aus dem Bezirke Marktschelken, und Zuweisung derselben zu dem Bezirke Blasendorf in Siebenbürgen RGBl 48/1860 25. Jänner 10 29. Februar 91
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen und der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes, in Betreff der Documentirung der Ausgaben an politischen und Bau-Depositen RGBl 49/1860 1. Febr. 10 29. Februar 91
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, wegen Erleichterung der Vorgung der Rübenzuckersteuer gegen persönliche Bürgschaft; dann über die Modalitäten künftiger Aenderungen im Steuer- und Zollausmaße für Zuckererzeugnisse RGBl 50/1860 25. Febr. 10 29. Februar 92
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Aufhebung des provisorischen Controlsamtes in Leitersdorf RGBl 51/1860 27. Febr. 10 29. Februar 92
Erlaß des Finanzministeriums, womit die Einberufung der für das lombardisch-venetianische Königreich ausgeprägten 5-, 3- und 1-Centesimistücke mit dem Gepräge vom Jahre 1852 angeordnet wird RGBl 52/1860 25. Febr. 11 3. März 93
Finanzministerialerlaß, giltig für alle Kronländer, womit mehrere, auf Staatscreditseffecten sich beziebende Angelegenheiten an die Direction der Staatsschuld überwiesen werden RGBl 53/1860 26. Febr. 11 3. März 94
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Umstaltung des Nebenzollamtes I. Classe zu Springen in ein Nebenzollamt II. Classe RGBl 54/1860 27. Febr. 11 3. März 94
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Verordnung des Justizministeriums vom 22. Jänner 1853, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 13, auch auf die Urtheile und Requisitionen der G erichte der an das Königreich Sardinien abgetretenen lombardischen Gebietstheile anwendbar erklärt wird RGBl 55/1860 29. Febr. 11 3. März 95
Kaiserliches Patent, womit eine Verstärkung des Reichsrathes durch außerordentliche Reichsräthe angeordnet wird, und die Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis des verstärkten Reichsrathes getroffen werden RGBl 56/1860 5. März 12 6. März 97
Kaiserliche Verordnung, wodurch die, sogleich nach Activirung der Landesvertretungen vorzunehmenden Wahlen für den verstärkten Reichsrath mit der weiteren Bestimmung angeordnet werden, daß bis zur Einberufung der, aus den Landesvertretungen zu ernennenden außerordentlichen Reichsräthe die vorläufige Beiziehung anderer befähigter Männer aus den einzelnen Kronländern zu den Berathungen des verstärkten Reichsrathes stattzufinden, und daß der verstärkte Reichsrath zur Prüfung des Staats-Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 im Monate Mai 1860 zusammenzutreten hat RGBl 57/1860 5. März 12 6. März 100
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, womit ein neues Gesetz über Waarenbörsen und Waarensensale (Mäkler) erlassen wird RGBl 58/1860 26. Febr. 13 7. März 103
Verordnung des Finanzministeriums und des Armee-Ober-Commando, wirksam für die Militärgränze, wodurch in derselben, in Folge Allerhöchster Entschließung vom 10. Februar 1860, das allgemeine österreichische Mauthsystem auf Aerarial- oder von öffentlichen Fonden erhaltenen Straßen eingeführt wird [Anhang: XV Seite 125] RGBl 59/1860 25. Febr. 14 15. März 115
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Hauptzollamtes I Zittau zur Austrittsbestätigung des mit Vorbehalt der Gebühren-Rückvergütung ausgeführten Bieres RGBl 60/1860 3. März 14 15. März 116
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für die Königreiche Kroatien und Slawonien, wodurch die Executionen von Hauscommunionen wegen Schulden einzelner Communionsmitglieder eingestellt werden RGBl 61/1860 5. März 14 15. März 117
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme Dalmatiens und des lombardisch-venetianischen Verwaltungsgebietes, womit gestämpelte Wechselblanquette versuchsweise in Verschleiß gesetzt werden RGBl 62/1860 7. März 14 15. März 117
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, wegen Aufhebung des bedingten Verbotes der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Schwefel über die Gränzen gegen die fremden italienischen Staaten, die Schweiz und die See RGBl 63/1860 7. März 14 15. März 117
Kaiserliche Verordnung über die Disciplinar-Behandlung der k. k. Beamten und Diener RGBl 64/1860 10. März 15 21. März 119
Verordnung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit in Ausführung des §. 4 des Allerhöchsten Patentes vom 1. Jänner 1860, Nr. 3 des Reichs-Gesetz-Blattes, der Zeitpunct der Wirsamkeit der Verordnungen der Landesbehörden bestimmt wird RGBl 65/1860 14. März 15 21. März 122
Verordnung der Ministerien des Innern und der Polizei, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes und der Militärgränze, womit angeordnet wird, daß die durch die neue Gewerbeordnung eingeführten Arbeitsbücher als Reise- und Legitimations-Urkunden zu gelten haben RGBl 66/1860 14. März 15 21. März 123
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Krain, Böhmen, Mähren und Schlesien, wodurch der §. 50 des Patentes vom 20. November 1852, Nr. 251 des Reichs-Gesetz-Blattes, abgeändert wird RGBl 67/1860 17. März 15 21. März 123
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, womit die Ausfuhr des, mit dem Anspruche auf Rückvergütung von Zoll- und Verbrauchs-Abgabe über die Zolllinie austretenden Zuckers, auch über das Nebenzollamt Suczawa gestattet wird RGBl 68/1860 17. März 15 21. März 124
Verordnung des Justizministeriums, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 4. März 1860, auch den Beisitzern der Handelsgerichte zu Prag, Pesth und Venedig die Führung des kaiserlichen Rathstitels während der Dauer ihrer dießfälligen Verwendung gestattet wird RGBl 69/1860 18. März 15 21. März 124
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Bestimmungen der §§. 117, 158 und 321 der Strafproceß-Ordnung auf mehrere im öffentlichen Dienste stehende Personen ausgedehnt werden RGBl 70/1860 18. März 15 21. März 124
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Durchführung des mit der kaiserlichen Verordnung vom 29. April 1859 angeordneten Anlehens, welches zu fünf Percent verzinset, und mit Gewinnen durch Verlosung rückgezahlt wird RGBl 71/1860 22. März 16 24. März 127
Kaiserliche Verordnung, wirksam für Ungarn, Kroatien und Slawonien, Siebenbürgen, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und die Militärgränze, über die Erleichterung des Tabakbaues RGBl 72/1860 27. März 17 28. März 139
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des venetianischen Verwaltungsgebietes und der Militärgränze, betreffend die Ausdehnung der, durch die Ministerialverordnung vom 7. December 1856, Nr. 224 des Reichs-Gesetz-Blattes, festgesetzten Competenz der politischen Behörden auf Dienst- und Lohnstreitigkeiten zwischen Land- und Forstwirthen und ihren land- und forstwirthschaftlichen Hilfsarbeitern und Taglöhnern RGBl 73/1860 15. März 18 30. März 143
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Einhebung und Verrechnung der Gebühren für von inländischen Behörden über Ansinnen der k. k. Missionen und Consulate ausgefertigten Reise- und sonstigen gebührenpflichtigen Documente RGBl 74/1860 17. März 18 30. März 143
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, in Betreff der zum Beweise einer giltig geleisteten Zahlung erforderlichen Unterschriften der cassaämtlichen Empfangsbestätigung RGBl 75/1860 18. März 18 30. März 144
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, dann der obersten Rechnungs-Controlshehörde, womit eine Erläuterung der Instructionen vom 4. November 1854, Nr. 297 des Reichs-Gesetz-Blattes, und vom 24. Juni 1859, Nr. 123 des Reichs-Gesetz-Blattes, für die cassamäßige Behandlung des Waisen- und Curandenvermögens erlassen wird RGBl 76/1860 19. März 18 30. März 145
