27.05.2024: Die Beilagen 880-1200 der XIII. Gesetzgebungsperiode sind online!
21.05.2024: Die Jahre 1945-1948 sind online!
03.05.2022: Die Jahre 1796-1800, 1804-1805, 1807-1813, 1815-1848, 1853-1859, 1864-1865, 1867-1870 sind online!
08.03.2022: Die Jahre 1945 bis 1949 sind online!
22.10.2021: Das Jahr 1950 ist online!
11.10.2021: Die 1.-4. und 21.-24. Gesetzgebungsperioden (1920-1934, 2000-2012) sind online, die 20. Gesetzgebungsperiode (1999) wurde ergänzt.
Die Stenographischen Protokolle des Kärntnerischen Landtages 1953-1975, 1984-1988 (18.-22. und 25. Gesetzgebungsperiode) sind online.
Das Amtsblatt des österreichischen Finanzwesens/Finanzverwaltung 1956-1999 ist online.
Fundstücke
Rechtliche Bestimmungen zur Schilling-Währungsreform von 1925
Nach Ende des Ersten Weltkriegs übte die schlechte wirtschaftliche Lage großen Druck auf den österreichischen Staat aus. Verschiedene Maßnahmen wurden beschlossen, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten oder bestimmten Symptomen wie der starken Inflation entgegentreten zu können. Eine dieser Maßnahmen war die Anleihe von 650 Millionen Goldkronen über die Genfer Protokolle, eine weitere war die Gründung der Oesterreichischen Nationalbank OeNB. Beides fand 1922 statt und bot die Voraussetzung für die dritte große Maßnahme, nämlich die Einführung der Schillingwährung 1925.
Durch ein Gesetz vom 21. Dezember 1923 war es bereits möglich, Scheidemünzen (Münzen, deren Nominalwert unabhängig vom niedrigeren Materialwert ist) mit der Bezeichnung „Schilling“ und der Jahreszahl 1924 zu prägen und durch die OeNB „gegen Einziehung des gleichen Betrages an Banknoten zu 5000 und 10.000 K[ronen] in Verkehr zu setzen“ (BGBl Nr. 635/1923).
Die Vorbereitungen sowie viele Beweggründe für die letztlich festgelegten Regelungen sind an den Stenographischen Protokollen des Nationalrates der Republik ablesbar. Am 20. Dezember 1924 wurde in der 74. Sitzung die 3. Lesung des Bundesgesetzes, betreffend das Schillingrechnungsgesetz (AB 245 BlgNR II. GP, 1) vorgenommen. Hier findet sich auch der Hinweis, dass der „Groschen“ (1 Schilling = 100 Groschen) ursprünglich „Stüber“ hätte heißen sollen. Dass die Namensfindung politisch motiviert sein kann, zeigt eine Rede im Nationalrat am 16. Dezember 1924 (NR II. GP Sitzung 71, S.1894).
Überdies wurde auch darauf Rücksicht genommen, dass die „Versorgung des Verkehrs mit auf Schillinge lautenden Banknoten längere Zeit in Anspruch nehmen wird“. Demzufolge erhielt die OeNB das Recht, bis zum 31. Dezember 1926 auf Kronen lautende Banknoten mit Zwangskurs auszugeben (ErlRV 239 BlgNR II. GP, 11).
Am 1. März 1925 wurden dann die ersten Münzen der neu eingeführten Schilling-Währung ausgegeben. 1 Schilling galt für 10 000 Kronen. Verankert wurde diese Währungsreform maßgeblich durch das Schillingrechnungsgesetz (BGBl Nr.461/1924). Als Buchgeld und auf bestimmten Urkunden schien der Schilling übrigens bereits am 01. Jänner 1925 auf (Ebd., §§ 5-7).
Weitere diesbezügliche Bestimmungen finden sich ebenfalls in ALEX: So etwa die Kundmachungen über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 1, 2 und 10 Groschen (BGBl Nr. 44/1925) und zu 1 Schilling (BGBl. Nr. 199/1925).
Wie die Reaktion der Bevölkerung auf die Währungsreform ausfiel, erfahren Sie übrigens im ANNO-Fundstück.