27.05.2024: Die Beilagen 880-1200 der XIII. Gesetzgebungsperiode sind online!
21.05.2024: Die Jahre 1945-1948 sind online!
03.05.2022: Die Jahre 1796-1800, 1804-1805, 1807-1813, 1815-1848, 1853-1859, 1864-1865, 1867-1870 sind online!
08.03.2022: Die Jahre 1945 bis 1949 sind online!
22.10.2021: Das Jahr 1950 ist online!
11.10.2021: Die 1.-4. und 21.-24. Gesetzgebungsperioden (1920-1934, 2000-2012) sind online, die 20. Gesetzgebungsperiode (1999) wurde ergänzt.
Die Stenographischen Protokolle des Kärntnerischen Landtages 1953-1975, 1984-1988 (18.-22. und 25. Gesetzgebungsperiode) sind online.
Das Amtsblatt des österreichischen Finanzwesens/Finanzverwaltung 1956-1999 ist online.
Fundstücke
Die Genfer Protokolle vom 4. Oktober 1922
Eine der umfangsreichsten Gesetzestexte in ALEX stellen das Reichsgesetzblatt und seine Nachfolger dar. In diesem Reichsgesetzblatt finden sich seit 1853 erstens „Patente und [kaiserliche] Verordnungen“, zweitens „Anordnungen, welche von den Ministerien oder anderen obersten Verwaltungsbehörden des Reiches, innerhalb ihres Wirkungskreises […] erlassen werden“, drittens Bestimmungen über Organisation öffentlicher Behörden und viertens „alle zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Staatsverträge mit anderen Staaten“. (RGBl 1852/260).
Fast 70 Jahre später, am 4. Oktober 1922, wurde mit den Genfer Protokollen ein solcher Staatsvertrag ausgearbeitet (BGBl 1922/842).
Der Hintergrund war eine Auslandshilfe, die dem durch Inflation geprägten Wirtschaftsgebaren Österreichs nach 1918 wieder zu neuem Aufschwung verhelfen sollte. Diese Auslandshilfe – eine Anleihe von 650 Millionen Goldkronen, garantiert von Großbritannien, Frankreich, Italien und der Tschechoslowakei – wurde im Rahmen der Genfer Protokolle erreicht, aber nur unter strengen Auflagen gewährt. Unter anderem musste sich Österreich verpflichten, keine finanziellen oder wirtschaftlichen Bindungen einzugehen, die im Widerspruch zu seiner vom Völkerbund garantierten Unabhängigkeit getreten wären, was Assoziationen an die Neutralität hervorrufen mag.
Weitere Auflagen betrafen ein Generalpfandrecht an allen Zolleingängen und am Tabakmonopol, sowie die Einsetzung eines Völkerbundkommissars, der die Staatsgebarung überwachen sollte.
Für derlei Sanierungsmaßnahmen fand sich im Parlament vorerst keine qualifizierte Mehrheit, weshalb im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich ein Bundesverfassungsgesetz vom 26. November veröffentlicht wurde, das die „Außerordentliche[n] Vollmachten der Bundesregierung gemäß dem Genfer Protokolle Nr. III“ beschrieb (BGBl 1922/844). Dieser juristisch fragwürdige Kompromiss ermöglichte bis Ende 1924 ein zweites Geleise der Legislative: ein „außerordentlicher Kabinettsrat“ wurde gebildet, der auch gesetzesändernde Verordnungen beschließen konnte.
Die Anleihe über die Genfer Protokolle ermöglichte unter der Prämisse einer Sanierung eine andere langfristige Folge, nämlich die Einführung der Schillingwährung. Letztlich wurde durch die Sanierung eine Stabilisierung der Währung erreicht und ein Ende der Inflation; die Arbeitslosigkeit und verschärfte innenpolitische Gegensätze (NR: GP I: Sitzungen 153 und 154 nebst Einspruch gegen BGBl. 1922/842: 1291 der Beilagen, 1293 der Beilagen) konnte sie nicht verhindern.
Auch waren die Protokolle die Voraussetzung für den erfolgten Einspruch gegen die deutsch-österreichische Zollunion von 1931.
Nicht zu verwechseln sind die Genfer Protokolle vom 4. Oktober 1922 mit jenen ebenfalls als Genfer Protokolle bekannten zwischenstaatlichen Abkommen, die für das humanitäre Völkerrecht relevant sind, etwa das Verbot des Gaskriegs von 1925. Diese Protokolle werden Thema eines kommenden Fundstücks sein.