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Aufhebung des Nebenzollamtes II. Classe in Gomagoi RGBl 77/1860 23. März 18 30. März 146
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, über die Aufhebung des Nebenzollamtes Uniste RGBl 78/1860 23. März 18 30. März 146
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Einreihung des Hauptzollamtes Teplitz unter die zur Anwendung des Ansageverfahrens für den Eisenbahnverkehr ermächtigten Hauptzollämter RGBl 79/1860 23. März 18 30. März 146
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, dann Steiermark, womit der Zeitpunct der Einstellung der Amtswirksamkeit der Kreisbehörden bekannt gegeben wird, und die Bestimmungen über die Vertheilung des Wirkungskreises derselben erlassen werden RGBl 80/1860 24. März 18 30. März 146
Circularverordnung des Armee-Ober-Commando, über die Anwendung der allgemeinen Gewerbeordnung im Militär-Gränzgebiete RGBl 81/1860 14. März 19 4. April 149
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen und des Cultus, dann des Armee-Ober-Commando und der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, wirksam für alle Kronländer, über Maßregeln zur Begegnung von Unterschleifen durch wiederholten Gebrauch von Stämpelmarken RGBl 82/1860 25. März 20 4. April 181
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Benennung des Hauptzollamtes II. Classe in Teschen RGBl 83/1860 29. März 20 4. April 182
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Aufhebung des provisorischen Controlamtes zu Nieder-Lindenwiese im Finanzbezirke Troppau RGBl 84/1860 31. März 20 4. April 182
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, über die Entziehung des, dem Nebenzollamte I. Classe Bieliny ertheilten Verzollungsbefugnisses eines Hauptzollamtes II. Classe RGBl 85/1860 31. März 20 4. April 182
Circularverordnung des Armee-Ober-Commando, giltig für das Militär-Gränzgebiet, über die Giltigkeit der, durch die neue Gewerbeordnung eingeführten Arbeitsbücher als Reise- und Legitimationsurkunden im Militär-Gränzgebiete RGBl 86/1860 29. März 21 18. April 183
Circularverordnung des Armee-Ober-Commando, wodurch den Landes-General-Commanden zu Agram und Temesvár die Ausstellung von Reisepässen und Paßkarten an Bewohner der Militärgränze für Reisen in das Ausland übertragen wird RGBl 87/1860 29. März 21 18. April 184
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für das gesammte Kaiserreich, mit Ausschluß der Militärgränze, betreffend die Ausdehnung der, den Bewohnern von Deffereggen in Tirol, bezüglich des Hausirhandels zugestandenen Begünstigungen RGBl 88/1860 2. April 21 18. April 184
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Bestrafung jener, nicht mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechen, welche von, zu lebenslangem Kerker verurtheilten Personen begangen werden RGBl 89/1860 7. April 21 18. April 184
Verordnung des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, womit die Auflassung der Finanz-Bezirksdirection Teschen bekannt gegeben wird RGBl 90/1860 8. April 21 18. April 185
Erlaß der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, hinsichtlich der Verpflichtung der Notare zur Ueberstämplung der ihnen im Vergleichsverfahren vorkommenden Stämpelmarken RGBl 91/1860 10. April 21 18. April 185
Verordnung des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Auflassung der Kreisbehörden in der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg RGBl 92/1860 12. April 21 18. April 186
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend eine Erläuterung über die Gebührenbehandlung der Stiftungen RGBl 93/1860 12. April 21 18. April 186
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme Dalmatiens, der Militärgränze und des lombardisch-venetianischen Verwaltungsgebietes, womit nähere Bestimmungen über die Wirksamkeit und Durchführung der kaiserlichen Verordnung vom 12. Mai 1859, über die Verzehrungssteuer vom Wein- und Fleisch-Verbrauche, kundgemacht werden RGBl 94/1860 17. April 22 19. April 187
Verordnung der Minister des Innern und der Finanzen, in Betreff der Aufstellung von Steuercommissionen in den Kronländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark RGBl 95/1860 16. April 23 20. April 191
Erlaß des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, giltig für alle Kronländer, betreffend das zwischen Oesterreich und dem Kirchenstaate geschlossene Uebereinkommen über die Competenz der kaiserlichen und päpstlichen Gerichtsbehörden bezüglich der beweglichen Verlassenschaften der gegenseitigen Unterthanen RGBl 96/1860 17. April 23 20. April 192
Erlaß des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, giltig für alle Kronländer, betreffend das zwischen Oesterreich und dem Kirchenstaate über den Schriftenwechsel der Gerichte in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten abgeschlossene Uebereinkommen RGBl 97/1860 17. April 24 22. April 193
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, für welche die Gewerbeordnung vom 20. December 1859, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 227, erlassen wurde, bezüglich jener Gewerbe, deren Betrieb ausnahmsweise an die Zustimmung oder die Erlaubniß der Finanzbehörde gebunden ist RGBl 98/1860 18. April 24 22. April 194
Verordnung des Finanzministeriums, womit die Auflösung der Steuerdirection in Salzburg bekannt gegeben wird RGBl 99/1860 19. April 24 22. April 194
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien, und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, über die Grundsätze, nach welchen künftig die k. k. Tabakregie bei Sicherung ihres Tabakbedarfes vorgehen wird RGBl 100/1860 19. April 24 22. April 194
Verordnung des Finanzministeriums, womit die Auflassung der Finanzbezirks-Directionen Bržezan und Jasło, sowie der dortigen Gefälls-Bezirksgerichte bekannt gegeben wird. RGBl 101/1860 20. April 25 25. April 197
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardischvenetianischen Verwaltungsgebietes und der Militärgränze, bezüglich der Aufhebung der örtlich noch bestehenden Gewerbverleihungstaren und der aus Anlaß der Anmeldung eines freien Gewerbes oder des Ansuchens um Gewerbsconcession zu entrichtenden Gebühren RGBl 102/1860 22. April 25 25. April 197
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für das Herzogthum Salzburg, womit der Zeitpunct der Einstellung der Amtswirksamkeit der dortigen Landesregierung bekannt gegeben wird und die Bestimmungen über die Vertheilung des Wirkungskreises derselben erlassen werden RGBl 103/1860 24. April 26 27. April 199
Vertrag zwischen Oesterreich und Preußen, Namens des deutsch-österreichischen Telegraphenvereines einerseits und Rußland anderseits. (Unterzeichnet zu Wien am 30. Jänner 1860, zu Berlin am 23. Jänner 1860, zu St. Petersburg am 28. Jänner/9. Februar 1860. In den Ratificationen ausgewechselt zu St. Petersburg am 26. März 1860.) RGBl 104/1860 30. Jänner 27 28. April 205
Erlaß der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, an sämmtliche Hof- und Staatsbuchhaltungen, in Betreff der Allerhöchst anbefohlenen Unterordnung der Militär-Rechnungsdepartements unter die oberste Rechnungs-Controlsbehörde RGBl 105/1860 20. April 28 28. April 219
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, über die künftige Stellung der Steuercommission in Salzburg RGBl 106/1860 26. April 28 28. April 220
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Kaiserstaates, betreffend die Auflösung der Landesregierungen in Krakau und Czernowitz, dann der Kreisbehörden in Wadowice, Bochnia und Jasło und die Errichtung einer Kreisbehörde in Czernowitz RGBl 107/1860 26. April 29 29. April 221
Kaiserliche Verordnung, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Bestimmung des §. 29 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über die Erwerbung der Staatsbürgerschaft durch den Antritt eines Gewerbes aufgehoben wird RGBl 108/1860 27. April 29 29. April 222
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für das Königreich Dalmatien und für Istrien, betreffend die Führung von Handlungsprotokollen RGBl 109/1860 28. April 29 29. April 222
Finanzministerial-Erlaß, giltig für die Königreiche Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat, dann das Großfürstenthum Siebenbürgen, betreffend die Cautionsleistung der Beamten RGBl 110/1860 24. April 30 1. Mai 223
Vererdnung des Finanzministeriums, über die Auflassung der Finanzmintendenz und des Gefälls-Bezirksgerichtes in Belluno und die Zuweisung der Amtswirksamkeit derselben an die Finanzintendenz Treviso RGBl 111/1860 29. April 30 1. Mai 223
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando, betreffend die Einführung von evangelischen Garnisons-Feldpredigern beider Bekenntnisse in der k. k. Armee RGBl 112/1860 29. April 30 1. Mai 224
Erlaß der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit die Einstellung der Amtswirksamkeit der Staatsbuchhaltungs-Abtheilung in Salzburg, und die Vertheilung ihres bisherigen Wirkungskreises kundgemacht wird RGBl 113/1860 25. April 31 9. Mai 227
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für jene Kronländer, in welchen die Verordnung vom 24. Juni 1859 Giltigkeit hat, hinsichtlich der Stämpelbehandlung der Erklärungen und Schuldscheine, welche in Gemäßheit des §. 6 der Instruction B zur Verordnung vom 24. Juni 1859, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 123, über das Verfahren bei der cumulativen Anlegung des Waisenvermögens, von den Schuldnern auszustellen sind RGBl 114/1860 30. April 31 9. Mai 228
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für das venetianisch-lombardische Verwaltungsgebiet vom Tage der Kundmachung, wodurch die, durch den §. 85 des Jurisdictionsgesetzes vom 20. November 1852, N. 259 des Reichs-Gesetz-Blattes, dem Mailänder Tribunale zugewiesene Gerichtsbarkeit auf das Landesgericht in Venedig übertragen wird RGBl 115/1860 2. Mai 31 9. Mai 228
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Verwaltungsgebietes, über die Erstreckung des Einziehungstermines für sämmtliche Kategorien der, auf Conventions-Münze lautenden Noten der österreichischen Nationalbank RGBl 116/1860 4. Mai 31 9. Mai 229
Verordnung des Ministeriums der Justiz, womit zur Regelung des Hypothekenwesens in den, zu Folge des Züricher Friedensvertrages, bei Oesterreich verbliebenen lombardischen Landestheilen Verfügungen getroffen werden RGBl 117/1860 5. Mai 31 9. Mai 230
Gegenseitige Erklärung zwischen Oesterreich und Rußland, betreffend die Taxirung derjenigen telegraphischen Depeschen, welche zwischen den Gränzstationen gewechselt werden RGBl 118/1860 18. April 32 15. Mai 233
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, wegen Einführung der Postnachnahme im internen Verkehre RGBl 119/1860 6. Mai 32 15. Mai 233
Verordnung des Justiministeriums, wirksam für alle Kronländer, in welchen die Notariatsordnung vom 21. Mai 1855, Nr. 94 des Reichs-Gesetz-Blattes, in Wirksamkeit steht, betreffend die Verwendung der Notare als Gerichtscommissäre und die Zahl der Notare RGBl 120/1860 7. Mai 32 15. Mai 236
Erlaß des Finanzministeriums, über die Aufhebung der Controls- und Verzehrungssteuer-Aemter zu St. Johann und Neumarkt im Herzogthume Salzburg RGBl 121/1860 8. Mai 32 15. Mai 237
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend eine Erläuterung der Verordnung vom 25. März 1860 über die Durchstreichung der Stämpelmarken RGBl 122/1860 9. Mai 32 15. Mai 237
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, betreffend die Firma-Protokollirungen, die Handels- und Gewerbsbücher, die Procura und die handelsgerichtliche Competenz RGBl 123/1860 13. Mai 32 15. Mai 238
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Vereinigung der Bezirke Czarny-Dunajec und Neumarkt zu einem Amtsbezirke und Ausscheidung der Gemeinde Debno aus dem vereinigten Bezirksgebiete unter Zuweisung derselben zu dem Bezirke Kroscienko in Galizien RGBl 124/1860 2. April 33 19. Mai 241
Verordnung sämmtlicher Ministerien und Centralbehörden, womit das Verfahren geregelt wird, welches in dem Falle einer Verbots- oder Executionsführung auf eine, Jemanden wider das Aerar oder einen, unter öffentlicher Verwaltung stehenden Fond gebührende Forderung stattzufinden hat RGBl 125/1860 9. Mai 33 19. Mai 241
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, womit die Art der Berichtigung der Gebühren für die Aufnahme von Wechselprotesten durch Gerichtsbeamte geändert wird RGBl 126/1860 12. Mai 33 19. Mai 243
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über die Ausdehnung der, den Nebenzollämtern I. Classe längs der Gränze gegen Preußisch-Schlesien und die Grafschaft Glatz eingeräumten Ermächtigung zur Anwendung des Begünstigungszolles für das, mit Ursprungszeugnissen versehene Roheisen bis Ende Juni 1861 RGBl 127/1860 13. Mai 33 19. Mai 244
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für das Königreich Galizien und Lodomerien, das Großherzogthum Krakau und das Herzogthum Bukowina, mit Anordnungen zur Beseitigung von Competenzconflicten zwischen den politischen Behörden und den Grundlastenablösungs- und Regulirungs-Organen RGBl 128/1860 17. Mai 34 31. Mai 245
Verordnung der Ministerien des Innern und der Polizei, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, womit angeordnet wird, daß die Dienstbotenbücher für Reisen im Inlande als Legitimationsurkunden zu gelten haben RGBl 129/1860 23. Mai 34 31. Mai 246
Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, wirksam für Ungarn, Kroatien und Slawonien und die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate, über die Bestellung von Ortsgerichten für Rechtsstreitigkeiten von geringerem Belange RGBl 130/1860 26. Mai 34 31. Mai 246
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Verwaltungsgebietes, betreffend die Berechnung der, bei dem Lottoanlehen vom Jahre 1860 hereinzuersetzenden Ausgleichungszinsen RGBl 131/1860 26. Mai 34 31. Mai 257
Erlaß des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Auflassung der politischen Präturen in Dalmatien RGBl 132/1860 27. Mai 34 31. Mai 257
Verordnung des Justizministeriums, giltig für Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft, das Temeser Banat und Siebenbürgen, womit einige Berichtigungen von Druckfehlern in den ämtlichen Ausgaben des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches für Ungarn und Siebenbürgen kundgemacht werden RGBl 133/1860 27. Mai 34 31. Mai 257
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Umwandlung des Nebenzollamtes II. Classe zu Aloisburg, in eine Erpositur des Hauptzollamtes Rumburg RGBl 134/1860 27. Mai 35 1 Juni 259
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Verschnürung der Waarencollien im Zollverfahren bis einschließlich 50 Pfund Sporco mit einer, Metalldraht enthaltenden Schnur RGBl 135/1860 28. Mai 35 1. Juni 259
Erlaß des Finanzministeriums, die theilweise Befriedigung der Gläubiger des bestandenen lombardisch-venetianischen Monte und seiner Depositencasse betreffend RGBl 136/1860 29. Mai 35 1. Juni 260
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Verlegung des Bagyoner k. k Bezirks- und Steueramtes nach Felvincz RGBl 137/1860 11. Mai 36 9. Juni 261
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Auflassung des Kápolnok-Monostorer Bezirkes, und Aufstellung eines neuen gemischten Bezirks- und Steueramtes zu Soosmezo in Siebenbürgen RGBl 138/1860 11. Mai 36 9. Juni 261
Circular-Verordnung des Armee-Ober-Commando im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz, betreffend die Ausscheidung des, der Militär-Gränzcommunität Carlovitz gehörigen Prädiums Jarkovće aus dem Provinzialgebiete RGBl 139/1860 1. Juni 36 9. Juni 262
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für Mähren und Schlesien, womit die, aus Anlaß der definitiven Bestätigung besonderer Einrichtungen, bezüglich der Leitung der Zollämter und der Finanzwache längs der deutschen Zollvereinsgränze, mit 1. Juni 1860 im Gränzbande von Mähren und Schlesien beginnenden Aenderungen in der Aufstellung der Gränzinspectoren und im Umfange ihres Amtsgebietes kundgemacht werden RGBl 140/1860 1. Juni 36 9. Juni 263
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme Dalmatiens, des lombardisch-venetianischen Verwaltungsgebietes und der Militärgränze, wegen theilweiser Abänderung des §. 8 der kaiserlichen Verordnung vom 12. Mai 1859 RGBl 141/1860 3. Juni 36 9. Juni 263
Verordnung des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Auflösung der Kreisbehörden in Mähren, der Landesregierung und Landes-Baudirection in Schlesien und die administrative Unterordnung dieses Herzogthumes unter die Statthalterei zu Brünn RGBl 142/1860 5. Juni 36 9. Juni 264
Kaiserliche Verordnung, betreffend die selbständige Stellung und Wirksamkeit der lombardisch-venetianischen Central-Congregation in den Verwaltungsangelegenheiten ihres gesetzmäßigen Berufes RGBl 143/1860 31. Mai 37 13. Juni 265
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Kaiserstaates, wegen Auflassung des Generalgouvernements und der Statthalterei-Abtheilungen in Ungarn und wegen Activirung Einer Statthalterei in Ofen RGBl 144/1860 5. Juni 37 13. Juni 266
Verordnung des Ministers des Innern, in Betreff der Vereinigung der geologischen Reichsanstalt mit der Akademie der Wissenschaften RGBl 145/1860 7. Juni 37 13. Juni 267
Erlaß des Finanzministeriums, mit Bestimmung des anrechenbaren Gepäck-Uebergewichtes bei Dienst- und Uebersiedlungsreisen der Staatsbeamten auf Eisenbahnen und Dampfschiffen RGBl 146/1860 7. Juni 37 13. Juni 267
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend die Verwendung bedruckter Papierblättchen für die Unterlagen der Wachssiegel als Losungsstämpel RGBl 147/1860 8. Juni 37 13. Juni 268
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für das lombardisch-venetianische Königreich, über den erweiterten Wirkungskreis der Provinzial-Congregationen im lombardisch-venetianischen Königreiche RGBl 148/1860 9. Juni 37 13. Juni 268
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Abtrennung der Ortschaften Ober- und Unter-Tömös vom Bezirke Umgebung Kronstadts, und deren Einverleibung zur Stadtgemeinde Kronstadt RGBl 149/1860 21. Mai 38 21. Juni 269
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für Siebenbürgen, wodurch die Aufhebung der Syngelia in der griechisch-nicht-unirten Diöcese von Siebenbürgen kundgemacht wird RGBl 150/1860 5. Juni 38 21. Juni 269
Verordnung des Finanzministeriums, über die Auflassung der Finanzbezirks-Direction Neustadtl, des dortigen Gefälls-Bezirksgerichtes und der Sammlungs- und Bezirkscasse RGBl 151/1860 10. Juni 38 21. Juni 270
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für Ungarn, Kroatien, Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und für Siebenbürgen, über die Dauer des Executionsrechtes aus Urtheilen in Aviticitätsprocessen RGBl 152/1860 12. Juni 38 21. Juni 270
Verordnung des Finanzministeriums, über die Auflösung des Nebenzollamtes II. Classe in Mestre RGBl 153/1860 12. Juni 38 21. Juni 270
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, über die Auflassung der in Ungarn bestehenden Bausection des Generalgouvernements und der Baudirections-Abtheilunzen, dann über die Errichtung einer provisorischen Landesbaubehörde in Ofen RGBl 154/1860 14. Juni 38 21. Juni 270
Verordnung des Ministers des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Auflösung der Landesregierungen und Landes-Baudirectionen in Kärnthen und Krain und die administrative Unterordnung dieser Herzogthümer unter die Statthaltereien in Gratz und Trieft, dann betreffs der Auflösung der Kreisbehörden im Küstenlande RGBl 155/1860 17. Juni 38 21. Juni 271
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, womit die dynamische Maßeinheit der Pferdekraft festgesetzt wird RGBl 156/1860 16. Juni 39 3. Juli 273
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Aufhebung des Nebenzollamtes I. Classe in Orechovica, der Zollämter II. Classe in Sussak und Scoglietto in dem Finanzbezirke Fiume, dann über die Errichtung einer Expositur des Hauptzollamtes in Fiume RGBl 157/1860 20. Juni 39 3. Juli 273
Verordnung des Armee-Ober-Commando, dann der Ministerien des Innern und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des Militärgränze, jedoch einschließig der Militär-Gränz-Communitäten, betreffend die Nachtragsbestimmungen zu der, in dem VII. Stücke des Reichs-Gesetz-Blattes vom Jahre 1856 unter Nr. 27 kundgemachten Vorschrift über die Stellvertretung im Militärdienste RGBl 158/1860 23. Juni 39 3. Juli 274
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, über das Benehmen bei der Einbringung ausländischer Abgaben RGBl 159/1860 24. Juni 39 3. Juli 276
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Ausscheidung der, im Bezirke Radautz in der Bukowina gelegenen Fraction der Ortschaft Kirlibaba aus dem genannten Bezirke und Zuweisung derselben zum Bezirke von Dorna RGBl 160/1860 13. April 40 7. Juli 277
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Ausscheidung der Gemeinden Tamasfalva und Hettény nebst dem Prädium Hettény aus dem Billeter und Einverleibung in den Hatzfelder Bezirk RGBl 161/1860 16. Juni 40 7. Juli 277
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht und, bezüglich der Militärgränze, des Armee-Ober-Commando, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Veräußerung und Belastung des Vermögens katholischer Kirchen, Pfründen und geistlicher Institute RGBl 162/1860 20. Juni 40 7. Juli 278
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Erhebung des Nebenzollamtes II. Classe zu Curtatone im Finanzbezirke Mantua zum Nebenzollamte I. Classe RGBl 163/1860 23. Juni 40 7. Juli 280
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Galizien, über die Aufhebung des Nebenzollamtes II. Classe in Ditkowce RGBl 164/1860 1. Juli 40 7. Juli 280
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, betreffend die Herabsetzung des dalmatinischen Einfuhrzolles für Moorhirse (Saggina holcus sorghum) RGBl 165/1860 1. Juli 40 7. Juli 280
Erlaß der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft und das Temeser Banat und für Siebenbürgen, bezüglich der Gebührenfreiheit von Grundtauschen zur theilweisen Durchführung der Commassation und Segregation RGBl 166/1860 17. Juni 41 11. Juli 281
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, womit die Anstellung der Directoren, Katecheten und Lehrer an den Volksschulen geregelt wird RGBl 167/1860 28. Juni 41 11. Juli 281
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Siebenbürgen, über die Einbeziehung des, jenseits des Ortes Ojtoz in Siebenbürgen gegen die Moldauer Landesgränze gelegenen, bisher als Zollausschluß behandelten Staatsgebietes, in den allgemeinen Zollverband und Aufstellung einer zoll- und contumazämtlichen Geschäftsabtheilung zu Scosmezö RGBl 168/1860 30. Juni 41 11. Juli 287
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, über die Aufhebung des Nebenzollamtes Merzine im Finanzbezirke Ragusa RGBl 169/1860 2. Juli 41 11. Juli 287
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für die Kronländer Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Salzburg, betreffend die Competenz zur Ausfolgung von Licenzen zum Verkaufe von Heiligenbildern, Gebeten und Gebetbüchern RGBl 170/1860 6. Juli 41 11. Juli 287
Erlaß des Finanzministeriums, über die Auflassung des Tabakeinlösungs-Inspectorates in Maros-Vásárhely RGBl 171/1860 6. Juli 41 11. Juli 288
Erlaß der Ministerien des Innern und der Justiz, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des lombardischvenetianischen Königreiches und der Militärgränze, über die Zuständigkeit der politischen Behörden zur Entscheidung von Streitigkeiten wegen gestörten Betriebes von Wasserwerken RGBl 172/1860 7. Juli 41 11. Juli 288
Verordnung des Ministeriums des Innern, womit auf Grund der Allerhöchsten Ermächtigung vom 30. Juni 1860 und im Einvernehmen mit dem Justizministerium, die Handhabung der Disciplinar-Strafgewalt über die Häftlinge in den, unter der Aufsicht und Leitung der politischen Landesstellen stehenden Straf- und Besserungsanstalten geregelt wird RGBl 173/1860 4. Juli 42 21. Juli 289
Verordnung des Ministeriums des Innern, wirksam für das Herzogthum Bukowina, womit angeordnet wird, daß die Bestimmungen der Ministerial-Verordnung vom 28. Juli 1856, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 141, hinsichtlich der Einbringung der Urbarial-, Robot- und Zehent-Rückstände, dann der Geltendmachung der Prägravations-Ansprüche der ehemaligen Unterthanen in der Bukowina mit 1. September 1860 in Wirksamkeit zu treten haben RGBl 174/1860 12. Juli 42 21. Juli 294
Verordnung des Justizministeriums und des Armee-Ober-Commando, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, betreffend die Veräußerung und Belastung des Vermögens katholischer Kirchen, Pfründen und geistlicher Institute RGBl 175/1860 13. Juli 42 21. Juli 295
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die definitive Bestätigung der Einrichtungen zur Leitung des Zollwesens und der Finanzwache im Amtsgebiete Triest RGBl 176/1860 13. Juli 42 21. Juli 295
Verordnung sämmtlicher Ministerien, des Armee-Ober-Commando und der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, wirksam für alle Kronländer, über den Vorgang bei Uebernahme von Stämpelmarken bei öffentlichen Behörden zum Behufe ämtlicher Ausfertigungen und im inneren Dienste RGBl 177/1860 16. Juli 42 21. Juli 296
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, giltig für die im allgemeinen Zollverbande begriffenen Kronländer, über die Behandlung der, mit grüner Farbe bemalten Kinderspielwaaren bei der Einfuhr aus dem Auslande und den Zollausschlüssen RGBl 178/1860 12. Juli 43 25. Juli 297
Verordnung des Finanzministeriums, über die Verlegung des Nebenzollamtes I. Classe Nieder-Lipka nach Grulich und Errichtung eines Ansagepostens in Nieder-Lipka RGBl 179/1860 13. Juli 43 25. Juli 297
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, in welchen das Allerhöchste Hausirgesetz vom 4. September 1852, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 252, kundgemacht ist, über die, mit Allerhöchster Entschließung vom 11. Juli 1860, gestattete Ausdehnung der, im §. 17 des Hausirgesetzes erwähnten Begünstigungen auf die Bewohner des Böhmerwaldes in den Bezirken Hostau, Ronsperg, Taus, Neugedein, Neuern, Bergreichenstein, Winterberg, Prachatitz, dann in den Gemeinden Glöckelberg und Neuofen beim Hausiren mit den daselbst erzeugten gemeinen Holzwaaren RGBl 180/1860 14. Juli 43 25. Juli 298
Allerhöchstes Handschreiben Seiner Majestät des Kaisers an den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog-Reichsraths-Präsidenten, womit Höchstdemselben der Allerhöchste Beschluß mitgetheilt wird, daß Seine k. k. Apostolische Majestät künftig die Einführung neuer Steuern und Auflagen, dann die Erhöhung der bestehenden Steuer- und Gebührensätze bei den directen Steuern, bei der Verzehrungssteuer und bei den Gebühren von Rechtsgeschäften, Urkunden, Schriften und Amtshandlungen, endlich die Aufnahme neuer Anlehen, mit Ausnahme der Fälle einer Kriegsgefahr, nur mit Zustimmung des verstärkten Reichsrathes anordnen werden RGBl 181/1860 17. Juli 43 25. Juli 298
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, giltig für die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, über die Competenz der politischen Behörden zur Erhebung und Entscheidung der Wildschaden-Ersatzansprüche RGBl 182/1860 12. Juli 44 31. Juli 299
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, dann des Armee-Ober-Commando, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Behandlung der, unter dem Namen „Nazarener“, „Nazaräer“ oder „Nachfolger Christi“ vorkommenden religiösen Secte RGBl 183/1860 20. Juli 44 31. Juli 299
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, in welchen das Taxgesetz vom 27. Jänner 1840 und die kaiserliche Verordnung vom 24. Jänner 1858, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 17, wirksam sind, in Betreff des Ausmaßes der Taxe für Waarensensale RGBl 184/1860 22. Juli 44 31. Juli 300
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, giltig für Nieder- und Oberösterreich, Steiermark, Tirol, das Küstenland und Mähren, über die Anwendung der Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 3. Juli 1854, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 169, auf die Gebühren der Statthaltereibeamten aus Anlaß von Commissionen außerhalb des Amtsortes und bei Dienstreisen im Verwaltungsgebiete RGBl 185/1860 23. Juli 44 31. Juli 300
Erlaß des Finanzministeriums, über die Auflösung der Steuerdirectionen in Klagenfurt und Laibach und die Einsetzung von Steuercommissionen im Küstenlande RGBl 186/1860 26. Juli 44 31. Juli 301
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, betreffend die Einbekennung der, dem Gebühren-Aequivalente unterliegenden Gegenstände für das zweite Decennium RGBl 187/1860 27. Juli 44 31. Juli 301
Erlaß der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, womit die, der Pesther ungarischen Commercialbank mit der Allerhöchsten Entschließung vom 20. Jänner 1860 bewilligten Ausnahmen von den allgemeinen bürgerlichen Gesetzen, und zugleich gewährten Befreiungen von den, im Allerhöchsten Patente vom 2. August 1850, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 329, vorgeschriebenen Stämpel- und unmittelbaren Gebühren kund gemacht werden RGBl 188/1860 23. Juli 45 4. August 303
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, für welche die Zoll- und Staatsmonopols-Ordnung Giltigkeit hat, betreffend die Aufhebung der Controle des Bezuges der rohen Baumwolle für die Maschinen-Garnspinnereien des inneren Zollgebietes RGBl 189/1860 28. Juli 45 4. August 306
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für alle Kronländer, in welchen das Allerhöchste Hausirgesetz vom 4. September 1852, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 252, kundgemacht ist, über die, mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Juli 1860 genehmigte Ausdehnung der, den Bewohnern der Valsugana in Tirol mit Allerhöchster Entschlienung vom 17. October 1858, Nr. 209 des Reichs-Gesetz-Blattes, zugestandenen Begünstigung im Hausirhandel mit Heiligenbildern und Gebetbüchern, auf die Führung von unbedenklichen profanen Bildern und Landkarten RGBl 190/1860 30. Juli 45 4. August 307
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich vom Tage der Kundmachung, wodurch die, dem Provinzial-Tribunale in Mailand zugestandene Gerichtsbarkeit zur Amortisirung der Effecten des Monte auf das Landesgericht in Venedig übertragen wird RGBl 191/1860 30. Juli 45 4. August 307
Erlaß des Finanzministeriums, über die Wiederherstellung von zwei Nebenzollämtern im Gebiete der Finanz-Landesdirection in Agram mit den Standorten Zvonigrad und Mali-Halan RGBl 192/1860 30. Juli 45 4. August 307
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Ermächtigung des Hauptzollamtes Trautenau in Böhmen zur Zollcreditirung RGBl 193/1860 30. Juli 45 4. August 308
Erlaß des Finanzministeriums, über die, mit Allerhöchster Entschließung vom 22. Juli 1860 angeordnete Auflassung der Steuerdirection in Troppau, und Einsetzung von Steuercommissionen in Mähren RGBl 194/1860 31. Juli 45 4. August 308
Verordnung des Ministeriums des Innern und der Justiz, über den Beginn der Wirksamkeit der Ortsgerichte in Kroatien und Slawonien RGBl 195/1860 27. Juli 46 18. August 309
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, betreffend eine Erläuterung des §. 15 der Vorerinnerung zum Zolltarife, bezüglich der Erklärung der in Fässern verpackten Waaren RGBl 196/1860 2. August 46 18. August 309
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, womit die in Galizien bestandenen Verbote des Getränkeborgens an Gutsunterthanen als behoben erklärt werden RGBl 197/1860 3. August 46 18. August 310
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, giltig für das Königreich Galizien mit dem Großherzogthume Krakau und für das Herzogthum Bukowina, womit der Zeitpunct der Einstellung der Amtswirksamkeit der Landesregierungen in Krakau und Czernowitz, sowie der Landes-Bauhehörden daselbst, dann der Kreisbehörden in Wadowice, Bochnia und Jasło, ferner der Beginn der Wirksamkeit der Kreisbehörde in Czernowitz bekannt gegeben, und die aus diesem Anlasse in politischer und gerichtlicher Beziehung erforderlichen Uebergangsbestimmungen erlassen werden RGBl 198/1860 6. August 46 18. August 310
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, betreffend die Ausscheidung des Bezirkes Mielnica aus dem Sprengel des Untersuchungsgerichtes Borszczów in Galizien und Zuweisung zu jenem des Untersuchungsgerichtes Zaleszczyki RGBl 199/1860 6. August 46 18. August 311
Verordnung des Finanzministeriums, über die Aufstellung einer Expositur des Salzburger Hauptzollamtes am Eisenbahnhofe zu Salzburg mit den Befugnissen eines Hauptzollamtes I. Classe RGBl 200/1860 8. August 46 18. August 312
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für die gefürstete Grafschaft Tirol und Vorarlberg, womit der Zeitpunct der Einstellung der Amtswirksamkeit der Kreisbehörden und Kreisforstorgane bekannt gegeben wird, und die Bestimmungen über die Vertheilung des Wirkungskreises derselben erlassen werden RGBl 201/1860 10. August 46 18. August 312
Verordnung der Minister der Finanzen und des Innern, in Betreff der Aufstellung von Steuercommissionen in der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg RGBl 202/1860 10. August 47 28. August 313
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die Einstellung der Amtswirksamkeit der politischen Präturen zu Zara, Spalato, Ragusa und Cattaro in Dalmatien und den Uebergang ihrer Geschäfte an die im Orte befindlichen Kreisbehörden RGBl 203/1860 23. August 47 28. August 313
Erlaß der obersten Rechnungs-Controlsbehörde, womit die Auflösung der Prüfungscommission für die Verrechnungskunde in Kaschau kundgemacht wird RGBl 204/1860 27. August 48 7. Sept. 315
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska, Istrien und die Stadt Triest mit ihrem Gebiete, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, Galizien, Krakau und die Bukowina, das lombardisch-venetianische Königreich und Dalmatien, wodurch vom 1. October 1860 an gleichförmige Bestimmungen über den Ort und die Berechnung der Zeit zur Anbringung von Recursen für alle Arten des Verfahrens in und außer Streitsachen in Wirksamkeit gesetzt werden RGBl 205/1860 28. August 48 7. Sept. 315
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze und Dalmatiens, über die Besteuerung der Branntweinbrennereien, welche in den durch Kartoffelfäule heimgesuchten Gegenden Branntwein aus kranken Kartoffeln erzeugen RGBl 206/1860 7. Sept. 48 7. Sept. 316
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Aufstellung einer hauptzollämtlichen Expositur am Eisenbahnhofe in Udine und Ermächtigung derselben, so wie jener am Eisenbahnhofe in Mantua, zur Anwendung des Ansageverfahrens RGBl 207/1860 9. Sept. 49 15. Sept. 319
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, eine weitere theilweise Befriedigung der Gläubiger des bestandenen lombardisch-venetianischen Monte und seiner Depositencasse betreffend RGBl 208/1860 10. Sept. 49 15. Sept. 319
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Auflassung der hauptzollämtlichen Expositur am Nordbahnhofe in Wien und Errichtung einer solchen im Hauptzollamts-Gebäude für den Verkehr auf der ganzen Verbindungsbahn RGBl 209/1860 11. Sept. 49 15. Sept. 320
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Cultus, dann des Marine-Ober-Commando, betreffend die Registrirung der auf österreichischen Handels- und k. k. österreichischen Kriegsschiffen vorkommenden Geburts- und Todfälle von Civilpersonen RGBl 210/1860 25. August 50 27. Sept. 321
Erlaß des Armee-Ober-Commando, über die Kundmachung der Justizministerial-Verordnung vom 28. August 1860, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 205, bezüglich der Recurse für die Militärbehörden RGBl 211/1860 11. Sept. 50 27. Sept. 324
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die §§. 461 und 466 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches erläutert und Vorschriften zur Wahrung der Rechte sowohl der Hypothekargläubiger als der Eigenthümer verpfändeter Güter erlassen werden RGBl 212/1860 19. Sept. 50 27. Sept. 324
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die fernere Zuständigkeit des Landesgerichtes in Troppau hinsichtlich der, in den §§. 58 bis 66 des Straf-Gesetzbuches behandelten Verbrechen RGBl 213/1860 21. Sept. 50 27. Sept. 326
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für das Königreich Ungarn, womit die Aufhebung der Bergcommissariate in Felsöbánya und Rezbánya, dann die Aufstellung eines exponirten Bergcommissärs in Großwardein verfügt wird RGBl 214/1860 28. Sept. 51 10. Octob. 327
Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht, wirksam für den ganzen Umfang der Monarchie, über die Bedingungen, unter welchen Candidaten des rechts- und staatswissenschaftlichen Doctorates, welche an k. k. Rechtsakademien den Triennalcurs zurückgelegt haben, um theilweise Dispens von derjenigen Studienzeit einschreiten können, die sie nach dem Gesetze vom 2. October 1855, Nr. 172 des Reichs-Gesetz-Blattes, noch an einer Universität zubringen sollten RGBl 215/1860 28. Sept. 51 10. Octob. 328
Kaiserliche Verordnung, betreffend die Uebertragung der nach §. 8 des Heeres-Ergänzungsgesetzes den politischen Landesstellen zustehenden Ermächtigung zu ausnahmsweisen Ehebewillungen an die Kreisbehörden (Comitatsbehörden und Provinzial-Delegationen) RGBl 216/1860 2. Octob. 51 10. Octob. 328
Erlaß der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, giltig für alle Kronländer, in Betreff der Abnahme der Verwahrungsgebühr von dem in cumulativen Waisencassen erliegenden Vermögen der Pflegebefohlenen RGBl 217/1860 4. Octob. 51 10. Octob. 329
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für Dalmatien, über die Zuweisung der Entscheidungen über Berufungen und Gnadengesuche gegen die von den Kreisbehörden in Dalmatien geschöpften Gefällsstraferkenntnisse an die dalmatinische Finanz-Landesdirection RGBl 218/1860 5. Octob. 51 10. Octob. 329
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, bezüglich der Gebührenbemessung von Nachlässen, bei deneneineungesetzliche Grundabtrennung wahrgenommenwird RGBl 219/1860 6. Octob. 51 10. Octob. 330
Kundmachung des Finanzministeriums, über den Uebergang der Leitung und Verwaltung des Postwesens im lombardisch-venetianischen Königreiche von der General-Postdirection in Verona, an die Postdirection in Venedig RGBl 220/1860 5. Octob. 52 14. Octob. 331
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, bezüglich der Ausschreibung der directen Steuern für das Verwaltungsjahr 1861 RGBl 221/1860 8. Octob. 52 14. Octob. 332
Verordnung der Ministerien des Aeußern und der Justiz, dann des Armee-Ober-Commando, betreffend den Rechtszug gegen Entscheidungen der Consulargerichte in Galatz, Ibraila und Tultscha in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten RGBl 222/1860 29. Sept. 53 19. Octob. 333
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit sämmtliche Civilgerichte von der Bestimmung des §. 167 des Reglements für die k. k. Militär-Bildungsanstalten über die Gerichtsbarkeit in Beziehung auf die in denselben befindlichen Individuen zur Darnachachtung in Kenntniß gesetzt werden RGBl 223/1860 13. Octob. 53 19. Octob. 333
Verordnung des Armee-Ober-Commando, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, jedoch mit Einschluß der Militärgränz-Communitäten, betreffend die Feststellung der Militärdienst-Befreiungstaxe für das Jahr 1861 RGBl 224/1860 17. Octob. 53 19. Octob. 334
Kaiserliches Manifest RGBl 225/1860 20. Octob. 54 25. Octob. 335
Kaiserliches Diplom, zur Regelung der inneren staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie RGBl 226/1860 20. Octob. 54 25. Octob. 336
Kaiserliches Patent, womit das Statut über die Landesvertretung im Herzogthume Steiermark erlassen wird RGBl 227/1860 20. Octob. 55 25. Octob. 339
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, wirksam für die Königreiche Kroatien und Slawonien, über die Wahrung des Rücklösungsrechtes von Zins- und Berggründen RGBl 228/1860 13. Octob. 56 25. Octob. 351
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, betreffend die theilweise Aufhebung der bestehenden Verbote der Ausfuhr und der Durchfuhr von Waffen, Waffenbestandtheilen, Munition und Munitionsgegenständen RGBl 229/1860 20. Octob. 56 25. Octob. 352
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, wegen Ausprägung von Kupfer-Scheidemünzen zu vier Kreuzern österreichischer Währung RGBl 230/1860 21. Octob. 56 25. Octob. 352
Kaiserliches Patent, womit das Statut über die Landesvertretung im Herzogthume Kärnthen erlassen wird RGBl 232/1860 20. Octob. 56 27. Octob. 357
Erlaß des Finanzministeriums, bezüglich der Hinausgabe der neuen Kupferscheidemünzen zu vier Kreuzern österreichischer Währung RGBl 231/1860 24. Octob. 57 26. Octob. 355
Verordnung des Justizministers, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wedurch kundgemacht wird, daß Rußland in die Reihe derjenigen Staaten eingetreten ist, welche dem Kaiserthume Oesterreich gegenüber die Gegenseitigkeit im Sinne des zweiten Absatzes des §. 66 des Strafgesetzes beobachten RGBl 233/1860 19. Octob. 59 30. Octob. 367
Finanzministerial-Erlaß, giltig für alle Kronländer, womit einige die Erhebung der Zinsen und Renten von Effecten des lombardisch-venetianischen Monte erleichternde Bestimmungen veröffentlicht werden RGBl 234/1860 24. Octob. 59 30. Octob. 367
Erlaß des Finanzministeriums, wegen Auflassung der Finanzbezirksdirection Görz und des dortigen Gefällsbezirksgerichtes RGBl 235/1860 25. Octob. 59 30. Octob. 369
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz, über den Beginn der Wirksamkeit der Ortsgerichte in der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate RGBl 236/1860 26. Octob. 59 30. Octob. 369
Erlaß der Ministerien der Justiz und des Cultus und Unterrichts, wirksam für das Großfürstenthum Siebenbürgen, womit auf Grundlage der Allerhöchsten Entschließung vom 30. September 1860 die Bedingungen bekannt gegeben werden, unter welchen Landeseingeborne Siebenbürgens auch ohne vorausgegangene Erwerbung des Doctorgrades zur Advocatur in Siebenbürgen zugelassen werden können RGBl 237/1860 28. Octob. 59 30. Octob. 369
Kaiserliches Patent, womit das Statut über die Landesvertretung im Herzogthume Salzburg erlassen wird RGBl 238/1860 20. Octob. 60 3. Nov. 371
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Auflösung des Controlamtes in Dobruschka (Königgräßer Finanzbezirk) RGBl 239/1860 29. Octob. 61 3. Nov. 379
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Reorganisirung der Postdirectionen RGBl 240/1860 29. Octob. 61 3. Nov. 379
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für das Herzogthum Kärnthen, womit der Zeitpunct der Einstellung der Amtswirksamkeit der dortigen Landesregierung und der Landes-Baudirection bekannt gegeben wird, und die Bestimmungen über die Vertheilung des Wirkungskreises derselben erlassen werden RGBl 241/1860 31. Octob. 62 6. Nov. 383
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern, über die künftige Stellung der Steuer-Landescommission in Klagenfurt RGBl 242/1860 31. Octob. 62 6. Nov. 388
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für die Markgrafschaft Mähren und das Herzogthum Schlesien, womit der Zeitpunct der Einstellung der Amtswirksamkeit der Landesregierung und der Landes-Baudirection in Troppau, dann der mährischen Kreisbehörden bekannt gegeben wird, und die Bestimmungen über die Vertheilung des Wirkungskreises dieser Behörden getroffen werden RGBl 243/1860 31. Octob. 63 6. Nov. 389
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern, in Betreff der Aufstellung von Steuercommissionen in der Markgrafschaft Mähren und über die künftige Stellung der Steuer-Landescommission in Troppau RGBl 244/1860 31. Octob. 63 6. Nov. 394
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für Krain und das Küstenland, womit der Zeitpunct der Einstellung der Amtswirksamkeit der Landesregierung und der Landesbaudirection in Laibach, dann der küstenländischen Kreisbehörden bekannt gegeben wird, und die Bestimmungen über die Vertheilung des Wirkungskreises dieser Behörden erlassen werden RGBl 245/1860 2. Nov. 64 6. Nov. 395
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Innern, in Betreff der Aufstellung von Steuercommissionen im Küstenlande und über die künftige Stellung der Steuer-Landescommission in Laibach RGBl 246/1860 2. Nov. 64 6. Nov. 400
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die deutsch-slawischen Kronländer, über die Herabsetzung des Steuerausmaßes für Obstmost, welcher von Grundbesitzern als Haustrunk verwendet wird RGBl 247/1860 1. Nov. 65 6. Nov. 401
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, betreffend die fernere Zuständigkeit der Landesgerichte in Klagenfurt und Laibach hinsichtlich der in den §§. 58 bis 66 des Strafgesetzbuches behandelten Verbrechen RGBl 248/1860 2. Nov. 65 6. Nov. 401
Verordnung der Ministerien des Innern der Justiz und der Finanzen, wirksam für das Königreich Galizien und Lodomerien, das Großherzogthum Krakau und das Herzogthum Bukowina, betreffend die Zuständigkeit in den aus dem bestandenen Unterthansverbande herrührenden Streitigkeiten RGBl 249/1860 24. Octob. 66 13. Nov. 403
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme Dalmatiens und der Militärgränze, wegen Verwendung von künstlichen Spiritus-Meßapparaten bei der Branntwein-Erzeugung aus kranken Kartoffeln, behufs der Steuerbemessung nach der Menge und Gradhältigkeit des Erzeugnisses RGBl 250/1860 6. Nov. 66 13. Nov. 405
Ministerialverordnung, an sämmtliche Länderstellen, über die Herabsetzung der, bei Registrirung eines Musters zu entrichtenden Taxe auf fünf Gulden RGBl 251/1860 7. Nov. 66 13. Nov. 414
Kundmachung des Finanzministeriums, über die Auflassung der hauptzollämtlichen Expositur in Rzeszow und die Aufstellung eines Hauptzollamtes II. Classe am Eisenbahnhofe in Przemyśl RGBl 252/1860 7. Nov. 66 13. Nov. 414
Circularverordnung des Kriegsministeriums, über den Gerichtsstand des Pensionsvereines k. k. österreichischer Militärkapellmeister als Geklagter in bürgerlichen Rechtssachen RGBl 253/1860 9. Nov. 66 13. Nov. 414
Kaiserliches Patent, womit das Statut über die Landesvertretung für die gefürstete Grafschaft Tirol erlassen wird RGBl 254/1860 20. Octob. 67 14. Nov. 415
Convention zwischen Oesterreich, Frankreich, Großbritannien, Preußen, Rußland und der Türkei, wegen Unterdrückung der Unruhen in Syrien. (Unterzeichnet zu Paris am 5. September 1860; ratificirt zu Wien am 25. September 1860.) RGBl 255/1860 5. Sept. 68 17. Nov. 429
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Länder, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, in Betreff der Hinausgabe von Münzscheinen RGBl 256/1860 17. Nov. 69 20. Nov. 435
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches, die Hinausgabe von Münzscheinen zu 10 kr. betreffend RGBl 257/1860 19. Nov. 69 20. Nov. 436
Verordnung der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Justiz und der Finanzen, wirksam für alle Kronländer, mit näheren Bestimmungen betreffs des Uebereinkommens zwischen Oesterreich und Sachsen über die kostenfreie Erledigung gegenseitiger Requisitionen in Straf- und Civilrechtssachen, dann der Requisitionen der Finanzbehörden wegen Zustellung von Taxnoten (Reichs-Gesetz-Blatt vom Jahre 1857, Nr. 225, und vom Jahre 1858, Nr. 128) RGBl 258/1860 9. Nov. 70 25. Nov. 437
Kundmachung des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer des allgemeinen Zollgebietes, über die Aufhebung des Controlamtes in Altstadt, Finanzbezirks Troppau RGBl 259/1860 12. Nov. 70 25. Nov. 438
Finanzministerial-Erlaß, die Erhöhung des Zinsfußes der Partial-Hypothekaranweisungen betreffend RGBl 260/1860 23. Nov. 70 25. Nov. 438
Verordnung des Staatsministeriums, giltig für das Königreich Böhmen, für das Erzherzogthum Oesterreich ob und unter der Enns, für die Herzogthümer Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Ober- und Nieder-Schlesien, für die Markgrafschaft Mähren, für die gefürsteten Grafschaften Tirol und Vorarlberg, Görz und Gradisca, für die Markgrafschaft Istrien und für die Stadt Triest mit dem dazu gehörigen Gebiete, betreffend die Vornahme von neuen Wahlen für die Gemeindevertretungen RGBl 261/1860 26. Nov. 71 28. Nov. 439
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, womit die Modalitäten bekannt gegeben werden, unter welchen auf Grundlage der Allerhöchsten Entschließung vom 30. September 1860 an der k. k. Rechtsakademie zu Hermannstadt neben dem bisherigen Triennalcurse ein vierjähriger Curs der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien ins Leben getreten ist RGBl 262/1860 19. Nov. 72 30. Nov. 441
Erlaß des Finanzministeriums über die Verlegung des Tabak-Einlösinspectorates von Szegedin nach Arad RGBl 263/1860 21. Nov. 72 30. Nov. 443
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Krieges, wodurch die Competenzbestimmungen über die Behandlung der Winkelschreiber erläutert werden RGBl 264/1860 24. Nov. 72 30. Nov. 443
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, bezüglich der Entrichtung der in der Verordnung vom 22. April 1860, Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 102, festgesetzten Stämpel- und unmittelbaren Gebühren für Gewerbsanmeldungen und Gewerbs-Concessionsgesuche RGBl 265/1860 27. Nov. 72 30. Nov. 444
Convention zwischen Oesterreich, Frankreich und Sardinien, über die Theilung des lombardisch-venetianischen Monte. (Ratificirt am 4. October 1860. Die Ratificationen wurden am 30. October 1860 zu Paris ausgewechselt.) RGBl 266/1860 9. Sept. 73 1. Dec. 445
Verordnung des Finanzministeriums über die Errichtung Einer Finanz-Landesdirection für das Königreich Ungarn RGBl 267/1860 28. Nov. 74 2. Dec. 479
Verordnung des Staatsministeriums, wirksam für Böhmen, Galizien und die Bukowina, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, das Küstenland, Mähren, Schlesien, Tirol mit Vorarlberg, dann für das lombardisch-venetianische Königreich, womit die, mit Allerhöchster Entschließung vom 6. October 1860 genehmigten Grundzüge für die Organisirung des Staatsbaudienstes kundgemacht werden RGBl 268/1860 8. Dec. 75 13. Dec. 481
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die Kronländer Ungarn, Kroatien und Slawonien, die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banat und Siebenbürgen, womit die Kosten für die Ueberwachung des in Privatmagazinen eingelagerten Tabaks bekannt gemacht werden RGBl 269/1860 11. Dec. 76 22. Dec. 497
Verordnung des Finanzministeriums, in Betreff der Auflassung der Finanzprocuraturs-Exposituren in Czernowitz und Troppau RGBl 270/1860 14. Dec. 76 22. Dec. 498
Erlaß des Finanzministeriums, wirksam für alle Kronländer, über die Gebührenbehandlung der Verzeichnisse, die von den k. k. Handelsgerichten in Betreff der erfolgten Protokollirungen und Löschungen von Firmen hinausgegeben werden, und der Veröffentlichung dieser Verzeichnisse RGBl 271/1860 18. Dec. 76 22. Dec. 498
Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen Oesterreich und Rußland. (Unterzeichnet zu St. Petersburg am 2/14. September 1860; ratificirt zu Wien am 4. October 1860; Auswechslung der Ratificationen zu St. Petersburg am 8. November 27. October 1860.) RGBl 272/1860 14. Sept. 77 28. Dec. 499
Verordnung des Staatsministeriums, im Einvernehmen mit dem Polizeiministerium, giltig für alle Kronländer mit Ausnahme des Königreiches Ungarn und der Militärgränze, rücksichtlich der zu beobachtenden Sicherheitsmaßregeln gegen die Gefahr der Explosion der mit einem hermetisch verschließbaren Deckel versehenen Kochapparate oder Kessel RGBl 273/1860 17. Dec. 78 28. Dec. 515
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht und des Justizministeriums, wirksam für das lombardisch-venetianische Königreich, betreffend die Veräußerung und Belastung des Vermögens katholischer Kirchen, Pfründen und geistlicher Institute RGBl 274/1860 19. Dec. 78 28. Dec. 516
Verordnung des Finanzministeriums, giltig für alle Kronländer, wegen Einführung der gestämpelten Briefcouverts und Ausgabe neuer Brief- und Zeitungsmarken RGBl 275/1860 21. Dec. 78 28. Dec. 518
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, in welchen die allgemeine oder die westgalizische Gerichtsordnung in Wirksamkeit steht, mit Ausnahme der Militärgränze, betreffend die Unterschrift auf Eingaben eines nicht am Gerichtsorte wohnenden Advocaten RGBl 276/1860 24. Dec. 78 28. Dec. 519
Erlaß des Finanzministeriums, giltig für die im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, für welche die Zoll- und Staatsmonopolsordnung vom Jahre 1835 Giltigkeit hat, betreffend die Enthebung der im inneren Zollgebiete bestehenden Baumwollspinnereien und Rothgarnfärbereien von der Verpflichtung zur Führung ämtlich vorbereiteter Verkaufstagebücher RGBl 277/1860 24. Dec. 78 28. Dec. 520
Kaiserliche Verordnung, womit die Noten der privilegirten österreichischen Nationalbank als Zahlungsmittel im lombardisch-venetianischen Königreiche eingeführt werden RGBl 278/1860 27. Dec. 79 28. Dec. 521
Kaiserliche Verordnung, wirksam für alle Kronländer, die Zahlung der Zinsen des National-Anlehens in Banknoten mit einem Aufgelde betreffend RGBl 279/1860 27. Dec. 79 28. Dec. 524
Erlaß der Ministerien der Justiz und der Finanzen, womit die Errichtung eines Bergsenates bei dem Kreisgerichte zu Eger, und der Zeitpunkt seiner Activirung kundgemacht wird RGBl 280/1860 27. Dec. 80 31. Dec. 525